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Ärger mit Vollkaskoversicherung der LH Master Card Gold

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skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
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Wobei dann noch zur Debatte steht inwiefern diese Dinge vor Anmietung angegeben werden (vom Vermieter).

Bei Hertz USA steht bei jeglichen Cupons keinerlei Wert im Mietvertrag. Lediglich die Cupon Nr und der Vermerk "Applied at Return".

Der Cupon kann alles sein: Prozente, ein $ Wert, ein Upgrade, gratis Navi.

Da soll nochmal einer schlau werden ! :rolleyes:
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.029
28
Ich mache mal folgenden Vorschlag für eine Ergänzung (das war aber ein Schnellschuss).

§ 1 Gegenstand der Versicherung
Die Versicherung wird gewährt für den Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem
anderen Gegenstand oder den Umsturz des Mietfahrzeuges, sofern
(...)
c) mit dessen gültiger Kreditkarte vollständig bezahlt wurde. Eine vollständigen Bezahlung ist dann nicht gegeben, wenn nicht in Zusammenhang mit der Anmietung stehende betragsmäßig bezifferte geldwerte Vorteile (z.B. Gutscheine) in Abzug gebracht worden sind..


Wobei ich denke, es wäre in jedem Fall hilfreich dies durch Beispiele zu untermauern.


Also ich finde, dass die Klausel für den "verständigen Laien" trotz dieser Erklärung immer noch nicht verständlich ist. Außerdem wird sie bei dieser Formulierung den beidseitigen Interessen nicht gerecht.

Beispiele:

Als Neukunde erhält man auf die erste Anmietung einen Rabatt von € 25,00. Sollte von der Ausschlussklausel nicht erfaßt sein, wird aber erfaßt.

Als Neukunde erhält man einen Rabatt von 20% auf die erste Anmietung. Wird von der Klausel nicht erfaßt. Ist aber im Ergebnis das Gleiche wie unter 1.

Als Super Platinum Kunde erhält man bei jeder Anmietung auf Wunsch ein Navi umsonst. Ist nicht erfasst.

Als Super Platinum Kunde erhält man bei der Anmietung 5 € Ermäßigung auf die Miete für das Navi. Die Anmietung des Navi wird in der Mietwagenrechnung mit ausgewiesen. Sollte von der Ausschlussklausel nicht erfaßt sein, ist aber erfasst. Sie wäre nicht erfaßt, wenn die Autovermietung einen Extra - Vertrag über die Anmietung des Navi abschließen würde. Diese Unterscheidung macht keinen Sinn.

Der Mietvertrag wird über einen A4 abgeschlossen. Am Tag der Anmietung steht aber nur ein A 6 zur Verfügung. Der Kunde bekommt diesen. Bei dem entsprechenden Mietwagenunternehmen in Uruguay wird ein solches Upgrade so behandelt, dass als Miete die des A 6 angesetzt wird und der Kunde für die Mehrpreis eine ensprechende Sofort - Gutschrift erhält. Im Vertrag steht Miete pro Tag US$ 90,00. Gutschrift: US$ 30,00. Der Kunde aus Europa weiss das aber nicht bzw. es ist ihm gleichgültig. Ausschlussklausel greift, obwohl sie nicht greifen sollte.


Der Kunde ist Mitglied im Kundenbindungsprogramm. Als Mitglied dieses Kundebindungsprogramms bekommt er einen erweiterten Haftpflichtversicherungsschutz "gratis". Nicht Mitglieder müssen für diesen erweiterten Schutz 2,50 Euro pro Anmietung zusätzlich bezahlen. Auf der Rechnung wird zunächst der erweiterte Schutz ausgewiesen, dann aber ein entsprechender Abzug gemacht. Ausschlussklausel greift. Würde dieser erweiterte Schutz auf der Rechnung mit einem Wert von 0,00 Euro ausgewiesen, würde die Ausschlussklausel nicht greifen. Obwohl es in der Sache nach genau das selbe ist.

Ich bezweifle, dass sich eine Regelung finden läßt, die diese (es gibt noch viele weitere) Problemfelder löst und die ausreichend klar ist. Nach meiner Meinung sollte man sich auf Sinn und Zweck der Klausel zurückbesinnen. Der Versicherungsschutz soll nur dann gewährleistet sein, wenn die Kreditkarte umfassend zur Zahlung eingesetzt wird. Ich würde die AGB daher so gestalten, dass von der Autovermietung oder Dritten ausgestellte Gutscheine und von der Autovermietung gewährte Rabatte den Eintritt des Versicherungsschutzes nicht hindern. Es sei denn, dass der Kunde für die Austellung des Gutscheins oder die Gewährung des Rabattes eine entsprechende oder anteilige Zahlung ohne Einsatz der Kreditkarte geleistet hat.
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.029
28
Du meckerst über die Formulierung, gibst auch aber auch keinen besseren Vorschlag :rolleyes:...

Der Verbraucher meckert gerne über die Bedingungen, aber die Vorgaben kennt kein Verbraucher...

Es wäre schon ein Erfolg, wenn wenigstens die Mitarbeiter der Versicherung ihre eigenen Bedinungen kennen würden. :rolleyes:
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.280
1.103
@epi: Genau ich denke man muss 3 Typen von Gutscheinen unterscheiden:
1. Gutscheine die der Vermieter dem Kunden aus Kulanz/Kundenbindung etc gibt - ist ein Rabatt und sollte die Versicherung nicht aushebeln
2. vorbezahlte Gutschein des Vermieters ---> Versicherung entfällt
3. Gutscheine Dritter (z.B. Entertainment) ---> Versicherung entfällt
 

FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
1.829
171
DUS
www.hotels-and-travel.de
Also ich finde, dass die Klausel für den "verständigen Laien" trotz dieser Erklärung immer noch nicht verständlich ist. Außerdem wird sie bei dieser Formulierung den beidseitigen Interessen nicht gerecht.

Beispiele:

Als Neukunde erhält man auf die erste Anmietung einen Rabatt von € 25,00. Sollte von der Ausschlussklausel nicht erfaßt sein, wird aber erfaßt.

Als Neukunde erhält man einen Rabatt von 20% auf die erste Anmietung. Wird von der Klausel nicht erfaßt. Ist aber im Ergebnis das Gleiche wie unter 1.

Ist m.E. nicht das selbe - wobei es sicherlich darauf ankommt, wie es auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Mietpreis 100 EUR
Rabatt 25 EUR

ist was anderes als

reduzierter Mietpreis 80 EUR (80% von 100 EUR)

Erster Fall wäre nicht gedeckt, zweiter Fall nach der Eingabe von dreschen schon.

Das sollte mit meinem Formulierungsversuch zum Ausdruck gebracht werden, denn AGB sollte man nicht aufblähen, alles kann da eh nicht geregelt werden, von diesem Gedanken sollte man sich verabschieden. Ermessen wird es immer geben ...

Als Super Platinum Kunde erhält man bei jeder Anmietung auf Wunsch ein Navi umsonst. Ist nicht erfasst.
D'accord, das ist keine Geldleistung, als Versicherung greift

Als Super Platinum Kunde erhält man bei der Anmietung 5 € Ermäßigung auf die Miete für das Navi. Die Anmietung des Navi wird in der Mietwagenrechnung mit ausgewiesen. Sollte von der Ausschlussklausel nicht erfaßt sein, ist aber erfasst. Sie wäre nicht erfaßt, wenn die Autovermietung einen Extra - Vertrag über die Anmietung des Navi abschließen würde. Diese Unterscheidung macht keinen Sinn.

Stimme ich nicht ganz zu, da auch dies letztendlich eine Frage der Rechnungsstellung ist (Rabatt expliziet auf das Navi bezogen und auf der Rechnung auch gezielt so ausweisen sollte reichen).

Der Mietvertrag wird über einen A4 abgeschlossen. Am Tag der Anmietung steht aber nur ein A 6 zur Verfügung. Der Kunde bekommt diesen. Bei dem entsprechenden Mietwagenunternehmen in Uruguay wird ein solches Upgrade so behandelt, dass als Miete die des A 6 angesetzt wird und der Kunde für die Mehrpreis eine ensprechende Sofort - Gutschrift erhält. Im Vertrag steht Miete pro Tag US$ 90,00. Gutschrift: US$ 30,00. Der Kunde aus Europa weiss das aber nicht bzw. es ist ihm gleichgültig. Ausschlussklausel greift, obwohl sie nicht greifen sollte.

Wäre aber eine einseitige Änderung des Vertrages und der Anmieter wäre über den Inhalt seiner Erklärung im Irrum (hätte er die Folge gekannt, hätte er so nicht abgeschlossen). Daher anfechtbar ... Ist zwar gewagt, gäbe aber evtl. etwas Verhandlungsspielraum (ggü Mietwagenfirma). Da auf deutscher Seite des Herstellers gebucht, gälte wohl auch jetzt deutsches recht. Davon abgesehen, würde ich in bestimmten Länder eh nie ohne VK abschließe, Kreditkarte hin und her

Der Kunde ist Mitglied im Kundenbindungsprogramm. Als Mitglied dieses Kundebindungsprogramms bekommt er einen erweiterten Haftpflichtversicherungsschutz "gratis". Nicht Mitglieder müssen für diesen erweiterten Schutz 2,50 Euro pro Anmietung zusätzlich bezahlen. Auf der Rechnung wird zunächst der erweiterte Schutz ausgewiesen, dann aber ein entsprechender Abzug gemacht. Ausschlussklausel greift. Würde dieser erweiterte Schutz auf der Rechnung mit einem Wert von 0,00 Euro ausgewiesen, würde die Ausschlussklausel nicht greifen. Obwohl es in der Sache nach genau das selbe ist.

Das sehe ich anders. Hier würde ich den Abzug i.V.m. mit den sicherlich schriftlich fixierten Regularien als eindeutig absehen. Die Reduktion ist hier allein buchhaltungstechnisch bedingt und damit unbeachtlich ...

Aber ja, auch ich kenne Versicherungsjuristen ....


Ich bezweifle, dass sich eine Regelung finden läßt, die diese (es gibt noch viele weitere) Problemfelder löst und die ausreichend klar ist. Nach meiner Meinung sollte man sich auf Sinn und Zweck der Klausel zurückbesinnen. Der Versicherungsschutz soll nur dann gewährleistet sein, wenn die Kreditkarte umfassend zur Zahlung eingesetzt wird. Ich würde die AGB daher so gestalten, dass von der Autovermietung oder Dritten ausgestellte Gutscheine und von der Autovermietung gewährte Rabatte den Eintritt des Versicherungsschutzes nicht hindern. Es sei denn, dass der Kunde für die Austellung des Gutscheins oder die Gewährung des Rabattes eine entsprechende oder anteilige Zahlung ohne Einsatz der Kreditkarte geleistet hat.

Völlig d'accord.

Wobei mich das auf den Gedanken bringt, daß u.U. auch die Mietwagenfirma eine Schuld treffen könnte, wenn sie durch ihr Verhalten den Kunden benachteiligt und die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dritten Personen vereitelt. Aber im Grund sind es natürlich schon zwei verschieden Ansprüche, mämlich Autovermieter gg Kunde und Kunde gg. Versicher.
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.029
28
Wobei mich das auf den Gedanken bringt, daß u.U. auch die Mietwagenfirma eine Schuld treffen könnte, wenn sie durch ihr Verhalten den Kunden benachteiligt und die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dritten Personen vereitelt. Aber im Grund sind es natürlich schon zwei verschieden Ansprüche, mämlich Autovermieter gg Kunde und Kunde gg. Versicher.

Sicher. Das ist denkbar. Ich wollte nur aufzeigen, dass es zahlreiche Konstellationen gibt, in denen der Versicherungsnehmer die Schwierigkeiten hinsichtlich des Eintritts des Versicherungsschutzes kaum erkennen kann. Gerade bei verhältnismäßig kleinen Gutschriften (z.B. eine Gutschrift nach einer Beschwerde bei einer früheren Anmietung) hätte ich die rechtliche Relevanz für die Vollkaskoversicherung nicht sofort erkannt. Und ich bin Volljurist und im Versicherungsrecht nicht ganz unerfahren. Ich bin Smeagol sehr dankbar für diesen Thread, da er mich für diese versteckte Problematik sensibilisiert hat.

Dass Dreschen diesen Thread an diejenigen weiterleitet, die für die Bedingungen verantwortlich sind, ist eine sehr gute Idee. Möglicherweise kann auf diese Weise frühzeitig eine Klarstellung der Versicherungsbedingungen erfolgen. Für Smeagol kommt das leider zu spät.
 

FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
1.829
171
DUS
www.hotels-and-travel.de
(...)
Ich bin Smeagol sehr dankbar für diesen Thread, da er mich für diese versteckte Problematik sensibilisiert hat.

Dass Dreschen diesen Thread an diejenigen weiterleitet, die für die Bedingungen verantwortlich sind, ist eine sehr gute Idee. Möglicherweise kann auf diese Weise frühzeitig eine Klarstellung der Versicherungsbedingungen erfolgen. Für Smeagol kommt das leider zu spät.

Stimmt, ich bin zwar in dieser Hinsicht schon übervorsichtig und verzichte z.B. fast ausnahmslos auf SUV, wenn ich keine VK habe, aber ob ich diese Thematik von Rabatten, Gutschriften, etc. so auf dem Schirm gehabt hätte, müßte ich wohl verneinen.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.280
1.103
Dass Dreschen diesen Thread an diejenigen weiterleitet, die für die Bedingungen verantwortlich sind, ist eine sehr gute Idee. Möglicherweise kann auf diese Weise frühzeitig eine Klarstellung der Versicherungsbedingungen erfolgen. Für Smeagol kommt das leider zu spät.
Dreschen kann es eh nur für den neuen Versicherungsgeber klären.
 

kwoj

Aktives Mitglied
03.04.2009
126
0
Der Risikoträger erfüllt in seinen Bedingungen lediglich die Wünsche der CC :idea:.

Der aktuelle Risikoträger hätte gerne viel mehr Leistungen in das Versicherungspaket gepackt und hat diese Leistungen auch mehrmals vorgestellt, aber die CC wünschte lediglich die Übernahme der alten Versicherungsbedingungen.



Ist es nicht so, dass bei den neuen Bedingungen der Versicherer auch bei grob Fahrlässigem Verhalten zahlt, während dies bei AIG nicht in der Deckung enthalten war ?
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.124
3.034
Du meckerst über die Formulierung, gibst auch aber auch keinen besseren Vorschlag :rolleyes:...
Der Verbraucher meckert gerne über die Bedingungen, aber die Vorgaben kennt kein Verbraucher...

Warum sollte der Verbraucher sich mit Vorgaben auseinandersetzen oder Formulierungsvorschläge machen? Bei der Versicherung sitzen Fachleute, die dafür bezahlt werden. Ich mache meinen Job und die sollen ihren machen.

Es ist doch eher umgekehrt: Würde ich als Nichtjurist, Nichtmathematiker und Nichtgermanist einen Vorschlag machen, wäre das anmaßend. Ich kann doch denen nicht vorschreiben wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Ich kann nur feststellen "verstehe ich, verstehe ich nicht, gefällt mir, gefällt mir nicht". Das ist die Rolle des Verbrauchers, nicht mehr.

Ich bekomme jeden Tag von Kunden erklärt wie ich mein Unternehmen zu führen habe. Da gibt es ja so viele Oberschlauheimer. Danke, auf diese Bevormundungsversuche kann ich gerne verzichten.

Bei der Beziehung Unternehmen/Kunde handelt es sich ja nicht um die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Dort sind die größte Plagegeister diejenigen, die nur rum motzen, aber keine Alternativvorschläge bringen. Aber ein Sportverein ist eine Interessensgemeinschaft Gleichgesinnter mit demokratischen Strukturen. Die Beziehung Versicherung/Verbraucher beruht aber auf vollkommen anderen Prinzipien.

Der Verbraucher hat das Recht, schlechte/unklare Formulierungen zu kritisieren ohne sich sagen lassen zu müssen, er solle dann gefälligst erklären wie es besser geht. just my 2 cent
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
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6
Duisburg
Bei der Versicherung sitzen Fachleute, die dafür bezahlt werden. Ich mache meinen Job und die sollen ihren machen. ... Die Beziehung Versicherung/Verbraucher beruht aber auf vollkommen anderen Prinzipien.

Die Fachleute machen ja ihren Job. Gut sogar - darum bekommt smeagol ja auch keine Deckung. Andere Prinzipien eben...
:rolleyes:
 
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dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
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Ruhrgebiet
Der Verbraucher hat das Recht, schlechte/unklare Formulierungen zu kritisieren ohne sich sagen lassen zu müssen, er solle dann gefälligst erklären wie es besser geht. just my 2 cent

Was ist an der Formulierung unklar? Die Rechnung muss vollständig mit der CC bezahlt werden? Es ist doch so, dass hier erst einigen Leuten bewusst wird, dass sie mit der Anwendung von 20 Rabattcodes und diversen Gutscheinen vielleicht den Versicherungsschutz verlieren. Was ihr gerade wollt, ist doch, dass die Formulierung so umgeschrieben wird, dass genau diese Gutscheine akzeptiert werden.

Vielleicht mal zum Verständnis, dem Risikoträger (AIG bzw. jetzt Victoria, ab 01.07.10 dann ERGO) ist es völlig wurscht, ob mit der CC bezahlt wurde oder nicht, diese Forderung kommt vom LH Versicherungsservice bzw. von der DKB, damit die über die Umsatzgebühren den Versicherungsschutz überhaupt finanzieren können. Bei Beschwerden also bitte an die DKB wenden.

Nochmal zur Klarstellung ein Beispiel:

20 Tage zu je 30€ +600€
Voucher 1 Tag frei - 30€
CDP 12345 20% -120€
=====
Bertrag 450€

450€ werden mit der CC bezahlt. Versicherungsschutz (y)
Werden jetzt 350€ mit der CC bezahlt und 100€ mit einem Universalgutschein, besteht kein Versicherungsschutz.

P.S.: Meine Erklärungen hier sind als Privatperson "dreschen" geschrieben und nicht als Vertreter einer der Organisationen :idea:.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
Nochmal zur Klarstellung ein Beispiel:

20 Tage zu je 30€ +600€
Voucher 1 Tag frei - 30€
CDP 12345 20% -120€
=====
Bertrag 450€

450€ werden mit der CC bezahlt. Versicherungsschutz (y)
Werden jetzt 350€ mit der CC bezahlt und 100€ mit einem Universalgutschein, besteht kein Versicherungsschutz.

Das sollte doch wohl für jeden verständlich und nachvollziehbar sein. Abgesehen davon halte ich es für logisch.

Danke, dreschen!
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.029
28
P.S.: Meine Erklärungen hier sind als Privatperson "dreschen" geschrieben und nicht als Vertreter einer der Organisationen :idea:.


Und da liegt das Problem. Wenn man den neuen A 6 fahrlässig schrottet und der Schaden bei 50.000 Euro liegt wäre ich mir nicht so sicher, ob der Versicherer in dieser Situation ebenfalls von dieser Auslegung ausgeht. :rolleyes:
 

kushdoctor

Neues Mitglied
13.02.2010
16
0
Venice, CA 90291
hallo gemeinde,

hatte ausser dem mitglied smeagol schon einmal jemand probleme mit dieser versicherung? ich frage deswegen weil ich sehr oft einen escalade mit der karte anmiete wenn ich ausserhalb unterwegs bin. das waere natuerlich nicht sehr praktisch wenn mir im schadenfall die regulierung versagt wird. mein problem besteht darin dass der inhaber der station vor ort ein guter kunde ist den ich oft mit proben versorge und er mir daher rabatte gibt die ich auch auf dem vertrag nachlesen kann. hoffen wir das beste.

hang loose,
kushdoctor
 
V

VFF

Guest
Nochmal zur Klarstellung ein Beispiel:

20 Tage zu je 30€ +600€
Voucher 1 Tag frei - 30€
CDP 12345 20% -120€
=====
Bertrag 450€

450€ werden mit der CC bezahlt. Versicherungsschutz (y)
Werden jetzt 350€ mit der CC bezahlt und 100€ mit einem Universalgutschein, besteht kein Versicherungsschutz.

Da du ja scheinbar lediglich einen Rabatt vom Vermieter bekommst, wird der erste Fall eintreten, so dass die Versicherung greift.

Jetzt hätte ich noch eine Frage:
In den Versicherungsbedingungen steht, dass lediglich "berechtigte Fahrer" versichert sind. Bisher war es in meinen Augen so, dass dies im Mietvertrag eingetragene Fahrer sein müssen ,also der Hauptfahrer und ggf. Zweitfahrer.
Wenn ich jetzt z.B. über den ADAC-Tarif(ohne deren Vollkasko) buche und nicht mehr Mitglied dort bin, bei der Abholung dies aber nicht auffällt und ich im Endeffekt per ADAC-Tarif rumfahre und im Mietvertrag mein Name steht - bin ich dann noch ein "berechtigter Fahrer"?

Tritt also der Fall der Fälle auf und ich buche den ADAC-Tarif OHNE deren Vollkasko und es kommt zu einem Schaden, wird sich dann die Versicherung quer stellen? Theoretisch würde Sixt ja lediglich eine Rechnung i.H.v. xxx€ an mich senden, die ich dann widerrum an die Lufthansa weiterleite.

Statt des ADAC-Tarifs kann man natürlich jeden anderen Tarif nehmen, der KEINE Vollkasko beinhaltet
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.124
3.034
Was ist an der Formulierung unklar? Die Rechnung muss vollständig mit der CC bezahlt werden?

Okay, mag sein, dasss die Formulierung nicht unklar ist. Das bedeutet aber im Umkehrschluss noch lange nicht, dass sie klar ist. Sie ist weder unklar noch klar; das ist ja das Problem. Die Formulierung ist nicht eindeutig. So lautet für mich jedenfalls das Fazit der Diskussion der letzten Tage hier.

Was ihr gerade wollt, ist doch, dass die Formulierung so umgeschrieben wird, dass genau diese Gutscheine akzeptiert werden.

Was mich betrifft, scheinst du mich misverstanden zu haben. Ich will nicht, dass die Regeln geändert werden. Diese Entscheidung haben Kartenherausgeber und Versicherung zu treffen. Ich verlange als Kunde nur eine Formulierung, die unmissverständlich ist. Ich möchte von meinem Vertragspartner wissen, was er unter "vollständig" versteht. That's all.
 

smeagol

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.057
448
münchen
Nochmal zur Klarstellung ein Beispiel:

20 Tage zu je 30€ +600€
Voucher 1 Tag frei - 30€
CDP 12345 20% -120€
=====
Bertrag 450€

450€ werden mit der CC bezahlt. Versicherungsschutz
Werden jetzt 350€ mit der CC bezahlt und 100€ mit einem Universalgutschein, besteht kein Versicherungsschutz.

danke dreschen, das klingt eigentlich auch nachvollziehbar wenngleich mir das möglicherweise zum verhängnis wird. die sache ist jetzt beim anwalt ich halte euch auf dem laufenden.
zum anderen könnte die rechnung ja auch so aufgestellt werden
20 tage zu je 30€ 600€
cdp 12345 20% -30 €
SIXT Voucher -50€ Promo/marketing und nicht eigens erworben
===============
betrag 520€ bezahlt mit CC inkl. versicherungsschutz

mein problem ist möglicherweise das vieler user hier, die im besten gewissen "unwissend" der lh vollkaskoversicherung vertrauen.
es wäre für mich ja ein leichtes gewesen eine vollkasko für 10 euronen abzuschliessen und auch den selbstbehalt von 230 € auszuschliessen - ergo wähnte ich mich korrekt versichert, wie es mir die Lufthansa in ihren hochglanzbroschüren als +++leistung ja auch verkauft !

ich denke da der graubereich der auslegungsmöglichkeiten für die versicherung so gross ist, besteht hier in jedem fall klärungsbedarf seitens lufthansa ihrem versicherungspartner und der beschreibung des leistungsprotfolios
 
Moderiert:

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
5.899
1.119
46
Ruhrgebiet
danke dreschen, das klingt eigentlich auch nachvollziehbar wenngleich mir das möglicherweise zum verhängnis wird. die sache ist jetzt beim anwalt ich halte euch auf dem laufenden.
zum anderen könnte die rechnung ja auch so aufgestellt werden
20 tage zu je 30€ 600€
cdp 12345 20% -30 €
SIXT Voucher -50€ Promo/marketing und nicht eigens erworben
===============
betrag 520€ bezahlt mit CC inkl. versicherungsschutz

mein problem ist möglicherweise das vieler user hier, die im besten gewissen "unwissend" der lh vollkaskoversicherung vertrauen.
es wäre für mich ja ein leichtes gewesen eine vollkasko für 10 euronen abzuschliessen und auch den selbstbehalt von 230 € auszuschliessen - ergo wähnte ich mich korrekt versichert, wie es mir die Lufthansa in ihren hochglanzbroschüren als +++leistung ja auch verkauft !

ich denke da der graubereich der auslegungsmöglichkeiten für die versicherung so gross ist, besteht hier in jedem fall klärungsbedarf seitens lufthansa ihrem versicherungspartner und der beschreibung des leistungsprotfolios

Wie gesagt, die LH / DKB stellt die Forderung einer vollständigen Bezahlung.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.663
1.217
... sagen aber nicht dazu, dass sie unter vollständig eventuell etwas anderes verstanden wissen möchten, als das, was der Kunde gemeinhin darunter zu verstehen glaubt.

das problem hier ist doch dass der kunde die versicherungsbedingungen (aka das kleingedruckte) gar nicht durchgelesen hat. bei der formulierung "vollständig mit kreditkarte bezahlt" hätte ja schon ein warnlämpchen aufleuchten müssen wenn die einlösung eines gutscheins anstand.
ich gehe davon aus dass smeagol - hätte er von der einschränkung gewusst - entweder den gutschein nicht eingelöst, separat die vollkasko abgeschlossen oder zumindest nachgefragt hätte was die gutscheineinlösung für auswirkungen auf den versicherungsschutz hat.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.124
3.034
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das problem hier ist doch dass der kunde die versicherungsbedingungen (aka das kleingedruckte) gar nicht durchgelesen hat. bei der formulierung "vollständig mit kreditkarte bezahlt" hätte ja schon ein warnlämpchen aufleuchten müssen wenn die einlösung eines gutscheins anstand.
ich gehe davon aus dass smeagol - hätte er von der einschränkung gewusst - entweder den gutschein nicht eingelöst, separat die vollkasko abgeschlossen oder zumindest nachgefragt hätte was die gutscheineinlösung für auswirkungen auf den versicherungsschutz hat.

Ich weiß nicht wie du es hältst oder wie es smeagol macht, aber ich habe mir die Versicherungsbedingungen meiner M&M gold und Sparda plat. genau angeschaut, da ich wissen möchte, ob die jeweilge Versicherung (Reiserücktritt, Auslandskranken und Mietwagen-VK) vom Karteneinsatz abhängt, eine SB hat oder sonstigen Einschränkungen unterworfen ist (z.B. bei CDW: Karteninhaber muss 1. Fahrer sein, gilt nur für das zuerst angemietete Fahrzeug, wenn am gleichen Tag mehrere gemietet werden, usw.). Also habe ich auch das mit der vollständigen Bezahlung gelesen, habe mir schon vor langer Zeit in meiner Word-Datei die Notiz gemacht "wenn der Mietwagen komplett über die Karte abgerechnet wird", wäre aber nie auf die Idee gekommen, dass ich bei Einsatzes eines Gutscheines nicht versichert bin, weil ich einfach denke: Ich habe eine Rechnung, bezahle den ausgewiesenen Rechnungsbetrag mit der Karte und das war's. Wie soll ein normaler Mensch (und ich halte mich wirklich nicht für unbedarft, sieht man daran, dass ich mir das wirklich alles durchlese und mir Notizen rausschreibe) auf die Idee kommen, dass der Einsatz eines Gutscheines in diesem Fall als alternative Bezahlung gewertet wird. Das mag ja alles vom Ansatz her korrekt sein, aber man kann damit nicht rechnen, weswegen das für mich wegen der nicht eindeutigen Formulierung eine überraschende Klausel darstellt. Wir werden ja sehen, wie die Geschichte auf juristischer Ebene ausgeht.
 
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