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Ich weiß nicht wie du es hältst oder wie es smeagol macht, aber ich habe mir die Versicherungsbedingungen meiner M&M gold und Sparda plat. genau angeschaut, da ich wissen möchte, ob die jeweilge Versicherung (Reiserücktritt, Auslandskranken und Mietwagen-VK) vom Karteneinsatz abhängt, eine SB hat oder sonstigen Einschränkungen unterworfen ist (z.B. bei CDW: Karteninhaber muss 1. Fahrer sein, gilt nur für das zuerst angemietete Fahrzeug, wenn am gleichen Tag mehrere gemietet werden, usw.). Also habe ich auch das mit der vollständigen Bezahlung gelesen, habe mir schon vor langer Zeit in meiner Word-Datei die Notiz gemacht "wenn der Mietwagen komplett über die Karte abgerechnet wird", wäre aber nie auf die Idee gekommen, dass ich bei Einsatzes eines Gutscheines nicht versichert bin, weil ich einfach denke: Ich habe eine Rechnung, bezahle den ausgewiesenen Rechnungsbetrag mit der Karte und das war's. Wie soll ein normaler Mensch (und ich halte mich wirklich nicht für unbedarft, sieht man daran, dass ich mir das wirklich alles durchlese und mir Notizen rausschreibe) auf die Idee kommen, dass der Einsatz eines Gutscheines in diesem Fall als alternative Bezahlung gewertet wird. Das mag ja alles vom Ansatz her korrekt sein, aber man kann damit nicht rechnen, weswegen das für mich wegen der nicht eindeutigen Formulierung eine überraschende Klausel darstellt. Wir werden ja sehen, wie die Geschichte auf juristischer Ebene ausgeht.
Ich kann Beidem, den genauen Lesen und der Überraschung trotzdem nur zustimmen. Wer seine Versicherung nutzt, ohne die Bedingungen zu kennen, der handelt imho fahrlässig.
Wenn Bedingungen jedoch so "tricky" sind, daß man sie trotz genauem Lesen nicht als solche verstehen kann, dann ist das für mich schon fast Vorsatz von Versichererseite und daher absolut wert, einen Anwalt dagegen angehen zu lassen.
Eine gute Rechtschutz wird sich eines solchen Falles auf jeden Fall annehmen - habe heute mit einem Juristen aus meiner Rechtschutz, den ich privat kenne, gesprochen und der pfiff durch die Zähne. Seine Meinung: Klagen und wenn der Fall bei seiner Versicherung vorläge, würde Deckung zugesagt werden.