AirFrance: Nur Rückflug nutzen, Erfahrungen? (Fare rules sagen: möglich für 125€)

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GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
419
200
Naja, Steuern & Gebühren zurückbekommen für nichtgenutze Flüge müsste möglich sein.

Inzwischen konnte ich nach x-Versuchen mit einem netten Mitarbeiter den Prozess in die Wege leiten. Sollte ein Email bekommen.
Eine Email kam nicht, dafür plötzlich: 8329f6dd-e878-4382-9b8c-e7af16830353.jpeg
(Edreams und Opodo gehören zusammen).

WTF was soll das denn jetzt. Kosten wurden nie erwähnt und dazu habe ich ganz bestimmt nicht eingewilligt. Die haben doch tatsächlich einfach so die Kreditkarte belastet. WTF.
 
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ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
4.409
3.818
Naja, Steuern & Gebühren zurückbekommen für nichtgenutze Flüge müsste möglich sein.

Inzwischen konnte ich nach x-Versuchen mit einem netten Mitarbeiter den Prozess in die Wege leiten. Sollte ein Email bekommen.
Eine Email kam nicht, dafür plötzlich: Anhang anzeigen 217999
(Edreams und Opodo gehören zusammen).

WTF was soll das denn jetzt. Kosten wurden nie erwähnt und dazu habe ich ganz bestimmt nicht eingewilligt. Die haben doch tatsächlich einfach so die Kreditkarte belastet. WTF.
Ich zitiere mal:

 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.949
...mit einem netten Mitarbeiter...
Die haben doch tatsächlich einfach so die Kreditkarte belastet. WTF.
Tja, ein netter Mitarbeiter sollte einem sofort verdächtig vorkommen...

Laut Tarifbedigungen können wir pro Segment für 70€ plus Tarifdifferenz umbuchen.
8.68 CHF bei Edreams
Hmmmm, dann ist der Schweizer Franken aber verdammt stark geworden.
 

Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
1.057
752
ZUG / CH
flightdiary.net
Mein gut gemeinter Tipp: Lasse einfach die Finger davon und schreib den Betrag als Lehrgeld ab. Ich weiss, es geht ums Prinzip und ich verstehe dich zu einem gewissen Grad auch, aber:

- AF wird dir vermutlich eine No-Show Fee gegenrechnen gegen die Rückerstattung der Gebühren
- Wenn von AF tatsächlich noch etwas kommen sollte, dann würde das an Opodo gehen und spätestens die würden dir für ihren Aufwand etwas verrechnen, und ganz ehrlich, da kann ich Opodo sogar verstehen....
- Du hängst unzählige Stunden in irgendwelchen Hotlines, Chatbots etcetc.
- Steuern für einen AF Flug ZRH-CDG betragen wohl so etwa CHF 65, also *2 wären das CHF 130.00 und davon wirst du garantiert selbst im absoluten Best-case nicht den vollen Betrag sehen...

Deshalb mein obiger Tipp. Sein lassen, heute einen guten Wein mit deiner +1 trinken und das Leben geniessen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.258
916
Es ist doch technisch nur aufwändig möglich, Tickets überhaupt "non compliant" zu nutzen.
Beim Weglassen eines späteren und nicht mehr benötigten Legs ist das technisch einfach, sonst nicht. Genau dafür sind die Gebühren wohl gedacht. Rechtlich haltbar sind sie nicht. Versuchen tun sie es wohl auch nur, wenn du noch irgendwas von ihnen willst.

Ging eigentlich davon aus das ich nach dem Flug mich mit AirFrance direkt um die Rückerstattung kümmern kann, aber nein AF meint ich solle mich dafür an Opodo wenden.
Gut bekannte und rechtswidrige Strategie. Wenn über OTA gebucht, wollen sie sich auch um die Gebühren nicht kümmern. Sofern deutsches Recht anwendbar ist, müssen sie allerdings. Die meisten werden dafür keinen Anwalt einschalten. Macht das doch einer, zahlen sie eben.

Ich hab eigentlich keine Zeit für den Scheiss. Kann ich nicht einfach einen eingeschreiben Brief bzw. erstmal eine E-Mail mit der Aufforderung zur Rückerstattung der Steuern & Gebühren + Fristsetztung rausschicken?
Kannst du machen, vermutlich wirst du danach die Sache an nen Anwalt abgeben müssen, damit das Geld kommt. Die Fristsetzung wäre der erste Schritt, damit AF auch die Anwaltskosten übernehmen muß.

- AF wird dir vermutlich eine No-Show Fee gegenrechnen gegen die Rückerstattung der Gebühren
Geht rechtlich nicht, wenn das gesamte Ticket so wie hier nicht genutzt wurde. Dann ist der Reisepreis verfallen (also alles was keine Drittgebühren sind) und ebendiese Gebühren sind nach "ungerechtfertigter Bereicherung" auf Anforderung zu erstatten, weil sie AF nicht angefallen sind und nicht deren Honorar sind. Sie sind diesbezüglich eben ungerechtfertigt bereichert... 8-;
Das dt. Recht ist da eindeutig, Gebühren gegenrechnen für die Erfüllung einer Kraft Gesetzes bestehenden Verpflichtung geht nicht. Allenfalls der OTA kann hier Servicegebühren verlangen, genau deshalb will die Airline ja auch auf den verweisen. Nur kann man sich mit "der Vermittler hats aber ursprünglich vermittelt" nicht aus einem Anspruch aus einer eben doch bestehenden Vertragsbeziehung rausstehlen.
Aussitzen und auf Aufgabe hoffen können sie, oft vermutlich mit Erfolg.
 
Zuletzt bearbeitet:

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.949
Beim Weglassen eines späteren und nicht mehr benötigten Legs ist das technisch einfach, sonst nicht. Genau dafür sind die Gebühren wohl gedacht. Rechtlich haltbar sind sie nicht.
Nicht unbedingt, der BGH hat klar gesagt:
Eine Ausnahme machten die Richter jedoch geltend: Bestimmte Kombinationen aus Hin- und Rückflügen sind beispielsweise wegen der Abflugzeiten günstiger als andere. Buchen Fluggäste mehrere solcher Kombinationen nur mit dem Zweck, später Teilstrecken davon verfallen zu lassen, weil dies für sie unterm Strich günstiger ist, so können Fluggesellschaften gegebenenfalls ein erhöhtes Entgelt verlangen.
Also wenn du schon bewusst so buchst, dass du Teilstrecken nur um Geld zu sparen hinzufügst, darf die Airline Gebühren verlangen.
Wenn du in voller Flugabsicht gekauft hast, und aus triftigen Gründen Segmente auslassen musst, darf sie es nicht.
Der Nachweis kann schwierig werden...

Das dt. Recht ist da eindeutig, Gebühren gegenrechnen für die Erfüllung einer Kraft Gesetzes bestehenden Verpflichtung geht nicht.
Es geht aber den dir zustehenden Betrag X zu erstatten und Gebühr Y zu verlangen. Selbst wenn es verboten sein sollte, dir nur X-Y zu erstatten, dürfen sie trotzdem beides getrennt tun, mit am Ende exakt dem selben Effekt, nur mehr Aufwand.
Es geht ja hier nicht um einer "Erstattungsgebühr" (mit sowas ist z.B. AirBerlin vor Gericht bereits gescheitert), sondern um eine davon unabhängige no-show Gebühr.
 

Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
1.057
752
ZUG / CH
flightdiary.net
Es geht aber den dir zustehenden Betrag X zu erstatten und Gebühr Y zu verlangen. Selbst wenn es verboten sein sollte, dir nur X-Y zu erstatten, dürfen sie trotzdem beides getrennt tun, mit am Ende exakt dem selben Effekt, nur mehr Aufwand.
Es geht ja hier nicht um einer "Erstattungsgebühr" (mit sowas ist z.B. AirBerlin vor Gericht bereits gescheitert), sondern um eine davon unabhängige no-show Gebühr.

Genau so ist es. Abgesehen davon kommt hier deutsches Recht nicht zur Awendung.

Und was viele Leute nicht verstehen: Recht haben und Recht durchgesetzt bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Welten (und ich selbst arbeite als Rechtsanwalt). Wenn dir AF nur 50 CHF statt 130 CHF erstattet, dann ist es so und wird zu 99% so bleiben, weil du wirst kaum AF auf die "restlichen" 80 CHF verklagen (gerade noch in Kombo mit Opodo).

Ist in gewissen Fällen tragisch und ich sage nicht, dass ich das "gut" finde, aber ist nun mal so. Deswegen mein Tipp: Relaxen, als Lehrgeld abschreiben und das warme Wetter geniessen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.258
916
Es geht ja hier nicht um einer "Erstattungsgebühr" (mit sowas ist z.B. AirBerlin vor Gericht bereits gescheitert), sondern um eine davon unabhängige no-show Gebühr.
Die bei der kompletten nicht-Nutzung eines Tickets ebenfalls offensichtlich rechtswidrig wäre. Aus einem Beförderungsvertrag abzuleiten oder in den AGB zu fordern, daß der Kunde auch fliegen muß sonst Strafe ist völlig eindeutig eine überraschende und den Kunden massiv benachteiligende Klausel.
So was versuchen selbst die dreistesten Airlines nur bei "angeflogenen" Tickets - bisher auch eher ohne Erfolg - "hidden city ticketing" hat seine Risiken, aber bisher ist den Airlines die Durchsetzung ihrer No-show Gebühren selbst dabei noch nicht gelungen.

Genau so ist es. Abgesehen davon kommt hier deutsches Recht nicht zur Awendung.
Ich sehe jetzt erst, daß er irgendwo später was von Kartenzahlung 8 CHF geschrieben hat. Ich ging bei der Beschreibung im ersten Beitrag von einem Abflug in D aus, weil nix anderes genannt wurde. Das Schweizer Recht ist bekanntermaßen deutlich teurer und auch kundenunfreundlicher zumindest in der Auslegung. Daß die Airlines das zu ihren Gunsten ausnutzen ist nicht verwunderlich.

Wer die deutsche Rechtslage zur Erstattung der Gebühren nachlesen will, findet hier eine Zusammenfassung inklusive höchstrichterlicher Urteile:
https://travel-dealz.de/ratgeber/steuern-gebuehren-zurueckfordern/
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.949
bisher ist den Airlines die Durchsetzung ihrer No-show Gebühren selbst dabei noch nicht gelungen.
Nicht vor Gericht.
Es ist ihnen aber zehntausendfach gelungen, die Gebühr erfolgreich vom Kunden zu verlangen und zu bekommen... Dank Vorkasse können sie ja machen was sie wollen, sie haben das Geld ja bereits, die Rückforderungsinitiative muss vom Kunden ausgehen, der muss aktiv werden.

Auch die Nichterstattung von Steuern und Gebühren bei der Stornierung nicht-stornierbarer Tickets gelingt ihnen nach wie vor zehntausendfach jedes Jahr.

du wirst kaum AF auf die "restlichen" 80 CHF verklagen (gerade noch in Kombo mit Opodo).
Genau darauf verlassen sich die Airlines. Rechtsbruch als Geschäftsmodell.
 

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
419
200
Schulde euch noch die Auflösung (bzw das Ende):

* 3. Juli: Antrag auf Erstattung via Opodo eingereicht (direkt bei AF ging nicht) - da wurden mir die ominösen 8.68 chf von Opodo (eDreams, aber ist ja dasselbe) belastet.
* 15. Juli: Mail von Opodo das 127.32 chf Steuern & Gebühren rückerstattet werden
* 16. Juli: Geld war auf der Kreditkarte angekommen

Die 127.32 chf entsprechen +/- den Steuern und Gebühren für 2 Personen auf der Strecke ZRH-CDG retour. Bei einer Probebuchung bei AF direkt werden dafür 134 chf angezeigt. "Passt".

Alles ein wenig intransparent, Abrechnungen / Auflistung wie die Beträge (die 8.68 chf und die 127.32 chf) zustande kommen gibts keine.
 
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