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Hast doch dein Problem gleich zu Beginn gut erkannt....
Haben bei Opodo kürzlich einen Wocheendtrip (FR-SO) mit AF nach Paris gebucht. Ja ich weiss, bin selber schuld.
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Risiko eingegangen, Risiko eingetreten

Hast doch dein Problem gleich zu Beginn gut erkannt....
Haben bei Opodo kürzlich einen Wocheendtrip (FR-SO) mit AF nach Paris gebucht. Ja ich weiss, bin selber schuld.
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Ich zitiere mal:Naja, Steuern & Gebühren zurückbekommen für nichtgenutze Flüge müsste möglich sein.
Inzwischen konnte ich nach x-Versuchen mit einem netten Mitarbeiter den Prozess in die Wege leiten. Sollte ein Email bekommen.
Eine Email kam nicht, dafür plötzlich: Anhang anzeigen 217999
(Edreams und Opodo gehören zusammen).
WTF was soll das denn jetzt. Kosten wurden nie erwähnt und dazu habe ich ganz bestimmt nicht eingewilligt. Die haben doch tatsächlich einfach so die Kreditkarte belastet. WTF.
Tja, ein netter Mitarbeiter sollte einem sofort verdächtig vorkommen......mit einem netten Mitarbeiter...
Die haben doch tatsächlich einfach so die Kreditkarte belastet. WTF.
Hmmmm, dann ist der Schweizer Franken aber verdammt stark geworden.Laut Tarifbedigungen können wir pro Segment für 70€ plus Tarifdifferenz umbuchen.
8.68 CHF bei Edreams
Beim Weglassen eines späteren und nicht mehr benötigten Legs ist das technisch einfach, sonst nicht. Genau dafür sind die Gebühren wohl gedacht. Rechtlich haltbar sind sie nicht. Versuchen tun sie es wohl auch nur, wenn du noch irgendwas von ihnen willst.Es ist doch technisch nur aufwändig möglich, Tickets überhaupt "non compliant" zu nutzen.
Gut bekannte und rechtswidrige Strategie. Wenn über OTA gebucht, wollen sie sich auch um die Gebühren nicht kümmern. Sofern deutsches Recht anwendbar ist, müssen sie allerdings. Die meisten werden dafür keinen Anwalt einschalten. Macht das doch einer, zahlen sie eben.Ging eigentlich davon aus das ich nach dem Flug mich mit AirFrance direkt um die Rückerstattung kümmern kann, aber nein AF meint ich solle mich dafür an Opodo wenden.
Kannst du machen, vermutlich wirst du danach die Sache an nen Anwalt abgeben müssen, damit das Geld kommt. Die Fristsetzung wäre der erste Schritt, damit AF auch die Anwaltskosten übernehmen muß.Ich hab eigentlich keine Zeit für den Scheiss. Kann ich nicht einfach einen eingeschreiben Brief bzw. erstmal eine E-Mail mit der Aufforderung zur Rückerstattung der Steuern & Gebühren + Fristsetztung rausschicken?
Geht rechtlich nicht, wenn das gesamte Ticket so wie hier nicht genutzt wurde. Dann ist der Reisepreis verfallen (also alles was keine Drittgebühren sind) und ebendiese Gebühren sind nach "ungerechtfertigter Bereicherung" auf Anforderung zu erstatten, weil sie AF nicht angefallen sind und nicht deren Honorar sind. Sie sind diesbezüglich eben ungerechtfertigt bereichert... 8-;- AF wird dir vermutlich eine No-Show Fee gegenrechnen gegen die Rückerstattung der Gebühren
Nicht unbedingt, der BGH hat klar gesagt:Beim Weglassen eines späteren und nicht mehr benötigten Legs ist das technisch einfach, sonst nicht. Genau dafür sind die Gebühren wohl gedacht. Rechtlich haltbar sind sie nicht.
Also wenn du schon bewusst so buchst, dass du Teilstrecken nur um Geld zu sparen hinzufügst, darf die Airline Gebühren verlangen.Eine Ausnahme machten die Richter jedoch geltend: Bestimmte Kombinationen aus Hin- und Rückflügen sind beispielsweise wegen der Abflugzeiten günstiger als andere. Buchen Fluggäste mehrere solcher Kombinationen nur mit dem Zweck, später Teilstrecken davon verfallen zu lassen, weil dies für sie unterm Strich günstiger ist, so können Fluggesellschaften gegebenenfalls ein erhöhtes Entgelt verlangen.
Es geht aber den dir zustehenden Betrag X zu erstatten und Gebühr Y zu verlangen. Selbst wenn es verboten sein sollte, dir nur X-Y zu erstatten, dürfen sie trotzdem beides getrennt tun, mit am Ende exakt dem selben Effekt, nur mehr Aufwand.Das dt. Recht ist da eindeutig, Gebühren gegenrechnen für die Erfüllung einer Kraft Gesetzes bestehenden Verpflichtung geht nicht.
Es geht aber den dir zustehenden Betrag X zu erstatten und Gebühr Y zu verlangen. Selbst wenn es verboten sein sollte, dir nur X-Y zu erstatten, dürfen sie trotzdem beides getrennt tun, mit am Ende exakt dem selben Effekt, nur mehr Aufwand.
Es geht ja hier nicht um einer "Erstattungsgebühr" (mit sowas ist z.B. AirBerlin vor Gericht bereits gescheitert), sondern um eine davon unabhängige no-show Gebühr.
Die bei der kompletten nicht-Nutzung eines Tickets ebenfalls offensichtlich rechtswidrig wäre. Aus einem Beförderungsvertrag abzuleiten oder in den AGB zu fordern, daß der Kunde auch fliegen muß sonst Strafe ist völlig eindeutig eine überraschende und den Kunden massiv benachteiligende Klausel.Es geht ja hier nicht um einer "Erstattungsgebühr" (mit sowas ist z.B. AirBerlin vor Gericht bereits gescheitert), sondern um eine davon unabhängige no-show Gebühr.
Ich sehe jetzt erst, daß er irgendwo später was von Kartenzahlung 8 CHF geschrieben hat. Ich ging bei der Beschreibung im ersten Beitrag von einem Abflug in D aus, weil nix anderes genannt wurde. Das Schweizer Recht ist bekanntermaßen deutlich teurer und auch kundenunfreundlicher zumindest in der Auslegung. Daß die Airlines das zu ihren Gunsten ausnutzen ist nicht verwunderlich.Genau so ist es. Abgesehen davon kommt hier deutsches Recht nicht zur Awendung.
Nicht vor Gericht.bisher ist den Airlines die Durchsetzung ihrer No-show Gebühren selbst dabei noch nicht gelungen.
Genau darauf verlassen sich die Airlines. Rechtsbruch als Geschäftsmodell.du wirst kaum AF auf die "restlichen" 80 CHF verklagen (gerade noch in Kombo mit Opodo).