Nur wenn es nicht der Heimflug war.Vier Stunden? Zack, Kompensation!
Bekommt man nicht ab 3 Stunden Verspätung bei der Ankunft am Endziel die gleichen Fluggastrechte wie bei Annullierung? Wenn ich 4h auf den Koffer warten muss, komme ich mehr als 3h zu spät am Ziel (mein Zuhause) an.Nur wenn es nicht der Heimflug war.
Dein Zuhause zählt nicht als Endziel.Bekommt man nicht ab 3 Stunden Verspätung bei der Ankunft am Endziel die gleichen Fluggastrechte wie bei Annullierung? Wenn ich 4h auf den Koffer warten muss, komme ich mehr als 3h zu spät am Ziel (mein Zuhause) an.
Abgesehen davon, was war das für ein spezieller Flug, dass das ganze Band erst nach 4h los lief? Seit einiger hat sich die Situation am BER ganz generell entspannt.
Dein Zuhause zählt nicht als Endziel.
Vier Stunden? Zack, Kompensation!
Nur wenn es nicht der Heimflug war.
Bekommt man nicht ab 3 Stunden Verspätung bei der Ankunft am Endziel die gleichen Fluggastrechte wie bei Annullierung? Wenn ich 4h auf den Koffer warten muss, komme ich mehr als 3h zu spät am Ziel (mein Zuhause) an.
Abgesehen davon, was war das für ein spezieller Flug, dass das ganze Band erst nach 4h los lief? Seit einiger hat sich die Situation am BER ganz generell entspannt.
Selbst dann ist das Zuhause kein Endziel im Sinne des Luftbeförderungsvertrags... es ist und bleibt der Flughafen. Insofern, nein, es kommt nicht darauf an ;-)Kommt drauf an.
Stell dir vor, du hast zwei Stunden nach deiner Ankunft in FRA einen Auftritt in der Oper, bevor es danach oder am nächsten Tag dann heim geht.
Da steht dir schon ein passendes Abendkleid zu... ;-)
Eigentlich eine spannende Frage. Könnte man durchaus so auslegen, oder?Und dann die Herausforderung: Bislang gilt für die Verspätung die Zeit der Türöffnung und nicht die Zeit der Gepäckentgegennahme. Insofern könnte ayt23821 mit dieser Idee einen Präzedenzfall schaffen... aber noch gibt es keinen Ausgleichsanspruch für das Warten am Gepäckband. (Bitte korrigieren, falls das doch jemand schon geschafft haben sollte.) Dein "Endziel" ist übrigens der Ankunftsflughafen und nicht der Ort, an den Du Dich vom Flughafen hin aufmachst, auch wenn es Dein eigentliches Reiseziel ist und der Flughafen nur ein Zwischenziel.
So ist es. Die Enschädigungen für Flugverspätung und Gepäckverspätung/Verlust beruhen auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Die Entschädigungen nach EU261 gelten ausschließlich für Flugverspätungen ( und da gilt tatsachlich andocken am Gate/Türöffnung ), nicht die endgültige Gepäckausgabe. Bei verspätetem Gepäck beim RÜCKFLUG gibt es nichts, abgesehen von der kostenfreien Zustellung des Gepäcks zum Wohnort. Nur bei fehlendem Gepäck beim Hinflug gelten die üblichen Ersatzkaufregeln.Die Beiträge von BER Flyer und FCL dürften aneinander vorbeigeschrieben sein:
Kompensation nach 4 Stunden bedeutet bei FCL wohl, dass man einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Fluggastrechte-VO bekommen könnte.
Der Beitrag von BER Flyer zum Heimflug dürfte wohl eher auf Gepäckverspätungen und einen Anspruch nach Montrealer Übereinkommen zielen... da gibt es nämlich bei Gepäckverspätung typischerweise keine Entschädigung für Ersatzkäufe, weil man davon ausgeht, dass jeder alles daheim hat und nicht auf den Kofferinhalt angewiesen ist. Ansonsten ergäbe der Beiträge keinen Sinn, weil es den Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Fluggastrechte-VO unabhängig davon gibt, ob man outbound oder inbound fliegt.
Und dann die Herausforderung: Bislang gilt für die Verspätung die Zeit der Türöffnung und nicht die Zeit der Gepäckentgegennahme. Insofern könnte ayt23821 mit dieser Idee einen Präzedenzfall schaffen... aber noch gibt es keinen Ausgleichsanspruch für das Warten am Gepäckband. (Bitte korrigieren, falls das doch jemand schon geschafft haben sollte.) Dein "Endziel" ist übrigens der Ankunftsflughafen und nicht der Ort, an den Du Dich vom Flughafen hin aufmachst, auch wenn es Dein eigentliches Reiseziel ist und der Flughafen nur ein Zwischenziel.
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Selbst dann ist das Zuhause kein Endziel im Sinne des Luftbeförderungsvertrags... es ist und bleibt der Flughafen. Insofern, nein, es kommt nicht darauf an ;-)
Selbst dann ist das Zuhause kein Endziel im Sinne des Luftbeförderungsvertrags... es ist und bleibt der Flughafen. Insofern, nein, es kommt nicht darauf an ;-)
Und FCL: wenn du tatsächlich erst zwei Stunden vor Auftritt in der Fankfurter Oper am Flughafen eintriffst und dein Ersatzkleid nicht in der Ankleide in der Oper liegt hast du ganz andere Probleme. Bei meinem Auftritten früher zusammen mit Pavarotti galt 48 Stunden als Mindest "Warmlaufzeit".
Manchmal ist es auch Recht bekommen ohne Recht zu habenNicht ich, sondern jemand den ich gut kenne.
Und ja, die Airline hat's bezahlt.
Egal wie ihr da gackern mögt.
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