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Wenn er risikofreudig ist, jaAkzeptiert er dann trotzdem?
Wenn nein, wie geht er vor? Bzw. wie soll er nach Guidelines vorgehen?
Das Ding ist im Prinzip folgendes: Wenn dem Händler die Unterschrift nicht ähnlich genug ist, sieht das vermutlich auch der Issuer und der Acquirer so. "Der hat aber den Ausweis vorgezeigt", "denn kenn' ich von früher" oder "der sah aber nett aus" hilft da im Prinzip wenig, in so einem Fall ist es das beste die Zahlung mit der Karte abzulehnen. Ein vorgezeigter Ausweis hilft bei Chargebacks nicht.
Ansonsten gibt es in den Vorgaben wenig Bestimmungen, wie bei nicht korrekter Unterschrift vorzugehen ist.
Je nach Issuer und Acquirer muss eventuell der Acquirer zur Freigabe der Zahlung mit "Code 10" angerufen werden, die Zahlung muss abgelehnt werden oder die Zahlung wird durchgelassen. Wie erwähnt, je nachdem wie viel Risiko der Händler eingehen will. Beim 5€ Supermarkteinkauf geht sicherlich mehr durch als beim 5000€ Schmuckkauf.
Und wie erwähnt: Nur Visa/MasterCard, bei girocard und besonders ELV sieht die Sache anders aus.
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