Auszug aus den Bedingungen meiner letzten Flugbuchung bei Amex Reisen:
Bei Online Buchungen ist American Express International, Inc. lediglich Vermittler von Reisedienstleistungen.
Bei der Tätigkeit als Reisevermittler kommt zwischen American Express und Ihnen ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB zu Stande.
Der Reisevermittler haftet nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem Reiseveranstalter oder
Leistungsträger zustande kommt. Der Vermittlungserfolg selbst wird also nicht geschuldet.
Der Reisevermittler haftet nur für den eigenen Verantwortungsbereich im Rahmen der Vermittlungstätigkeit, also für Vermittlungsfehler,
die er selbst oder seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen begangen haben, wie z.B. fehlerhafte Beratung oder nicht
auftragsgemäße Buchung bei Dritten. Die Haftung des Reisevermittlers ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
Körper- und Gesundheitsschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für die ordnungsgemäße Durchführung/Leistungserbringung
haftet allein der jeweilige Reiseveranstalter. Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Bitte überprüfen Sie nach Erhalt der Bestätigung alle
Buchungsdaten und geben uns bei etwaigen Unstimmigkeiten umgehend Bescheid.
Könnte man demzufolge nicht auch die Fluggesellschaft direkt auffordern, mir den Buchungsbetrag direkt zurückzuerstatten ?
Ich erinnere mich dazu auch noch an den folgenden Blogeintrag aus dem letzten Jahr:
https://www.drboese.de/blog/wer-schuldet-die-flugpreiserstattung/