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Anwalt bei Kreditkartenbetrug / ggf. Verdacht auf Datenschutzvorfall bei LH?

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.082
6.278
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Ist denn auszuschließen, dass beim Callcenter/im Buchungssystem ein Fehler gemacht worden ist? Ich sehe es nicht als erwiesen an, dass hier ein Betrug (Vorsatz) vorliegen muss. Ich würde auf jeden Fall den Datenschutzbeauftragten von LH damit konfrontieren und eine Erklärung verlangen. Schließlich kann man nicht ausschließen, dass eigene Buchungsdaten durch einen ähnlichen Fehler anderen zur Kenntnis gelangen.
 
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eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
697
777
NRW
Ist denn auszuschließen, dass beim Callcenter/im Buchungssystem ein Fehler gemacht worden ist? Ich sehe es nicht als erwiesen an, dass hier ein Betrug (Vorsatz) vorliegen muss. Ich würde auf jeden Fall den Datenschutzbeauftragten von LH damit konfrontieren und eine Erklärung verlangen. Schließlich kann man nicht ausschließen, dass eigene Buchungsdaten durch einen ähnlichen Fehler anderen zur Kenntnis gelangen.
Ich weiß nicht, ob der Weg über den Datenschutzbeauftragten immer zum Ziel führt. Die wollen sich ja auch nicht um jedes "Problemchen" kümmern.
Aber eine Beschwerde bei der LH würde ich auf jeden Fall antriggern. Um bei der Staatsanwaltschaft mal nachhaken, wie es um die Ermittlungen steht...
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.082
6.278
Sobald personenbezogene Daten betroffen sind, würde ich auf es (auch) über den betrieblichen Datenschutzbeauftragten versuchen. Falls dort nicht in angemessener Zeit reagiert wird, kann man sich an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten (hier vermutlich den hessischen) wenden.
 
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SteffenS

Erfahrenes Mitglied
01.04.2011
477
888
Das Gleiche ist meiner Nichte auch passiert. Leider hat sie dem Vergleich zugestimmt und mir erst später davon erzählt. Bei ihr waren es 5 oder 6 nächtliche Buchungen einer Werkstadt aus Französisch-Guayana über insgesamt 800 €. Das ist für sie eine Menge Geld und ihr waren die 400 € lieber als ein langer Streit mit der DKB mit ungewissem Ausgang.
Gerade bei Beträgen, die den Betroffenen richtig weh tun, ist diese Zermürbungstaktik leider erfolgreich. Ich war bis zu meinem Fall auch der festen Überzeugung, dass mich eine Kreditkarte vor genau solchen Problemen schützt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wie kann das passieren? 2 Faktor und so.. :-(
Mich würde es nicht wundern, wenn die genau deshalb versuchen, die Gerichtsverfahren zu vermeiden. Weil dann könnte ja herauskommen, dass die massive Lücken haben.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.099
2.993
Sobald personenbezogene Daten betroffen sind, würde ich auf es (auch) über den betrieblichen Datenschutzbeauftragten versuchen. Falls dort nicht in angemessener Zeit reagiert wird, kann man sich an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten (hier vermutlich den hessischen) wenden.

Du immer mit deinem Datenschutz. Hier gehts darum, dass jemand ohne eigenes Verschulden Geld verloren hat und es wieder haben wollte. Was bringt es ihm, Energie darauf zu verwenden, einem Datenschutzbeauftragten zu schreiben?
 
Zuletzt bearbeitet:

Gargleblaster

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
476
364
Wie kann das passieren? 2 Faktor und so.. :-(
Händler müssen 3D-Secure oder andere 2 Factor Verfahren nicht anwenden. Dann genügen nur die Kreditkartendaten für den Einkauf. Aus Wikipedia:
Die Entscheidung, ob 3-D Secure zur Anwendung kommt, trifft nicht der Kunde. Es kann vom Webshop oder dem Kartenausgeber festgelegt werden, dass die Bezahlung nur über 3-D Secure ausgeführt wird.
 
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jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
292
211
Köln
www.distinctravel.de
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Aber wie ist es denn dann rechtlich wenn genau das passiert, was mir passiert ist? Wer ist denn dann haftbar?
Im Zweifel der Händler, der mit seinem MoTo-Vertrag ohne 3D bzw. 2FA belastet hat. Denn er muss beweisen können, dass der Karteninhaber den Kauf autorisiert hat. Kann er das nicht, führt ein Widerspruch zu einer Rückbelastung, und der Händler bleibt auf den Kosten sitzen.