Arbeitsverhältnis gekündigt / Anspruch auf Statusmeilen?

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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.365
3.390
HAM
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Für welche Gutscheine soll das denn eingelöst werden? An Fluglinien geht doch nur Eurowings und da reden wir über 330,- € pro Jahr Senator (also pro 100.000 Prämienmeilen). Dafür Buchungsprozesse in der Firma zu ändern und eventuell noch zu klären, wie die Gutscheine eigentlich steuerlich und buchhalterisch erfasst werden soll, ist doch rausgeworfenes Geld? Wenn das nachträglich als Rabatt auf den ursprünglichen Kaufpreis gewertet wird, hat das schnell Auswirkungen auf die Umsatzsteuer für die Inlandsflüge... Das wurde ja nun vor einigen Jahren mit Payback deutlich durchdekliniert.
 

nemix

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
472
8
Würde das einfach freundlich aussitzen. So wie das bei dir klingt hat man dich direkt freigestellt und du sitzt jetzt die Restzeit ab? Dann Firmenhandy aus und das Wetter genießen. Am letzten Tag am Empfang alles abgeben, kurz quittieren lassen und lächelnd die Bude verlassen.
Wenn du ein netter Mitmensch bist, würde ich auf den übliche Bewertungsplattformen noch einen Kommentar hinterlassen und auf das Verhalten hinweisen.
 
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suraso

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
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Klingt nach dem typischen beleidigten, ggf. cholerischen, Arbeitgeber. Der fordert einfach im Rechtsstreit oder in außergerichtlichen Verhandlungen alles (Un-)Mögliche, um hinterher nur soviel zu bekommen, wie er ohnehin wollte. Blöd nur, dass du beim Status auch noch das Recht auf deiner Seite hat.

Ich würde erstmal abwarten, ob die Forderung überhaupt wiederholt wird oder schriftlich geltend gemacht wird - und dann mit den hier gesammelten Argumenten dagegen schießen.

Wer weiß, vielleicht liest dein AG hier mit, weil er nach dem Problem gegoogelt hat...
 
R

rolst01

Guest
Wieso und woher weiss der AG eigentlich von deinem Status und den Statusmeilen?
 

Bayer59

Erfahrenes Mitglied
18.09.2013
3.754
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Ich buche z. B. gelegentlich Fluege fuer Mitarbeiter, die keine Firmen KK haben. Und diese geben mir immer ihre M/M Nummer. Und daher kenne ich z. B. auch deren Status. ;)
 

Westgote

Gesperrt
17.04.2018
94
0
Erstaunlich, wieviele "Vielflieger" man mit so einem kindischen Geblubber hinter dem Ofen hervorlocken kann.
Der Status ist personengebunden. Das weiß sogar Cem Özdemir.
Und jeder mit einem Funken Verstand weiß es erst recht - denn wem sollte ich schon meinen Status übertragen können/dürfen.
Und jeder, dem schon mal eine Plastikarte ausgehändigt wurde (Parkhaus, ADAC, Visa, EC, LH) weiß, wer sich das Eigentum an dieser Karte vorbehält.

Dem OP noch schöne Pfingstferien (und irgendwann mal einen (nachsichtigen) ersten Arbeitgeber).
 
J

jsm1955

Guest
Ich hoffe, dass einer dieser Arbeitgeber in naher Zukunft einmal Lehrgeld nach EU DS-GVO zahlt.

Immerhin enthält ein persönliches Konto, auf dem sich mit Sicherheit auch privat erzeugte Meilen befinden schützenswerte, personenbezogene Daten.

Ich bin gespannt auf den dargestellten Verarbeitungszweck! Ohne Einverständniserklärung sollte hier gar nichts gehen. Und wenn man schon gekündigt hat, kann man diese auch locker zurückziehen.

Das ändert nichts daran, dass die Meilen, die nachweislich dienstlich erflogen wurden, dem Arbeitgeber zu stehen. Aber Zugriff auf dein Konto braucht er deswegen nicht. Ich glaube auch nicht, dass die Beweislast bei dir liegt.

Aber ich bin kein Anwalt, sicherlich kommt gleich einer um die Ecke.
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.473
710
STR
Statusmeilen lassen sich nun einmal so gut wie gar nicht übertragen (evtl. gibt es Ausnahmen die mir nicht einfallen), sie stellen letztlich auch keinen wirklichen Wert dar (ausser für die Person die den Status erhalten hat) - darüber zu streiten ist Quatsch.

Ich bin kein Anwalt und ich halte mich aus der Fachdiskussion mangels Ahnung raus, aber ist der Senator-Status aus Sicht von Miles+More nicht ziemlich genau 2.000 EUR /Jahr wert?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Ich bin kein Anwalt und ich halte mich aus der Fachdiskussion mangels Ahnung raus, aber ist der Senator-Status aus Sicht von Miles+More nicht ziemlich genau 2.000 EUR /Jahr wert?

Das wäre eine andere Diskussion, der Status lässt sich nun mal nicht übertragen, daher kann er vom AG nicht verlangt werden. Ob der AG 2000€ für den Status vom AN verlangen kann wage ich zu bezweifeln - aber evtl. kommt die Argumentation vom AG.

Der Status als solcher stellt aber nur einen Wert für die Person da die ihn inne hat dar, da er nicht übertragbar ist, ist er für alle anderen wertlos.
 
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Somewheretohide

Aktives Mitglied
02.04.2018
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6
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somewheretohide1992.com
Das wäre eine andere Diskussion, der Status lässt sich nun mal nicht übertragen, daher kann er vom AG nicht verlangt werden. Ob der AG 2000€ für den Status vom AN verlangen kann wage ich zu bezweifeln - aber evtl. kommt die Argumentation vom AG.

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Der AG hat den Status ja nicht gekauft - nur dann würde die Sache evtl. anders aussehen.
Ich kann mir weder einen Herausgabe- noch einen Schadensersatzanspruch herleiten.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Der AG hat den Status ja nicht gekauft - nur dann würde die Sache evtl. anders aussehen.
Ich kann mir weder einen Herausgabe- noch einen Schadensersatzanspruch herleiten.

Ich habe doch geschrieben das ich es bezweifel das es möglich ist, bei einem AG der sich mit einem ehemaligen Mitarbeiter um Prämien- und Statusmeilen streitet kann ich mir aber alles mögliche vorstellen.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
Das wäre eine andere Diskussion, der Status lässt sich nun mal nicht übertragen, daher kann er vom AG nicht verlangt werden. Ob der AG 2000€ für den Status vom AN verlangen kann wage ich zu bezweifeln - aber evtl. kommt die Argumentation vom AG.

Der Status als solcher stellt aber nur einen Wert für die Person da die ihn inne hat dar, da er nicht übertragbar ist, ist er für alle anderen wertlos.

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Der AG hat den Status ja nicht gekauft - nur dann würde die Sache evtl. anders aussehen.
Ich kann mir weder einen Herausgabe- noch einen Schadensersatzanspruch herleiten.

Also mal Theoretisch gesprochen:

Wenn der Arbeitgeber den jährlichen Status für 2000 Euro als Sonderleistung und Goodie für den Arbeitnehmer gekauft hätte, dann könnte man eventuell sagen: Unverbrauchte Zeit zurück. also zum 1.6. dann 1000 Euro (wenn man will kann man noch den 28.2. berücksichtigen).

Von so einem Fall hat aber glaube ich selbst das Forum noch nicht gehört/ berichtet. Daher wie gesagt theoretisch.

Sonst bei Butt in Seat Meilen: Beleidigter/ (bescheuerter) Arbeitgeber. Status ist dir und der Arbeitgeber könnte sich aus dem Worldshop ein Produkt das zu den dienstlichen Prämienmeilen passt aussuchen (ein Koffer würde passen). Das wäre die schnellste Lösung statt einer umständlichen Ticketbuchung.

Ich glaube aber dass der Arbeitgeber irgendwann noch selbst einsieht wie lächerlich er sich macht.


Flyglobal
 
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koeby

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24.08.2016
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Ist das eigentlich Deutsche Gesetzgebung, dass die Prämienmeilen dem AG gehören?
Bei uns in der CH fällt mir nix derartiges ein, und bisher war bei allen meinen Arbeitgebern in den Spesenreglementen vermerkt, dass die Prämienmeilen dem Mitarbeiter gehören.

Gibts allenfalls beim TO entsprechende Hinweise im Arbeitsvertrag/Spesenreglement?
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Ist das eigentlich Deutsche Gesetzgebung, dass die Prämienmeilen dem AG gehören?
Bei uns in der CH fällt mir nix derartiges ein, und bisher war bei allen meinen Arbeitgebern in den Spesenreglementen vermerkt, dass die Prämienmeilen dem Mitarbeiter gehören.
Gesetzgebung glaube ich nicht, aber Rechtssprechung.
 
J

jsm1955

Guest
Ist das eigentlich Deutsche Gesetzgebung, dass die Prämienmeilen dem AG gehören?
Bei uns in der CH fällt mir nix derartiges ein, und bisher war bei allen meinen Arbeitgebern in den Spesenreglementen vermerkt, dass die Prämienmeilen dem Mitarbeiter gehören.

Gibts allenfalls beim TO entsprechende Hinweise im Arbeitsvertrag/Spesenreglement?

https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Bonusmeilen_11_04_2006_9AZR500_05.html

Gesetzgebung nicht, aber BGH Urteil zu Bonusmeilen. Basis ist §667 BGB.

Von irgendwelchen Zugriffsrechten auf das Meilenkonto steht da weit und breit nicht.
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.873
823
ZQH
Und jetzt wo das Arbeitsverhältnis aufgelöst ist lass ihn doch klagen. Ich glaube nicht das er Erfolg damit haben wird selbst die Prämienmeilen zu bekommen.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Es wurde schon mehrfach gerichtlich festgestellt, dass die Prämienmeilen, die ja eine Art geldwerte Leistung darstellen, dem Arbeitgeber zustehen - wenn er denn darauf besteht. Er kann dann auf "Herausgabe" klagen, und als Ergebnis sind mehrere Formen denkbar, von denen einige schon genannt wurden: Eintauschen in Gutscheine für den Worldshop, Buchung von Prämienflügen für Mitarbeiter des AG, aber auch Ablösung in Form eines Geldbetrags, auf den sich beide Seiten einigen können. Dies betrifft wohlgemerkt die dienstlich erflogenen Prämienmeilen, was dann im Einzelfall nachzuweisen ist.

Die Statusmeilen hingegen sind eine völlig andere Sache. "Status" lässt sich in keinem Fall übertragen, da dieser an die Person gekoppelt ist.

Edit: Ja ja, ihr habt es alle schon gesagt. Hab ich jetzt auch gemerkt. Meinen Beitrag lösche ich trotzdem nicht. :p
 
Zuletzt bearbeitet:
J

jsm1955

Guest
Und wie gesagt, es geht bei den Entscheidungen immer um die nachweislich dienstlich erflogenen Bonusmeilen. Es gibt keinerlei Verpflichtung, Karte, Kontozugang, Kontoauszug o.ä. auszuhändigen.
Im Originalurteil ging es eigentlich auch nur darum, dass der Angestellte die Meilen für seine eigenen dienstlichen Flüge einsetzen sollte.

Es gibt aber wohl abweichende Betriebsvereinbarungen zu Lasten der Mitarbeiter. Hatte hier kürzlich jemand berichtet. :eek: Die gelten natürlich in einem betroffenen Betrieb vorrangig.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Und wie gesagt, es geht bei den Entscheidungen immer um die nachweislich dienstlich erflogenen Bonusmeilen.

Naja, selbst der stümperhafteste Arbeitgeber wird wohl eine Liste der von der ihm bezahlten Flüge beibringen können? Wenn dann in diesen Buchungen noch die M&M Nummer hinterlegt war, lassen sich die dienstlich erflogenen Meilen recht schnell bestimmen.
 
J

jsm1955

Guest
Was man aber bei einem evtl. Gerichtsverfahren tunlichst machen sollte, weil ansonsten die Annahmen des AG Bestand haben.
Das kann ich nicht beurteilen. Sicherlich muss man aber auch da nur die Daten rausrücken, die den AG interessieren. Aber auf meinem Kontoauszug finden sich auch viele private Dinge, die den AG nullkommagarnix angehen, auch vor Gericht. Kann man ja entsprechend schwärzen.

Naja, selbst der stümperhafteste Arbeitgeber wird wohl eine Liste der von der ihm bezahlten Flüge beibringen können? Wenn dann in diesen Buchungen noch die M&M Nummer hinterlegt war, lassen sich die dienstlich erflogenen Meilen recht schnell bestimmen.
Eben. Daher ist der Zugriff auf Karte, Konto, Account nicht nur AGB-widrig und ein Übergriff des AG sondern auch komplett unnötig. Bestenfalls zur Klärung von Unstimmigkeiten könnte man einzelne Daten übermitteln.

BTW: Was ist eigentlich mit den zusätzlichen Bonusmeilen, die es nur deswegen gibt, weil man einen (privat erflogenen) Status hat?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
BTW: Was ist eigentlich mit den zusätzlichen Bonusmeilen, die es nur deswegen gibt, weil man einen (privat erflogenen) Status hat?

Klar du fliegst die ganze Zeit für deinen AG durch die Gegend und, er fliegst dir immer zuerst mit deinen privaten Flügen den SEN Status. Ich denke es gibt Fragen die sollte man besser nicht stellen, denn sie machen den gesamten Vorgang noch unübersichtlicher.

Wer sich wegen so etwas rumstreitet hat zu viel freie Zeit, streiten auf solchen Niveau macht man im Kindergarten aber doch nicht im Berufsleben.
 
J

jsm1955

Guest
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Klar du fliegst die ganze Zeit für deinen AG durch die Gegend und, er fliegst dir immer zuerst mit deinen privaten Flügen den SEN Status. Ich denke es gibt Fragen die sollte man besser nicht stellen, denn sie machen den gesamten Vorgang noch unübersichtlicher.

Wer sich wegen so etwas rumstreitet hat zu viel freie Zeit, streiten auf solchen Niveau macht man im Kindergarten aber doch nicht im Berufsleben.
Das ist völlig real und auch ernst gemeint. Ich erfliege meinen SEN seit einiger Zeit nur noch privat. Ich habe zwar viele, innerdeutsche und - europäische Flüge, aber bei 250 Meile pro Segment schafft man so den SEN nie. Rechne selbst.

Privat fliege ich mehrmals pro Jahr in C / F um die Welt. Und aller 2 Jahre hat es bisher knapp für den SEN gereicht. Zum Teil unter Einsatz privater Bonusmeilen (Umtausch)

Zum Thema Kindergarten: Da gebe ich dir Recht, aber hier hat ja der AG mit der Albernheit angefangen.

Dass das ganze unübersichtlich ist, liegt in der Natur der Sache. Es war ja nie daran gedacht, die Meilen Dritten zuzuordnen. Bis ein AG und ein paar Juristen am Rad drehten.
 
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