Bahn-Sammelthread

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wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
1.170
219
STR
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Ein Kunde erhält 93 Briefe der DB als Antwort auf einen Brief von ihm an das Servicecenter Fahrgastrechte der DB Dialog GmbH. Dorthin schickte der Kunde eine zusammenfassende Liste mit Entschädigungsanträgen.

Seit Jahren kritisieren auch andere DB-Stammkunden diese Geldverschwendung. Doch bis heute kann das Unternehmen mit seinen weltweit 337.000 Mitarbeitern keinen Termin nennen, bis wann der Postversand zumindest an Kunden, die es wünschen, durch Mails ersetzt wird. "Wir arbeiten bereits an einer digitalen Beantwortung der Fahrgastrechtsanträge, die digital eingereicht werden", sagt eine Sprecherin. Man könne aber "derzeit noch nicht sagen, wann wir auf eine digitale Antwort umstellen können und in welcher Form unsere Kunden diese dann erhalten".

Was bedeutet, dass das Servicecenter Fahrgastrechte weiterhin jeden Werktag im Schnitt mehr als 6.000 Briefe verschickt. Denn allein 2021 wurde dort die riesige Zahl von fast 1,6 Millionen Kundenanträgen auf Entschädigung bearbeitet, rund 400.000 mehr als im Jahr zuvor.

Bei der letzten nahdran Veranstaltung hatte das Ressort Digitalisierung & Technik über das Thema gesprochen.
Aktuell wird die Mehrheit der Fahrgastrechteanträge bereits online eingereicht. Der Versand der Antwort erfolgt aktuell über einen Dienstleister und dort wird auch oft eine leere 2. Seite mitgeschickt.
Die leere 2. Seite der Antwort und auch die Antwort digital anzubieten ist in Umsetzung. Intern jedoch ein etwas größeres Projekt die Prozesse anzupassen. Daher auch dort die Antwort; Das Projekt ist in der Umsetzung, jedoch gibt es noch kein genauen Termin für die Fertigstellung.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.914
17.281
www.red-travels.com
Bei der letzten nahdran Veranstaltung hatte das Ressort Digitalisierung & Technik über das Thema gesprochen.
Aktuell wird die Mehrheit der Fahrgastrechteanträge bereits online eingereicht. Der Versand der Antwort erfolgt aktuell über einen Dienstleister und dort wird auch oft eine leere 2. Seite mitgeschickt.
Die leere 2. Seite der Antwort und auch die Antwort digital anzubieten ist in Umsetzung. Intern jedoch ein etwas größeres Projekt die Prozesse anzupassen. Daher auch dort die Antwort; Das Projekt ist in der Umsetzung, jedoch gibt es noch kein genauen Termin für die Fertigstellung.

kann man die leere 2. Seite nicht einfach weglassen oder die Rückseite verwenden?
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.112
7.393
Die Bahn hat meinen letzten, verspäteten Fahrgastrechtefall vor einer Woche überwiesen. Heimlich, still und leise ohne postalische Benachrichtigung. Das eingesparte Papier freut mich, aber offensichtlich läuft nicht mal das richtig rund.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.166
2.519
So langsam kann ich die Vorwürfe gegeben über die Arbeitsweise des Servicecenters für Fahrgastrechte nachvollziehen, auch wenn der Vorwurf "Betrug" eindeutig zu weit geht.

Es ist auf jeden Fall schon bemerkenswert, dass die 16 gemeinsam eingereichten Verspätungsfälle mit dem Interrail Pass aus dem Juli unterschiedlich bearbeitet wurden:
Das bisherige Ergebnis:
Neun Fälle sind final bearbeitet worden, die Erstattung wurde zugesagt und ist inzwischen auch verbucht worden.
Vier Fälle wurden mit Rückfragen, wie Angaben zum verspäteten/ausgefallenen Zug und der Ankunftszeit am Zielort gefordert werden, wohlgemerkt genau den Daten die ja bereits auf dem Papierformular angeben wurden.
Drei Fälle sind aber noch bemerkenswerter, obwohl alle Anträge in einem Umschlag im Reisezentrum abgegeben wurden, wird nur in diesen Fällen ein Nachweis der Fahrkarte bzw. mit Kostennachweis verlangt. Interessanterweise scheint das in den übrigen Fälen kein Problem zu sein.

Ebenso bemerkenswert:
In zwei Fällen wurden Verpflegungskosten von einmal rund 17 Euro und einmal rund 11 Euro geltend gemacht.
Die höheren Kosten wurden problemlos bestätigt und erstattet, im anderen Fall findet sich der Vermerk dass Verpflegungskosten nicht übernommen würden.

Daher ist die Bearbeitung von gleichgelagerten zusammenhängen Fällen mit unterschiedlichem Ergebnis sehr fragwürdig.
Der Vorwurf die Reisenden sollen mit ihren berechtigten Ansprüchen absichtlich "abgewimmelt" werden, könnte daher durchaus seine Berechtigung haben.
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.470
19.377
FRA
Ja, wirkt alles sehr „Freestyle“. Wie schaut denn da die Infrastruktur aus? Sachbearbeiter in Polen/Indien? Bundesbeamte? KI?
 

delpiero223

Erfahrenes Mitglied
30.11.2011
1.558
243
RLG
kreuzundpeer.de
Es geht nicht um neu hinzugekommen Rechte. Es geht darum, dass vor dem Stichtag gebuchte Fahrkarten eben noch knappe Anschlüsss beinhalten, die jetzt nicht mehr verkauft werden (können).

Somit sind Verbindungen fahrbar, die aber nicht mehr als Reiseverbindung angezeigt werden.

Dieses Problem erledigt sich langsam, da es immer weniger noch gültige Fahrscheine mit alten Anschlussen existieren.
Da widerspreche ich. Es geht laut Wortlaut sehr wohl darum, entgegen der Zugbindung einen früheren Zug nehmen zu können. Dann zum Beispiel, wenn die DB eine Verbindung mit 5min-Anschluss nicht mehr anbietet, obwohl es bei pünktlichem Anschluss möglich wäre.

Statement dazu auf Twitter:
"Sollten entgegen der gebuchten Reiseverbindung [...] dennoch auch Anschlüsse mit kürzerer Übergangszeit erreicht werden, können Kunden auch mit zuggebundenen Tickets den früheren Anschlusszug nutzen. Für diese Fälle heben wir die Zugbindung für mehr Flexibilität für unsere Kunden auf"


Wie genau das in der Praxis abläuft, weiß ich auch nicht. Aber an sich eine gute Sache, wenn es so funktioniert wie versprochen.
 
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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.341
528
. Aber an sich eine gute Sache, wenn es so funktioniert wie versprochen.
Wie wäre es denn einfach sauber planen und pünktlich die vertragliche Leistung zu bringen???
Dann klappen auch 5 Minuten Anschlüsse!!
aher ist die Bearbeitung von gleichgelagerten zusammenhängen Fällen mit unterschiedlichem Ergebnis sehr fragwürdig.
Das ist nicht fragwürdig!!!! Die Pisser wollen die Kunde um ihr Recht auf Entschädigung betrügen!
das EIN Fall ganz unterschiedlich bearbeitet wird zeigt es überdeutlich!!!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.166
2.519
Hier das passende Buch zu dem Thema. Die Bahn gibt dir ja genügend Gelegenheit, es in Ruhe zu lesen:

Das ganze passt jedoch nicht nicht in diese Fallkonstellation, da es sich in den genannten ja gar nicht um eine Sachentscheidung handelt die auf einer Frage basiert.

Wenn Angaben abgefragt werden, welche schon dem Antrag zu entnehmen sind, dann liegt kein fehlerhafte Ermessensentscheidung vor, genauso wenn nur in einem Teil der Antränge angeblich die Fahrkarte fehlt.
Hier übrigens bemerkenswert:
Die Vorgangsnummer sind durchnummeriert beginnend mit der Endung 34 die Vorgänge zu der die Fahrkarte aber fehlt sollen 38, 43 und 46 sein.

Es ist wohl keine Intention vorhanden den Reisenden vorsätzlich zu schädigen aber der Ablauf des Vorgangs scheint mindestens verbesserungswürdig oder vollständig reformbedürftig.

Das mit der Buchempfehlung wird ebenfalls schwierig, auf der ganzen Insel hier gibt es nicht einen Meter Gleis und schon gar nicht von der deutschen Bahn ...
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.112
7.393
Diese Zufallsfunde haben rein gar nichts mit dem Bahnbetrieb zu tun, sie erlauben aber tiefe Einblicke in das organisatorische Chaos das bei der Bahn herrschen muss.


Hier werden zwei Reinigungskräfte für Gebäude sowie zwei Reinigungskräfte für Fahrzeuge gesucht. Obwohl es sich inhaltlich um 2+2 Stellen handelt, sind vier unterschiedliche Stellenanzeigen mit ähnlichen aber nicht identischen Textbausteinen geschaltet. In Saalfeld arbeitet der Gebäudereiniger im Bereich Kundenservice/Gastronomie, in Magdeburg in Betrieb & Instandhaltung, der Fahrzeugreiniger in Gera ist in der Verkehrsinfrastruktur und jener in Karlsruhe in Betrieb & Instandhaltung.

In 3 von 4 Stellenanzeigen wird das generische Maskulinum verwendet, was ehrlich gesagt eine Wohltat ist. Für die Stelle in Gera wird aber ausdrücklich die weibliche Form verwendet. Als Schwanzträger fühle ich mich beim Lesen unwohl und diskriminiert. Abgesehen davon beleidigt der Fehler bei "Ausbildung zum Gebäudereinigerin" meine Augen.

Die Stelle in Saalfeld ist ab 01.11.2022 ausgeschrieben, und zwar mit 11,55€ brutto. Verspätungen haben bei der Bahn eine lange Tradition, ich hoffe trotzdem dass der Mindestlohn von 12,00€ und vor allem der Branchenmindestlohn von 13,00€ pünktlich zum 01.10.2022 eingeführt werden.

Das ist jetzt alles keine große Sache, aber wir sprechen hier von der Bahn und nicht von Lisi's und Hubert's Reinigungsservice GbR. Eine gewisse Standardisierung, und vor allem die Kenntnis von Branchenmindestlohn und Grammatik, würde ich hier schon erwarten.
 

Vielbahnfahrer

Erfahrenes Mitglied
25.02.2018
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Bisher konnte man bei 2 Zwischenstopps / 3 Teilstrecken für jede Teilstrecke die Verkehrsmittel einzeln wählen. Damit war es möglich, wenige Minuten IC vor eine lange Regionalverkehrsstrecke zu setzen und damit ein zeitlich flexibles Supersparpreis-Regionalverkehrsticket für unter 20€ zu generieren. Wenn man in der Pampa wohnt und in die Pampa reisen möchte, ist der reine Regionalverkehr kaum langsamer als wenn ein Stück IC(E) dazwischen ist. Das geht nun nicht mehr.

Workaround: ICE deaktivieren, IC aktiviert lassen, und die Zwischenhalte minutengenau so einstellen dass die gewünschte Verbindung angezeigt wird. Das funktioniert allerdings nicht mehr auf allen Strecken, und vor allem nur wenn man die Strecke inklusive der nötigen Züge bereits vor Buchung kennt. Feedback werde ich deswegen keines geben, denn der IC-Trick ist wohl nicht im Sinne der Bahn.

PS: Der Workaround funktioniert - wenn überhaupt - nur wenn das Fernverkehrssück mit IC und nicht mit ICE absolviert wird. ICs gibt es bedeutend weniger, damit steigt die Chance den Rest als Regionalverkehr zu bekommen. Jena-Lindau (IC Jena West nach Jena Göschwitz) klappt damit, Köln-Lindau (ICE Siegburg/Bonn nach Köln) hingegen nicht. Bleibt zu hoffen, dass sich das noch ändert.
Im DB Navigator ist es ja auch leider nicht möglich.
Besonders nervig ist es auch, dass man so keine Tickets buchen kann, wenn man mit dem Rad unterwegs ist und man nur bestimmte Züge nehmen kann Bzw. will. Oft kaufe ich das Radticket unabhängig vom Ticket, da nicht online möglich…
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.869
2.027
Ab dem 20. September 2022 bauen wir für Sie die neue DB Lounge in Düsseldorf. Für die Dauer des Umbaus erhalten Sie kostenlos ein Getränk, einen Snack und einen rail & fresh WC Gutschein im ServiceStore DB im Hauptbahnhof Düsseldorf.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.029
643
.de
Auch wenn die Beweislast bei der Bahn liegt kann sie, wie es Airlines schon oft machen, einfach erstmal kommen und Behaupten, dass AU vorliegen. Und ohne Anwalt bekommst du die Bahn ziemlich sicher nicht dazu dir wirklich beweise vorzulegen. Und das werden die wenigsten machen.
Paging @kexbox und @umsteiger, demnächst neues Betätigungsfeld für Euch :)
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.029
643
.de
@SWINE, ich verstehe das „Geschäftsmodell“ nicht. Es gibt ja bei Erstattungen keine Entschädigung, nur das bezahlte Geld zurück. Und 50 Fahrscheine am Tag kann man nicht abfahren.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.166
2.519
Es gibt ja bei Erstattungen keine Entschädigung, nur das bezahlte Geld zurück.
Das ist eben nicht so ganz korrekt, der Betrag der Erstattung richtet sich nach dem Fahrkartenwert und nicht nach der Zahlungsart.
Wer zum Beispeil das BW Ticket mit zwei Personen gekauft hat, konnte bei einem Preis von 31 Euro und zwei Personen zwei Gutscheine a 10 Euro einsetzen hat somit 11 Euro bezahlt, im Fall der Erstattung nach den Fahrgastrechten wegen Nichtantritt oder Abbruch der Fahrt wird daher dann der Fahrtenwert erstattet.

Somit hat der "Forumskollege" einen "Gewinn" von 20 Euro plus Zuckerschock einfahren können.

Eine einwandfreie Sparmethode ist übrigens ein Landerticket für zwei Personen mit Gutscheinen zu kaufen im Fall des VVS war dies günstiger als die Tageskarte zu kaufen.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
26.914
17.281
www.red-travels.com
Eine einwandfreie Sparmethode ist übrigens ein Landerticket für zwei Personen mit Gutscheinen zu kaufen im Fall des VVS war dies günstiger als die Tageskarte zu kaufen.

ist nichts neues & kennt doch jeder Maximierer hier bereits :p

Somit hat der "Forumskollege" einen "Gewinn" von 20 Euro plus Zuckerschock einfahren können.

ich weiß nicht warum die Bahn es beim FGR macht, in ihrem FAQ schreibt sie bei der Stornierung das Gegenteil und praktiziert dies auch so, es muss also schon eine Möglichkeit geben, den eCoupon technisch rauszufiltern...

  • eCoupons sind Rabatt-Gutscheine, die bei Marketing- und Werbeaktionen herausgegeben werden (weitere Informationen zu eCoupons finden Sie hier). Buchungen, bei denen ein eCoupon genutzt wird, können Sie per Sofortstornierung stornieren. Eine Erstattung des entsprechenden Gutscheinwerts ist jedoch ausgeschlossen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.166
2.519
ich weiß nicht warum die Bahn es beim FGR macht, in ihrem FAQ schreibt sie bei der Stornierung das Gegenteil
Vorsicht.

Die Stornierung ist ein rein vertraglicher Vorgang, hier können individuelle Vereinbarungen getoffen werden.

Die Ersattung aufgrund der Fahrgastrechteverordnung ist aber ein gesetzlich geregelter Schadensersatzanspruch und unterliegt daher nicht solchen Einschränkungen.
 
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