Bahn-Sammelthread

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.766
15.690
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ich freue mich schon auf die Reisekostenabrechnung in Business nach Frankfurt zu fliegen, lässt jede Rechnung im Sternerestaurant alt aussehen.

Die legen es wirklich darauf an, aber hey vielleicht kann ich es ja hinbekommen dass drei Verhandlungstermine nötig werden dann hätte die DB die 300 XP für den Platinstauts finanziert.

Und ich freue mich auf den Kostenfestsetzungsbeschluss, in dem es heißt "BGH says no" :p
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.766
15.690
"Die heute allgemein anerkannten Grundsätze bedeuten indes nicht, dass ausnahmslos jede oder gar beliebig viele Reisen der Partei an den Ort des Prozessgerichts erstattungsfähig wären. Vielmehr kommt eine Erstattung nicht in Betracht, wenn von vornherein erkennbar ist, dass eine gütliche Einigung ausscheidet oder die Partei zur Klärung des Sachverhalts aus persönlicher Kenntnis nichts beitragen kann."
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
"Die heute allgemein anerkannten Grundsätze bedeuten indes nicht, dass ausnahmslos jede oder gar beliebig viele Reisen der Partei an den Ort des Prozessgerichts erstattungsfähig wären. Vielmehr kommt eine Erstattung nicht in Betracht, wenn von vornherein erkennbar ist, dass eine gütliche Einigung ausscheidet oder die Partei zur Klärung des Sachverhalts aus persönlicher Kenntnis nichts beitragen kann."
Nun gut dann funktioniert es eben nur einmal.

Nun egal die nächste Chance besteht ja dann bei den nächsten beiden Tageskarten.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.139
4.005
Puh, das erinnert ja an dunkle Zeiten als die DB den Staatskonzern noch richtig gelebt hat und das Personal mehr einen auf Bullerei als auf Servicepersonal gemacht hat. Was hatte ich da immer ein Theater. Eigentlich hat sich das seitdem stark geändert, hier flammt das wohl kurz nochmal auf. Aber gut, hier hat man es auch wirklich provoziert, also sind beide Seiten nicht ganz unschuldig an der Misere.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
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Puh, das erinnert ja an dunkle Zeiten als die DB den Staatskonzern noch richtig gelebt hat und das Personal mehr einen auf Bullerei als auf Servicepersonal gemacht hat. Was hatte ich da immer ein Theater. Eigentlich hat sich das seitdem stark geändert, hier flammt das wohl kurz nochmal auf. Aber gut, hier hat man es auch wirklich provoziert, also sind beide Seiten nicht ganz unschuldig an der Misere.
Oh oh Bullerei is aber ein sehr böses Wort schäm dich.
Aber wer hat was provoziert? Wenn du den Fall unserer Feinschmeckerin meinst die hat ihren Job gemacht sich einen Fahrschein beschafft der gültig war und weil die Bahn ihren Job nicht auf die Kette kriegt die Fahrgastrechte genutzt. Also sich einfach an die vorhandenen Gesetze gehalten was wird das provoziert.
Aber ich geb zu ist schon verlockend aus einer Tageskarte für Samstag eine für alle Tage zu machen die ist ja ein viertel billiger.

Wobei wir könnten ja auch mal den großen Meister fragen wie mans hinkriegt mit der gleichen Fahrkarte mehrfach zu fahren und es trotzdem zu den Fahrgastrechten passt.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.089
2.566
Kurze Frage zu den Fahrgastrechten mit Deutschlandticket: gilt die Auslegung und Erstattung von ICE-Tickets nur bei direkten Verbindungen als letzte Verbindung des Tages?
Konkreter Fall: geplant Stuttgart-Würzburg-Erfurt mit Regionalbahn. Letzte D-Ticket Verbindung vor 24 Uhr, Anschluss in Würzburg wird verpasst.
Man könnte nun per ICE via Fulda noch nach Hause - wird die Kohle erstattet oder gilt das nicht auf Umsteigeverbindungen? Die Dame am Schalter meinte: nö, Stuttgart-Würzburg und Würzburg-Erfurt sind zwei unabhängige Verträge. Hat sie da Recht?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Kurze Frage zu den Fahrgastrechten mit Deutschlandticket: gilt die Auslegung und Erstattung von ICE-Tickets nur bei direkten Verbindungen als letzte Verbindung des Tages?
Konkreter Fall: geplant Stuttgart-Würzburg-Erfurt mit Regionalbahn. Letzte D-Ticket Verbindung vor 24 Uhr, Anschluss in Würzburg wird verpasst.
Man könnte nun per ICE via Fulda noch nach Hause - wird die Kohle erstattet oder gilt das nicht auf Umsteigeverbindungen? Die Dame am Schalter meinte: nö, Stuttgart-Würzburg und Würzburg-Erfurt sind zwei unabhängige Verträge. Hat sie da Recht?
Sie hat Unrecht was das angeht, aber bei Ankunft vor 0 Uhr besteht nur dann Anspruch auf das ICE Ticket bei der letzten Verbindung des Tages, wenn ein Ausfall eines Zuges auf deiner Verbindung vorlag. Bei Verspätung und zerschossener Reisekette sagt der §11 Abs. 1 Nr. 2 EVO, dass es 0-5 Uhr sein muss und min. 60min Verspätung. Wenn du weiter als Erfurt hättest fahren wollen, würde es wiederum klappen, da nach 0 Uhr.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.089
2.566
Sie hat Unrecht was das angeht, aber bei Ankunft vor 0 Uhr besteht nur dann Anspruch auf das ICE Ticket bei der letzten Verbindung des Tages, wenn ein Ausfall eines Zuges auf deiner Verbindung vorlag. Bei Verspätung und zerschossener Reisekette sagt der §11 Abs. 1 Nr. 2 EVO, dass es 0-5 Uhr sein muss und min. 60min Verspätung. Wenn du weiter als Erfurt hättest fahren wollen, würde es wiederum klappen, da nach 0 Uhr.
Danke! 🙏
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.517
498
Ich habe ein Ticket über die App gekauft, allerdings taucht es über das Portal nicht auf. Über App kann ich keine Rechnung erstellen, über Portal will er die neue 12 stellige Nummer nicht haben. Jemand eine Idee?
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.766
15.690
Kurze Frage zu den Fahrgastrechten mit Deutschlandticket: gilt die Auslegung und Erstattung von ICE-Tickets nur bei direkten Verbindungen als letzte Verbindung des Tages?
Konkreter Fall: geplant Stuttgart-Würzburg-Erfurt mit Regionalbahn. Letzte D-Ticket Verbindung vor 24 Uhr, Anschluss in Würzburg wird verpasst.
Man könnte nun per ICE via Fulda noch nach Hause - wird die Kohle erstattet oder gilt das nicht auf Umsteigeverbindungen? Die Dame am Schalter meinte: nö, Stuttgart-Würzburg und Würzburg-Erfurt sind zwei unabhängige Verträge. Hat sie da Recht?

Sie hat Unrecht was das angeht, aber bei Ankunft vor 0 Uhr besteht nur dann Anspruch auf das ICE Ticket bei der letzten Verbindung des Tages, wenn ein Ausfall eines Zuges auf deiner Verbindung vorlag. Bei Verspätung und zerschossener Reisekette sagt der §11 Abs. 1 Nr. 2 EVO, dass es 0-5 Uhr sein muss und min. 60min Verspätung. Wenn du weiter als Erfurt hättest fahren wollen, würde es wiederum klappen, da nach 0 Uhr.

Aber § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) EVO bringt für die letzte Verbindung des Tages uhrzeitunabhängig genau das, was KAFlieger braucht. Wäre ja noch schöner, dass man jemanden stranden lassen dürfte, nur weil es vor Mitternacht ist.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.066
7.110
Dummerweise ist dort von "Ausfalls dieses Zuges" die Rede. Rein wörtlich genommen ist dadurch der Fall, dass der letzte Zug fährt, aber wegen einer Verspätung eines Zubringerzuges nicht mehr erreicht werden konnte, nicht enthalten (auch wenn möglicherweise der Gesetzgeber das mit abdecken wollte). Und genau um diesen Fall geht es hier.
Die Verspätung muss übrigens schon massiv gewesen sein; normalerweise hat man in Würzburg gut 40 Min. Umsteigezeit.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Es ist der Ausfall der Verbindung gemeint, nicht des Zuges, siehe Gesetzesbegründung:

"Nummer 2 berechtigt den Reisenden, in zwei besonderen Situationen für die Fahrt zum Zielort ein anderes Verkehrsmittel, z. B. auch ein Taxi, zu verwenden: Zu Buchstabe b - wenn die Fahrgäste den Zielort nicht mehr bis um 24 Uhr erreichen kann, weil es sich bei der von ihnen ursprünglich gewählten, ausgefallenen Verbindung um die letzte Verbindung des Tages handelt: In diesem Fall steht keine Möglichkeit zur Weiterfahrt mit einem Zug innerhalb eines zumutbaren Zeitraums zur Verfügung. Daher sollen die Fahrgäste auch andere Verkehrsmittel nutzen können."
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.089
2.566
Dummerweise ist dort von "Ausfalls dieses Zuges" die Rede. Rein wörtlich genommen ist dadurch der Fall, dass der letzte Zug fährt, aber wegen einer Verspätung eines Zubringerzuges nicht mehr erreicht werden konnte, nicht enthalten (auch wenn möglicherweise der Gesetzgeber das mit abdecken wollte). Und genau um diesen Fall geht es hier.
Die Verspätung muss übrigens schon massiv gewesen sein; normalerweise hat man in Würzburg gut 40 Min. Umsteigezeit.
Ja, die Umstiegszeit reicht normalerweise locker - wir hatten allerdings aufgrund medizinischer Versorgung eines Fahrgasts in Osterburken (höhere Gewalt?) eine Verspätung von 47 min.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.066
7.110
Es ist der Ausfall der Verbindung gemeint, nicht des Zuges, siehe Gesetzesbegründung:

"Nummer 2 berechtigt den Reisenden, in zwei besonderen Situationen für die Fahrt zum Zielort ein anderes Verkehrsmittel, z. B. auch ein Taxi, zu verwenden: Zu Buchstabe b - wenn die Fahrgäste den Zielort nicht mehr bis um 24 Uhr erreichen kann, weil es sich bei der von ihnen ursprünglich gewählten, ausgefallenen Verbindung um die letzte Verbindung des Tages handelt: In diesem Fall steht keine Möglichkeit zur Weiterfahrt mit einem Zug innerhalb eines zumutbaren Zeitraums zur Verfügung. Daher sollen die Fahrgäste auch andere Verkehrsmittel nutzen können."
Das ist jetzt sicher eine nette Übung für Jurastudenten im fortgeschrittenen Semester. Was zählt nun? Das, was im Gesetzt steht, oder das, was in der Gesetzesbegründung steht? Hilfreich wäre, wenn es möglichst zu diesem konkreten Gesetzesabschnitt ein Urteil gäbe.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.334
522
Oh Mann wie bescheuert seid ihr eigentlich? da plant dann vorher die Fahrt nach Gera und kommt mit dem letzten Zug nach Mitternacht an!!!
Dann kann das Betrügerpack noch so die Fresse aufreissen aber rein gar nix machen!
Aber hey das mit den Tageskarten für Samstag ist ein echt cooler Move daran hab ich noch gar nicht gedacht!
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.334
522
Unbedingt machen und dann im Zug den selben Ton an den Tag legen wie du es hier tust.
Wenn du uns sagst wann und wo, schenke ich dir die Karte und schmeiße ne Runde Bier für alle im Bordbistro.
Mit dem Betrügerpack rede ich nicht mehr als einen Satz wenn dann regelt man das mit den Cops die aber sowieso kaum geholt werden auch wenn es Meister Großfresse immer androht weil er keinen Ausweis für seinen wertlosen Kassenzettel kriegt.
ABER
man muss sagen es ist grad in den letzten dreiviertel Jahr viel besser geworden und immer seltener macht einer Pausenclown wenn man denen sauber erklärt welcher Zug vorher Verspätung hatte und warum dann genau der Zug genommen wird.
Von 20 Bahnlern sagen so 7 bis 10 ist ok und gehen weiter fast alle anderen wollten genau Zug und Datum der Verspätung wissen ziehen ab um das zu checken kommen später wieder sagen alles ok gute Fahrt und einer macht dann Stress und dann ist die Copquote so von 1 zu 5 bis 8.

Das sind die Betrüger in den Reisezentren das größere Problem wenn die keine Bescheinigungen ausstellen wollen!
Aber mal gucken wann den Cops und Staatsanwälten das auch zu doof wird und die eben die Sachen nicht mehr wegwischen.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.334
522
Und du nutzt dabei wirklich die selbe Wortwahl wie hier?
Angebot steht, wie gesagt.
Ich sagte doch ich mach mit den Betrügerclown nicht lang rum jeder vom Personal kriegt erklärt was mit welchem Zug war und warum ich im Zug bin wegen der Fahrgastrechte und fertig ok manchmal auch ein zweites Mal oder die wollen nochmal bestimmte Daten dann bekommen die alles nochmal und gut ist.
Es kommt also gar nicht soweit.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.334
522
Anders: Fällt auch sofort in jedem ersten Satz ein Wort mit Betrüger-Präfix? :D
Nö das kommt erst wenn die Cops da sind und ich von dem Clown die Feststellung der Personalien haben will weil ich eine Anzeige wegen Betrugs erstattet.
Weil der eben ein Betrüger ist wenn er wissentlich die Gesetze ignoriert und Geld verlangt!