Bahn-Sammelthread

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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.388
14.480
Trans Balkan Express
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Wer kennt sie nicht, die stark frequentierte Strecke Trotha-Könnern.

War sicherlich eine rhetorische Frage, denn Du kennst die Strecke sicherlich und jeder Kenner weiß, dass Trotha hinterm Zoo liegt.

In der Ukraine gibt es diese Pufferminuten bereits. Sie heißen dort wahrscheinlich Puffer-Halbe-Stunde und alle Züge, die nicht die Staatsgrenze überfahren, sind so pünktlich, dass man seine Schweizer Uhr danach stellen kann.
 
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Reaktionen: schlepper

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.556
2.882
Anlässlich meine heutigen Fahrt im IC 2270, hat sich mir eune Frage zu den Fahrgastrechten gestellt:

Wenn ein Fahtgast medizinische Versorgung braucht und der Zug angehalten werden muss und dadurch eine Verspätung entsteht, dann kann das EVU ja die Haftung verweigern.

Aber ist eigentlich eigentlich der Sachverhallt gleich zu bewerten wenn ein Bahnmitarbeiter als Teil des EVU selbst versorgt werden muss?

Übrigens steht natürlich in den Informationssystemen es sei ein Reisender versorgt worden, obwohl eindeutig nur der Bahnmitarbeiter zum Krankenwagen geführt wurde.
 

Fremder

Erfahrenes Mitglied
28.04.2012
473
163
Hatte kürzlich eine ähnliche Fragestellung.

ICE von Berlin nach München, hoffnungslos überfüllt, mußte von der Polizei geräumt werden, damit Weiterfahrt möglich war.
Ursache für die Überfüllung waren jedoch mehrere gestrichene ICE-Verbindungen auf derselben Strecke davor. Verspätung ca. 75 Minuten - also Fahrgastrechte geltend gemacht.

Antwort der Bahn: Abgelehnt, Begründung: Polizeieinsatz, nicht durch uns zu vertreten.
Nach meinem Verständnis lag der Auslöser des Polizeieinsatzes ursächlich bei der Bahn, wegen der davor gestrichenen Verbindungen.

Habe mich nun (zähneknirschend) dagegen entschieden, die Sache weiterzuverfolgen. Durch den Ausschlußgrund "Polizeieinsatz" hält de Bahn alle Trümpfe in der Hand, Beweisführung, dass die Bahn den Einsatz selbst verschuldet hat schwer bis gar nicht möglich.
 

wsvfan55

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
1.833
1.306
Anlässlich meine heutigen Fahrt im IC 2270, hat sich mir eune Frage zu den Fahrgastrechten gestellt:

Wenn ein Fahtgast medizinische Versorgung braucht und der Zug angehalten werden muss und dadurch eine Verspätung entsteht, dann kann das EVU ja die Haftung verweigern.

Aber ist eigentlich eigentlich der Sachverhallt gleich zu bewerten wenn ein Bahnmitarbeiter als Teil des EVU selbst versorgt werden muss?

Übrigens steht natürlich in den Informationssystemen es sei ein Reisender versorgt worden, obwohl eindeutig nur der Bahnmitarbeiter zum Krankenwagen geführt wurde.
Da der entsprechende Passus nur von "Notfälle im Zug" spricht, würde ich den Sachverhalt gleich behandeln, m.a.W. keine Entschädogung.

wsvfan55
 
Zuletzt bearbeitet:

Carsten89

Aktives Mitglied
05.01.2020
214
99
Habe nun eine Mail an den Fahrkartenservice unter Bezugnahme der Fahrkartennummer geschickt mit der Frage, ob das Ticket ein Jahr lang gültig ist. Falls die entsprechend antworten, werde ich für die anderen Fahrkarten ebenfalls eine Mail schreiben.
Antwort vom Fahrkartenservice, das könnten sie mir nicht bestätigen, ich solle mich an ein DB Reisezentrum wenden.
Sehen denn Mitarbeitende im DB Reisezentrum mehr, als der DB Fahrkartenservice, wenn man bereits die Fahrkartennummer mitgeteilt hat? Bin leicht verwirrt...
 

JayOnRails

Erfahrenes Mitglied
12.06.2022
437
609
Ludwigshafen am Rhein
Nein, absolut nicht, wenns nicht in einem Reisezentrum erstellt wurde. Es geht nur darum, selbst keine Verantwortung zu tragen und eine Aussage schriftlich zu produzieren, auf die sich ein Fahrgast später berufen kann.
 

Carsten89

Aktives Mitglied
05.01.2020
214
99
Nein, absolut nicht, wenns nicht in einem Reisezentrum erstellt wurde. Es geht nur darum, selbst keine Verantwortung zu tragen und eine Aussage schriftlich zu produzieren, auf die sich ein Fahrgast später berufen kann.
Ich müsste nun aber extra nach Hamburg Hbf fahren, um ein DB Reisezentrum betreten zu können für diesen Stempel, dass die Zugbindung aufgehoben sei, was ja eigentlich nicht strittig ist...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.556
2.882
Das sind Fragen die ich mir aus Pietätsgründen einfach nicht stellen.
Nun ja man sollte aber immer einen Sachverhalt objektiv diskutieren können, zumal sich schon die Frage stellt in wie weit die DB selbst Verspätungen durch mieses Notfallmanagement verursacht.

Denn die Durchsage ob sich ein Arzt oder Rettungssanitäter im Zug befindet und dieser sich doch zum Wagen 5 begeben sollte kam schon etwa in der Mitte zwischen DD-Neustadt und Elsterwerda, im Bahnhof hat es aber dann nochmal über 10 Minuten gedauert bis der RTW am Bahnhof aufgetaucht ist, was den Eindruck vermittelt, dass dieser nicht schon vorher zum Bahnhof bestellt sondern erst bei Ankunft im Bahnhof informiert worden ist.

Da lässt sich schon die Frage stellen ob ein effektiveres Zeitmanagement, woran auch jeder Patient ein gewaltiges Interesse hat, nicht auch zu Verspätungen führt.

Das ist offenbar nicht besser geworden, denn damals als ich noch für Wiesbaden im Einsatz war wurde zwischen Fulda und Frankfurt im ICE auch die Durchsage gemacht ob sich Polizeikräfte im Zug befinden, da ich zwar meine Uniform mit den vier silbernen Sternen zuhause hängen hatte aber eben in zivil ausgerüstet war, hatte ich mich aufgemacht den Sachverhalt zu ermitteln.

Im Ergebnis ist ein Streit mit einem Fahrgast wegen einer ungültigen Fahrkarte (Hessenticket) eskaliert, am Ende wurde der Zug in Schlüchtern gestoppt und es musste eine halbe Ewigkeit auf die BPol gewartet.

Für mich war das Vorgehen einfach nicht nachvollziehbar, ja in Verbindung mit dem Eisenbahnverkehr ist nunmal die BPol zuständig aber wenn der Fall eine solche Dringlichkeit besitzt und akute Gefahren abgewehrt werden müssen, dann kann das auch im Notfall die nächsten Beamten aus Schlüchtern tun, ich hatte ja schon die Verbindung zur entsprechenden Polizeistation hergestellt nach deren Angabe wären mehrere Beamten in wenigen Minuten vor Ort gewesen das wurde aber vom Zugpersonal mehrfach beharrlich abgelehnt.

Besteht wiederum keine solche akute Gefahr, welches ein unverzügliches direkte Eingreifen durch fremde Kräfte erfordert, warum hat man dann den ICE nicht bis nach Hanau fahren lassen, dort wären BPol Kräfte vor Ort gewesen.

Im Ergebnis führte dies zu einer völlig unnötigen Verspätung von über 90 Minuten, denn es hat natürlich ewig gedauert bis BPol Kräfte, wahrscheinlich aus Hanau?, in Schlüchtern eingetroffen waren.


Von daher stellt sich sehr wohl die Frage, wie der Sachverhalt zu bewerten ist, wenn das EVU die Gefahr die zum hoheitlichen Eingreifen führt selbst geschaffen hat, für ein Verfahren vor dem Amtsrichter wäre mir das zu heiß, aber es wäre interessant was das EBA und die Schlichtungsstelle dazu sagt.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.407
4.860
FRA
Im Ergebnis führte dies zu einer völlig unnötigen Verspätung von über 90 Minuten, denn es hat natürlich ewig gedauert bis BPol Kräfte, wahrscheinlich aus Hanau?, in Schlüchtern eingetroffen waren.
Das müsste konsequent in jedem Zug, in dem Fahrgäste ohne gültige Fahrgäste aufgegriffen werden, gemacht werden. Die Eisenbahnwelt wäre (fahrgasttechnisch) längst eine andere.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.556
2.882
Das müsste konsequent in jedem Zug, in dem Fahrgäste ohne gültige Fahrgäste aufgegriffen werden, gemacht werden. Die Eisenbahnwelt wäre (fahrgasttechnisch) längst eine andere.
Nun es geht aber mehr im Umgang mit der Situation, die ist eben ziemlich widersprüchlich und nicht durchdacht.

Übrigens mir wurde auch schon öfters angedroht die BPol zu rufen, bisher ist es nur einmal passiert als ich mit dem Interrailpass unterwegs war, mit dem nur ein einzige Zugchef Probleme hatte.

Mal abwarten ob sich ähnliche Situationen bei meinem großen FGR-Weihnachts-Neujahr-Experiment ergibt, bis heute Abend sollte die Route an Besuchen feststehen und morgen wird die Freifahrt buchbar sein.