Bahn-Sammelthread

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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.425
1.040
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Wenn ich ein Ticket auf der DB Seite von Deutschland mit ICE nach Paris und dann weiter zu nem kleinen Kaff in Frankreich gekauft habe, ist dann bei einer von der DB schon auf der deutschen Seite verursachten Verpätung für die Hotelkosten in Paris zu belangen? (War letzte Verbindung des Tages)

Es habe nach der Buchung von der DB 2 Tickets in einer MAil erhalten. Einmal bis Paris und dann ein zweites von der SNCF. Aber wie gesagt gebucht alles in einer Buchung auf der DB Seite.
Danke
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.147
3.501
CGN / MUC / ZRH / EWR
Wenn ich ein Ticket auf der DB Seite von Deutschland mit ICE nach Paris und dann weiter zu nem kleinen Kaff in Frankreich gekauft habe, ist dann bei einer von der DB schon auf der deutschen Seite verursachten Verpätung für die Hotelkosten in Paris zu belangen? (War letzte Verbindung des Tages)

Es habe nach der Buchung von der DB 2 Tickets in einer MAil erhalten. Einmal bis Paris und dann ein zweites von der SNCF. Aber wie gesagt gebucht alles in einer Buchung auf der DB Seite.
Danke
Zwei Beförderungsverträge
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.413
4.865
FRA
Wenn ich ein Ticket auf der DB Seite von Deutschland mit ICE nach Paris und dann weiter zu nem kleinen Kaff in Frankreich gekauft habe, ist dann bei einer von der DB schon auf der deutschen Seite verursachten Verpätung für die Hotelkosten in Paris zu belangen? (War letzte Verbindung des Tages)

Es habe nach der Buchung von der DB 2 Tickets in einer MAil erhalten. Einmal bis Paris und dann ein zweites von der SNCF. Aber wie gesagt gebucht alles in einer Buchung auf der DB Seite.
Danke
Hast wahrscheinlich zwei separate Beförderungsverträge geschlossen.

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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.158
1.746
Ist doch oft so dass an nachfragestarken Terminen kaum bis gar keine günstigen Sparpreise verfügbar sind. Das war auch schon gestern um Mitternacht so. Hilfreich ist, wenn man pokern möchte, ein günstiges Ticket am gewünschten Datum auf irgendeinem anderen Zug zu buchen und auf eine Fahrplanänderung zu spekulieren. So habe ich oft 50-90% gespart im Vergleich zur direkten Buchung der Wunschverbindung.
 
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b23

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
912
58
Hat jemand schon Erfahrungen mit Gepäck (Skier) im ÖBB nightjet? Wenn man Liegewagen oder Schlafwagen kann man dann Gepäck in einem der Sitzwagen einschließen?
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.287
3.870
Nord Europa
nach Fahrplanwechsel von Hamburg nach Bad Bevensen
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Es gibt direkte ICE-Verbindungen. Kosten nicht einmal einen Zehner ... (y)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nur ich finde sogar keine Nahverkersverbindungen mehr.
 

infotimbo

Erfahrenes Mitglied
26.07.2009
250
173
Gibt es den Bahnhof Bad Bevensen nicht mehr? Oder wird dieser zwischenzeitlich nicht angefahren.
nehme an es liegt hieran, bzw. sind zumindest bisher nur Verbindungen bis genau zu diesem 13. Dezember eingepflegt. Vielleicht steht der definitive Fahrplan für danach noch nicht fest.

"Pendler auf den Linien RE3, RB31, RE4 und RB41 müssen sich weiterhin auf Einschränkungen einstellen. Wegen anhaltender Fahrzeugengpässe führt das Eisenbahnunternehmen Metronom ab dem 3. November einen sogenannten Stabilisierungsfahrplan ein. Dieser gilt voraussichtlich bis zum 13. Dezember."

 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.152
16.570
Es habe nach der Buchung von der DB 2 Tickets in einer MAil erhalten. Einmal bis Paris und dann ein zweites von der SNCF. Aber wie gesagt gebucht alles in einer Buchung auf der DB Seite.
Ganz schwierig. Die Bahn versucht, sich aus der Haftung für Durchgangsfahrkarten rauszuwieseln, und die FahrgastrechteVO ist uneindeutig und inkonsequent.

Wird denn "auf den Fahrkarten, einem anderen Dokument oder elektronisch in einem Dokument, das den Reisenden die Reproduktion erlaubt, darauf hingewiesen, dass die Fahrkarten verschiedene Beförderungsverträge dokumentieren"? Der Hinweis bei der Buchung ist notwendig aber nicht hinreichend für den Haftungsausschluss.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.559
2.885
So das große FGR-Experiment kann beginnen, die Bahnbonus Freifahrt 1. Klasse ist gebucht, die Fahrt beginnt am 19.12.2025 und wenn die DB ihre Leistung wie erwartet nicht nach Fahrplan erbringen kann, wird sie am 11.01.2026 in Wasserburg enden und Aufenthallte in Berlin, Frankfurt, Stuttgart, Ulm beinhalten.

Schon bei den ersten beiden Umstiegen 8 Minuten in Hamburg Hbf und 10 Minuten in Berlin Hbf wo der Fußweg mit 9 Minuten angegeben ist, wird das erste Mal die Voraussetzungen des Art. 18 Abs. 1c der EU Fahrgastrechteverordnung eintreten.

Ich werde dann auch das Zugpersonal testen und jeweils einen Ausdruck mit Stempel und Bestätigung und nur das reine Ticket dabei haben und zuerst natürlich das blanke Ticket vorzeigen, mal sehen wie die Reaktionen ausfallen werden.

Natürlich noch interessanter wird es sein, wie die Reaktion des SFR in Frankfurt ausfallen wird.


Interessant ist aber, dass die DB schon erheblich am Fahrplan im Bezug auf die Zugnummern herum gebastelt hat, ebenso bemerkenswert ist dass auch weiterhin ICE Verbindung weiter tief in das schweizer Staatsgebiet fahren sollen obwohl dieses doch von schweizer Seite unterbunden werden sollte.
 
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K_Eifel

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02.01.2018
122
61
Sorry, ich habe eh kein Verständniss für Leute,die sich keine Sitzplatzreservierung leisten wollen ,....
Inzwischen fahre ich grundsätzlich ohne Reservierung. Das liegt schlicht daran, daß vor oder hinter einem ein Dauertelefonierer sitzt und ich mich dann - soweit möglich - umsetze. Selbst der Ruhewagen ist inzwischen kein Garant dafür, daß die Leute ihre Lebensgeschichten nicht ins Telefon erzählen...
Bei verspäteten Zügen habe ich selten erlebt, daß jemand mit einer Sitzplatzreservierung kommt, sitze am entsprechenden Halt aber eh schon mit gepacktem Rucksack. Das gilt auch, wenn der Pax über 15 min. braucht um seinen Platz zu erreichen.
 
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Fremder

Erfahrenes Mitglied
28.04.2012
474
166
Inzwischen fahre ich grundsätzlich ohne Reservierung. Das liegt schlicht daran, daß vor oder hinter einem ein Dauertelefonierer sitzt und ich mich dann - soweit möglich - umsetze. Selbst der Ruhewagen ist inzwischen kein Garant dafür, daß die Leute ihre Lebensgeschichten nicht ins Telefon erzählen...
Bei verspäteten Zügen habe ich selten erlebt, daß jemand mit einer Sitzplatzreservierung kommt, sitze am entsprechenden Halt aber eh schon mit gepacktem Rucksack. Das gilt auch, wenn der Pax über 15 min. braucht um seinen Platz zu erreichen.
Ich mache es davon abhängig, wie voll der Zug -nach meiner Einschätzung- vsl sein wird. Generell ist es z.B. eine gute Idee zur Oktoberfestzeit die Züge von/nach München zu reservieren, analog zur Karnevalszeit von / nach Köln, usw.

Auf meiner letzten Fahrt (1.Klasse, Zug komplett überfüllt) hat sich doch tatsächlich so ein Typ auf meinen Platz gesetzt, als ich für ein paar Minuten aufs WC gegangen bin. Nicht nur, dass der Platz reserviert war, ich hatte meinen Rucksack im Fußraum und meine Jacke auf dem Sitz platziert - deutlicher geht es nicht.

Er ist dann, als ich wieder kam, sofort aufgestanden, so daß ich mir eine Ansprache sparen konnte. Er murmelte dann etwas davon, daß er ja für einen Sitzplatz bezahlt habe... Komischer Vogel....
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.425
1.040
Ganz schwierig. Die Bahn versucht, sich aus der Haftung für Durchgangsfahrkarten rauszuwieseln, und die FahrgastrechteVO ist uneindeutig und inkonsequent.
Wo genau steht das bzw wo nicht?
Wird denn "auf den Fahrkarten, einem anderen Dokument oder elektronisch in einem Dokument, das den Reisenden die Reproduktion erlaubt, darauf hingewiesen, dass die Fahrkarten verschiedene Beförderungsverträge dokumentieren"? Der Hinweis bei der Buchung ist notwendig aber nicht hinreichend für den Haftungsausschluss.
interessant, gibt es hier schon Fallentscheidungen?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.152
16.570
Wo genau steht das bzw wo nicht?

Art. 3 Nr. 9 FahrgastrechteVO: "Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 'Durchgangsfahrkarte' eine Durchgangsfahrkarte im Sinne des Artikels 3 Nummer 35 der Richtlinie 2012/34/EU". Dort heißt es: "Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck 'Durchgangsfahrschein' ein oder mehrere Fahrscheine, die einen Beförderungsvertrag für aufeinanderfolgende durch ein oder mehrere Eisenbahnunternehmen erbrachte Eisenbahnverkehrsdienste belegen".

D.h., das wird erst einmal nicht eingeschränkt, wenn die Beförderungen direkt aufeinanderfolgen, ist die ihnen zugrundeliegende Fahrkarte eine Durchgangsfahrkarte. Dann kommt in Art. 11 Abs. 1 FahrgastrechteVO der klare Auftrag, Durchgangsfahrkarten anzubieten: "Eisenbahnunternehmen, Fahrkartenverkäufer und Reiseveranstalter bieten Fahrkarten und, soweit verfügbar, Durchgangsfahrkarten und Buchungen an", der in Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 1 konkretisiert wird: "Wenn Schienenpersonenverkehrsdienste des Fernverkehrs oder Schienenpersonenverkehrsdienste des Regionalverkehrs von einem einzigen Eisenbahnunternehmen betrieben werden, bietet dieses Unternehmen für diese Dienste Durchgangsfahrkarten an. Bei anderen Schienenpersonenverkehrsdiensten unternehmen Eisenbahnunternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um Durchgangsfahrkarten anzubieten, und arbeiten zu diesem Zweck zusammen."

Also "alle zumutbaren Anstrengungen", das ist schon ein Brett, weil die Unzumutbarkeitsschwelle schon ziemlich hoch liegt.

Entsprechend wird dann in Abs. 3 auch folgerichtig konkretisiert:

"Für Reisen mit einem oder mehreren Anschlüssen gilt bzw. gelten eine Fahrkarte oder mehrere Fahrkarten, die im
Rahmen einer einzigen geschäftlichen Transaktion bei einem Eisenbahnunternehmen erworben wird bzw. werden, als
Durchgangsfahrkarte, und das Eisenbahnunternehmen haftet nach den Artikeln 18, 19 und 20, wenn der Fahrgast einen
oder mehrere Anschlüsse verpasst."

Aha, also bedeutet ein einheitlicher Buchungsvorgang, dass dabei eine einheitliche (= Durchgangs-)Fahrkarte herauskommt.

Aber warum ist dann implizit in EG 24 und in Art. 12 Abs. 2 die Rede davon, dass Fahrkarten, obwohl sie im Rahmen einer einzigen geschäflichen Transaktion gekauft wurden, auch nicht unbedingt Durchgangsfahrkarten sein müssen? Das ist widersinnig. Es ist mir unklar, ob der Gesetzgeber will, dass zusammen gekaufte Fahrkarten für eine einheitliche Reise Durchgangsfahrkarten mit entsprechendem Schutzniveau sind, oder nicht. Und, falls nicht, weshalb nicht.


Derweil lachen sich die Airlines kaputt, welche Steine die Bahnen dem Kunden nach wie vor in den Weg legen, wenn er ausnahmsweise mal international fahren will.

interessant, gibt es hier schon Fallentscheidungen?

Nicht dass ich wüsste. Ich kenne ehrlich gesagt überhaupt keine Judikatur zu Fahrgastrechten.
 
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Reaktionen: infotimbo und Lutz1