Bahn-Sammelthread

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juliuscaesar

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12.06.2014
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FRA
„Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen. Das Gericht erklärte einen Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB Infrago zu einer entsprechenden Wettbewerbsklausel verpflichtet, in einem Eilbeschluss für rechtswidrig. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.

Ein Sprecher der zur Bahn gehörenden Infrago begrüßte die Entscheidung. Ziel der Klage seien frühe Rechtssicherheit und faire Vergabebedingungen für alle gewesen. Der Beschluss schaffe diese Klarheit. Dies sei auch angesichts der sehr knappen Kapazitäten im deutschen Schienennetz gut.
Die Bundesnetzagentur betonte dagegen, eine „entsprechende Regelung weiterhin für sachlich geboten“ zu halten, um den Wettbewerb auf der Schiene im Interesse der Fahrgäste zu fördern. Bis der Rechtsstreit endgültig in der Hauptsache geklärt sei, müsse die Infrago die Wettbewerbsklausel jedoch nicht anwenden.“