Bahn-Sammelthread

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Swekkx

Erfahrenes Mitglied
16.11.2016
390
56
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Gibt es einen plausiblen Grund, warum mir diese Verbindung (Köln -> Mannheim) angeboten wird, obwohl der Halt in Mannheim HBF angeblich entfällt?



Wenn der halt wirklich entfällt, hätte ich ein günstiges flexticket :D

Wie zu erwarten habe ich nun ein Flexticket, bisher nur für die Rückfahrt. Die Hinfahrt lässt noch auf sich warten.

Dazu mal eine Frage. Meine Reisepläne haben sich etwas geändert. Ich müsste meine Rückfahrt einen Tag früher einplanen. Da die Rückfahrt nun aber offiziell ausfällt und ich dadurch stornieren könnte, kommt mir das ja gelegen. Die Hinfahrt würde ich aber gerne nutzen, wegen des zu erwartenden Flextickets und vorallem auch weil ich einen eCoupon genutzt habe.

Hat jemand einen Tipp wie ich das sinnvollerweise angehen kann? Ziel wäre es, (flexible) Hinfahrt behalten, Rückfahrt stornieren/umbuchen. Und den eCoupon nicht verschwendet zu haben.

Danke euch :)
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.352
17.984
NUE/FMO
www.red-travels.com
Hat jemand einen Tipp wie ich das sinnvollerweise angehen kann? Ziel wäre es, (flexible) Hinfahrt behalten, Rückfahrt stornieren/umbuchen. Und den eCoupon nicht verschwendet zu haben.

Hinfahrt nutzen, Rückfahrt im Nachgang über das Formular FGR zurückfordern als nicht-angetreten. idR kommt die Erstattung des Tarifwert inkl. eCouponwert. Wenn die Bahn nicht zickt, wie bei mir neulich...
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.648
Da die Rückfahrt nun aber offiziell ausfällt und ich dadurch stornieren könnte, kommt mir das ja gelegen. Die Hinfahrt würde ich aber gerne nutzen, wegen des zu erwartenden Flextickets und vorallem auch weil ich einen eCoupon genutzt habe.
Wie sehen denn die Preise für ein neues Ticket der Rückfahrt aus?
Wenn der Preis höher liegt, kann sich der Versuch im Reisezentrum lohnen das Ticket einen Tag früher gültig zu schreiben dann wäre die Stornierung unnötig.

Aber ansonsten läuft die Erstattung wie immer:
Der Wert der Rückfahrt wird dann vollständig erstattet, E-Coupons spielen keine Rolle.
Aber bei der Erstattung muss man aufpassen seit einer gewissen Zeit will die DB nur Erstatten wenn durch den Ausfall auch eine Verspätung von mindestens 60 Minuten eingetreten wären, sonst wird die Erstattung verweigert.
Aus meiner Sicht rechtswidrig aber das wird gerade durchgefochten.
 
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Swekkx

Erfahrenes Mitglied
16.11.2016
390
56
Hinfahrt nutzen, Rückfahrt im Nachgang über das Formular FGR zurückfordern als nicht-angetreten. idR kommt die Erstattung des Tarifwert inkl. eCouponwert. Wenn die Bahn nicht zickt, wie bei mir neulich...

Ah okay. Dann versuche ich das, wenn der Vorschlag von alinakl nicht klappt. Danke!

Wie sehen denn die Preise für ein neues Ticket der Rückfahrt aus?
Wenn der Preis höher liegt, kann sich der Versuch im Reisezentrum lohnen das Ticket einen Tag früher gültig zu schreiben dann wäre die Stornierung unnötig.

Aber ansonsten läuft die Erstattung wie immer:
Der Wert der Rückfahrt wird dann vollständig erstattet, E-Coupons spielen keine Rolle.
Aber bei der Erstattung muss man aufpassen seit einer gewissen Zeit will die DB nur Erstatten wenn durch den Ausfall auch eine Verspätung von mindestens 60 Minuten eingetreten wären, sonst wird die Erstattung verweigert.
Aus meiner Sicht rechtswidrig aber das wird gerade durchgefochten.
Wäre auf jeden Fall höher. Aber ich kann wirklich mal am Kundenzentrum vorbeigehen. Wäre natürlich super Lösung. Danke!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.648
wo wird's durchgefochten? Popeliges Amtsgericht woran sich eh keiner hält?
Im Moment hängt es noch bei der SÖP die RSV der Freundin wollte erst das Verfahren bei der SÖP durchgeführt haben, lehnt dort die DB ab geht es vor das AG.

Beim AG wird dann wohl schon wegen des Streitwerts Schluss sein, wobei man durchaus die Frage aufwerfen kann wie die Sparpreise zu behandeln sind, denn schließlich ist der Kunde nur berechtigt einen ganz bestimmen Fernzug zu nutzen die DB soll aber einseitig den Vertrag ändern zu können ohne dass der Kunde ein Kündigungsrecht hat?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Aber ich kann wirklich mal am Kundenzentrum vorbeigehen. Wäre natürlich super Lösung. Danke!
Wenn es nicht im ersten Anlauf klappt durchaus mal bei einem anderen Reisezentrum oder zu einer anderen Zeit versuchen.
Ich hatte schon Sachen die in Stuttgart abgelehnt wurden aber in Hamburg kein Problem waren.
 
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joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.978
2.153
Gibt es bei der online FGR eigentlich kein Freitext Feld? Würde gerne erläutern warum ich Erstattung fordere.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.648
Gibt es bei der online FGR eigentlich kein Freitext Feld? Würde gerne erläutern warum ich Erstattung fordere.
Es geht über einen Umweg.
Wenn das Feld für weitere Belege und Kosten angeklickt wird und man einen Betrag von einem 1 Euro angibt kann man weitere Belege hochladen.
Ich habe erst neulich für zwei Verwandte eine Erstattung beantragt und einfach ein zusätzliches Anschreiben zur Erklärung und darüber übertragen die Erstattung hat nach knapp 3 Monaten ohne Nachfrage funktioniert.
 
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vectrox

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
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677
BER & CGN
DB hat mir im Februar 2 ICEs gestrichen und entsprechende Mail geschickt „Verbindung nicht mehr möglich“, da ich die Fahrten eh nicht mehr machen wollte also via App von der Fahrt zurückgetreten.

jetzt kommt die Antwort, 0 Minuten Verspätung und damit keine Erstattung.

der jeweilige ICE fiel zwischen Duisburg und Düsseldorf aus… nun nochmal über Formular versuchen?
Noch einfacher wäre anrufen, geht ja mittlerweile ohne Mehrkosten.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hat jemand versucht, eine Aktionsbahncard 1 Klasse zu kaufen und sich die Kosten der Restmonate der alten Bahncard 2. klasse zu erstatten? Soll ja theoretisch ab 15 Euro Restwert online (und sogar am Schalter) gehen.
Du meinst die Jubiläums-BC? Ich meine das wäre explizit ausgeschlossen gewesen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.648
Noch einfacher wäre anrufen, geht ja mittlerweile ohne Mehrkosten.
Gerade bei der DB keine gute Idee, so fehlt immer am Telefon ein entsprechender Nachweis der später entscheidend sein könnte.

Enden letzten Jahres wurde einer Freundin auch die Erstattung telefonisch zugesichert, nichts passierte auf eine Nachfrage im Februar kam die schriftliche Antwort Antrag abgelehnt.
 
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vectrox

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
879
677
BER & CGN
Gerade bei der DB keine gute Idee, so fehlt immer am Telefon ein entsprechender Nachweis der später entscheidend sein könnte.

Enden letzten Jahres wurde einer Freundin auch die Erstattung telefonisch zugesichert, nichts passierte auf eine Nachfrage im Februar kam die schriftliche Antwort Antrag abgelehnt.
Ich habe generell kaum Probleme bei der Abwicklung meiner Fahrgastrechte und die Unstimmigkeiten die es hier und da Mal gab konnte ich durch anrufen problemlos regeln.

Und dein o.g. Fall (keine Antwort) kann dir ja auch passieren wenn du eine Brief schickst.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.648
Ich habe generell kaum Probleme bei der Abwicklung meiner Fahrgastrechte und die Unstimmigkeiten die es hier und da Mal gab konnte ich durch anrufen problemlos regeln.

Und dein o.g. Fall (keine Antwort) kann dir ja auch passieren wenn du eine Brief schickst.
Nun man differenzieren natürlich könnte immer Zugang bestritten werden, aber hier war die Sachlage eine andere die Erstattung wurde ja verbindlich zugesagt aber dann hätte die Prüfung ergeben, dass der Anspruch nicht besteht.

Dass du keine Probleme hast Glückwunsch.
Ich habe noch einen eigenen Fall offen als ich kurz in Deutschland war, erst S-Bahn verspätet dann Anschluss weg, auf der neuen Strecke gab es dann eine Streckensperrung usw usw.
Für mich insgesamt nicht das Problem da der Abflug am nächsten morgen war und ich ohnehin eine Übernachtung geplant hatte aber die Angaben zur Verspätung waren je nach Schreiben immer eine anderen aber natürlich immer unter 60 MInuten.
 

vectrox

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
879
677
BER & CGN
bei einem Brief kannst du immer noch Bezug auf den Fall nehmen, wenn du einen Einspruch einlegen willst. Beim Anruf ist das schwierig, da es idR keine Aufzeichnungen gibt.
Ja aber es gibt trotzdem erstmal keinen Unterschied zum Anrufen. Denn das Ergebnis des Telefonats bekommst du ja auch schriftlich zu geschickt (Ausnahmen bestätigen die Regel). Wenn du damit nicht zufrieden bist kannst du immer noch alle weiteren Schritte einleiten.

Und gerade bei so Sachverhalten wie von dir geschildert, also einem abgelehnten Online-Antrag, tippe ich auf eine Fehler und nicht auf eine bewusste Entscheidung.
Die Online-Anträge werden i.d.R. automatisch bearbeitet, die KI ist aber scheinbar noch nicht so brilliant und macht manchmal Fehler.

Da wäre für mich halt ein Anruf von max. 5 Min. Dauer einfacher, als das Formular auszufüllen und weg zu schicken. Ist aber auf ggf. einfach persönliche Präferenz.
 

Zocker1899

Erfahrenes Mitglied
27.05.2016
544
193
Hallo zusammen,
Jubiläums BC25: "Bitte wählen Sie einen Gültigkeitsbeginn, der mindestens 12 Tage in der Zukunft liegt."

Brauche die Bahncard aber schon in 8 Tagen, am 30.04.

Gibt es irgendwelche Wege das zu umgehen? Kann der Kundenservice da was machen?

Vielleicht hat hier ja schon jemand damit Erfahrungen gesammelt.

EDIT: Wenn ich mich weiter durchgeklickt habe, hat es trotzdem funktioniert. Also falscher Alarm.
 
Zuletzt bearbeitet:

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.486
7.517
Ist es nicht sogar so, dass bei der Jubiläumsbahncard der Gültigkeitsbeginn spätestens der 30.04.2022 sein muss?
 
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