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Aus meiner Erfahrung trifft das auf die meisten nicht privaten und viele privaten reisen zu.
wir wissen doch alle, dass dieser eine mehr Zeit als alle anderen hat...
Aus meiner Erfahrung trifft das auf die meisten nicht privaten und viele privaten reisen zu.
Hinzu kommt, dass man nicht mit ausreichender Sicherheit weiss, wie voll der nächste oder der übernächste Zug sein wird. Zwei Stunden verlieren und dann wieder im Gang stehen/sitzen, das wäre nochmal schlimmer. Außerdem gibt es für das Warten an Bahnhöfen nur sehr selten annähernd akzeptable Infrastrukturen (Sicherheit, Komfort, Internet, etc.).Oder das bringt den gesamten Zeitplan durcheinander. Meine Termine (beruflich als auch privat) sind meist ziemlich knapp getaktet. Da kann ich nicht einfach mal 2 Stunden auf einen Zug (zusätzlich) warten
Ich habe in den letzten Wochen ähnliche Erfahrungen gesammelt. Für einige der Verspätungen muss ich die Bahn auch in Schutz nehmen, denn "Personen am Gleis", "Notarzteinsatz" oder "Polizeieinsatz" liegen nicht im Einflussbereich der Bahn. Dafür gab es öfters defekte Türen und Klimaanlagen, defekte WCs sowieso. Hierfür ist die Bahn definitiv verantwortlich.Von diesen 6 Fahrten hatten bei den Hauptverbindungsstrecken:
- 3 mehr als 2h Verspätung
- 1 mehr als 1h (unter 2h) Verspätung
- 2 leichte Verspätung
Ich finde, das ist schon erklärbar. Die Erstattung gibt es bei der Bahn (noch) ohne Rücksicht auf den Verspätungsgrund, in der Luftfahrt nur bei Verschulden der Airline. Und bei einem Zugausfall kommt der Bahnkunde gewöhnlicherweise 1-2 Stunden später ans Ziel, während er auf Skyros einen kompletten Tag verliert, ein Hotelzimmer benötigt und ggf. noch Toilettenartikel und Kleidung kaufen muss.Die Erstattungsansprüche sind sehr gering im Vergleich zum Luftverkehr. Sachlich erklärbar ist das nicht.
Einmal war Fliegerbombenentschärfung bei Göttingen. Ohne das wäre es bei mir eine Verspätung >2h weniger und eine >1h mehr. Wobei man auch hier sagen könnte, dass die Bahn auch ein Streckennetz haben könnte, bei der man von Hannover nach Kassel weniger als >1h verliert, wenn man Göttingen umfährt.Ich habe in den letzten Wochen ähnliche Erfahrungen gesammelt. Für einige der Verspätungen muss ich die Bahn auch in Schutz nehmen, denn "Personen am Gleis", "Notarzteinsatz" oder "Polizeieinsatz" liegen nicht im Einflussbereich der Bahn. Dafür gab es öfters defekte Türen und Klimaanlagen, defekte WCs sowieso. Hierfür ist die Bahn definitiv verantwortlich.
Das Verschulden der Airline wird mittlerweile bei fast allen Ursachen angenommen.Ich finde, das ist schon erklärbar. Die Erstattung gibt es bei der Bahn (noch) ohne Rücksicht auf den Verspätungsgrund, in der Luftfahrt nur bei Verschulden der Airline. Und bei einem Zugausfall kommt der Bahnkunde gewöhnlicherweise 1-2 Stunden später ans Ziel, während er auf Skyros einen kompletten Tag verliert, ein Hotelzimmer benötigt und ggf. noch Toilettenartikel und Kleidung kaufen muss.
Es kann nur besser werden die nächsten Jahren, wenn die Baustellen abgearbeitet sind.
Das stimmt mich nicht optimistisch. Der Dr. Nagl trägt die Verantwortung für die Bilanz meiner weiter oben beschriebenen Stichprobe.Es kann nur besser werden die nächsten Jahren, wenn die Baustellen abgearbeitet sind.
Mit Dr. Philipp Nagl übernimmt ein erfahrener Mensch den Posten des Vorstandsvorsitzenden der DB Netz AG. Vor seiner Tätigkeit bei der DB Fernverkehr AG war er bei den Österreichischen Bundesbahnen.
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Wechsel an der Spitze der DB Netz AG: Philipp Nagl wird neuer Vorstandsvorsitzender
www.deutschebahn.com
Als Produktionsvorstand trägt er dafür die Verantwortung, ja. Jedoch wurden unter seiner Leitung Entscheidungen getroffen, die sich im Fernverkehr in den nächsten Jahren positiv entfalten werden. ICE3neo, ICE-L (Talgo, vormals ECx), neue ICE Werke (im Bau) für noch mehr Instandhaltungsmöglichkeiten etc.Das stimmt mich nicht optimistisch. Der Dr. Nagl trägt die Verantwortung für die Bilanz meiner weiter oben beschriebenen Stichprobe.
Wie meinen? Die ICEs fahren ja nun nicht alle 5 Minuten wie eine U-Bahn. Wenn man also aus einem gut gefüllten Zug herauskomplimentiert wird, weil der eine Pofalla-Wende macht, dürfte es nicht fernliegend sein, dass man im unmittelbar folgenden Zug nicht ohne Weiteres einen Sitzplatz bekommt, da die wengistens ICE heutzutage mit weniger als 50% Belegung fahren. Dann müsste man also mindestens bis zm übernächsten ICE warten - ohne Garantie, dass man da zum Sitzen kommt. Wer zuviel Tagesfreizeit hat, mag das machen und solange warten, bis nach ein paar Stunden ein leerer ICE am Bahnsteig steht. Wenn überhaupt regelmäßg welche vorbeikommen. In einem meiner Beispiele war es so, dass es von den letzten 5 ICE des Tages auf Berlin-Köln lediglich 2 bis nach Köln geschafft haben....Man darf nicht so bescheuert sein und mit so einem übervollen Zug zu fahren!
Man holt sich im Reisezentrum ein neue Reservierung gibts die für den nächsten Zug nicht dann halt für den übernächsten.
Wer es sich bieten lässt zu stehen ist selber Schuld!
Schwachsinn!Das ist eine schöne Theorie, leider kann es durchaus passieren, dass der (über)nächste erst am Folgetag fährt.
Dann darfst du keine Bahn fahren! Da muss man immer zwei Stunden extra einplanen!Aus meiner Erfahrung trifft das auf die meisten nicht privaten und viele privaten reisen zu.
Lesen ist nicht so dein Ding was? Wenn man sich im Reisezentrum eine neue Reservierung holt dann steht man garantiert nicht im Gang!Hinzu kommt, dass man nicht mit ausreichender Sicherheit weiss, wie voll der nächste oder der übernächste Zug sein wird. Zwei Stunden verlieren und dann wieder im Gang stehen/sitzen, das wäre nochmal schlimmer.
Und wenn du reklamierst, dass die 1. Klasse aufgrund Überfüllung nicht zur Verfügung stand und du in der 2. Klassen einen Platz nehmen musstest? Würde das auch echt dreist finden, stehen kann ich auch in der 3. Klasse...Was mich doch etwas fassungslos macht, ist, dass man quasi komplett entrechtet ist, weil man nur eine Beförderungsleistung gebucht haben soll, die die Bahn meint auch bei stehendem Gast mangelfrei zu erbringen. M.E. sollte man da Anspruch auf die Differenz des Preises 1. Klasse zu 2. Klasse haben, da ich keinen Komfortgewinnn erkennen kann, wenn ich im Türbereich eines 1. Klasse statt 2. Klasse-Waggons stehen muss.
Schwachsinn!
Wenns für den nächsten Zug keine Plätze mehr gibt und der übernächste Zug sonstwnn fehlt dann ist das nicht das Problem der Kunden!
Dann holt man sich eben denn schein fürs Taxi! Wenn der Drecksladen nicht das leistet was gebucht ist dann sollen die eben die Taxikosten zahlen oder man lässt sich eben einen Gutschein fürs Hotel geben!
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Dann darfst du keine Bahn fahren! Da muss man immer zwei Stunden extra einplanen!
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Lesen ist nicht so dein Ding was? Wenn man sich im Reisezentrum eine neue Reservierung holt dann steht man garantiert nicht im Gang!
Was für ein angenehm zu lesender Beitrag, nicht von vornherein auf Krawall gebürstet zu sein, sondern eine Lösung zu suchen.Grundsätzlich teilt die DB die Sichtweise, dass man nicht den nächsten überfüllten Zug nutzen muss.
Neulich war mein Anschluss in Berlin wegen Verspätung weg, im nächsten war die erste Klasse schon ausgebaucht, am RZ Schalter habe ich eben einen Platz im übernächsten Zug bekommen und durfte dann 70 Minuten lang die Premium Lounge testen.
Nachdem es dann nochmal eine Verspätung gab war der letzte Anschluss in Augsburg weg, der Herr vom Service Point hatte dann auch gefragt warum ich denn in Berlin anderthalb Stunden gewartet hatte, die Erklärung mit der ausgebuchten ersten Klasse hat aber gereicht und es gab dann ohne Probleme den Gutschein.
Tja vielleicht karibische Gelassenheit ...Was für ein angenehm zu lesender Beitrag, nicht von vornherein auf Krawall gebürstet zu sein
Ach auch da gibt‘s Unterschiede?Meinst du mit MFF die Gutscheine oder die BahnBonus-Prämie?
Habe es mal anrecherchiert, es ist aber wohl tatsächlich so, dass man keinen Anspruch auf irgendwelche Differenzbeträge oder anderweitige Kompensationen hat. Man bezahlt für den Transport, nicht den Komfort (was natürlich irgendwie widersinnig ist, wenn ich mich mit genau dem Argument nicht einfach mit 2. Klasse-Ticket in die 1. Klasse setzen darf). Keine Ahnung, ob das schon mal jemand ausprozessiert und verloren hat. Bei der Transportleistung Flug läuft das bei einem Downgrade von 1. in 2. Klasse ja auch nicht so.Und wenn du reklamierst, dass die 1. Klasse aufgrund Überfüllung nicht zur Verfügung stand und du in der 2. Klassen einen Platz nehmen musstest? Würde das auch echt dreist finden, stehen kann ich auch in der 3. Klasse...
Ach auch da gibt‘s Unterschiede?
Ich interessiere mich für beides.
Ich habe nach der Kombinierbarkeit mit dem Egal-Wohin-Ticket gefragt.den eCoupon kannst du ja nur über eine besondere Buchungsseite einlösen…
Darum ja auch meine Nachfrage, was du mit MFF meinst…für den ersten Fall wie vom Mituser beschrieben.Ich habe nach der Kombinierbarkeit mit dem Egal-Wohin-Ticket gefragt.
Ähm… eine Mitfahrt bedeutet ja immer, das man mit dem Hauptpassagier zusammen reist. Die Frage ist, ob der Hauptpassagier ein Aktionsticket wie Egal-Wohin haben darf, damit die MFF anerkannt wird. Wieso gibt es da einen Unterschied ob eCoupon oder BB?Darum ja auch meine Nachfrage, was du mit MFF meinst…für den ersten Fall wie vom Mituser beschrieben.
Für den Fall, dass du die Freifahrt über BahnBonus meinst: das sollte klappen, die gelten ja nur, wenn der BahnBonus Inhaber mit an Bord ist und ein gültiges Ticket hat.
Genau genommen ist die Aussage nicht ganz zu 100% korrekt, denn die 5,30 Euro für die Reservierung gibt es natürlich wieder.Habe es mal anrecherchiert, es ist aber wohl tatsächlich so, dass man keinen Anspruch auf irgendwelche Differenzbeträge oder anderweitige Kompensationen hat.
Falls Verspätung in DRS <60min: Nein.Ich hatte neulich einen Fall, bei dem ich unsicher bin, ob ich mich überhaupt an die DB wegen der 25 % Entschädigung wenden darf oder nicht.
Gebucht habe ich die Strecke Duisburg - Berlin - Dresden, mit geplanter Umsteigezeit in Berlin von 76 Minuten (als Essenspause).
Der ICE Duisburg-Berlin hatte 80 Minuten Verspätung. Der Zug nach Dresden hat jedoch noch auf uns gewartet, sodass ich den Zielbahnhof (hungrig) relativ pünktlich erreicht habe.
Wenn das alles auf einem Ticket war, steht mir da überhaupt eine (Teil-) Entschädigung zu?