Bahn-Sammelthread

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Oder das bringt den gesamten Zeitplan durcheinander. Meine Termine (beruflich als auch privat) sind meist ziemlich knapp getaktet. Da kann ich nicht einfach mal 2 Stunden auf einen Zug (zusätzlich) warten
Hinzu kommt, dass man nicht mit ausreichender Sicherheit weiss, wie voll der nächste oder der übernächste Zug sein wird. Zwei Stunden verlieren und dann wieder im Gang stehen/sitzen, das wäre nochmal schlimmer. Außerdem gibt es für das Warten an Bahnhöfen nur sehr selten annähernd akzeptable Infrastrukturen (Sicherheit, Komfort, Internet, etc.).

Richtig schlimm ist, dass - aus meiner Sicht - bei der Bahn keine Besserung in Sicht ist, weil viele Ausfälle mit der Netzinfrastruktur zu tun haben. Die wird man nicht von Heute auf Morgen verbessern können. In der Luftfahrt dürfte es dagegen nach den aktuellen Spitzen bei den Urlaubsreisen bald wieder normal zugehen.
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.641
1.262
Oberfranken
Hier in Oberfranken fallen derzeit täglich RE-Züge wg. Erkrankung der Lokführer aus. Da meist ca. 30 Min. später die agilis die selbe Strecke fährt, wird kein SEV eingerichtet.
Abends kann es passieren, dass statt 1h Takt nur nach 2h wieder ein RE fährt, weil einer wg. Personalmangel ausfällt. Obwohl auf der Strecke keine Privatbahn fährt, und der Ausfall bereits 2 Tage vorher auf der Bahn Seite angezeigt wird, wird kein SEV eingerichtet. Das ist schon dreist. Jugendliche würden sagen: "Ey, Du wartest 2h du Opfer".
Ich meine, die Fahrgastrechte sollten deutlich verbessert werden, dann klappt das Bahnfahren wie durch ein Wunder, viel besser.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.161
7.498
Von diesen 6 Fahrten hatten bei den Hauptverbindungsstrecken:
- 3 mehr als 2h Verspätung
- 1 mehr als 1h (unter 2h) Verspätung
- 2 leichte Verspätung
Ich habe in den letzten Wochen ähnliche Erfahrungen gesammelt. Für einige der Verspätungen muss ich die Bahn auch in Schutz nehmen, denn "Personen am Gleis", "Notarzteinsatz" oder "Polizeieinsatz" liegen nicht im Einflussbereich der Bahn. Dafür gab es öfters defekte Türen und Klimaanlagen, defekte WCs sowieso. Hierfür ist die Bahn definitiv verantwortlich.
Die Erstattungsansprüche sind sehr gering im Vergleich zum Luftverkehr. Sachlich erklärbar ist das nicht.
Ich finde, das ist schon erklärbar. Die Erstattung gibt es bei der Bahn (noch) ohne Rücksicht auf den Verspätungsgrund, in der Luftfahrt nur bei Verschulden der Airline. Und bei einem Zugausfall kommt der Bahnkunde gewöhnlicherweise 1-2 Stunden später ans Ziel, während er auf Skyros einen kompletten Tag verliert, ein Hotelzimmer benötigt und ggf. noch Toilettenartikel und Kleidung kaufen muss.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Ich habe in den letzten Wochen ähnliche Erfahrungen gesammelt. Für einige der Verspätungen muss ich die Bahn auch in Schutz nehmen, denn "Personen am Gleis", "Notarzteinsatz" oder "Polizeieinsatz" liegen nicht im Einflussbereich der Bahn. Dafür gab es öfters defekte Türen und Klimaanlagen, defekte WCs sowieso. Hierfür ist die Bahn definitiv verantwortlich.
Einmal war Fliegerbombenentschärfung bei Göttingen. Ohne das wäre es bei mir eine Verspätung >2h weniger und eine >1h mehr. Wobei man auch hier sagen könnte, dass die Bahn auch ein Streckennetz haben könnte, bei der man von Hannover nach Kassel weniger als >1h verliert, wenn man Göttingen umfährt.
Ich finde, das ist schon erklärbar. Die Erstattung gibt es bei der Bahn (noch) ohne Rücksicht auf den Verspätungsgrund, in der Luftfahrt nur bei Verschulden der Airline. Und bei einem Zugausfall kommt der Bahnkunde gewöhnlicherweise 1-2 Stunden später ans Ziel, während er auf Skyros einen kompletten Tag verliert, ein Hotelzimmer benötigt und ggf. noch Toilettenartikel und Kleidung kaufen muss.
Das Verschulden der Airline wird mittlerweile bei fast allen Ursachen angenommen.

Geld gibt es bei der Luftfahrt für Strecken unter 1.500km ab 2h Verspätung. EUR 250,-, egal, was der Flug gekostet hat. Das wären in meinem Fall EUR 750,-, statt der <EUR 100,- die ich bei der Deutschen Bahn bekommen würde.

Aus meiner Sicht sollte die EU261 auch für die Bahn gelten oder die Fahrgastrechte der Bahn auch für die Luftfahrt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Es kann nur besser werden die nächsten Jahren, wenn die Baustellen abgearbeitet sind.

Mit Dr. Philipp Nagl übernimmt ein erfahrener Mensch den Posten des Vorstandsvorsitzenden der DB Netz AG. Vor seiner Tätigkeit bei der DB Fernverkehr AG war er bei den Österreichischen Bundesbahnen.

Das stimmt mich nicht optimistisch. Der Dr. Nagl trägt die Verantwortung für die Bilanz meiner weiter oben beschriebenen Stichprobe.
 

traindriver

Erfahrenes Mitglied
10.08.2019
423
210
Das stimmt mich nicht optimistisch. Der Dr. Nagl trägt die Verantwortung für die Bilanz meiner weiter oben beschriebenen Stichprobe.
Als Produktionsvorstand trägt er dafür die Verantwortung, ja. Jedoch wurden unter seiner Leitung Entscheidungen getroffen, die sich im Fernverkehr in den nächsten Jahren positiv entfalten werden. ICE3neo, ICE-L (Talgo, vormals ECx), neue ICE Werke (im Bau) für noch mehr Instandhaltungsmöglichkeiten etc.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.545
1.149
Man darf nicht so bescheuert sein und mit so einem übervollen Zug zu fahren!
Man holt sich im Reisezentrum ein neue Reservierung gibts die für den nächsten Zug nicht dann halt für den übernächsten.

Wer es sich bieten lässt zu stehen ist selber Schuld!
Wie meinen? Die ICEs fahren ja nun nicht alle 5 Minuten wie eine U-Bahn. Wenn man also aus einem gut gefüllten Zug herauskomplimentiert wird, weil der eine Pofalla-Wende macht, dürfte es nicht fernliegend sein, dass man im unmittelbar folgenden Zug nicht ohne Weiteres einen Sitzplatz bekommt, da die wengistens ICE heutzutage mit weniger als 50% Belegung fahren. Dann müsste man also mindestens bis zm übernächsten ICE warten - ohne Garantie, dass man da zum Sitzen kommt. Wer zuviel Tagesfreizeit hat, mag das machen und solange warten, bis nach ein paar Stunden ein leerer ICE am Bahnsteig steht. Wenn überhaupt regelmäßg welche vorbeikommen. In einem meiner Beispiele war es so, dass es von den letzten 5 ICE des Tages auf Berlin-Köln lediglich 2 bis nach Köln geschafft haben....
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.354
562
Das ist eine schöne Theorie, leider kann es durchaus passieren, dass der (über)nächste erst am Folgetag fährt.
Schwachsinn!
Wenns für den nächsten Zug keine Plätze mehr gibt und der übernächste Zug sonstwnn fehlt dann ist das nicht das Problem der Kunden!
Dann holt man sich eben denn schein fürs Taxi! Wenn der Drecksladen nicht das leistet was gebucht ist dann sollen die eben die Taxikosten zahlen oder man lässt sich eben einen Gutschein fürs Hotel geben!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Aus meiner Erfahrung trifft das auf die meisten nicht privaten und viele privaten reisen zu.
Dann darfst du keine Bahn fahren! Da muss man immer zwei Stunden extra einplanen!
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Hinzu kommt, dass man nicht mit ausreichender Sicherheit weiss, wie voll der nächste oder der übernächste Zug sein wird. Zwei Stunden verlieren und dann wieder im Gang stehen/sitzen, das wäre nochmal schlimmer.
Lesen ist nicht so dein Ding was? Wenn man sich im Reisezentrum eine neue Reservierung holt dann steht man garantiert nicht im Gang!
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.532
8.806
LEJ
Was mich doch etwas fassungslos macht, ist, dass man quasi komplett entrechtet ist, weil man nur eine Beförderungsleistung gebucht haben soll, die die Bahn meint auch bei stehendem Gast mangelfrei zu erbringen. M.E. sollte man da Anspruch auf die Differenz des Preises 1. Klasse zu 2. Klasse haben, da ich keinen Komfortgewinnn erkennen kann, wenn ich im Türbereich eines 1. Klasse statt 2. Klasse-Waggons stehen muss.
Und wenn du reklamierst, dass die 1. Klasse aufgrund Überfüllung nicht zur Verfügung stand und du in der 2. Klassen einen Platz nehmen musstest? Würde das auch echt dreist finden, stehen kann ich auch in der 3. Klasse...
 

Anna_Vielfliegerin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2022
1.109
764
DRS
Schwachsinn!
Wenns für den nächsten Zug keine Plätze mehr gibt und der übernächste Zug sonstwnn fehlt dann ist das nicht das Problem der Kunden!
Dann holt man sich eben denn schein fürs Taxi! Wenn der Drecksladen nicht das leistet was gebucht ist dann sollen die eben die Taxikosten zahlen oder man lässt sich eben einen Gutschein fürs Hotel geben!
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Dann darfst du keine Bahn fahren! Da muss man immer zwei Stunden extra einplanen!
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Lesen ist nicht so dein Ding was? Wenn man sich im Reisezentrum eine neue Reservierung holt dann steht man garantiert nicht im Gang!

Wir sind hier nicht schwerhörig, die Ausrufezeichenanzahl kannst Du ruhig reduzieren. Beleidigungen anderer Nutzer bringen auch nichts außer schlechter Stimmung.

Und nun zum Thema: eine erneute Reservierung ist leider heutzutage auch keine Garantie. Ich hatte neulich das Vergnügen, mit einem ICE aus Frankfurt zu fahren, in dem ein Waggon komplett fehlte. Für diesen Waggon hatten Passagiere Reservierungen in der Hand (das Fehlen des Waggons entdeckten sie erst nach der Abfahrt des Zuges, da kurze Umstiegszeit). Der Schaffner hat für alle Plätze gefunden und meinte, nach der Reise können die Betroffenen trotzdem Beschwerde einreichen.

Es wäre spannend zu erfahren, ob irgendjemand hier Erfolg mit dem vom Kollegen SWINE vorgeschlagenen Weg (Taxi/Hotel) in einem solchen Fall (kein Platz in der gebuchten Klasse) bereits hatte?
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.288
2.652
Grundsätzlich teilt die DB die Sichtweise, dass man nicht den nächsten überfüllten Zug nutzen muss.

Neulich war mein Anschluss in Berlin wegen Verspätung weg, im nächsten war die erste Klasse schon ausgebaucht, am RZ Schalter habe ich eben einen Platz im übernächsten Zug bekommen und durfte dann 70 Minuten lang die Premium Lounge testen.
Nachdem es dann nochmal eine Verspätung gab war der letzte Anschluss in Augsburg weg, der Herr vom Service Point hatte dann auch gefragt warum ich denn in Berlin anderthalb Stunden gewartet hatte, die Erklärung mit der ausgebuchten ersten Klasse hat aber gereicht und es gab dann ohne Probleme den Gutschein.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.160
689
jwd
Grundsätzlich teilt die DB die Sichtweise, dass man nicht den nächsten überfüllten Zug nutzen muss.

Neulich war mein Anschluss in Berlin wegen Verspätung weg, im nächsten war die erste Klasse schon ausgebaucht, am RZ Schalter habe ich eben einen Platz im übernächsten Zug bekommen und durfte dann 70 Minuten lang die Premium Lounge testen.
Nachdem es dann nochmal eine Verspätung gab war der letzte Anschluss in Augsburg weg, der Herr vom Service Point hatte dann auch gefragt warum ich denn in Berlin anderthalb Stunden gewartet hatte, die Erklärung mit der ausgebuchten ersten Klasse hat aber gereicht und es gab dann ohne Probleme den Gutschein.
Was für ein angenehm zu lesender Beitrag, nicht von vornherein auf Krawall gebürstet zu sein, sondern eine Lösung zu suchen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.288
2.652
Was für ein angenehm zu lesender Beitrag, nicht von vornherein auf Krawall gebürstet zu sein
Tja vielleicht karibische Gelassenheit ...

Aber ernsthaft natürlich ist es durchaus nachvollziehbar, dass gerade häufige Bahnnutzer über die Zustände nennen wir es mal sehr ungehalten sind.
Ich selbst habe letzten Monat mit meinem 10 von 30 Tagen Interrailpass insgesamt 16 Verspätungsfälle zusammen bekommen, inklusive zwei Mal Taxi und einer Hotelübernachtung.

Aber man sollte immer sachlich bleiben, gerade auch wenn die Verspätung unmittelbar entsteht.
Ich durfte mehrfach mitbekommen wie das Personal den Ärger über die Verspätung abbekommen hat, das reichte von leichtem "Motzen" bis zu Situationen in den ich dachte gleich wird die BPol gerufen.
Aber genau solche Vorgehensweisen helfen weder in der jeweiligen Situation noch generell weiter, daher sollte hier jeder doch etwas entspannter mit der Situation umgehen.

Man kann sehr wohl diskutieren ob die DB nicht vorsätzlich in letzter Zeit eine massive Schlechtleistung abliefert aber auch das muss eben auf einer sachlichen und neutralen Ebene passieren.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.545
1.149
Und wenn du reklamierst, dass die 1. Klasse aufgrund Überfüllung nicht zur Verfügung stand und du in der 2. Klassen einen Platz nehmen musstest? Würde das auch echt dreist finden, stehen kann ich auch in der 3. Klasse...
Habe es mal anrecherchiert, es ist aber wohl tatsächlich so, dass man keinen Anspruch auf irgendwelche Differenzbeträge oder anderweitige Kompensationen hat. Man bezahlt für den Transport, nicht den Komfort (was natürlich irgendwie widersinnig ist, wenn ich mich mit genau dem Argument nicht einfach mit 2. Klasse-Ticket in die 1. Klasse setzen darf). Keine Ahnung, ob das schon mal jemand ausprozessiert und verloren hat. Bei der Transportleistung Flug läuft das bei einem Downgrade von 1. in 2. Klasse ja auch nicht so.

Ähnliches Kompensationsthema stellt sich auch, wenn ich nicht in der 1. Klasse stehen muss, sondern mich, wie ich es auch schon hatte, der Zugbegleiter aus der überfüllten 1. Klasse zu einem freien Sitzplatz in der 2. Klasse eskortiert.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.112
2.608
Ich habe nach der Kombinierbarkeit mit dem Egal-Wohin-Ticket gefragt.
Darum ja auch meine Nachfrage, was du mit MFF meinst…für den ersten Fall wie vom Mituser beschrieben.
Für den Fall, dass du die Freifahrt über BahnBonus meinst: das sollte klappen, die gelten ja nur, wenn der BahnBonus Inhaber mit an Bord ist und ein gültiges Ticket hat.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Darum ja auch meine Nachfrage, was du mit MFF meinst…für den ersten Fall wie vom Mituser beschrieben.
Für den Fall, dass du die Freifahrt über BahnBonus meinst: das sollte klappen, die gelten ja nur, wenn der BahnBonus Inhaber mit an Bord ist und ein gültiges Ticket hat.
Ähm… eine Mitfahrt bedeutet ja immer, das man mit dem Hauptpassagier zusammen reist. Die Frage ist, ob der Hauptpassagier ein Aktionsticket wie Egal-Wohin haben darf, damit die MFF anerkannt wird. Wieso gibt es da einen Unterschied ob eCoupon oder BB?

Update: hab mir jetzt die Buchungsanleitung für die eCoupon Variante zu Gemüte geführt und verstehe jetzt, warum es den Unterschied gibt. Dann bleibt die Variante als BB Prämie.
 
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Anna_Vielfliegerin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2022
1.109
764
DRS
Ich hatte neulich einen Fall, bei dem ich unsicher bin, ob ich mich überhaupt an die DB wegen der 25 % Entschädigung wenden darf oder nicht.

Gebucht habe ich die Strecke Duisburg - Berlin - Dresden, mit geplanter Umsteigezeit in Berlin von 76 Minuten (als Essenspause).

Der ICE Duisburg-Berlin hatte 80 Minuten Verspätung. Der Zug nach Dresden hat jedoch noch auf uns gewartet, sodass ich den Zielbahnhof (hungrig) relativ pünktlich erreicht habe.

Wenn das alles auf einem Ticket war, steht mir da überhaupt eine (Teil-) Entschädigung zu?
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.288
2.652
Habe es mal anrecherchiert, es ist aber wohl tatsächlich so, dass man keinen Anspruch auf irgendwelche Differenzbeträge oder anderweitige Kompensationen hat.
Genau genommen ist die Aussage nicht ganz zu 100% korrekt, denn die 5,30 Euro für die Reservierung gibt es natürlich wieder.

Aber es ist in der Tat so dass es keine Kompensation für den "Bahn-Stehplatz" gibt hier bleibt eben wirklich nur die Option einen späteren Zug zu nehmen, dass ist falls eben alle Sitze ausgebucht sind möglich.

Es bleibt unabhängig davon aber noch die Option das ganze im Kulanzverfahren zu versuchen, gibt es Erfahrungen ob in diesem Fällen Gutscheine ausgegben wurden?

2019 hatte ich einen Versuch gestartet und eine Nachricht an den Kundendialog geschickt nachdem ein ICE gegen einen IC ersetzt wurde der dann natürlich kein Bordrestaurant aber auch kein Bordbistro hatte,
Als Antwort kam so 2-3 Monate später eine E-Mail mit Textbaustein-Entschuldigung und der Ankündigung dass ich drei 5 Euro Verzehrgutscheine bekommen würde, diese habe ich dann Tatsächlich nach zwei weiteren Monaten aus dem Postfach holen (allerdings hatte ich in dieser Zeit 6 Wochen lang das Postfach nicht geleert)

Daher wäre es durchaus interessant ob die es hier vielleicht eine Kulanzkompensation gibt wenn man eben eine freundliche Nachricht mit dem Nachweis der ausgebuchten Klasse an den Kundendialog sendet.
 
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juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
22.050
20.025
FRA
Ich hatte neulich einen Fall, bei dem ich unsicher bin, ob ich mich überhaupt an die DB wegen der 25 % Entschädigung wenden darf oder nicht.

Gebucht habe ich die Strecke Duisburg - Berlin - Dresden, mit geplanter Umsteigezeit in Berlin von 76 Minuten (als Essenspause).

Der ICE Duisburg-Berlin hatte 80 Minuten Verspätung. Der Zug nach Dresden hat jedoch noch auf uns gewartet, sodass ich den Zielbahnhof (hungrig) relativ pünktlich erreicht habe.

Wenn das alles auf einem Ticket war, steht mir da überhaupt eine (Teil-) Entschädigung zu?
Falls Verspätung in DRS <60min: Nein.