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In Polen/Ungarn/Ukraine/Thailand erlebt..Die Züge mit direktem Ablass auf die Gleise gibt's im Osten (CIS-Staaten) zu Genüge![]()
In Polen/Ungarn/Ukraine/Thailand erlebt..Die Züge mit direktem Ablass auf die Gleise gibt's im Osten (CIS-Staaten) zu Genüge![]()
Wenn man da neben den Gleisen wohnt, ist das sch......Die Züge mit direktem Ablass auf die Gleise gibt's im Osten (CIS-Staaten) zu Genüge![]()
Schwieriges Thema. Dann buche ich zukünftig Verbindungen mit mindestens 20 Minuten Zwischenstopp. Wenn einer der Züge fünf Minuten verspätet ist kann ich den Anschluss als verpasst betrachten. So kommt man auch zu Geld.Da ich in der Suchmaske den Mindestaufenthalt eingeben kann, würde ich zu Alternative 1 tendieren.
Dann jetzt aber nicht nur eine solche These aufstellen sondern auch belegen.Weder Hausrecht bei der Bahn noch Bordgewalt im Flugzeug ermächtigen zu rechtswidrigen Handlungen und willkürlichen Anweisungen. Selbstverständlich musste der Reisende der rechtswidrigen Anweisung des Zugchefs nicht Folge leisten.
Völlig korrktSehe ich etwas anders. Sicherlich ist der Zugchef eben der Chef. Aber auch ein Chef oder ein Kapitän eines Fliegers kann nicht entscheiden was er will. Es gibt gewisse Regeln die auch diese Hausrechteinhaber anwenden müssen.
Auch richtig aber hier haben wir doch genau das Problem, dass es zu einer Fehleinschätzung kommt aber wie soll diese in diesem Moment überprüft werden?Solange man sich an die Gesetze, Beförderungsbedingungen etc. hält bzw. keine sicherheitsrelevanten Gründe vorliegen, kann der Zugchef nicht selbstherrlich Passagiere entfernen lassen.
Dann jetzt aber nicht nur eine solche These aufstellen sondern auch belegen.
Diese Aussage ergibt nämlich wenig Sinn eine meiner Interrail Verspätungen letzten Monat ist ja gerade dadurch entstanden, dass ein Reisender mehrfach die Maske nicht schnell genug wieder aufgesetzt hatte,
Der Reisende wurde dann durch die BPol Beamten hinaus begleitet zu diesem Zeitpunkt hatte der Reisende die Maske aber schon wieder getragen.
Es ging von Anfang an um die Beweisebene.Du das ganze von der materiellrechtlichen auf die Beweisebene. Das führt doch zu nichts.
Aber haben wir es doch, es wurde gerichtlich überprüft und die Entscheidung fehlerhaft befunden.Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den (Willkür-)Grenzen des Hausrechts habe ich oft genug referiert. Und besonders schwierig zu finden ist sie auch nicht.
Sachlich korrekt aber wie soll das denn bewiesen werden können in der jeweiligen Situation?Irrelevant. Er stellte eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung dar und wurde von der Beförderung ausgeschlossen.
Kapitäne und Piloten haben Bordgewalt. Sie erfüllen an Bord Aufgaben der Polizei mit. Widerstand gegen ihren Anordnungen können strafrechtlich geahndet werden.Daher ist die Frage wie soll das genau in diesem Moment gelöst werden immer noch offen.
Es ging von Anfang an um die Beweisebene.
Die deutsche Bahn hat ja Regeln zur Sauberkeit un Ordnung, die einen Ausschluss von der Beförderung vorsehen können.
Wenn das Zugpersonal sich eben genau darauf beruft, weil eben die Sauberkeit bei fehlender Toilette gefährdert ist lässt sich durchaus eine Rechtsgrundlage herleiten.
Sachlich korrekt aber wie soll das denn bewiesen werden können in der jeweiligen Situation?
Falsch.Es ging um die Rechtsfrage, ob ein Behinderter von der Fahrt ausgeschlossen werden kann, wenn keine Behindertentoilette vorhanden ist.
Nach 30 Sekunde Recherche findet man die allgemeine Beförderungsbedingungen der DB insesondere im Abschnitt A6 und noch genauer unter A 6.1 findet man Zitat:What?!?
Der Glaube ist besser in der Kirche aufgehoben.Ich glaube nicht, dass die DB nur auf Basis der Aussagen Dritter einen Beförderungsausschluss ausspricht.
Das mag ja sein aber sie müssen ja dennoch das Hausrecht vertreten können, die Beförderungsbedingungen sehen ja explizit eine Weisungsbefugnis vor.Zugchefs haben keine Bordgewalt und keine polizeilichen Rechte.
Wenn man da neben den Gleisen wohnt, ist das sch......![]()
Zugführer und Zugbegleiter haben in Zügen kein Hausrecht. Auch die DB AG hat in Zügen kein Hausrecht. Das würde dem Kontrahierungszwang widersprechen. Du hast zuhause Hausrecht und kannst rausschmeissen oder nicht reinlassen, wen auch immer Du willst. Zugführer und Zugbegleiter können Weisungen entsprechend den Beförderungsbedingungen, Gesetzen etc. geben. Die Polizei kann dann entscheiden, ob das rechtmäßig und verhältnismäßig ist. Weisungen, die sich nicht explizit aus Beförderungsbedingungen, Gesetzen etc. ergeben, haben keine Wirkung. Setzt die Polizei das dennoch durch, macht sie sich selbst strafbar, nicht der Zugführer/Zugbegleiter.Das mag ja sein aber sie müssen ja dennoch das Hausrecht vertreten können, die Beförderungsbedingungen sehen ja explizit eine Weisungsbefugnis vor.
Wenn die Reisenden A und B falsche Beschuldigungen gegen C aussprechen, kann C diese wg. Verleumdung oder Falschaussage anzeigen. Der Reisende C müsste sogar Schadenersatzansprüche gegen A und B haben, da er verspätet zum Ziel gekommen ist.Völlig korrkt
Aber genau die Rechtmäßigkeit kann doch in diesem Moment nicht entschieden werden.
Denn natürlich sagt der Betroffene das ist unrechtmäßig und der Kapitän sagt dies ist rechtmäßig und dann?
Die Lösung kann doch nur wie im Polizeirecht sein, dass der Anweisung folge geleistet und im Nachhinein überprüft wird.
Auch richtig aber hier haben wir doch genau das Problem, dass es zu einer Fehleinschätzung kommt aber wie soll diese in diesem Moment überprüft werden?
Bauen wir ein Fallbeispiel:
Reisenden A und B behaupten bem Zugpersonal Reisender C hätte sie bedroht, das Personal glaubt A und B und fordert auf C den Zug beim nächsten Halt zu verlassen.
Was nun?
C hat keine Bedrohungen ausgestossen sondern wurde mit D verwechselt, dann haben wir genau die selbe Situation dass ein Verweis sachlich nicht berechtig wäre.
Oder nehmen wir meine eigene Problematik wegen des Nachweises zum Interrailticket, der Zugchef war der Ansicht keine gültige Fahrkarte ich war der Ansicht natürlich war sie gültig.
Nach der Logik hätte ich ja auch nicht aussteigen müssen, sondern hätte darauf beharren können das Ticket ist gültig und nicht reagieren.
Um es nochmal deutlich zu machen:
Die Entscheidung des Personals wegen der Toilette war sicher falsch aber wer will das genau in diesem Moment bewerten?
Für solche Dinge gibt es ein rechtsstaatliches Verfahren.
Piloten und Kapitäne haben Bordgewalt. Wenn diese anweisen, dass ein Passagier einen Flieger oder ein Schiff verlassen soll, dann dürfen sie das auch mit Gewalt durchsetzen. Widerstand dagegen ist rechtswidrig.
Das stimmt und gilt generell, auch gegenüber der Polizei. Piloten und Kapitäne haben polizeiliche Rechte, aber auch nicht mehr als die Polizei.Nicht, wenn die Vollstreckungshandlung rechtswidrig ist.
ÄHH natürlich kann über die Richtigkeit diskutiert bzw hingeweisen werden. Da das von mir verlinkte Bild ja in diversen "Behinderten Foren" rumgeistert ist die Aussage doch Sonnenklar von oberster Heeresleitung: Ist die Toilette eben nicht da, oder defekt kann der betroffene selbst entscheiden. Wird jetzt demnächst ein diverses Geschlecht an der Fahrt gehindert weil kein Genderkorrektes WC angekoppelt ist?Aber genau die Rechtmäßigkeit kann doch in diesem Moment nicht entschieden werden.
Denn natürlich sagt der Betroffene das ist unrechtmäßig und der Kapitän sagt dies ist rechtmäßig und dann?
Die Lösung kann doch nur wie im Polizeirecht sein, dass der Anweisung folge geleistet und im Nachhinein überprüft wird.
Das kommt auf die Anweisung an. Sicherlich gibt es Anweisungen, die auch ein Servicemitarbeiter im Bordbistro erteilen kann.Aber: Gehören zu den weisungsberechtigten Mitarbeitern des Zugteams im Fernverkehr auch die des Servicepersonals des Bordrestaurants? Ich hatte da einmal eine sehr unschöne Begegnung der dritten Art in einer Situation, die dem Zugbegleitpersonal völlig egal war, die Servicedame beim Gang durch den Zug sich aber sehr belehrend aufspielte und versuchte Anweisungen zu erteilen.Meint: Kann mir das Gastropersonal, welches im Grundsatz ja nur für unser leibliches Wohl zuständig ist und sonst keine betrieblichen Aufgaben hat, Anweisungen erteilen?
Ehrlich fällt mir keine ein, da der Servicemitarbeiter keine betriebliche Aufgaben wahrnimmt. Allenfalls könnte er mich auffordern, den Teller ordentlich leer zu essen, damit auf dem Weg zurück in den Speisewagen nichts auf den guten Teppich fällt.Das kommt auf die Anweisung an. Sicherlich gibt es Anweisungen, die auch ein Servicemitarbeiter im Bordbistro erteilen kann.
“Setzen Sie die Maske auf!”Was könnten das denn deiner Meinung nach für Zuständigkeiten sein?
Bin interessiert wie der Prozess ausgegangen ist. Gelten die preußischen Gesetze noch?Sehr beliebt waren diese Toiletten auch bei den Anwohnern der Hochbrücken über den Nord-Ostsee-Kanal.
Bin interessiert wie der Prozess ausgegangen ist. Gelten die preußischen Gesetze noch?