Bahn-Sammelthread

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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
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Man müsste nur automatisch den Fahrkartenpreis an die Kreditkarte zurückerstatten, wenigstens als Option. Meinetwegen auch scheibchenweise mit zunehmender Verspätung. Erst beim Geld merkt die Bahn, was bei ihr falsch läuft.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Man müsste nur automatisch den Fahrkartenpreis an die Kreditkarte zurückerstatten, wenigstens als Option. Meinetwegen auch scheibchenweise mit zunehmender Verspätung. Erst beim Geld merkt die Bahn, was bei ihr falsch läuft.
Das wäre schon mal was.

Mir wäre es noch lieber, wenn es ein analoges Umbuchungsrecht gäbe. Die Airlines zahlen ja auch für Bahnfahrten. Warum nicht die Bahn für Flugtickets. Da wäre ich dann eben FRA-CDG geflogen. Hätte in C (bei der Bahn hatte ich ja 1. Klasse gebucht) rund EUR 800,- für das Ticket gekostet. Das sollte die Deutsche Bahn ebenso übernehmen müssen wie die LH die Bahnfahrten.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.057
3.692
Nord Europa
Bei einem ausgefallenen Zug
versäume ich meinen Flug (z.B. ex. AMS, IC 148) oder das Schiff (ex. Kiel, TUI hat aber gewartet!).
Ex. Lyon hatte ich glücklicherweise einen Tag Puffer (in Lyon) vorgesehen.
Zusätzlich eine privat bezahlte Übernachtung in Frankfurt, da an diesen Tagen Lokführerstreik in Deutschland.
(Haben am Vortag einen ICE genommen, der vom einem Beamten gefahren wurde).
Leute, was ist die Deutsche Bahn gut.
Wir zuckeln gerade mit dem TGV mit ca. 90km/h hinter einem Güterzug Richtung Marseille.
Haben schon über zwei Stunden Verspätung.
03.09.2021

Bei einem ausgefallenen Flug
bekomme ich Essen, Unterkunft und Ersatzbeförderung.
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
wieso wollt ihr das ändern?
Das will niemand das ist schon geändert.
Die neue Fahrgastrechte Verordnung ist bereits verabschiedet, aber eben noch nicht in Kraft getreten, dies erfolgt erst am 07.07.2023.

Daher stellt die Reform eine einseitige Verschlechterung zu lasten der Fahrgäste dar.
Wenn du es nachlesen möchst der Artikel 19 Abs. 10 der EU Verordnung 782/2021
(10) Eisenbahnunternehmen sind nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn sie nachweisen können, dass Verspätungen, verpasste Anschlüsse oder Zugausfälle als direkte Folge von oder in untrennbarem Zusammenhang mit folgenden Umständen aufgetreten sind:
a) außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegende, außergewöhnliche Umstände wie extreme Witterungsbedingungen, große Naturkatastrophen oder schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die das Eisenbahnunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte,
b) Verschulden des Fahrgasts oder
c) Verhalten eines Dritten wie Betreten der Gleise, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen, Sabotage oder Terrorismus, das das Eisenbahnunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte

Einzig positiv ist, dass klar geregelt ist das Streiks keine außergewöhnlichen Umstände sind.

Bei der Bahn nun eine Erstattung an ein Verschulden zu knüpfen, ist völlig systemwidrig.
Genau dies wird in 10 Monaten anders werden.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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www.red-travels.com
b) Verschulden des Fahrgasts oder

wie muss man das verstehen? Fahrgast löst Notarzteinsatz aus, ist ein außergewöhnlicher Umstand aber unter c) erwähnt, aber hier?

hat hier vielleicht ein User mit seinen betrügerischen FGR-Fällen dazubeigetragen? ;)

95% meiner FGR-Fälle fallen auf Technik oder Baustellen zurück, also keine außergewöhnlichen Umstände..
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.349
553
hat hier vielleicht ein User mit seinen betrügerischen FGR-Fällen dazubeigetragen?
Du checkst auch gar nicht!

DIE BAHN BETRÜGT!!!
Die verkaufen Fahrkarten für Leistungen die nicht vertragsgerecht erbracht werden!

Ich brauche nur 20-25 Minuten um aktuell 50 Fälle zusammen zukriegen!
Würde die Bahn ihren Job richtig machen dann würde das nicht funktionieren!

Aber soll mir recht sein so dürfen sie noch bis nächsten Freitag 1000€ pro Tag abdrücken!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
95% meiner FGR-Fälle fallen auf Technik oder Baustellen zurück, also keine außergewöhnlichen Umstände..
Ich glaube dir fehlt da ein wenig die Weitsicht, denn das Problem ist eben auch dass die DB eben auch einfach behaupten kann es würde ein AU vorliegen, der Reisende kann in diesem Moment wenig tun, außer dann die Schlichtungsstelle oder Rechtswegs (mit X-fach höherem Kostenrisiko im Vergleich zum Erstattungsbetrag).

Da dazu kommen ja noch die komplexenen Konstellationen:
ICE 2222 wird durch Leute aufgehalten die im Gleisbett herum laufen, klarer AU nach der VO,
Nun belegt aber der verspätete ICE 2222 den auf der selben Strecke fahrenden IC 3333 wodurch dieser eine Verspätung von 5 Minuten aufbaut und der Reisende seinen Anschluss an RE 4444 verpasst und erst zwei Stunden später ankommt.
Hier kann man zwei Positionen vertreten: AU weil IC 3333 ja wegen einem AU-Ereignnis von ICE 2222 aufgehalten wurde oder eben kein AU weil die DB in Vergangenheit massiv Weichen und Ausweichgleise abgebaut hat, mit denen IC 3333 pünktlich gewesen wäre. (und es geht auch noch sehr viel komplexer)

Dazu kommt noch der Punkt der sehr "merkwürdigen" Handhabung von Ausnahmefällen.
Beispiel:
Ich habe am 30.08. mit einer Verwandten telefoniert die im ICE704, der Zug steht noch im Bahnhof Berlin Spandau als ich weitgehend verständlich die Durchsage hören konnte, in der nachgefragt wurde ob sich ein Arzt an Bordbefindet und diese in einem Wagen Nummer X gerufen wird.
Nach einigen Minuten rollte der Zug dann doch mit ein paar Minuten Verspätung los.
Wie mir dann berichtet wurde, kam nach einer gewissen Zeit eine neue Durchsage, dass man nun ungeplant in Wittenberge halten und wegen diesem medizinischen Notfall auf den Rettungsdienst warten müsse.
Einige Zeit später hält dann ICE 704 in Wittenberge und nach geschätzten 20 Minuten ist Blaulicht des vermutlichen Rettungsdienstes zu sehen.
Am Ende hat 704 etwa 40 Minuten Verspätung und der Folgezug nach Priesdorf ist, Ankunft 63 Minuten später.

Hier stellt sich schon die Frage wie es zu diesem Handlungsablauf kommen konnte, zum einen warum wurde der Fahrgast nicht schon in Berlin zu dem Zug gebracht und medizinischer Hilfe übergeben?
Aber selbst wenn sich der Zug schon in Fahrt befindet, warum wurde dann der Rettungsdienst nicht so rechtzeitig gerufen? Die erhebliche Verzögerung deutet vielmehr daraufhin dass der RTW erst gerufen wurde nachdem der Zug den Bahnhof schon erreicht hatte,

Daher könnte kam durchaus zum Ergebnis kommen, dass im Fall von ICE 704 am 30.08.2022 zwar zunächst ein Sachverhalt eines AU, in Form des gefundheitlich angeschlagenen Passagieres, vorliegt, aber die suboptimale Handhabung des Vorgangs erst für die erhebliche Verspätung verantwortlich ist.

Aber auch hier würde würde die Zahlung seitend der Bahn mit dem Hinweis medizinischer Notfall AU verweigert werden.
 

red_travels

Reisender
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as Problem ist eben auch dass die DB eben auch einfach behaupten kann es würde ein AU vorliegen, der Reisende kann in diesem Moment wenig tun, außer dann die Schlichtungsstelle oder Rechtswegs (mit X-fach höherem Kostenrisiko im Vergleich zum Erstattungsbetrag).

als ob das anders wäre als bei den Airlines. Die Beweislast liegt dennoch bei der Bahn, dass eben ein AU vorliegt.

Ich hab nicht die Zeit deine elend langen meist sehr theoretischen Fälle zu lesen.
 

Münsterländer

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als ob das anders wäre als bei den Airlines. Die Beweislast liegt dennoch bei der Bahn, dass eben ein AU vorliegt.

Ich hab nicht die Zeit deine elend langen meist sehr theoretischen Fälle zu lesen.
Auch wenn die Beweislast bei der Bahn liegt kann sie, wie es Airlines schon oft machen, einfach erstmal kommen und Behaupten, dass AU vorliegen. Und ohne Anwalt bekommst du die Bahn ziemlich sicher nicht dazu dir wirklich beweise vorzulegen. Und das werden die wenigsten machen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Und das werden die wenigsten machen.
Genau besonders weil bei der Bahn dann für eine Erstattung von 25 Euro, Kosten von 250 Euro riskiert werden müssten wenn man die Sache selber ohne RA vor Gericht bringt und dort unterliegt und den Anspruch nicht durchsetzen kann.
Das steht in keinem sinnvollen Risiko-Nutzen-Verhältnis.
 
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Lutz1

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21.12.2016
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Gibt es eigentlich ein Lebenszeichen von der neuen Lounge Hannover Hbf? Seit November 2021 ist die im Hbf doch schon wegen Umbau dicht. Bei einem Besuch Ende letzten Jahres sagte man mir, der Umbau dauert 6 Monate. Fast ist ein Jahr rum...
Letzte Woche war die noch im IC Hotel.Finde das ja lustig, wenn alle Gäste im 6.Stock durch die Zimmerflure laufen um zur Lounge zu gelangen.
P.S.: Eistruhe war dort vorhanden!
 

Hans456

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Sicher, dass Du nicht bei der Bahnhofsmission angestanden hast? Die Eingänge zur Premium- und Missions-Lounge liegen ja eng zusammen...
Ja, da treffen zwe "Bahnhofswelten" aufeinander die gegensätzlicher kaum sein könnten.
Ich hatte vorletzten Samstag allerdings das selbe Problem. Am Empfang wurde schon gesgat, dass es Essen auf Bestellung an der Theke gibt und die Damen dort waren jetzt nicht unbedingt die schnellsten. In Berlin ist 1. Klasse / Premium aber zeitweise auch sehr gut besucht, in doch eng bemessenen Räumlichkeiten.
 
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Hans456

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06.01.2014
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Ja, da treffen zwe "Bahnhofswelten" aufeinander die gegensätzlicher kaum sein könnten.
Ich hatte vorletzten Samstag allerdings das selbe Problem. Am Empfang wurde schon gesgat, dass es Essen auf Bestellung an der Theke gibt und die Damen dort waren jetzt nicht unbedingt die schnellsten. In Berlin ist 1. Klasse / Premium aber zeitweise auch sehr gut besucht, in doch eng bemessenen Räumlichkeiten.
Es scheint so langsam zu werden mit der Lounge on Hannover. Wenn ich mich jetzt nicht total verguckt habe sieht man von unten aus eine große Theke mit Bedienung wie in Berlin, was dann auf einen extra 1. Klasse Bereich hindeuten würde.
Was da jetzt knapp ein Jahr gedauert hat, weiß wohl mit die Bahn.
Dann ist als nächstes bestimmt Köln dran mit der Renovierung,
 

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wideroe

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13.01.2011
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Wie lange dauert eigentlich eine Erstattung eines Flexpreis Europa? Vor nunmehr einem Monat online Erstattung beantragt, seitdem Schweigen im Walde. Ist das zeitaufwändiger, weil andere EVUs beteiligt?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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Es scheint so langsam zu werden mit der Lounge on Hannover. Wenn ich mich jetzt nicht total verguckt habe sieht man von unten aus eine große Theke mit Bedienung wie in Berlin, was dann auf einen extra 1. Klasse Bereich hindeuten würde.
Was da jetzt knapp ein Jahr gedauert hat, weiß wohl mit die Bahn.
Dann ist als nächstes bestimmt Köln dran mit der Renovierung,
1. Klasse Bereich wurde von der Bahn bereits offiziell angekündigt.
 
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red_travels

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König Södolf wusste wohl schon früh Bescheid über das Debakel mit der S-Bahn in München:


einer muss ja Geld locker machen ;)
 
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