95% meiner FGR-Fälle fallen auf Technik oder Baustellen zurück, also keine außergewöhnlichen Umstände..
Ich glaube dir fehlt da ein wenig die Weitsicht, denn das Problem ist eben auch dass die DB eben auch einfach behaupten kann es würde ein AU vorliegen, der Reisende kann in diesem Moment wenig tun, außer dann die Schlichtungsstelle oder Rechtswegs (mit X-fach höherem Kostenrisiko im Vergleich zum Erstattungsbetrag).
Da dazu kommen ja noch die komplexenen Konstellationen:
ICE 2222 wird durch Leute aufgehalten die im Gleisbett herum laufen, klarer AU nach der VO,
Nun belegt aber der verspätete ICE 2222 den auf der selben Strecke fahrenden IC 3333 wodurch dieser eine Verspätung von 5 Minuten aufbaut und der Reisende seinen Anschluss an RE 4444 verpasst und erst zwei Stunden später ankommt.
Hier kann man zwei Positionen vertreten: AU weil IC 3333 ja wegen einem AU-Ereignnis von ICE 2222 aufgehalten wurde oder eben kein AU weil die DB in Vergangenheit massiv Weichen und Ausweichgleise abgebaut hat, mit denen IC 3333 pünktlich gewesen wäre. (und es geht auch noch sehr viel komplexer)
Dazu kommt noch der Punkt der sehr "merkwürdigen" Handhabung von Ausnahmefällen.
Beispiel:
Ich habe am 30.08. mit einer Verwandten telefoniert die im ICE704, der Zug steht noch im Bahnhof Berlin Spandau als ich weitgehend verständlich die Durchsage hören konnte, in der nachgefragt wurde ob sich ein Arzt an Bordbefindet und diese in einem Wagen Nummer X gerufen wird.
Nach einigen Minuten rollte der Zug dann doch mit ein paar Minuten Verspätung los.
Wie mir dann berichtet wurde, kam nach einer gewissen Zeit eine neue Durchsage, dass man nun ungeplant in Wittenberge halten und wegen diesem medizinischen Notfall auf den Rettungsdienst warten müsse.
Einige Zeit später hält dann ICE 704 in Wittenberge und nach geschätzten 20 Minuten ist Blaulicht des vermutlichen Rettungsdienstes zu sehen.
Am Ende hat 704 etwa 40 Minuten Verspätung und der Folgezug nach Priesdorf ist, Ankunft 63 Minuten später.
Hier stellt sich schon die Frage wie es zu diesem Handlungsablauf kommen konnte, zum einen warum wurde der Fahrgast nicht schon in Berlin zu dem Zug gebracht und medizinischer Hilfe übergeben?
Aber selbst wenn sich der Zug schon in Fahrt befindet, warum wurde dann der Rettungsdienst nicht so rechtzeitig gerufen? Die erhebliche Verzögerung deutet vielmehr daraufhin dass der RTW erst gerufen wurde nachdem der Zug den Bahnhof schon erreicht hatte,
Daher könnte kam durchaus zum Ergebnis kommen, dass im Fall von ICE 704 am 30.08.2022 zwar zunächst ein Sachverhalt eines AU, in Form des gefundheitlich angeschlagenen Passagieres, vorliegt, aber die suboptimale Handhabung des Vorgangs erst für die erhebliche Verspätung verantwortlich ist.
Aber auch hier würde würde die Zahlung seitend der Bahn mit dem Hinweis medizinischer Notfall AU verweigert werden.