Bahn-Sammelthread

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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.243
650
LEJ
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Ein weiteres Kuriosum aus dem alltäglichen Bahnsinn: Die selbstgebaute Erlebnisreise "Sonnwend-Sunset auf dem Bodensee" lässt sich nach St. Margrethen und nach Chur, nicht aber nach Altstätten buchen. Dabei fährt der IR 3273 doch von Rorschach über St. Margrethen und über Altstätten nach Chur. o_O Welche Erklärung gibt es dafür? 🤔

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Vermutlich haben die SBB nicht als SCIC-NRT Tarifpunkt definiert. Buchs SG und Sargans dürften ziemlich sicher gehen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Trotzdem danke, eventuell findet sich ja jemand der gegen einen Obulus meine Bahnbonusnummer auf seine Buchung einträgt...
Das funktioniert aber nur wenn derjenige den gleichen Namen hat, stimmt der nicht überein ist es gefährlich da das dann zur Sperrung des Accounts führen kann.

Aber hier gibt es ja einen "Experten" der genau erklärt hat wie es gratis Punkte gibt, allerdings muss man zugeben, dass die DB es den Leuten sehr einfach macht heute morgen war jeder ICE Stuttgart - Ulm so sehr verspätet, dass der Umstieg nicht möglih war.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.570
16.789
www.red-travels.com
Das funktioniert aber nur wenn derjenige den gleichen Namen hat, stimmt der nicht überein ist es gefährlich da das dann zur Sperrung des Accounts führen kann.
wenn‘s wirklich so wichtig ist, diese Punkte zu kriegen, wieso bucht er nicht einfach ein Ticket für morgen von A nach B und fährt einfach nicht? Es wird keiner gezwungen im Zug zu sitzen…
 

Zocker1899

Erfahrenes Mitglied
27.05.2016
511
164
Weiß jemand was im Frühjahr rund um Mannheim los ist? Auf Köln-Mannheim/ Freiburg fällt jede (Teil-) Verbindung aus, Start oder Ziel werden nicht angefahren oder irgendwas anderes. Was bringt mir ein Flexpreisticket zum Sparpreis wenn ich am Ende gar nicht fahren kann ...
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.570
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www.red-travels.com
Weil 40 Euro doch etwas teuer sind um eine Freifahrt zu buchen die man nicht sofort braucht?

ich dachte es ginge um Statuspunkte... na dann kann man auch gleich die Fahrt bezahlen :LOL:
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und was bedeutet das, für Laien verständlich?

  • SCIC-NRT: betr. internationale Fahrkarten ohne integrierte Reservierung

 
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Spewdonk

Erfahrenes Mitglied
07.09.2014
536
342
Das funktioniert aber nur wenn derjenige den gleichen Namen hat, stimmt der nicht überein ist es gefährlich da das dann zur Sperrung des Accounts führen kann.

Aber hier gibt es ja einen "Experten" der genau erklärt hat wie es gratis Punkte gibt, allerdings muss man zugeben, dass die DB es den Leuten sehr einfach macht heute morgen war jeder ICE Stuttgart - Ulm so sehr verspätet, dass der Umstieg nicht möglih war.
Danke, hoppala, wusste ich gar nicht, dass das die Bahn so eng sieht, wo es doch oftmals Angebote gibt "tausche Coupon und dafür bekomme ich die BBonuspunkte"...
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.803
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Ist die Strecke Hannover - Wolfsburg - Berlin wieder freigegeben? Ab morgen scheint wieder alles normal zu sein (ICE 654)
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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15.675
Danke, hoppala, wusste ich gar nicht, dass das die Bahn so eng sieht, wo es doch oftmals Angebote gibt "tausche Coupon und dafür bekomme ich die BBonuspunkte"...

Laut AGB verboten ist es schon immer. Nur hat es die Bahn früher einfach rutschen lassen, und heute wird offenbar etwas genauer hingeguckt. An den Automaten zu stellen und um Punkte zu betteln, geht natürlich immer noch ;)

Ist die Strecke Hannover - Wolfsburg - Berlin wieder freigegeben? Ab morgen scheint wieder alles normal zu sein (ICE 654)

Ja, ab morgen. Ob es gleich normal ist, oder sich noch ein bisschen einruckeln muss, wird sich zeigen.
 

infotimbo

Aktives Mitglied
26.07.2009
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118
Ich sehe keinen Vorteil Sibiu - Budapest vorab zu buchen. Vermutlich wird es nur mit 3 Fahrkarten (oder Interrail-Ticket) gehen, das der EN50462 ein Globalpreiszuge sein dürfte.
Sibiu - Budapest kann man ziemlich sicher bei der CFR online buchen, ggf. muss das Ticket vor Ort abgeholt werden.

PS.: Der Kauf bei CFR oder MAV dürfte auxh deutlich günstiger sein. Der DB wird von den Bahnen nur der volle SCIC-NRT zu r Verfügung gestellt. Auch mal schauen, ob die CFR online Sibiu - Hannover kann. Da gibt es meines Wissens zumindest für Hin-/Rückfahrt gute Ermäßigungen.

Bei der CFR findet man die komplette Verbindung, aber sie ist online nicht buchbar, wohl wegen des ungarischen Nachtzugs (Schlaf-/Liegewagen werden zumindest gar nicht angezeigt)..

Sibiu-Budapest über CFR ist kein Problem, und Budapest-Hannover kann man sowohl über bahn-international als auch MAV buchen, wobei die deutsche Seite (am Beispieldatum im Februar) günstiger ist, da MAV den Supersparpreis für den ICE nicht drin hat.

Mein Gedanke war halt, dass es bei möglichen Verspätungen der rumänischen Bummelbahn am besten wäre, alles in einer Verbindung zu haben, aber CFR/MAV scheinen bei dem internationalen Kulanzabkommen eh nicht teilzunehmen, also ändert wohl tatsächlich nicht viel. Normalerweise sollten 2h Puffer ja auch reichen.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Man könnte ja mal den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit fragen, was er davon hält.
Ich habe zumindest den Konzerndatenschutzbeauftragten der DB gefragt, wie es denn um den Apple/Google-Store und damit "ich geben denen alle meine Daten"-Zwang beim BahnBonus-Programm aussieht. (Spoiler: sah er natürlich kein Problem).
Dagegen juristisch zu argumentieren wird nicht leicht, da ja die Bahn selbst nicht die Daten bekommt und verarbeitet. Mit Art. 7 Satz 4 DSGVO zu argumentieren (gegenüber der Bahn) läuft auch ins Leere, da die Bahn ja keine Verarbeitung auf Rechtsgrundlage Einwilligung vornimmt.
Man kann argumentieren, dass der Vertrieb der App, die ja ausschließlich über Apple oder Google erhältlich ist, Apple bzw. Google zu einem Unterauftragnehmer und Unterauftragsverarbeiter macht. Problem hier ist, dass der Shopbetreiber von der Bahn keinerlei Kundendaten erhält.
Es ist eher so, dass die Bahn die Distribution ihrer App an Apple und Google ausgelagert hat und gleichzeitig sich nicht verantwortlich fühlt für die Bedingungen, denen ihre Kunden zustimmen müssen, um die App tatsächlich zu bekommen, also um den Dienst der Bahn nutzen zu können.
Eigentlich ein ziemlich mieses Spiel. Wenn sich jemand mit dem Thema näher beschäftigt hat, kann er sich gerne mal melden.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Man kann argumentieren, dass der Vertrieb der App, die ja ausschließlich über Apple oder Google erhältlich ist, Apple bzw. Google zu einem Unterauftragnehmer und Unterauftragsverarbeiter macht. Problem hier ist, dass der Shopbetreiber von der Bahn keinerlei Kundendaten erhält.

Das macht nichts, vgl. Art. 4 Nr. 8 DSGVO: Es reicht, wenn der Auftragsverarbeiter die Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet - er muss sie nicht vom Verantwortlichen bekommen haben.


Mit Art. 7 Satz 4 DSGVO zu argumentieren (gegenüber der Bahn) läuft auch ins Leere, da die Bahn ja keine Verarbeitung auf Rechtsgrundlage Einwilligung vornimmt.

Aber, s.o., ihr Auftragsverarbeiter. Insofern sehe ich den Art. 7 Abs. 4 DSGVO schon einschlägig.


Zusätzlich, neben dem ganzen neumodischen Quatsch ;), finde ich vor allem fraglich, ob die Bundes-(!)Bahn als Grundrechtsträger den Verkauf von Fahrkarten auf diese Weise einschränken bzw. bestimmte Vertriebskanäle (und damit deren Nutzer) so ausschließen darf. Ich finde das schon ohne jeden Datenschutzbezug hochproblematisch.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.062
7.107
Das macht nichts, vgl. Art. 4 Nr. 8 DSGVO: Es reicht, wenn der Auftragsverarbeiter die Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet - er muss sie nicht vom Verantwortlichen bekommen haben.
Tja, das ist der Knackpunkt. "„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet". Die Bahn beauftragt Apple und Google nicht, irgendwelche persönlichen Daten zu verarbeiten. Apple und Google machen die Regeln selbst, aus eigenem Antrieb. Ich fürchte damit kann man dem nicht beikommen (würde mich natürlich gerne vom Gegenteil überzeugen lassen).

De facto läuft es so, dass Apple bzw. Google die App der Bahn kostenfrei hosten und verteilen, aber sich dafür mit den Daten der Bahnkunden versorgen.
Man könnte es vielleicht als Geschäft zur Lasten Dritter bezeichnen?

Aber, s.o., ihr Auftragsverarbeiter. Insofern sehe ich den Art. 7 Abs. 4 DSGVO schon einschlägig.
wäre schön, wenn es so einfach wäre. Ist es aber fürchte ich leider nicht.

Zusätzlich, neben dem ganzen neumodischen Quatsch ;), finde ich vor allem fraglich, ob die Bundes-(!)Bahn als Grundrechtsträger den Verkauf von Fahrkarten auf diese Weise einschränken bzw. bestimmte Vertriebskanäle (und damit deren Nutzer) so ausschließen darf. Ich finde das schon ohne jeden Datenschutzbezug hochproblematisch.
Ist es auch, aber leider kann man dem nicht juristisch mit Mitteln der DSGVO beikommen.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.758
15.675
Tja, das ist der Knackpunkt. "„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet". Die Bahn beauftragt Apple und Google nicht, irgendwelche persönlichen Daten zu verarbeiten. Apple und Google machen die Regeln selbst, aus eigenem Antrieb. Ich fürchte damit kann man dem nicht beikommen (würde mich natürlich gerne vom Gegenteil überzeugen lassen).

Die Bahn sagt zu Apple/Google "wenn jemand zu Euch kommt, der eine Fahrkarte buchen will, macht das mal für mich und sagt mir anschließend Bescheid." Das ist für mich Auftragsverarbeitung.

De facto läuft es so, dass Apple bzw. Google die App der Bahn kostenfrei hosten und verteilen, aber sich dafür mit den Daten der Bahnkunden versorgen.

Aber ja nicht für sich, sondern für die Bahn. Und sie geben die Daten an die Bahn weiter, zur Abwicklung der Fahrkartenbuchung und wegen der Weiterungen im Rahmen der Fahrt, angefangen mit dem Abscannen.

leider kann man dem nicht juristisch mit Mitteln der DSGVO beikommen.

Selbst wenn nicht, das gute alte GG reichte mir da eigentlich schon ;)
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Die Bahn sagt zu Apple/Google "wenn jemand zu Euch kommt, der eine Fahrkarte buchen will, macht das mal für mich und sagt mir anschließend Bescheid." Das ist für mich Auftragsverarbeitung.

Leider nicht im Sinne der DSGVO, da es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten handeln muss, und das ist in dem Auftrag der DB halt nicht enthalten.
Aber ja nicht für sich, sondern für die Bahn. Und sie geben die Daten an die Bahn weiter, zur Abwicklung der Fahrkartenbuchung und wegen der Weiterungen im Rahmen der Fahrt, angefangen mit dem Abscannen.
Nein, das tun sie m.E. nicht; zumindest hat das nichts mit der Bereitstellung der App zu tun.
Es könnte anders aussehen, wenn die App zur Laufzeit Funktionen nutzt, die über Apples bzw. Goolges Infrastruktur laufen und darüber personenbezogene Daten an die Bahn übermittelt werden. Das ist aber ein anderes Thema (wäre aber auch durchaus interessant).
Selbst wenn nicht, das gute alte GG reichte mir da eigentlich schon ;)
Leider reicht es wohl nicht zur juristischen Anfechtung der Praxis der Bahn.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.758
15.675
die Verarbeitung personenbezogener Daten [...] ist in dem Auftrag der DB halt nicht enthalten.

"Liebe Bahn, Heinz Meier mit der Personalausweis-Nr. 1234567 hat für den 1.1.2023 ein Flexpreis-Ticket von Berlin nach Hamburg gebucht. Wenn er in Eurem Zug auftaucht, gebt ihm bitte kein Schwarzfahrerticket, sondern wünscht ihm eine schöne Fahrt. Liebe Grüße aus Kalifornien, Euer Google."

Wie soll das keine Verarbeitung personenbezogener Daten sein?
 
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geos

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23.02.2013
13.062
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Doch, das wären welche; nur wo erzählt Google dies der Bahn? Wo, in welchem Prozess erhält die Bahn solche Informationen von Google?
 

freddie.frobisher

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23.04.2016
7.063
7.330
Genügt es, wenn ich mich bei der Benutzung eines Android-Handys unwohl fühle?
Dass die Abmahnwelle ein Witz ist, darüber müssen wir nicht diskutieren. Aber wenn schon alleine die Weitergabe einer (oft dynamischen und definitiv anonymen) IP-Adresse an Google zu einer Abmahnung berechtigt, sollte die Pflicht dort einen Account anzulegen erst recht nicht erlaubt sein. Wir sprechen schließlich von Beförderungsleistungen der staatlichen Eisenbahn, und nicht vom Friseurladen um die Ecke wo es alleine im Ort 10 weitere Alternativen gibt.

Abgesehen davon diskriminiert der Smartphonezwang alle Personen, die kein Smartphone mit Datenoption nutzen können. Und damit meine ich jetzt weniger die Uroma, der man das Nötigste vielleicht noch beibringen könnte. Es geht um Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, die nicht in der Lage sind ein derartiges Gerät zu bedienen, es zu behalten oder die anfallenden Kosten zu überblicken.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.062
7.107
Genügt es, wenn ich mich bei der Benutzung eines Android-Handys unwohl fühle?
juristisch wohl nicht.

Dass die Abmahnwelle ein Witz ist, darüber müssen wir nicht diskutieren. Aber wenn schon alleine die Weitergabe einer (oft dynamischen und definitiv anonymen) IP-Adresse an Google zu einer Abmahnung berechtigt, sollte die Pflicht dort einen Account anzulegen erst recht nicht erlaubt sein. Wir sprechen schließlich von

sollte; die Frage ist nur, wie man das aus der DSGVO ableitet.

Beförderungsleistungen der staatlichen Eisenbahn, und nicht vom Friseurladen um die Ecke wo es alleine im Ort 10 weitere Alternativen gibt.
leider kann man so, zumindest was den Datenschutz angeht, nicht argumentieren.

Abgesehen davon diskriminiert der Smartphonezwang alle Personen, die kein Smartphone mit Datenoption nutzen können. Und damit meine ich jetzt weniger die Uroma, der man das Nötigste vielleicht noch beibringen könnte. Es geht um Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, die nicht in der Lage sind ein derartiges Gerät zu bedienen, es zu behalten oder die anfallenden Kosten zu überblicken.
stimmt alles; hat aber erstmal nichts mit Datenschutz zu tun.
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.063
7.330
stimmt alles; hat aber erstmal nichts mit Datenschutz zu tun.
Ob der Kunde die App nicht nutzen will (Datenschutz) oder nicht nutzen kann (Beeinträchtigung) ist letzten Endes doch irrelevant. Fakt ist, dass die DB die Personenbeförderung an Bedingungen knüpft die ein Teil der Bevölkerung nicht erfüllen kann. Und das halte ich für sehr bedenklich. Früher hieß der Witz "Keine Hände, keine Kekse". Heute heiße es wohl "Keine Hände, keine Bahnfahrt".
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.062
7.107
Alles richtig, aber eine politische, keine (datenschutz-) rechtliche Frage.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.063
7.330
Eine politische Frage? Artikel 3 Satz 2 des Grundgesetzes lautet:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Und wir sprechen hier nicht davon, dass der Personenaufzug am Bahnhof Hinteroberwaldbrunn seit zwei Wochen defekt ist. Es geht um die Einführung einer völlig neuen und absolut unnötigen Barriere für Menschen mit Behinderung. Von einem Staatskonzern, der Leistungen der Daseinsvorsorge erbringt.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
ich dachte es ginge um Statuspunkte... na dann kann man auch gleich die Fahrt bezahlen
nein der Kollege hat doch geschrieben Punkte verfallen und für die Prämie fehlen 40 Punkte.

Danke, hoppala, wusste ich gar nicht, dass das die Bahn so eng sieht
Die AGB sind da eindeutig, ob jetzt eine einmalige Buchung ausreicht um deren Controllingsystem zu erwecken ist natürlich schon fraglich.
Was aber funktioniert die Karte am Automaten kaufen dann ist egal wer die Fahrt dann absolviert.
 
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