Seite 3: "2) als BahnBonus Statuskund:innen (Silber, Gold, Platin) in Kombination mit einem Fernverkehrsfahrschein der DB (1. oder 2. Klasse, inkl. Sparpreis, Super-Sparpreis)"
Seite 4: "BahnBonus Statuskund:innen benötigen für die Benutzung der DB Lounges einen Fernverkehrsfahrschein (z. B. Flexpreis, Sparpreis, Supersparpreis) oder eine BahnCard 100."
Beide Formulierungen unterscheiden sich gleich in zwei wichtigen Details, Seite 4 ist dabei deutlich lockerer.
- Auf Seite 4 wird nicht mehr vorausgesetzt, dass es sich um einen DB-Fahrschein handeln muss, der Flixtrain wäre somit wieder im Rennen. Man könnte jetzt argumentieren, dass die Zugangsberechtigung nicht erfüllt wird, aber...
- Auf Seite 4 werden Flexpreis, Sparpreis und Super-Sparpreis als Beispiele genannt, auf Seite 3 scheint es sich um eine abschließende Aufzählung zu handeln. Damit sind Super-Sparpreis Aktion, Sparpreis Europa Tschechien, Flexpreis Plus und wie sie alle heißen wohl nicht dabei, ist das im Sinne des Erfinders?