Bahn-Sammelthread

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.239
7.266
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Damit die NSA zukünftig auch alle Bahnfahrer:innen per Metadaten tracken kann?
Dafür hat sie, innen wie außen, ergiebigere Mittel.
Nein, die Befürchtung ist eher dass die Bahn (oder jemand in dessen Hände sie gelangen) die Daten für Spam, Phishing usw. verwendet.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.239
7.266
Die DSGVO verbietet ja nicht die Erhebung von personenbezogenen Daten. Wenn der Sparpreis personenbezogen ist, darf die Bahn diese Bedingung prüfen und dafür auch die Daten erheben. Sie muss die Mindestmenge an dazu notwendigen Daten erheben und den Verwendungszweck erläutern.

genau so.
Und deswegen bin ich verwirrt, wenn ich hier als angebliche Begründung "Kommunikation bei Unregelmäßigkeiten" lese.

Man könnte vielleicht die Buchung alternativ an die Konto- oder Kartennummer bzw. einer Ausweisnummer binden. Aber ob das jetzt weniger kritisiert würde?

Nein, vermutlich nicht, und es würde zusätzliche Probleme mit sich bringen. Beispielsweise hat Erna Müller vermutlich nicht die Ausweisnummer ihres Sohnes Fabian im Kopf, wenn sie mal für ihn eine Fahrkarte kauft. Auch hat Sohn Fabian möglicherweise gar kein Konto oder gar irgendwelche Karten (und falls doch, hat Mutter Erna auch diese nicht parat), und Erna Müllers "EC-Karte", mit der sie bezahlt, wird er natürlich nicht als Nachweis auf die Reise mitnehmen dürfen.
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.611
19.542
FRA
E-Mail ist m.M.n. State-of-the-Art im Jahr 2023 was Kommunikation bei Unregelmäßigkeiten im Transportwesen betrifft… knapp gefolgt von Handynummer..

Wie soll der Kunde sonst kontaktiert werden? Brieftaube? Meldereiter? Rauchzeichen? :yes:
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.814
15.800
Die DSGVO verbietet die Verarbeitung personenbezogener Daten mit der Ausnahme, dass man dafür einen Erlaubnisgrund hat. Das kann z.B. Einwilligung oder geschäftliche Notwendigkeit sein. Wie ich weiter oben schrieb, darf die Bahn natürlich ihre Produkte nicht übertragbar anbieten. sie kann dann aber nicht mit dem Argument einer Erreichbarkeit bei Unregelmäßigkeiten die Verarbeitung des Namens fordern, sondern muss es mit der Personalisierung des Fahrscheins begründen.

Nein, das muss sie nicht. Gemäß Art. 13 Abs. 1 lit. c) DSGVO muss sie proaktiv lediglich Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage mitteilen. Das kann man sehr allgemein halten und angeben, dass man die Daten zur Vertragserfüllung und/oder mit Einwilligung verarbeitet und dass Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. b) und/oder a) DSGVO die Rechtsgrundlage ist.


Das ist nicht richtig. Der Name hilft der Bahn zur effektiven Kommunikation gar nicht. Was sie benötigt, ist eine "Adresse" (z.B. Telefonnummer o.ä.) für die Kommunikation. Und diese kann, wenn diese Angabe nicht sowieso fakultativ ist, durchaus (für die Bahn) anonym sein (Wegwerfemailadresse oder -telefonnummer).

Wenn die Fahrkarte weitergegeben wird, kann über die beim Kauf angegebene Telefonnummer und/oder Mail-Adresse der Fahrgast im Zweifel nicht mehr erreicht werden. Deshalb muss man sie personalisieren. Das tut man durch Angabe des Namens.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.239
7.266
E-Mail ist m.M.n. State-of-the-Art im Jahr 2023 was Kommunikation bei Unregelmäßigkeiten im Transportwesen betrifft… knapp gefolgt von Handynummer..

Wie soll der Kunde sonst kontaktiert werden? Brieftaube? Meldereiter? Rauchzeichen? :yes:
Ja das frage ich ja, weil es hier bislang nicht genannt wurde. Es war nur davon die Rede, dass man einen Namen angeben müsse. Und das wäre selbst für die Brieftaube nicht ausreichend.
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.514
3.662
HAM
Beispielsweise hat Erna Müller vermutlich nicht die Ausweisnummer ihres Sohnes Fabian im Kopf, wenn sie mal für ihn eine Fahrkarte kauft. Auch hat Sohn Fabian möglicherweise gar kein Konto oder gar irgendwelche Karten (und falls doch, hat Mutter Erna auch diese nicht parat), und Erna Müllers "EC-Karte", mit der sie bezahlt, wird er natürlich nicht als Nachweis auf die Reise mitnehmen dürfen.

Ich vergaß das Wörtchen "alternativ". Zu Personalisierungszwecken könnte man alternativ eine Reihe von Daten anbieten, die man anstelle des Namens angibt, die aber ebenfalls überprüfbar wären.

Allerdings scheint es hier gar nicht um die Angabe des Namens zu gehen, sondern um die Telefonnummer oder E-Mail Adresse, wenn ich die entsprechenden Berichte richtig deute. Es geht wohl darum, das Ticket nur als online-Ticket zu verkaufen, dass an die angegebene Adresse gesendet wird bzw. in den Navigator geladen werden kann. Alternativ kann das online-Ticket ausgedruckt werden. Letzteres erinnert mich stark an das Deutschlandticket, das zwar ein reines online Ticket sein sollte, aber auch als QR Code ausgedruckt existiert.

Mir scheint, die Bahn versucht die Regelungen des Deutschlandtickets auf ihre Sparpreise zu übertragen. Ob das so geht, oder ob es für die Deutschlandtickets zusätzliche gesetzliche Regelungen gibt, die das Vorgehen gestatten, weiß ich nicht.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.239
7.266
Nein, das muss sie nicht. Gemäß Art. 13 Abs. 1 lit. c) DSGVO muss sie proaktiv lediglich Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage mitteilen. Das kann man sehr allgemein halten und angeben, dass man die Daten zur Vertragserfüllung und/oder mit Einwilligung verarbeitet und dass Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. b) und/oder a) DSGVO die Rechtsgrundlage ist.

Genau eine Einwilligung (also Art. 6 Abs. 1 a)) kann die Bahn nicht einfordern und sich darauf berufen. Das wäre ein Verstoß gegen Art. 7 Abs. 4 ("Kopplungsverbot").
Vertragserfüllung ist als Argument selbstverständlich vollkommen in Ordnung, wenn das Produkt nur personalisiert angeboten wird. Mit Erreichbarkeit hat das allerdings nichts zu tun.

Wenn die Fahrkarte weitergegeben wird, kann über die beim Kauf angegebene Telefonnummer und/oder Mail-Adresse der Fahrgast im Zweifel nicht mehr erreicht werden. Deshalb muss man sie personalisieren. Das tut man durch Angabe des Namens.
Die Personalisierung, was ja eine starke Nutzungseinschränkung der Fahrkarte darstellt, mit der Erreichbarkeit des Kunden zu begründen, wäre absurd. Da wedelt der Schwanz mit dem Hund.
Die Angabe eines Namens ist weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung für eine Erreichbarkeit des Kunden/Reisenden.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.239
7.266
Ich vergaß das Wörtchen "alternativ". Zu Personalisierungszwecken könnte man alternativ eine Reihe von Daten anbieten, die man anstelle des Namens angibt, die aber ebenfalls überprüfbar wären.

Dieses kleine Wörtchen macht hier natürlich einen immensen Unterschied aus .-)
Es wäre eine Entscheidung der Bahn, welche Methoden des Nachweises der Identität des Reisenden sie zu unterstützen gewillt ist. Naheliegend wäre ein amtlicher Lichtbildausweis. Aber wenn sie alternativ noch die Möglichkeit anbietet, direkt einen Irisscan am Automaten machen zu lassen, wäre das ihre Entscheidung.

Allerdings scheint es hier gar nicht um die Angabe des Namens zu gehen, sondern um die Telefonnummer oder E-Mail Adresse, wenn ich die entsprechenden Berichte richtig deute. Es geht wohl darum, das Ticket nur als online-Ticket zu verkaufen, dass an die angegebene Adresse gesendet wird bzw. in den Navigator geladen werden

Das stellt dann eine komplett andere Situation dar.
Die Kritik daran wäre nicht datenschutzrechtlicher Natur, sondern evtl. eher gesellschaftlicher, dass Kunden ohne entsprechende Kommunikationsmittel vom Erwerb oder eher von der Nutzung von Sparpreisen ausgeschlossen werden würden.

kann. Alternativ kann das online-Ticket ausgedruckt werden. Letzteres erinnert mich stark an das Deutschlandticket, das zwar ein reines online Ticket sein sollte, aber auch als QR Code ausgedruckt existiert.

Nein, da muss ich widersprechen. Das Deutschlandticket soll ein rein digitaler Fahrschein sein. Das bedeutet nicht eine Verengung auf Onlineticket. Leider werfen hier Presse und manche Politiker einiges durcheinander, vielleicht z.T. auch vorsätzlich.
Ein QR-Code ist eine digitale Lösung! Und soweit sind wir bei Onlinefahrkarten der DB übrigens schon seit vielen Jahren.

Verstehe ich es richtig, dass es keine Sparpreise am Automaten mehr geben soll (d.h. man zahlt am Automaten und bekommt ein entsprechendes Billet auf Spezialpaier ausgedruckt dort)?


Mir scheint, die Bahn versucht die Regelungen des Deutschlandtickets auf ihre Sparpreise zu übertragen. Ob das so geht, oder ob es für die Deutschlandtickets zusätzliche gesetzliche Regelungen gibt, die das Vorgehen gestatten, weiß ich nicht.
Das ist letztlich wie oben geschrieben eher eine politisch/gesellschaftliche Frage.

Der Vergleich mit dem Deutschlandticket hinkt insofern, da dieses eine Abo darstellt (ob man das an sich gut findet oder nicht). Da ist die Ausgabe einer Chipkarte vielleicht noch sinnhaftiger als bei einem Einzelfahrschein. Denkbar wäre ein solches System natürlich dennoch.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.814
15.800
Es war nur davon die Rede, dass man einen Namen angeben müsse. Und das wäre selbst für die Brieftaube nicht ausreichend.

Es geht hier doch die ganze Zeit um die Umstellung der Sparpreise auf ausschließlich Onlinetickets. Damit sollte wohl klar sein, dass diese personalisiert (-> namensbezogen) und online versendet (per Mail oder Nachricht ans Telefon -> Mailadresse oder Telefonnummer) werden.

Vertragserfüllung ist als Argument selbstverständlich vollkommen in Ordnung, wenn das Produkt nur personalisiert angeboten wird. Mit Erreichbarkeit hat das allerdings nichts zu tun.

Naja, was man halt so sagt bei Enhancements :LOL: Was klingt besser? ":mad: :poop: (n) 🌩️ Wir finden es voll blöd, dass die EVO nicht so geändert wurde, wie wir das wollten, und dass wir jetzt immer noch diese sackteuren Automaten bespielen müssen. Also wollen wir die nur noch pro forma da hängen haben, aber es soll sie möglichst niemand mehr benutzen:mad: :poop: (n) 🌩️" oder "🌻 🌹 🌷 💐 Wir wollen zukünftig unsere Kunden noch besser informieren. Gerade mit Blick auf die zahlreichen Baustellen in der Infrastruktur kommt es immer wieder zu Anpassungen, die wir an unsere Kunden proaktiv kommunizieren wollen. 🌻 🌹 🌷 💐"


Die Personalisierung, was ja eine starke Nutzungseinschränkung der Fahrkarte darstellt, mit der Erreichbarkeit des Kunden zu begründen, wäre absurd. Da wedelt der Schwanz mit dem Hund.
Die Angabe eines Namens ist weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung für eine Erreichbarkeit des Kunden/Reisenden.

Wie soll man es denn sonst machen?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.239
7.266
Es geht hier doch die ganze Zeit um die Umstellung der Sparpreise auf ausschließlich Onlinetickets. Damit sollte wohl klar sein, dass diese personalisiert (-> namensbezogen) und online versendet (per Mail oder Nachricht ans Telefon -> Mailadresse oder Telefonnummer) werden.

Und was hat das mit Fahrkartenautomaten zu tun? Möchte die Bahn am Automaten (ausschließlich) ein Frontend für den Verkauf von Onlinefahrkarten anbieten? Und die Fahrkarte wird dann nicht am Automaten ausgegeben (auf Papier)? Hört sich für mich nach einem absurden Vorschlag an.

Naja, was man halt so sagt bei Enhancements :LOL: Was klingt besser? ":mad: :poop: (n) 🌩️ Wir finden es voll blöd, dass die EVO nicht so geändert wurde, wie wir das wollten, und dass wir jetzt immer noch diese sackteuren Automaten bespielen müssen. Also wollen wir die nur noch pro forma da hängen haben, aber es soll sie möglichst niemand mehr benutzen:mad: :poop: (n) 🌩️" oder "🌻 🌹 🌷 💐 Wir wollen zukünftig unsere Kunden noch besser informieren. Gerade mit Blick auf die zahlreichen Baustellen in der Infrastruktur kommt es immer wieder zu Anpassungen, die wir an unsere Kunden proaktiv kommunizieren wollen. 🌻 🌹 🌷 💐"

solange die "Enhancements" fakultativ sind, ist es unproblematisch

Wie soll man es denn sonst machen?
Habe ich vor knapp einer Stunde in #12.449 ausgeführt.
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.611
19.542
FRA
Die Buchung an den Automaten ist absichtlich sehr komplex und zockt „Gelegenheitsfahrer“ und Touristen systematisch ab.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.239
7.266
Ich verstehe jetzt immer noch nicht, was die Bahn eigentlich plant. Kann das jemand vielleicht in klaren Worten darstellen?

Handelt es sich um
a) die Einstellung des Verkaufs von Sparpreisfahrkarten an Auotmaten?
b) die Einstellung der Ausgabe von Papierfahrkarten durch Automaten?
c) was ganz anderes (bitte erläutern).

Danke!
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
3.658
Wie schaut es denn bei den Bahnen im EU-Ausland aus?

Bei FlixBus?

Bei Lufthansa?

Bekommt man dort Fahrscheine (@somkiat kauft z.B. Fahrscheine nach BKK) ohne Nennung seines Namens?
Schweiz:
- Einfache Billette kann man nichtonline ohne Namensangabe kaufen.
- Internationale Tickets sind nur personalifiziert buchbar.
- Für alles andere braucht es den Swisspass, sogar wenn ich ein Gruppenbillett kaufen will, wird er verlangt und zwar hartnäckig (obwohl es auch ohne ginge). Online geht es auch nur mit Swisspass, wenn man es denn schafft. Abonnements sind ohne Swisspass nicht möglich. Obwohl vollmundig viel Nutzen kommuniziert, kann der Swisspass wenig und ist vor allem für die ÖV-Unternehmen interessant, die damit Daten sammeln. Denn mit dem Swisspass kann ich auch Autos mieten und irgendwann soll man damit auch die Hoteltüre öffnen können.
Der Datenschützer verlangte vor Jahren, dass die SBB die Kundendossiers löschen muss, die SBB sammelt aber heimlich weiter. Sie haben von jedem Kunden ein Dossier. Man kann einen Auszug anfordern, allerdings macht es einem dabei die SBB nicht einfach.
- Aktuell schwätzen sie einem die App auf. Gewisse attraktive Abonnemente gibt es nur über die App und da kann man auch "einchecken und auschecken", womit die SBB wunderbare Daten bekommen, die sie auch verwenden. Schon mehrfach versuchten die SBB am Zürcher Hauptbahnhof (versuchsweise...) in den Ladenpassagen Kameras mit Gesichtserkennung zu installieren (z.B. beim Kiosk), aktuell ist wieder ein Auftrag für Kameras mit Gesichtserkennung ausgeschrieben, obwohl der Datenschützer bereits den Warnfinger erhob. Die SBB meinte, sie wollen die Gesichtserkennung nicht nutzen, haben aber den Auftrag nicht angepasst.

Spanien:
Ich konnte Tickets für reservierungspflichtige Züge (alles, was nicht Regionalzug heisst) am Automaten nur mit Namenseingabe lösen.
Frankreich:
Es gibt am Automaten TGV-Tickets nur gegen Namen und E-Mailadresse (das Ticket wird nicht ausgedruckt, sondern an dein E-Mailkonto geschickt.).
Italien:
Soweit ich mich erinnere, gibt es Billette für reservierungspflichtige Züge (alles, was nicht Regionalzug heisst) am Automaten nur gegen die Preisgabe des Namens.
Slowenien:
Wenn ich mich recht erinnere, brauchte es keinen Namen.
Österreich:
Kein Name nötig.
Tschechien:
Kein Name nötig am Schalter.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.814
15.800
Und was hat das mit Fahrkartenautomaten zu tun? Möchte die Bahn am Automaten (ausschließlich) ein Frontend für den Verkauf von Onlinefahrkarten anbieten? Und die Fahrkarte wird dann nicht am Automaten ausgegeben (auf Papier)?

Das war, Stand 12.9., die Planung für den Zeitraum vom 1.10. bis 31.12.23, ja.

Hört sich für mich nach einem absurden Vorschlag an.

Eben :LOL:

solange die "Enhancements" fakultativ sind, ist es unproblematisch

Sind sie. Die Bahn kommt ihren gesetzlichen Pflichten (Beförderungspflicht und Fahrschein-am-Bahnhof-Verkaufspflicht) durch das Anbieten von Flexpreisfahrkarten am Automaten nach.

Habe ich vor knapp einer Stunde in #12.449 ausgeführt.

Und ich in 12.454 widerlegt.

Ich verstehe jetzt immer noch nicht, was die Bahn eigentlich plant. Kann das jemand vielleicht in klaren Worten darstellen?

Handelt es sich um
a) die Einstellung des Verkaufs von Sparpreisfahrkarten an Auotmaten?
b) die Einstellung der Ausgabe von Papierfahrkarten durch Automaten?
c) was ganz anderes (bitte erläutern).

Ursprünglich: 1. Ab 1.10.23 Verkauf von Sparpreisen am Automaten nur noch als Onlinetickets (-> papierlos), 2. ab 1.1.23 gar nicht mehr.
Jetzt: Laut Erfahrungsberichten jedenfalls 1. nicht mehr, zu 2. keine Erkenntnisse, also gehe ich davon aus, dass das weiter angestrebt wird.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.239
7.266
OK, wenn die Bahn am Automaten Fahrkarten nur noch per Email zuschickt, darf sie dafür auch die Emailadresse abfragen. Das wäre DSGVO-konform. Aber natürlich wäre es an sich kompletter Unsinn.
Und was hat nun das ganze mit der Kommunikation mit dem Kunden bei Irregularitäten zu tun?
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.244
656
LEJ
[...]

Verspätungen sind seit diesem Jahr auch kumulierbar, fährt man also täglich S-Bahn und erleidet täglich 10 Minuten Verspätung, hat man am 6. Tag 60 Minuten voll -> es gibt eine Entschädigung.

[…]
Gibt ea dazu eine belastbare Quelle?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hallo zusammen,

folgende Situation: Für meine Standardstrecke Zürich-Stuttgart habe ich (wie fast immer) ein Ticket „Super Sparpreis Europa 1. Klasse“ gekauft.
Gebucht sind ein IC Zürich-Singen und ein IC Singen-Stuttgart am 3. November. Leider fährt der IC Singen-Stuttgart nicht mehr, sondern ein „Bus IC“ (aka ausrangierter alter Stadtbus), mit dem man nicht 2 Stunden auf die Autobahn möchte.
Probleme sind:
- fast 2 Stunden länger unterwegs
- keine 1. Klasse
- der Bus ist mit Gepäck äusserst unangenehm
Alternativ kann man theoretisch mit dem ICE (via Basel) nach Karlsruhe fahren und von dort weiter, mit fast identischer Abfahrt und Ankunft wie meine ursprüngliche Verbindung, nur etwas länger. Problem: Auf dem Schweizer Ticket steht „Gilt in der Schweiz nur in gebuchten Zügen gemäß Reiseverbindung“. Auch im Internet steht, dass die Zugbindung nur auf dem deutschen Abschnitt aufgehoben ist.
Im Gegensatz dazu wurde mir am Telefon eben erklärt, ich solle mit dem ICE via Basel fahren, das sei überhaupt kein Problem.
Diese Aussage bringt mir nur leider im Zweifel herzlich wenig.
Habt ihr Erfahrungen/Ideen was ich tun kann?
Laut den internationalen Beförderungsbedingungen sollte jeder Weg zulässig sein, der einen schnellstmöglich zum Ziel bringt. Nur zusätzliche Beförderer dürfen nicht beteiligt sein, also EC via Bregenz ginge nicht.
Einfach beim einsteigen dem Zugbegleiter Bescheid geben.
 

JayOnRails

Erfahrenes Mitglied
12.06.2022
422
589
Ludwigshafen am Rhein
Gibt ea dazu eine belastbare Quelle?
Aber sicher doch!

In Art. 19 Abs. 2 Satz 3 der EU-Verordnung 2021/782 wird man fündig. Dort heißt es:

Treten während der Gültigkeitsdauer der Zeitfahrkarte wiederholt Verspätungen von weniger als 60 Minuten auf, so können diese Verspätungen zusammengerechnet werden, und die Fahrgäste können dafür gemäß den Entschädigungsbedingungen des Eisenbahnunternehmens entschädigt werden.

Praktisch angewendet habe ich das bisher jedoch nicht, da ich dazu keine Lust hatte. Gerade für Zeitkarten im Nahverkehr kann dies jedoch interessant sein. HIer ist jedoch die Bagatellgrenze von 4,00 EUR zu beachten.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.213
4.346
FRA
Beim Lokwechsel in Itzehoe fährt die neue Lok des IC 2311 gestern hart auf den Wagenpark auf, mindestens 16 Verletzte, darunter auch der Tf schwerverletzt.


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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.814
15.800
Während der Schließung der Schnellstrecke zwischen Köln und Frankfurt werden die Züge durch das Rheintal umgeleitet und bekommen mehr als eine Stunde Verspätung. Die Bahn ruft aber trotzdem weiterhin die (Flex-)Preise für Schnellstrecke auf (ca. 20 Euro teurer als durch das Rheintal). Man sollte also, wenn man auf der Strecke im Flexpreis unterwegs ist, jedenfalls ein Ticket für das Rheintal kaufen. Und somit beim Kauf aufpassen, dass man einen nicht-umgeleiteten Zug angibt.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.097
2.583
Während der Schließung der Schnellstrecke zwischen Köln und Frankfurt werden die Züge durch das Rheintal umgeleitet und bekommen mehr als eine Stunde Verspätung. Die Bahn ruft aber trotzdem weiterhin die (Flex-)Preise für Schnellstrecke auf (ca. 20 Euro teurer als durch das Rheintal). Man sollte also, wenn man auf der Strecke im Flexpreis unterwegs ist, jedenfalls ein Ticket für das Rheintal kaufen. Und somit beim Kauf aufpassen, dass man einen nicht-umgeleiteten Zug angibt.
von wann bis wann wird die geschlossen? :-o
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.814
15.800
25.11. bis 1.12.23

Nordwärts wird noch ein ICE pro Stunde als verkehrend angezeigt. Ich weiß nicht, ob die auch noch rausgenommen werden, oder ob das das Konzept ist, südwärts voll gesperrt, nordwärts Kapazität eingeschränkt.
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.213
4.346
FRA
25.11. bis 1.12.23

Nordwärts wird noch ein ICE pro Stunde als verkehrend angezeigt. Ich weiß nicht, ob die auch noch rausgenommen werden, oder ob das das Konzept ist, südwärts voll gesperrt, nordwärts Kapazität eingeschränkt.
Hast du mal ein Beispiel? Dann hake ich Montag mal nach.

btw: Die Plakate/Infoblätter werden auch immer dämlicher, hier fehlt mir die Überschrift, dass die NBS gesperrt wird und di Anzeige nach Linie irritiert meiner Meinung, welcher Reisende kann was mit der Liniennummer anfangen?

1699106469365.png
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
3.658
Ich würde hier noch nicht mal Absicht unterstellen. Abteilung Fahrplan stellt die Umleitung ein, Abteilung Vertrieb/Marketing bekommt davon vielleicht gar nichts mit.
Das sehe ich auch so. Jede Abteilung macht ihr Ding, die DB scheitert regelmässig daran, die Abteilungen aufeinander abzustimmen/ miteinander zu koordinieren. Hier würde ich als Chef sofort ansetzen und wahrscheinlich auf ziemlich viel Widerstand stossen.
 
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