Da sind ja wieder einmal die üblichen besonderen Spezialisten am Werk, aber versuchen wir es wirklich einmal konstruktiv.
Auf rechtlichen welcher Basis bestehen die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr?
Nun ja, genau dafür wurde die EU Fahrgastrechteverordnung geschaffen, damit der gemeine Reisende sich eben nicht mit dem jeweiligen Vertragsrecht der jeweiligen Ländern beschäftigen muss, und dann wahrscheinlich auf den ihm zustehenden Anspruch verzichtet.
Von daher hat der Kollege schon recht, dass es "keine einfacheren klarere Regelungen" gibt,
Man schon dadurch zum Ergebnis kommen, dass die EU VO gilt, weil eben Europarecht jedes Vertragsrecht bricht, es bleibt also nur die Voraussetzungen der Anwendung der EU VO zu prüfen.
Spontan sehe ich keine Gründe die dem entgegen stehen, da der Fahrkartenverkäufer hier LH eben nicht der Verkehrsdienst sein muss.
Das es sich beim R&F Ticket um eine Eisenbahnfahrt im Sinne der VO handelt dürfte für alle hier unstrittig sein.
Wem gegenüber hat der Fahrgast diese Rechte gemäß dieser Rechtsgrundlage? Dem Verkäufer der Fahrkarte oder dem Betreiber des ausgefallenen/verspäteten Zuges gegenüber?
Hier die EU VO eindeutig Zitat aus Artikel 18: "so bietet das Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausfallenden Dienst betreibt,", als Rechtsgrundlage hast du eben die EU VO.
Siehst du ja auch bei den Antworten bei deinen FGR Anträgen dort wird immer "im Auftrag der XYZ" genannt, war es ein ICE eben die DB Fernverkehr AG, bei einem Regio dann eben zB DB Regio Bayern oder DB Regio AG Südost oder oder.
Praktisches Beispiel: wenn ich über Flix eine Fahrkarte mit Flixtrain kaufe, die allerdings im Vorlauf einen Zubringer per Regionalzug enthält, und dieser Regionalzug so sehr verspätet ist oder ausfällt, sodass ich den Flixtrain verpasse, gegen wen habe ich dann Ansprüche?
Gegen das EVU welches die verspätete Regio betreibt, bedeutet wenn dieses am Verfahren des Servicecenters teilnimmt sendest du dein Formular mit einer Kopie deiner Flixfahrkarte dorthin.