Bahn: Upgrade in 1. Klasse mit Bonus Punkten bei BESTEHENDER 2. Klasse Buchung

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searcher79

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
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Hallo zusammen,

wie kann ich denn eine bestehende 2. Klasse Bahn Buchung mit Bahn Bonus Punkten auf 1. Klasse upgraden? Ich habe gefunden, wie ich die Prämie für das Upgrade auf die 1. Klasse erhalte. Das steht aber nur, wie mann dann eine Buchung mit 2. Klasse vornimmt und upgradet, also in einem Vorgang.

Ich hab aber schon ne 2. Klasse Buchung im System...

Kann jemand helfen?

Danke
 
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denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.412
6.633
SNA
Warum nutzt du nicht deinen bestehenden Bahn Thread um dort anzuknüpfen? Für jede Frage einen neuen aufmachen ist nicht sinnvoll - scheinst du aber gerne zu machen. Außerdem bitte deinen Nickname überdenken - mit selber suchen ist es da weit her….

Hier kurz bei der Bahn geschaut wie man bestehende Tickets upgraded:

Ich bin dann mal bei deinen Themen raus.
 

wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
1.170
219
STR
z.B. via Hotline eine 500 Punkte Upgrade buchen. Am Automaten ausdrucken und bei der Kontrolle gemeinsam mit dem 2. Klasse Fahrschein vorzeigen.
 

searcher79

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
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z.B. via Hotline eine 500 Punkte Upgrade buchen. Am Automaten ausdrucken und bei der Kontrolle gemeinsam mit dem 2. Klasse Fahrschein vorzeigen.
Danke, das ist eine hilfreiche Antwort
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich bin dann mal bei deinen Themen raus.
Ich bitte darum!
Dein arrogantes Gehabe möchte ich mir nicht weiterhin antun müssen!

Wenn Du ein Problem hast, dann antworte einfach nicht auf Fragen. Und wenn es Dich soooo sehr quält... Du weißt ja: Hohe Brücke suchen ... dann haben wir es hinter uns...
 
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NikSeib

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29.11.2016
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z.B. via Hotline eine 500 Punkte Upgrade buchen. Am Automaten ausdrucken und bei der Kontrolle gemeinsam mit dem 2. Klasse Fahrschein vorzeigen.
was soll das fürn Upgrade sein?
Die Bahn hat doch nur Prämie wo man das Ticket direkt bucht oder diese 6 Voucher bestellt???
 

wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
1.170
219
STR
was soll das fürn Upgrade sein?
Die Bahn hat doch nur Prämie wo man das Ticket direkt bucht oder diese 6 Voucher bestellt???
Online kann man 6 Voucher bestellen und bekommt diese per Post. Via Hotline kann man auch nur ein Voucher bestellen und bekommt diesen dann am Automaten.
 

searcher79

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
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Warum nutzt du nicht deinen bestehenden Bahn Thread um dort anzuknüpfen? Für jede Frage einen neuen aufmachen ist nicht sinnvoll - scheinst du aber gerne zu machen. Außerdem bitte deinen Nickname überdenken - mit selber suchen ist es da weit her….

Hier kurz bei der Bahn geschaut wie man bestehende Tickets upgraded:

Ich bin dann mal bei deinen Themen raus.
Dein Hinweis war übrigens auch falsch. Um mal mit Deiner Sprache zu sprechen... Lesen will gelernt sein.

Ein bestehendes Ticket kann online nicht auf 1. Klasse upgegradet werden. Nur telefonisch, dann bekommt man einen Voucher. Wie andere Kollegen ja dankenswerterweise korrekt vorgeschlagen haben.
 

Münsterländer

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16.12.2018
7.704
8.496
FRA / FMO
Ein bestehendes Ticket kann online nicht auf 1. Klasse upgegradet werden. Nur telefonisch, dann bekommt man einen Voucher. Wie andere Kollegen ja dankenswerterweise korrekt vorgeschlagen haben.
Die Aussage ist aber nun auch nicht richtig. Ein bestehendes Ticket (Flex) kann online auf 1. Klasse upgegraded werden, nur nicht mit BB. Das geht nur per Hotline oder über den 6x Voucher.
 
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searcher79

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
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Die Aussage ist aber nun auch nicht richtig. Ein bestehendes Ticket (Flex) kann online auf 1. Klasse upgegraded werden, nur nicht mit BB. Das geht nur per Hotline oder über den 6x Voucher.
Das mag sein. Das war aber auch nicht meine Frage. Ich beziehe mich nur auf meine Frage. Und die war: ...Mit Bonus Punkten...
Damit denke ich können wir es dabei belassen. Dank freundlicher Forumsmitglieder habe ich ja nun die Lösung gefunden.
 
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wasserkraft

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26.12.2009
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aber hat das einen Namen? oder muss ich dann so lang anrufen bis es mal einer checkt weil die anderen sagen hä? was is das haben wir nicht
1. Klasse Upgrade 500 Punkte.
Im Gegensatz zu vielen anderen Hotlines habe ich die BB Hotline immer als sehr kompetent erlebt.

Wenn dir das alles zu unsicher ist und du alles mit Durchschlag und beglaubigt brauchst ist die BB Prämie wohl lieber nichts für dich...
 

searcher79

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
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Die Hotline war sehr kompetent und man hatte auch vergleichsweise schnell jemanden dran. Im Gegensatz zum restlichen Chaosladen Bahn, fast ein Wunder.
 
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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
987
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1. Klasse Upgrade 500 Punkte.
Im Gegensatz zu vielen anderen Hotlines habe ich die BB Hotline immer als sehr kompetent erlebt.

Wenn dir das alles zu unsicher ist und du alles mit Durchschlag und beglaubigt brauchst ist die BB Prämie wohl lieber nichts für dich...
hey der Friede sei mit dir!

mich hat es nur total überrascht das es sowas gibt und man darüber auch nirgendwo was lesen kann also scheints top secret zu sein.

Die Idee ist cool wenn also das nächste mal 49€ Ticket Verbindung nicht hinhaut und ich wieder ICE buchen muss könnte ich dann für 500BBP 1. Klasse fahren feine Sache!
 
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16.12.2018
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FRA / FMO
hey der Friede sei mit dir!

mich hat es nur total überrascht das es sowas gibt und man darüber auch nirgendwo was lesen kann also scheints top secret zu sein.

Die Idee ist cool wenn also das nächste mal 49€ Ticket Verbindung nicht hinhaut und ich wieder ICE buchen muss könnte ich dann für 500BBP 1. Klasse fahren feine Sache!
Zumindest auf 49€ Ticket und FGR kannst du bald nicht mehr ICE fahren
 
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dunni

Aktives Mitglied
09.01.2015
229
156
Abweichungen in den Beförderungsbedingungen
(1) Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen kann in seinen Beförderungsbedingungen
von jeder Bestimmung dieser Verordnung abweichen, wenn die Abweichung günstiger für
die Reisenden ist.
(2) Wenn nach dem maßgeblichen Tarif für einen Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist, kann ein Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen von § 11 Absatz 1 Nummer 1 abweichen.
(3) Ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt im Sinne des Absatzes 2 ist ein Entgelt, das
1. im Tarif ausdrücklich als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt benannt ist und
2. gegenüber dem gewöhnlichen Beförderungsentgelt eine Ersparnis von mehr als 50
Prozent gewährt.
Nicht als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt gelten Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochenkarten, Monatskarten und Jahreskarten.
(4) Das Entgelt für das Deutschlandticket gilt als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt im Sinne des Absatzes 2.

Heißt: Wenn die Bahn das in ihren Beförderungsbedingungen ausschließt, dann nicht für den Fall mit 20 Minuten Verspätungen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
Das meinte ich doch in §3 oder so schmeissen die ja Absatz 1 mit den 20 Minuten raus aber 2 a und b gelten immer noch!

Aber wir haben hier doch genug Rechtsleute rumlaufen die das besser sagen können.
Um es etwas im Rechtssinn übersichtlicher darzustellen.

Ab morgen gilt die neue Fahrgastrechteverordnung der EU und ihm Zuge dessen wurde auch die Eisenbahnverkehrsordnung geändert.
Die Bahnlobby hat sich darin durchgesetzt eine Änderung zu erreichen, dass war das Deutschlandticket immer noch eine Zeitkarte ist aber gleichzeitig gemäß § 3 Abs. 4 der dann gültigen Eisenbahnverkehrsordnung ein sogenanntes "erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt" darstellt.

Ebenfalls im §3 aber Abs. 2 der EVO werden die Konsequenzen geregelt.

Es ermöglich dem Eisenbahnverkehrsunternehmen der für Reisende sehr günstigen Regelung nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 der EVO, welche bestimmt, dass in Fällen einer Verspätung von mindestens 20 Minuten einfach ein anderer Zug genutzt werden kann, bzw. wenn ein neues Ticket erworben wird die Erstattung dessen erfolgen muss, nur auf Fahrscheine zu beschränken welche eben kein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt darstellen.

Wie bereits korrekt dargestellt, ist jedoch nur der Ausschluss dieser Möglichkeit zulässig, aber ein Ausschluss der Rechte die dem Reisenden nach §11 Abs. 1 Nr. 2a und 2b unmöglich ist diese stehen auch Nutzern des Deutschlandticketes weiterhin zu.

Die hat zur Folge, dass nach §11 Abs. 1 Nr. 2a EVO folgendes weiterhin gilt:
Der Reisende kann die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Verkehrsmittel durchführen, sofern die vertragsgemäße Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende sonst mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird,

oder eben nach §11 Abs, 1 Nr.2b gilt:
Der Reisende kann die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Verkehrsmittel durchführen, sofern es sich bei dem vom Reisenden gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Reisende wegen des Ausfalls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielort ohne die Nutzung des anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24:00 Uhr erreichen kann

Wenn daher eine der beiden Voraussetzungen vorliegen, kann eben auch bei einem DT ein neuer Fahrschein für den Fernverkehr erworben und die Erstattung berechtigt beantragt werden.
Allerdings sollte man beachten, dass hier nach §11 Abs. 2 EVO ein Höchstlimit für die Erstattung in Höhe von 120 Euro besteht, sollte das neue ICE Ticket sagen wir 130 Euro kosten werden nur 120 erstattet und man bleibt auf den restlichen Kosten von 10 Euro "sitzen"

Aber um die Ausgangsfrage wieder auf zu nehmen, gibt es eigentlich Einschränkungen bei der Buchung des Upgrades über die Hotline?
Denn damit die Einlösung solcher Prämien möglich ist müssen auch entsprechende Kontingente verfügbar sein.
 
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searcher79

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
531
144
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Um es etwas im Rechtssinn übersichtlicher darzustellen.

Ab morgen gilt die neue Fahrgastrechteverordnung der EU und ihm Zuge dessen wurde auch die Eisenbahnverkehrsordnung geändert.
Die Bahnlobby hat sich darin durchgesetzt eine Änderung zu erreichen, dass war das Deutschlandticket immer noch eine Zeitkarte ist aber gleichzeitig gemäß § 3 Abs. 4 der dann gültigen Eisenbahnverkehrsordnung ein sogenanntes "erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt" darstellt.

Ebenfalls im §3 aber Abs. 2 der EVO werden die Konsequenzen geregelt.

Es ermöglich dem Eisenbahnverkehrsunternehmen der für Reisende sehr günstigen Regelung nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 der EVO, welche bestimmt, dass in Fällen einer Verspätung von mindestens 20 Minuten einfach ein anderer Zug genutzt werden kann, bzw. wenn ein neues Ticket erworben wird die Erstattung dessen erfolgen muss, nur auf Fahrscheine zu beschränken welche eben kein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt darstellen.

Wie bereits korrekt dargestellt, ist jedoch nur der Ausschluss dieser Möglichkeit zulässig, aber ein Ausschluss der Rechte die dem Reisenden nach §11 Abs. 1 Nr. 2a und 2b unmöglich ist diese stehen auch Nutzern des Deutschlandticketes weiterhin zu.

Die hat zur Folge, dass nach §11 Abs. 1 Nr. 2a EVO folgendes weiterhin gilt:
Der Reisende kann die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Verkehrsmittel durchführen, sofern die vertragsgemäße Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende sonst mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird,

oder eben nach §11 Abs, 1 Nr.2b gilt:
Der Reisende kann die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Verkehrsmittel durchführen, sofern es sich bei dem vom Reisenden gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Reisende wegen des Ausfalls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielort ohne die Nutzung des anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24:00 Uhr erreichen kann

Wenn daher eine der beiden Voraussetzungen vorliegen, kann eben auch bei einem DT ein neuer Fahrschein für den Fernverkehr erworben und die Erstattung berechtigt beantragt werden.
Allerdings sollte man beachten, dass hier nach §11 Abs. 2 EVO ein Höchstlimit für die Erstattung in Höhe von 120 Euro besteht, sollte das neue ICE Ticket sagen wir 130 Euro kosten werden nur 120 erstattet und man bleibt auf den restlichen Kosten von 10 Euro "sitzen"

Aber um die Ausgangsfrage wieder auf zu nehmen, gibt es eigentlich Einschränkungen bei der Buchung des Upgrades über die Hotline?
Denn damit die Einlösung solcher Prämien möglich ist müssen auch entsprechende Kontingente verfügbar sein.
Gute Zusammenfassung.

Glaube nicht, dass es Kontingente gibt. Den das Upgrade ist nicht auf einen konkreten Zug ausgestellt. Du kannst es innerhalb von 6 Monaten einlösen und musst dann selbst eine 1. Klasse Reservierung auf der gewünschten Strecke tätigen. Und wenn die 1. Klasse voll ist hat man halt Pech.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
Glaube nicht, dass es Kontingente gibt. Den das Upgrade ist nicht auf einen konkreten Zug ausgestellt.
Dann ist es so zu verstehen, dass diese Art Upgrade den Vouchern der Prämie "6 x Upgrade in die 1. Klasse (einfache Fahrt) - Zustellung per Post" entspricht nur, dass dieser einzeln bestellt und erhalten werden kann.
Interessant, dass die DB dieses Angebot offenbar nirgendwo veröffentlicht.
 

wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
1.170
219
STR
Dann ist es so zu verstehen, dass diese Art Upgrade den Vouchern der Prämie "6 x Upgrade in die 1. Klasse (einfache Fahrt) - Zustellung per Post" entspricht nur, dass dieser einzeln bestellt und erhalten werden kann.
Interessant, dass die DB dieses Angebot offenbar nirgendwo veröffentlicht.
Genau das ist es:

  1. Via Hotline Buchen
  2. Am Automaten ausdrucken
  3. Flexibel einsetzen

Die 6 x Upgrade gibt es nur per Post und die 500 Punkte Upgrade gebucht über die Hotline sind für kurzfristige Fahren perfekt.