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Richtig ist, dass ein E-Geld-Institut in der Regel nicht wie eine Bank über ein Zentralbankkonto verfügt. Deshalb werden Kundengelder letztendlich auf einem Bankkonto gespeichert. Jedoch darf die Bank an das Geld nicht so einfach ran. Lies Dir einfach mal das ZAG von vorn bis hinten durch .Man muss dazu bedenken, dass hinter jedem E-Geld Laden auch eine Kooperation mit einer echten Bank besteht. Die kann dann wieder mit den Kundengelder arbeiten. Da man nicht weiß, was die miteinander für eine Kooperation haben, kann man hierzu natürlich wenig sagen.
Das ist definitiv falsch. Ich kenne mindestens ein E-Geld-Institut, welches Negativzinsen auf Guthaben zahlt.Ich gehe aber davon aus, dass kein E-Geld Institut negativ Zinsen zahlen muss für die Kundengelder...
Das ist ja auch alles vom Gesetzgeber so beabsichtigt:
Der Gesetzgeber hat täglich fällige Guthaben mal schnell aus der Definition als Einlage rausgenommen, damit E-Geld-Institute, die kein Einlagengeschäft betreiben dürfen, überhaupt Geld aufbewahren dürfen. Der Gesetzgeber hat zusätzlich verboten, dass das E-Geld-Institut mit dem Geld arbeiten darf. Er hat den E-Geld-Instituten verboten, auf eigene Rechnung Endkunden Zinsen zu zahlen und auf eigene Rechnung Festgelder etc. anzubieten.
Im Ergebnis hat keine E-Geld-Bude Interesse an hohen Kontoguthaben.
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