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Bargeld ist besser (auch bei Steuerhinterziehung)

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
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Klar, die Gedenkmünzen, nur wäre bei denen nie jemand auf die Idee gekommen, damit zu bezahlen.

Bei der 5€-Münze ist es, wenn man den Medien glauben kann, etwas anders: Da gibt es offenbar tatsächlich Leute, die gerne damit im Laden bezahlen würden und sich mehr 5€-Münzen im Umlauf wünschen.

Ich denke die 5€ Münze ist nichts anderes als eine 10DM Münze - warum sollten sich heute mehr Menschen für eine 5€ Münze interessieren.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.026
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Da muss sich der Mann bei der Sparkasse verrechnet haben, 5 Mark sind nämlich 2,56€. Das kommt also dem 2€-Stück sehr nahe und - oh Wunder - eine 2€-Münze gibt es schon.

5€ hingegen kommt 10-Mark sehr nahe, und - was für ein Zufall - dafür gab es auch schon zu Mark-Zeiten einen Schein und keine Münze.

Echt jetzt? ;) Dass aeltere Menschen Mark und Euro synonym verwenden, ist Dir aber schon aufgefallen, oder?


Und seit wann kann man beim Rewe mit Gedenkmünzen zahlen?

Seit dem 11.9.1953 (DM) bzw. 23.1.2002 (EUR).

§ 2 Abs. 2 MünzG meinte:
Die deutschen Euro-Gedenkmünzen sind nach Maßgabe dieses Gesetzes gesetzliche Zahlungsmittel im Inland.

§ 3 Abs. 1 MünzG meinte:
Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.


Der durchschnittliche Rewe-Kassierer wird das wahscheinlich für Falschgeld halten.

Das ist dann Pech. Fuer die Kassiererin. Immerhin lernt sie in dem Moment etwas.



Es gab auch 10 DM Münzen - ich habe da einige von.

Gegen Ende des DM-Bargeldes waren die tatsaechlich ab und an im Umlauf zu finden.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.026
13.468
Ich denke die 5€ Münze ist nichts anderes als eine 10DM Münze - warum sollten sich heute mehr Menschen für eine 5€ Münze interessieren.

1. Emotionale Verbundenheit mit dem Heiermann.
2. Stueckelung des Euro wird der DM vergleichbar => man kann geistig zurueck in die gute alte Zeit und sich der Illusion hingeben, man zahle mit DM. Meine Oma hob auch immer 500 Mark ("fuenf Hunderter, bitte") ab - irgendwann waren die Hunderter dann gruen statt blau, so what.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
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Wien
In Österreich gab es übrigens schon vor 14 Jahren eine 5€-Gedenkmünze, sogar als Silbermünze und ohne Plastik. Dafür hat sich aber keiner interessiert, außer ein paar Sammlern, den "normalen" Leuten hingegen waren schon die 1€ und 2€ Münzen zu blöd.

In Österreich vor 2002 war die größte Münze, mit der im normalen Geldumlauf bezahlt wurde, die 10-Schilling-Münze, die in Euro einen Wert von 73 Cent hatte! Der kleinste Schein war der 20-Schilling-Schein mit einem Wert von 1,45€.

Ich weiß nicht, warum man bei den Euros überhaupt so große Münzen einführen musste. In Österreich sind sogar manche Leute wegen der Euro-Einführung komplett auf Kartenzahlung umgestiegen, weil sie von den dicken und schweren Münzen genervt waren.
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
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In the heart of leafy Surrey
Ich weiß nicht, warum man bei den Euros überhaupt so große Münzen einführen musste. In Österreich sind sogar manche Leute wegen der Euro-Einführung komplett auf Kartenzahlung umgestiegen, weil sie von den dicken und schweren Münzen genervt waren.
Ist wohl so ein kulturelles Ding.

Die britischen 1- und 2-Pfund-Münzen fühlen sich immer ziemlich majestätisch an. Klar, heißt ja auch Pfund. Aber selbst ein Penny ist kaum kleiner als 5 Eurocent. Angeblich erkannten Automaten einiger Verkehrsunternehmen zeitweilig 1 britischen Penny als 5 Eurocent an.

Das polnische Münzgeld hingegen fühlt sich eher leicht an, und der Zehnerschein (den bestimmte Geldautomaten auch ausgeben - bei der BZ WBK etwa krieg ich eine gute Mischung aus 10, 20 und 50 raus, wenn ich 190 PLN abhebe) hat einen Wert von weniger als 2,50 Euro.

Irgendwo las ich mal einen Artikel einer Österreicherin, die nach Deutschland gezogen war, und sich darüber beklagte, dass die Kontoauszugsautomaten der Commerzbank (?) immer riesige DIN-A4-Bögen ausgäben, während sie von "zuhause" viel kleinere Blätter kenne. Wäre sie nur zur Sparkasse gegangen...
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.026
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Ach, das ist ja interessant - das war mir nicht bekannt, dass die Oesterreicher solche Muenzmuffel sind und waren.

Ich war leider zu Schillingzeiten zu selten in Oesterreich, um mich zu erinnern, ob ich dort 20er-Muenzen im Umlauf angetroffen habe. Ich muss mal meine Muenzkiste durchsuchen, ob da ein 20er dabei ist, denn da liegt immer ein Satz der aus dem normalen Umlauf gefischten Exemplare.

In Deutschland sah man 5- und 200-DM-Scheine selten im normalen Zahlungsverkehr.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Ich war leider zu Schillingzeiten zu selten in Oesterreich, um mich zu erinnern, ob ich dort 20er-Muenzen im Umlauf angetroffen habe. Ich muss mal meine Muenzkiste durchsuchen, ob da ein 20er dabei ist, denn da liegt immer ein Satz der aus dem normalen Umlauf gefischten Exemplare.
Ja, man hat zwar ab 1980 auch 20-Schilling-Münzen ausgegeben, die anfangs als Alternative zum 20-Schilling-Schein (umgerechnet 1,45€) gedacht waren. Aber die waren ein totaler Flop, die Österreicher haben weiterhin lieber mit dem Scheinen bezahlt. Ich kann mich erinnern, dass man den 20-Schilling-Schein fast täglich in der Hand hatte, die Münze hingegen nur ein paar mal im Jahr.

Geldmarie - 20-Schilling-M
 

tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
893
414
Wer auch immer auf die Eigenschaft des "gesetzlichen Zahlungsmittels" pocht, sollte auch wissen, was dieser Begriff bedeutet. Er heißt sicherlich nicht, dass jeder dieses Geld annehmen muss. Lediglich wenn es um ein bestehendes Schuldverhältnis geht, kann der Ausgleich mit gesetzlichen Zahlungsmitteln nicht verweigert werden. (Und selbst da gibt es einige Sonderregelungen.) Wer die Waren, die er zu kaufen beabsichtigt, an der Kasse aufs Band legt, hat genau genommen noch keinen Kaufvertrag geschlossen, und es gibt kein Schuldverhältnis.

Im Übrigen geht's hier um eine Münze mit einer Auflage von weniger als 2 Millionen. Das wird mit Sicherheit kein Massenartikel. ;) Was den Begriff "Gedenkmünze" angeht - der ist nach EU-Recht den Sonderausgaben der €2-Münzen vorbehalten (die in ganz Euroland gültig sind). Die nationalen Fünfer, Zehner usw. heißen "Sammlermünze". Das deutsche Münzgesetz stiftet hier eher Verwirrung als Klarheit ...
 

Liegendflieger

Erfahrenes Mitglied
13.02.2016
255
2
Vor einigen Jahren war der Silberwert (bestimmter Jahrgänge) höher als der Nennwert dieser Münzen, selbst bei den 10 Euro Euromünzen.

Auf diese Weise verschwand die alte 100 Lire Münze aus Italien. Sie wurde organisiert zum Einschmelzen in die Schweiz geschafft.

Ganz anders bei unseren Euromünzen: sie wurden so schwer und sperrig gestaltet, um uns einen inneren Wert vorzugaukeln und davon abzulenken, daß sie ttsl. nichts anderes repräsentieren als die "Mark der DDR" mit ihren Aluchips.

Ob es in 50 oder 100 Jahren wohl noch Bargeld gibt?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Ob es in 50 oder 100 Jahren wohl noch Bargeld gibt?

In 50 Jahren? mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit: Ja. In 100 Jahren? Wahrscheinlich auch noch.

Es gibt einfach viele Gelegenheiten bei denen Bargeld unumgänglich ist - um es zu ersetzen müssten z.B. auch global komplett neue Strukturen geschaffen werden - um so etwas tatsächlich umzusetzen dürfte es mehr als 50 Jahre brauchen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.026
13.468
Zumindest meine 5er Sammlung freut sich auf den Zuwachs.

Oh, schick, die Junge Venezianerin ist eine Ersatzbanknote. Die ist sogar (ein bisschen) mehr wert als 2,56 EUR.


Wer auch immer auf die Eigenschaft des "gesetzlichen Zahlungsmittels" pocht, sollte auch wissen, was dieser Begriff bedeutet. Er heißt sicherlich nicht, dass jeder dieses Geld annehmen muss. Lediglich wenn es um ein bestehendes Schuldverhältnis geht, kann der Ausgleich mit gesetzlichen Zahlungsmitteln nicht verweigert werden. (Und selbst da gibt es einige Sonderregelungen.) Wer die Waren, die er zu kaufen beabsichtigt, an der Kasse aufs Band legt, hat genau genommen noch keinen Kaufvertrag geschlossen, und es gibt kein Schuldverhältnis.

Stimmt. Aber wenn die Ware hinter der Kasse ist, am besten schon vom Kunden eingesteckt, und die Kassiererin sagt "Dreizwonfuffzichbitte," ist der Kaufvertrag geschlossen. Evtl. ist sogar schon die Uebertragung des Eigentums an der Ware an den Kunden erfolgt, das ist von den jeweiligen AGB abhaengig. Und dann kann man nicht mehr die Annahme eines gesetzlichen Zahlungsmittels verweigern, wenn man sich nicht vorher


ausbedungen hat. Darueber kann man sich bei grossen Scheinen und einem Missverhaeltnis zum geschuldeten Betrag unterhalten, aber nicht bei Muenzen innerhalb der Grenzen des Muenzgesetzes. Da ist jede Beschraenkung AGB-rechtswidrig.

Was den Begriff "Gedenkmünze" angeht - der ist nach EU-Recht den Sonderausgaben der €2-Münzen vorbehalten (die in ganz Euroland gültig sind). Die nationalen Fünfer, Zehner usw. heißen "Sammlermünze".

Nein: "Sammlermuenzen" ist der Oberbegriff fuer "deutsche Euro-Gedenkmuenzen" und "deutsche Euro-Muenzen in Sonderausfuehrung". Gedenkmuenzen gelten nur in Deutschland und wurden bisher in den Nennwerten 5, 10, 20, 25, 100 und 200 Euro herausgegeben. Sondermuenzen gelten in ganz Euroland und wurden bisher aufgrund der Beschraenkungen seitens der EZB nur mit dem Nennwert 2 Euro herausgegeben.

Das deutsche Münzgesetz stiftet hier eher Verwirrung als Klarheit ...

Ich finde

§ 2 Abs. 1 MünzG meinte:
Der Bund kann als Sammlermünzen

1. auf Euro lautende Gedenkmünzen (deutsche Euro-Gedenkmünzen) und
2. deutsche Euro-Münzen in Sonderausführung

ausprägen.

sehr eindeutig.

Im Übrigen geht's hier um eine Münze mit einer Auflage von weniger als 2 Millionen. Das wird mit Sicherheit kein Massenartikel. ;)

Stimmt. Ich koennte mir hoechstens vorstellen, dass das jetzt ein Testballon ist, sowohl technisch als auch hinsichtlich Akzeptanz, und es in Zukunft weitere Fuenfer geben wird, deren Auflage vergleichbar ist mit der der Sonder-Zweier und die fuer den Umlauf gedacht sind. Gucken wir mal :)
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
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Münchener Outback
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tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
893
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Darueber kann man sich bei grossen Scheinen und einem Missverhaeltnis zum geschuldeten Betrag unterhalten, aber nicht bei Muenzen innerhalb der Grenzen des Muenzgesetzes. Da ist jede Beschraenkung AGB-rechtswidrig.
Was in mehreren Euro-Ländern prima funktioniert (Rundung der Endsumme bei Barzahlung), kommt vielleicht irgendwann auch in einem Land, in dem bis Mitte der 1990er Jahre eine Münze mit dem Gegenwert von ca. einem halben Cent milliardenfach geprägt wurde. ;) Vielleicht nicht auf dem Wege einer gesetzlichen Rahmens. Aber Einzelhändler werden ja für die Bereitstellung von Bargeld selbst zur Kasse gebeten, und vielleicht stellt der eine oder andere ja mal ein Schild mit dem dezenten Hinweis auf, dass derzeit keine 1-Cent-Stücke herausgegeben werden können. Ich übe mich mal in Geduld ...


Nein: "Sammlermuenzen" ist der Oberbegriff fuer "deutsche Euro-Gedenkmuenzen" und "deutsche Euro-Muenzen in Sonderausfuehrung". Gedenkmuenzen gelten nur in Deutschland und wurden bisher in den Nennwerten 5, 10, 20, 25, 100 und 200 Euro herausgegeben. Sondermuenzen gelten in ganz Euroland und wurden bisher aufgrund der Beschraenkungen seitens der EZB nur mit dem Nennwert 2 Euro herausgegeben.
Dass es diese unterschiedlichen Typen gibt, ist klar. Dennoch widersprechen diese Begriffe dem europäischen Recht, s. diese Verordnung, die auch in DE unmittelbar geltendes Recht ist:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:201:0135:0137:DE:pDF
(Artikel 1, Begriffsbestimmungen - Die Verordnung ist von Mitte 2012, aber die Terminologie ist so alt wie die Euro-Münzen.) An Deiner Testballon-Theorie könnte allerdings etwas dran sein. Ein "Plastikring" bei Kursmünzen wäre zwar gewöhnungsbedürftig, aber an Bimetall haben wir uns schließlich auch gewöhnt.


 

tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
893
414
Hier der "bereinigte" Link:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:201:0135:0137:DE:pDF
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.026
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Dass es diese unterschiedlichen Typen gibt, ist klar. Dennoch widersprechen diese Begriffe dem europäischen Recht, s. diese Verordnung, die auch in DE unmittelbar geltendes Recht ist

Ah, ok, ich verstehe, Du bezogst Dich auf die EU-Terminologie, ich mich auf die des Muenzgesetzes. Insofern hast Du natuerlich auch dahingehend recht, dass das MuenzG Verwirrung stiftet. In der Schaerfe war mir tatsaechlich auch nicht bewusst, dass es diese unterschiedlichen Terminologien gibt, daher danke fuer die Information. Allerdings bin ich nicht der Meinung, dass die Nomenklatur des Muenzgesetzes dem europaeischen Recht widerspricht: Die VO definiert die Begriffe fuer sich (Artikel 1: "Fuer die Zwecke dieser Verordnung"), und das MuenzG waehlt andere Begriffe, ist aber inhaltlich im Einklang.

Um das noch einmal zu rekapitulieren (auch fuer mich, nicht belehrend gedacht):

Fuer die VO gibt es Umlaufmuenzen (1, 2, 5, 10, 20, 50 Cent, 1, 2 Euro, Zahlungsmittel ueberall) und Sammlermuenzen (anderer Nennwert, Zahlungsmittel lokal).
Spezielle 2-Euro-Stuecke heissen Gedenkmuenzen und sind ein Unterfall der Umlaufmuenzen.

Fuer das MuenzG gibt es Euro-Muenzen (1, 2, 5, 10, 20, 50 Cent, 1, 2 Euro, Zahlungsmittel ueberall) und Sammlermuenzen (Nennwert wie Euro-Muenzen, dann Zahlungsmittel ueberall bzw. andere Nennwerte, dann Zahlungsmittel lokal).
Spezielle Euromuenzen (wg. EU-Recht derzeit nur 2 EUR moeglich) heissen Sondermuenzen, Sammlermuenzen mit anderen Nennwerten heissen Gedenkmuenzen; beide sind ein Unterfall der Sammlermuenzen.

Hauptunterschied ist, dass die VO die anlassbezogenen 2-Euro-Stuecke als Umlaufmuenzen betrachtet, das MuenzG aber als Sammlermuenzen. Da muesste man tatsaechlich einmal nachdenken, ob das bewusst ist oder Zufall.

Von der zugegebenermassen verwirrenden unterschiedlichen Nomenklatur abgesehen, behaelt sich das MuenzG also vor, auch Sondermuenzen mit "normalen" Nennwerten herauszugeben - sollte das einmal EU-rechtlich zulaessig werden, muesste das MuenzG nicht geaendert werden.


Weiteres interessantes Titbit ist, dass wir laut VO "alle geeigneten Massnahmen [treffen muessen], damit kein Anreiz besteht, Sammlermünzen [also Gedenkmuenzen im Sinne des MuenzG] als Zahlungsmittel zu verwenden."

Ob da die nur marginale Aufweichung der Annahmepflicht durch den § 3 Abs. 1 MuenzG ausreicht, wage ich zu bezweifeln.


Was in mehreren Euro-Ländern prima funktioniert (Rundung der Endsumme bei Barzahlung), kommt vielleicht irgendwann auch in einem Land, in dem bis Mitte der 1990er Jahre eine Münze mit dem Gegenwert von ca. einem halben Cent milliardenfach geprägt wurde. ;) Vielleicht nicht auf dem Wege einer gesetzlichen Rahmens. Aber Einzelhändler werden ja für die Bereitstellung von Bargeld selbst zur Kasse gebeten, und vielleicht stellt der eine oder andere ja mal ein Schild mit dem dezenten Hinweis auf, dass derzeit keine 1-Cent-Stücke herausgegeben werden können.

Es steht jedem Einzelhaendler frei, auf den naechsten Fuenfer abzurunden - dm macht es vor. Aufrunden und/oder kleine Muenzen nicht zu akzeptieren, ist mit der derzeitigen Rechtslage unmoeglich.