nein, sich spreche davon, dass das deutsche Finanzamt gewissen Beruftsgruppen aufwärts generell abspricht, größere Bargeldsummen überhaupt sauber erworben haben zu können, bzw. alle ab gewissen Posten aufwärts in Generalverdacht zu nehmen, selbst wenn alles sauber ist.
Bargeld stinkt heutzutage einfach generell ... egal ob berechtigt oder nicht
Mit der Deklaration kann man auch gleich direkt die Betriebsprüfung einladen, oder noch schlimmer die Steuerfahndung.
der Punkt, der wirklich ärgert, ist dieser Generalverdacht, ab gewissen Leitungsebenen aufwärts und vor Allem, dass der Fiskus, als bald einziger im Rechtssystem, einfach die Beweislast umdrehen kann ...
im Gegenzug wird Beweislastumkehr privaten Gläubigern zum Beispiel nie zugestanden.