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Bargeld lacht, Old School reisen

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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
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Kannst du mir die Berufsgruppen aufwärts mal kurz nennen? Du schreibst Quatsch - das hat wenig mit Berufsgruppen zu tun - das hat was mit Steuerehrlichkeit zu tun. Wer Angst vor der Steuerfahndung hat macht eh was falsch.
Geschäftsfüher, Vorstand, oberste Unternehmensleiter aufwärts ...
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
nein, sich spreche davon, dass das deutsche Finanzamt gewissen Beruftsgruppen aufwärts generell abspricht, größere Bargeldsummen überhaupt sauber erworben haben zu können, bzw. alle ab gewissen Posten aufwärts in Generalverdacht zu nehmen, selbst wenn alles sauber ist.
Bargeld stinkt heutzutage einfach generell ... egal ob berechtigt oder nicht

Mit der Deklaration kann man auch gleich direkt die Betriebsprüfung einladen, oder noch schlimmer die Steuerfahndung.
der Punkt, der wirklich ärgert, ist dieser Generalverdacht, ab gewissen Leitungsebenen aufwärts und vor Allem, dass der Fiskus, als bald einziger im Rechtssystem, einfach die Beweislast umdrehen kann ...

im Gegenzug wird Beweislastumkehr privaten Gläubigern zum Beispiel nie zugestanden.

Was soll dieses Gefassel von "Berufsgruppen aufwärts" das ist Quatsch - das ist ja branchenabhängig. Und kein Mensch schaut zweimal hin wenn alles plausibel ist.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Das sind keine Berufsgruppen. Und ich sag dir es wird noch genauer hingeschaut wenn der Barkeeper 50.000€ anmeldet.
wenn der Barkeeper 50.000 Euro Bargeld deklariert kann er auch gleich die Steuerfahndung direkt anrufen und die Bareinrichtung samt Dokumentation, Büchern und
Kassenaufzeichnung vor die Kneipe stellen, damit die sich leichter tun beim Suchen.

aber der Barkeeper hat einen wesentlichen Vorteil, er hat ein "natürliches" Bargeldgeschäft!
wenn alles sauber ist, kann er es wenigstens darauf zurückführen.

das haben Industrie-Geschäftsführer in aller Regel nicht und daher ist es für GF noch viel schwerer, auf einmal 50.ooo Euro Bargeld zu erklären.
wo bitte sollen die normalerweise herkommen ... legal?
in der Industrie gibt es keine Bargeschäfte und wenn doch, steht man sowieso schon mit einem Bein im Knast.
da solltest du aber irgendwo Auszahlungsbelege haben, die wenigstens ansatzweise belegen, dass du diese 50.000 Euro über Jahre hinweg am Geldautomaten abgehoben hast ... und wehe du hast diese Belege nicht
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
das haben Industrie-Geschäftsführer in aller Regel nicht und daher ist es für GF noch viel schwerer, auf einmal 50.ooo Euro Bargeld zu erklären.
wo bitte sollen die normalerweise herkommen ... legal?
in der Industrie gibt es keine Bargeschäfte und wenn doch, steht man sowieso schon mit einem Bein im Knast.
da solltest du aber irgendwo Auszahlungsbelege haben, die wenigstens ansatzweise belegen, dass du diese 50.000 Euro über Jahre hinweg am Geldautomaten abgehoben hast ... und wehe du hast diese Belege nicht

Was für ein realitätsferner Bravo-Sierra. Auszahlungsbeleg über EUR 25.000 der lokalen Bank nahe Headquarter und Entsendungaschreiben des Finanzchefs mit Nennung der Summe, Nennung des Auszahlungsdatums und Nennung des Zwecks (war für unser Auslandsbüro) - da kam nicht mal eine Nachfrage der Steuer am HQ...
 

Saul Goodman

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
480
0
Bei 25.000 oder 50.000 Euro in Bargeld scheint es sich nach Auffassung der hiesigen Foristen um internationale Großkonzerne zu handeln. Na dann.
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Bei 25.000 oder 50.000 Euro in Bargeld scheint es sich nach Auffassung der hiesigen Foristen um internationale Großkonzerne zu handeln. Na dann.
man liest tatsächlich allerorten mal wieder, dass sie den Einen oder Anderen zu empfindlichen Strafen verurteilt haben, weil er 15.ooo Euro Bargeld undeklariert am Zoll dabei hatte, also gerade mal lächerliche 5.ooo Euro zuviel. Bei den Strafen heutzutage, sogar im Erstfall, könnte man tatsächlich meinen, man wäre Schwerverbrecher und es handele sich um eine Kapitalverbrechen auf der Großunternehmen und/oder Uli Höneß Ebene.
Von anderen fragwürdigen Zusammenhängen in unserem Rechtssystem und in unserem Staat ganz zu schweigen.
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Was für ein realitätsferner Bravo-Sierra. Auszahlungsbeleg über EUR 25.000 der lokalen Bank nahe Headquarter und Entsendungaschreiben des Finanzchefs mit Nennung der Summe, Nennung des Auszahlungsdatums und Nennung des Zwecks (war für unser Auslandsbüro) - da kam nicht mal eine Nachfrage der Steuer am HQ...
dann ist doch alles belegt ...
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Nichts desto trotz bin ich froh über dieses Rechtssystem,
ich möchte dagegen eher nicht mit dem System meiner Wahlheimat in Konflikt geraten
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
733
166
Und wenn es wirklich Schwarzgeld sein sollte:

Dann hebt man eben offiziell 50 TEUR ab, hat einen Auszahlungsbeleg, den man vorzeigen kann. Nach der Reise zahlt man dieses Geld wieder ein... es wurde eben nicht benötigt / das Geschäft kam nicht zustande.

Sollte man natürlich NUR Schwarzgeld haben, dann hat man ein Problem und vermutlich falsche Berater.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.118
man liest tatsächlich allerorten mal wieder, dass sie den Einen oder Anderen zu empfindlichen Strafen verurteilt haben, weil er 15.ooo Euro Bargeld undeklariert am Zoll dabei hatte, also gerade mal lächerliche 5.ooo Euro zuviel. Bei den Strafen heutzutage, sogar im Erstfall, könnte man tatsächlich meinen, man wäre Schwerverbrecher und es handele sich um eine Kapitalverbrechen auf der Großunternehmen und/oder Uli Höneß Ebene.

Sofern nur pflichtwidriges Nichtdeklarieren mitgeführten Bargelds vorliegt und nichts anderes aufgedeckt wird, stellt das eine Ordnungswidrigkeit (nach §§ 31a, 31b Zollverwaltungsgesetz) dar und ist schon deshalb nicht unbedingt mit den genannten anderen Beispielen vergleichbar. Insbesondere werden Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten im Gegensatz zu Geldstrafen in Strafverfahren nicht nach Tagessätzen bemessen und können daher vergleichsweise gefühlt hoch ausfallen.

Beispiel: Geldbuße für das Einschmuggeln von Bargeld | juris Das Rechtsportal

Und wenn es wirklich Schwarzgeld sein sollte:

Dann hebt man eben offiziell 50 TEUR ab, hat einen Auszahlungsbeleg, den man vorzeigen kann. Nach der Reise zahlt man dieses Geld wieder ein... es wurde eben nicht benötigt / das Geschäft kam nicht zustande.

Es müssen Herkunft, wirtschaftlich Berechtigter und Verwendungszweck dargelegt werden (§ 12a Abs. 2 S. 1 ZollVG). Vorzeigen eines Auszahlungsbeleges genügt mithin nicht.
 
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steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
733
166
Verwendungszweck: geschäftlich. Man gibt eine Kontaktperson an, mit der man ein Unternehmen gründen möchte / ein Grundstück erwerben will etc. Die Meldung nach AWG erfolgt erst nach erfolgtem Vertragsabschluß. Im Zweifelsfall kam das Geschäft leider nicht zustande. Eine Kontaktperson in Ländern, die vor allem mit Bargeld arbeiten, hat i.d.R. gute Kontakte zu den örtlichen Behörden und auch keine Bedenken hinsichtlich Anfragen der dt. Zollverwaltung an diese. Sollten Bedenken auftreten ist dies ein Hinweis, daß man mit dieser Person keine Geschäfte machen sollte, da bei übrigen auftretenden Schwierigkeiten keine umkomplizierte Regelung erwartet werden darf.

Warum wird aus allem ein Problem gemacht?
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Verwendungszweck: geschäftlich. Man gibt eine Kontaktperson an, mit der man ein Unternehmen gründen möchte / ein Grundstück erwerben will etc. Die Meldung nach AWG erfolgt erst nach erfolgtem Vertragsabschluß. Im Zweifelsfall kam das Geschäft leider nicht zustande. Eine Kontaktperson in Ländern, die vor allem mit Bargeld arbeiten, hat i.d.R. gute Kontakte zu den örtlichen Behörden und auch keine Bedenken hinsichtlich Anfragen der dt. Zollverwaltung an diese. Sollten Bedenken auftreten ist dies ein Hinweis, daß man mit dieser Person keine Geschäfte machen sollte, da bei übrigen auftretenden Schwierigkeiten keine umkomplizierte Regelung erwartet werden darf.

Warum wird aus allem ein Problem gemacht?
du möchtest es also tatsächlich 'mit Gewalt' ein Kommando vom Zoll und der Steuerfahndung vor der Türe haben, die bei dir zuhause jeden Stein umdrehen.

... wenn sie nur wenigstens auch die dreckige Wäsche mitnehmen würden, aber die lassen sie dann schön da :)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
du möchtest es also tatsächlich 'mit Gewalt' ein Kommando vom Zoll und der Steuerfahndung vor der Türe haben, die bei dir zuhause jeden Stein umdrehen.

... wenn sie nur wenigstens auch die dreckige Wäsche mitnehmen würden, aber die lassen sie dann schön da :)

Du hast schon ganz schön Paranoia. Ich kann das FA und deren Methoden auch nicht besonders gut ab, aber noch sind Bargeldbeträge im fünfstelligen Bereich was relativ normales. Deswegen bekommt man so leicht keinen Ärger.

Ich würde mich allerdings freuen wenn die Steuerfahndung und der Zoll in D ein wenig aktiver wären - den wenn man alles ordentlich macht nervt es schon gewaltig das andere mit ihren Tricks durchkommen.
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Du hast schon ganz schön Paranoia. Ich kann das FA und deren Methoden auch nicht besonders gut ab, aber noch sind Bargeldbeträge im fünfstelligen Bereich was relativ normales. Deswegen bekommt man so leicht keinen Ärger.

Ich würde mich allerdings freuen wenn die Steuerfahndung und der Zoll in D ein wenig aktiver wären - den wenn man alles ordentlich macht nervt es schon gewaltig das andere mit ihren Tricks durchkommen.
da würde ich dir uneingeschränkt zustimmen, wenn nicht gefühlte und tatsächlich erfahrene Bestände reine Auslegungssache des Prüfers und der Behörden wäre. Manche empfinden das auch als Finanzamts-Willkür.

Genau diesselben Staatsbehörden, die bei anderen Dingen mehr als Fünfe gerade sein lassen und jeglichen vorsätzlichen Rechtsbruch dulden und seit Monaten und Jahren komplett wegsehen. Dass man für diesen Staat nur noch bedingte Sympathie aufbringt sollte nicht nur erstaunen, sondern nicht mal mehr verwundern.

und nun geht's eben ans Bargeld.
Der letzten großen Freiheit des kleinen Mannes.
Wenn ganz oben 500 Mrd völlig rechtsbrüchig und vorsätzlich in schwarzen Löchern versenkt werden, was solls, sind doch nur Peanuts. Hauptsache man fängt den kleinen Mann unten.
 
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steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
733
166
@tequilla:

Du scheinst schlechte Erfahrungen gemacht zu haben. Hüte Dich jedoch, diese auf die chronisch unterbesetzten Zoll- und Steuerfahndungsstellen in ganz Deutschland uneingeschränkt zu übertragen.

Spätestens, wenn man einmal in einem Strafprozeß freigesprochen wurde oder vor dem FG / VWG obsiegt hat, läßt man einen für gemeinhin in Ruhe. Der beamte will nämlich auch ein ruhiges Leben ohne Streß habe.
 
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SuperConnie

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
5.018
57
Nordpfalz
Am Balkan habe ich immer genug Bargeld dabei. Da traue ich keinem Kartenlesegerät, ich durfte öfters einmal zur Zellemochumer Polizei, um nachher unrechtmäßge Verfügungen anzuzeigen (steht so in den Nutzungsbedingungen). Ansonsten ein Mix aus Cash und diversen Karten oder gar Reiseschecks. Man weiß ja nie.

In der Türkei ist es nun so, dass selbst kleinste Beträge mit der Karte bezahlt werden. Das dauert oft schön lange, bis bspw. das richtige Lesegerät gefunden ist. Geht man mit drei, vier Leuten aus, zieht sich das hin - die Rechnung wird geteilt und jeder löhnt einzeln per Karte; is sich nix mit "einer zahlt" und kassiert von den anderen die Anteile (weil die kaum Bargeld dabei haben). Eine Kollegin ängstigte sich gestern schon, dass sie wegen dieser Verzögerungen den Flughafenbus verpassen könnte...
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
@tequilla:

Du scheinst schlechte Erfahrungen gemacht zu haben. Hüte Dich jedoch, diese auf die chronisch unterbesetzten Zoll- und Steuerfahndungsstellen in ganz Deutschland uneingeschränkt zu übertragen.

Spätestens, wenn man einmal in einem Strafprozeß freigesprochen wurde oder vor dem FG / VWG obsiegt hat, läßt man einen für gemeinhin in Ruhe. Der beamte will nämlich auch ein ruhiges Leben ohne Streß habe.
Wer hat das nicht bei einer durchschnittlichen Prüfung alle 3 Jahre?!

Entschuldigung, für mich ist Steuerverschwendung von mehreren hundert Milliarden Euro und der mehrfache Bruch sämtlicher europäischen Verträge und Regeln weit schwerwiegender, als 15.ooo Euro in bar herumzutragen.

Wer für diesen Berliner Elitenstaat noch vollmotiviert Steuern erwirtschaften will, der sich selbst an kein Gesetz und keinen Vertrag der Welt mehr hält, soll es tun. Mir ist schon länger klar, dass Manchen in D einfach nicht zu helfen ist ...
 

SuperConnie

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
5.018
57
Nordpfalz
Welches Bundesland hat genügend Finanzbeamte, um alle drei Jahre zu prüfen? Mir sind Durchschnitte von ca. alle sieben Jahre geläufig.

Je nach Auffälligkeit kommen aber schon einmal Nachfragen wegen hoher Auslandsüberweisungen, mit Drohungen bis hin zur Hausdurchsuchung (wegen vermuteten Vorsteuervergehens). Löst sich aber alles mit den korrekten Belegen (und einem zuverlässigen WP / StB) in Wohlgefallen auf.
 
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Wimbai

Erfahrenes Mitglied
30.03.2009
323
0
Rosenheim
Kann da jemand einen aktualisierten Stand NACH Ende der Sanktionen geben? Wir fliegen im April für 3.5 Tage geschäftlich nach IKA und bleiben auch in der Stadt. Zumindest im internationalen Geschäfts-Hotel mit KK zahlbar oder immer noch nur Bargeld? Danke im Voraus!
Als ich vor mehreren Jahren im Iran war, war es genauso wie xcirrusx geschrieben hat. Allerdings gab es vereinzelt Geschäfte, die Kreditkarten angenommen haben und diese über ihre Dependance in Dubai abgerechnet haben.
Bei westlichen Fluggesellschaften war es ebenfalls möglich z.B Umbuchungen mit Karte zu begleichen aber man konnte sich nicht drauf verlassen, da es sich quasi minütlich geändert hat.

Ansonsten empfehle ich noch bei Interesse einen Teppich zu erwerben, da diese da seinerzeit nur einen Bruchteil der Preise in Deutschland gekostet haben.
In diesem Fall aber unbedingt die Ausfuhrbestimmungen beachten.
 
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Pascal1101

Erfahrenes Mitglied
31.12.2013
530
80
DXB
Hallo Vroinde ! ;)

Ich poste meine Frage mal hier, da sie zum Titelthema passt.

Weiß jemand ob man im türkisch besetzten Teil von Zypern mit KK zahlen/Geld abheben kann (dann vermutlich über die Türkei?) oder ob man ausschließlich mit Bargeld weiterkommt ?

Danke euch für eure Erfahrungen !
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.071
1.582
KUL (bye bye HAM)
Kein Problem. Jeder Laden hat die typische Batterie an Abrechnungsterminals. Auch Kleinstbeträge im Supermarkt werden auf Plastik abgerechnet. Clearing geht über die Türkei.
 
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