Bei aller Diskussion um die Begriffsdefintionen von Umbuchung, Rebooking und Rerouting, letzteres mit oder ohne Änderung des Start- und/oder Zielflughafens, geht ein wichtiger Aspekt hier offenbar unter, bei dem ich dem TO nur beipflichten kann:
Wenn ich auf der LH-Webseite einen Tarif mit einer Umbuchungsmöglichkeit buche, wird weder im Buchungsprozess noch in den allgemeinen Beförderungsbedingungen dieser Begriff der Umbuchung genauer definiert. Auch werden nirgendwo die offenbar geltenden Rahmenbedingungen der Umbuchung genannt. Da ergeben sich ja noch mehr Fragen:
- Bis wann kann ich umbuchen?
- Wie oft kann ich umbuchen?
- Wann ist der spätestmögliche Flugtermin?
- Kann ich am Gate oder nur vorab online umbuchen?
- Sind Umbuchungen nur mit der gebuchten Airline möglich, innerhalb der gesamten LH-Gruppe oder gar auf Code-Shares und Partner-Airlines?
Vielen Mitforisten dürften die Bedingungen halbwegs klar sein, aber für jemanden, der sich noch nie mit dem Thema Umbuchung beschäftigt hat, finde ich diese im Buchungsprozess angebotene Option erstaunlich schlecht beschrieben bzw. präzisiert.
So war ich z.B. auch irritiert, dass ich einen M&M-Prämienflug mit der LH nicht beliebig umbuchen konnte, da das Ticket nur eine Gültigkeit von 365 Tagen ab Buchungszeitpunkt hatte. Diese Einschränkungen in der Umbuchbarkeit wurden mir auch weder im Buchungsprozess, der Buchungsbestätigung oder sonstigen auf der Webseite einsehbaren Bedingungen angezeigt.
Rein rechtlich kann das daher nicht haltbar sein, wenn einem eine gewünschte Umbuchung mit Verweis auf Tarifbedingungen verwehrt wird, die einem zum Buchungszeitpunkt und sogar danach nicht zur Verfügung gestellt werden.
Ob man es da aber wirklich auf ein Verfahren ankommen lassen möchte und einen Rechtsanwalt findet, der das versiert und bei dem eher überschaubaren Streitwert vertreten kann und möchte, steht auf einem anderen Blatt. Genau deswegen ist die LH wohl entspannt und bietet die Umbuchungs-Option sehr intransparent an.