Beim Checkin in Spanien Emailadresse und Telefonnummern angeben?

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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
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in anderen Ländern wird nur schon die Einführung einer E-ID oder E-Patientendossier vehement bekämpft,
Nur in Deutschland. Woanders ist das alles seit Jahren Standard, wieso auch nicht?

Der Staat kennt deine IBAN schon, dazu braucht's keinen Checkin im Hotel.
 

lowwer

Erfahrenes Mitglied
12.11.2020
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157
Wien
E-Patientendossier
Zugegeben Ich als selbst ernannter Geisteskranker empfinde das System bei uns als sehr Praktisch das man einfach seinen Arzt Anrufen kann und sagt er möge doch bitte Medikament XY auf die E-Card schicken damit jemand der bei einer Apotheke vorbei kommt aus der Fam einfach die Karte auf das Lesegerät hält und die Tabletten sofort bekommt. Keine Physichen Rezepte die man erst abholen muss und so weiter. Und wenn der Staat wissen will woran Ich alles leide braucht er nur bei der PVA und ÖGK anrufen dort ist sowieso alles eingetragen.
 
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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
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CPT / DTM

Madrid revidiert Pläne​

Doch nun krebst die spanische Regierung zurück. Das neue Melderegister soll zwar in Kraft treten. Aber die Touristen müssten vorerst nicht mehr Daten preisgeben als bisher üblich, stellte der Innenminister klar. Es scheint eine Kompromisslösung zu sein, mit der die Regierung das Gesicht wahren kann und mit der sich für die Touristen doch nicht viel ändern soll.

 
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Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
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3.459
Nur in Deutschland. Woanders ist das alles seit Jahren Standard, wieso auch nicht?

Der Staat kennt deine IBAN schon, dazu braucht's keinen Checkin im Hotel.
Oh nein, bei weitem nicht nur in Deutschland. Und nicht in jedem Staat kennt er die IBAN Nummer. Darum ziehen ja die Vermögenden dorthin. Zudem, wenn z.B. das Steueramt die IBAN kennt, dürfen diese Daten in vielen Staaten nicht an andere staatliche Behörden weitergegeben werden. Und nochmals: Das Problem ist, dass alle diese Daten in irgendeiner Datenbank in Spanien oder sonstwo verknüpft werden und somit erhalte ich für eine Person die relevanten Daten. Und ist somit ein Eldorado für Kriminelle, sollten sie an die Daten gelangen. Schliesslich ist der Verkauf von Daten ein lukratives Geschäft mit zum Teil schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen. Und jetzt denken wir weiter. Auch das Hotel hat einen Teil dieser Daten. Wie garantiert man, dass es hier kein Leck hat?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Zugegeben Ich als selbst ernannter Geisteskranker empfinde das System bei uns als sehr Praktisch das man einfach seinen Arzt Anrufen kann und sagt er möge doch bitte Medikament XY auf die E-Card schicken damit jemand der bei einer Apotheke vorbei kommt aus der Fam einfach die Karte auf das Lesegerät hält und die Tabletten sofort bekommt. Keine Physichen Rezepte die man erst abholen muss und so weiter. Und wenn der Staat wissen will woran Ich alles leide braucht er nur bei der PVA und ÖGK anrufen dort ist sowieso alles eingetragen.
Die Vorteile streite ich nicht ab, ich habe nichts gegen E-Lösungen. Die Realität ist aber, dass der Widerstand je nach Land gross bis sehr gross ist, das Misstrauen in den Staat offenbar gross. Und "der Staat" kann nicht einfach eine Krankenkasse anrufen und Auskunft verlangen. Zumindest in vielen Ländern geht das nicht einfach so.
 
Zuletzt bearbeitet:

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.873
6.428
HAM
Du hast die Meldung nicht ganz gelesen.
Hier zitiert:

nicht nur die kompletten Ausweisdaten, sondern auch weitere private Informationen wie:

Mailadresse
  • Festnetz-Nummer
  • Handynummer
  • Geschlecht
  • Verwandtschaftsgrad zu erwachsenen Mitreisenden (im Fall von Minderjährigen)

Zudem sollen die kompletten Zahlungsdaten routinemäßig den Sicherheitsbehörden zufließen. Je nach Zahlungsweg also auch Bankdaten mit Kontonummer sowie Kontoinhaber oder im Falle von Kreditkarten deren Nummer, Gültigkeit und Inhaber. Alle Daten sollen drei Jahre gespeichert bleiben.
Es kommt noch heftiger: Dieser Datenwust soll nicht nur von Beherbergungsbetrieben aller Art erhoben und ans Innenministerium weitergeleitet werden – also von Hotels, Pensionen, Campingplätzen und privaten Vermietern von Ferienwohnungen. Sondern genauso von Reisebüros, digitalen Urlaubsagenturen und sogar Autovermietungen.

Die Kreditkartendaten liegen den Airlines in der Regel gar nicht vor - da diese auch aufgrund der DSGVO nicht gespeichert werden - meist liegt nur die Payment Reference des Clearing Anbieters (wie Adyen oder Stripe) vor. Eine Übermittlung kann natürlich nur stattfinden, wenn Daten auch vorhanden.

Und wie bei allen anderen Ideen aus den Ländern bleibt am Ende vermutlich nach Intervention des EuGH davon nicht mehr alles übrig.


Im Übrigen hilft auch ein Blick in das Inland - auch hier müssen (sofern vorhanden) viele Daten an das BKA übermittelt werden:

  • Familienname, Geburtsname, Vornamen und Doktorgrad des Fluggastes
  • Angaben zum Fluggastdaten-Buchungscode
  • Datum der Buchung und der Flugscheinausstellung
  • planmäßiges Abflugdatum oder planmäßige Abflugdaten
  • Anschrift und Kontaktangaben, einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Flugscheindaten, einschließlich Flugscheinnummer, Ausstellungsdatum, einfacher Flug und automatische Tarifanzeige
  • vollständige Gepäckangaben
  • etwaige erhobene erweiterte Fluggastdaten (Advance Passenger Information-Daten), einschließlich Art, Nummer, Ausstellungsland und Ablaufdatum von Identitätsdokumenten, Staatsangehörigkeit, Familienname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Luftfahrtunternehmen, Flugnummer, Tag des Abflugs und der Ankunft, Flughafen des Abflugs und der Ankunft, Uhrzeit des Abflugs und der Ankunft
  • sonstige Namensangaben
  • alle Arten von Zahlungsinformationen, einschließlich der Rechnungsanschrift
  • gesamter Reiseverlauf für bestimmte Fluggastdaten
  • Angaben zum Vielflieger-Eintrag
  • Angaben zum Reisebüro und zur Sachbearbeiterin oder zum Sachbearbeiter
  • Reisestatus des Fluggastes mit Angaben über Reisebestätigungen, Eincheckstatus, nicht angetretene Flüge und Fluggäste mit Flugschein, aber ohne Reservierung
  • Angaben über gesplittete und geteilte Fluggastdaten
  • allgemeine Hinweise, einschließlich aller verfügbaren Angaben zu unbegleiteten Minderjährigen unter 18 Jahren, wie beispielsweise Namensangaben, Geschlecht, Alter und Sprachen der oder des Minderjährigen. Namensangaben und Kontaktdaten der Begleitperson beim Abflug und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu der oder dem Minderjährigen steht. Namensangaben und Kontaktdaten der abholenden Person und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu der oder dem Minderjährigen steht, begleitende Flughafenmitarbeiterin oder begleitender Flughafenmitarbeiter bei Abflug und Ankunft
  • Sitzplatznummer und sonstige Sitzplatzinformationen
  • Angaben zum Code-Sharing
  • Anzahl und Namensangaben von Mitreisenden im Rahmen der Fluggastdaten
  • alle vormaligen Änderungen der oben aufgeführten Fluggastdaten
 
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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
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Die Kreditkartendaten liegen den Airlines in der Regel gar nicht vor - da diese auch aufgrund der DSGVO nicht gespeichert werden - meist liegt nur die Payment Reference des Clearing Anbieters (wie Adyen oder Stripe) vor. Eine Übermittlung kann natürlich nur stattfinden, wenn Daten auch vorhanden.
In die andere Richtung ist es aber interessant, AmEx kennt je nach dem wo man bucht die genauen Flugdaten.

Im Übrigen hilft auch ein Blick in das Inland - auch hier müssen (sofern vorhanden) viele Daten an das BKA übermittelt werden:
Was in einem Land, in dem man ohne Ausweis in ein Flugzeug steigen kann, auch irgendwie witzig ist. Man kann ja auf Micky Maus buchen, wenn man online eincheckt.

Aber klar, da passiert einiges an Überwachung. Gerade im "DaTEnScHuTZ"-Land Deutschland auch kurios. Aber Hauptsache die Leute zahlen ihre Salatgurken bar, um "anonym" zu sein.

Wer das mal live in Action erleben will, checke einfach mal versehentlich einen beliebigen Flug nach Deutschland mit einer Ausweisnummer ein, die als verloren gemeldet wurde. Da steht in Deutschland die BuPo am Gate und wartet auf einen.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
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Na wenn dann schon die Rachekarte (Payback), wenn man mit seine Afrika-Getränke (Togo Drinks) auf dem Weg vom Innenministerium (Homeoffice) zur öffentlichen Aufbahrung (Public Viewing) kauft. =;
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Die Kreditkartendaten liegen den Airlines in der Regel gar nicht vor - da diese auch aufgrund der DSGVO nicht gespeichert werden - meist liegt nur die Payment Reference des Clearing Anbieters (wie Adyen oder Stripe) vor. Eine Übermittlung kann natürlich nur stattfinden, wenn Daten auch vorhanden.

Und wie bei allen anderen Ideen aus den Ländern bleibt am Ende vermutlich nach Intervention des EuGH davon nicht mehr alles übrig.


Im Übrigen hilft auch ein Blick in das Inland - auch hier müssen (sofern vorhanden) viele Daten an das BKA übermittelt werden:

  • Familienname, Geburtsname, Vornamen und Doktorgrad des Fluggastes
  • Angaben zum Fluggastdaten-Buchungscode
  • Datum der Buchung und der Flugscheinausstellung
  • planmäßiges Abflugdatum oder planmäßige Abflugdaten
  • Anschrift und Kontaktangaben, einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Flugscheindaten, einschließlich Flugscheinnummer, Ausstellungsdatum, einfacher Flug und automatische Tarifanzeige
  • vollständige Gepäckangaben
  • etwaige erhobene erweiterte Fluggastdaten (Advance Passenger Information-Daten), einschließlich Art, Nummer, Ausstellungsland und Ablaufdatum von Identitätsdokumenten, Staatsangehörigkeit, Familienname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Luftfahrtunternehmen, Flugnummer, Tag des Abflugs und der Ankunft, Flughafen des Abflugs und der Ankunft, Uhrzeit des Abflugs und der Ankunft
  • sonstige Namensangaben
  • alle Arten von Zahlungsinformationen, einschließlich der Rechnungsanschrift
  • gesamter Reiseverlauf für bestimmte Fluggastdaten
  • Angaben zum Vielflieger-Eintrag
  • Angaben zum Reisebüro und zur Sachbearbeiterin oder zum Sachbearbeiter
  • Reisestatus des Fluggastes mit Angaben über Reisebestätigungen, Eincheckstatus, nicht angetretene Flüge und Fluggäste mit Flugschein, aber ohne Reservierung
  • Angaben über gesplittete und geteilte Fluggastdaten
  • allgemeine Hinweise, einschließlich aller verfügbaren Angaben zu unbegleiteten Minderjährigen unter 18 Jahren, wie beispielsweise Namensangaben, Geschlecht, Alter und Sprachen der oder des Minderjährigen. Namensangaben und Kontaktdaten der Begleitperson beim Abflug und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu der oder dem Minderjährigen steht. Namensangaben und Kontaktdaten der abholenden Person und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu der oder dem Minderjährigen steht, begleitende Flughafenmitarbeiterin oder begleitender Flughafenmitarbeiter bei Abflug und Ankunft
  • Sitzplatznummer und sonstige Sitzplatzinformationen
  • Angaben zum Code-Sharing
  • Anzahl und Namensangaben von Mitreisenden im Rahmen der Fluggastdaten
  • alle vormaligen Änderungen der oben aufgeführten Fluggastdaten
Aber du hast ja auch gelesen, es geht im Artikel nicht um die Airlines.
Trotzdem muß man festhalten, Staat/Ermittlungsbehörden erhalten einen Berg Daten, welche sie nicht das geringste angehen. Scheinbar gilt die Dsvgo nur, um Firmen das Arbeiten schwer zu machen und Bürger zu nerven.
Und die Daten bleiben auch nicht nur beim deutschen Staat allein.