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Ich habe eigentlich keine Lust, Lese- und Verständnishilfe zu geben, will es aber doch noch einmal versuchen: Herr Steinhöfel, den ich aus vielerlei Gründen nicht mag, hat einen Prozeß gegen Correctiv gewonnen (offensichtlich, ich kennen das Verfahren nicht näher). Das wird von einem Vertreter der hartrechten Ecke in diesem Forum bejubelt. Gleicher Forist findet es dagegen empörend und als Ausdruck staatlicher Übergriffigkeit, wenn es ein Urteil gegen Herrn Paul - von mir vielleicht etwas hart als Faschofreund bezeichnet (aber wer weiß) - gibt. Das habe ich geschrieben und sonst nichts.Du vereinfachst schlichtweg. Und pauschal "Fascho" oder "Faschofreund" zu rufen trägt nicht zu einer sachlichen Diskussion bei. Es geht auch nicht darum, ob man jemanden schätzt oder nicht. Letztlich macht Steinhöfel nur seine Arbeit und Werbung für seine Kanzlei.
Man muss diese Diskussionen grundsätzlich inhaltlich führen (bei einigen hier im Thread ist allerdings Hopfen und Malz verloren, da hilft nur die Ignore-Funktion, kann ich nur empfehlen).
Dass der Durchsuchungsbeschluss in der betreffenden Angelegenheit unverhältnismäßig war, hatten wir ja bereits. Gut, Habeck kann nichts dafür, dass die Kavallerie eine Hausdurchsuchung beantragt hat und ein Untersuchungsrichter geschlafen hat. Geschenkt. Bei einigen der hier besprochnen Themen schwingt aber dennoch etwas Selbstgefälligkeit mit bspw. bei den Wahlentscheidungen in Rheinland-Pfalz.
Man feiert sich, dass man den Rechten mal so richtig einen eingeschänkt hat, merkt aber nicht, dass man die Demokratie so langsam verspielt. Diese Haltung führt nämlich vielleicht dazu, dass das Gegenteil von dem eintritt, was man erreichen möchte.
Schauen wir mal, wohin diese Arroganz führt und was im nächsten Jahr in Sachsen-Anhalt passiert bzw. im Bund 2029. Um beim Thema zu bleiben, ich wäre dann übrigens weg, hoffe als Optimist aber immernoch, dass es anders kommt.
Meine Frage, ob Rechte einen Anspruch auf anwaltliche Vertretung haben, beantwortest Du Übrigens nicht.
Und um dir auch das noch zu beantworten: selbstverständlich haben auch Rechte, genauso wie Angeklagte in allen anderen Fällen (Mord, Vergewaltigung, Kindesmißbrauch) ein Recht auf anwaltliche Vertretung und den Schutz durch unsere StPO. Das ist ja gerade etwas, was ich an unserem Land so schätze: eine unabhängige Justiz und Schutz vor Willkür. Auch wenn das natürlich insbesondere von Vertretern der rechten Seite immer wieder in Frage gestellt wird. Und ich möchte mir nicht ausmalen was passiert, wenn diese an die Macht kommen sollten und ähnlich wie ein gewisser Herr in einem großen, ehemals befreundeten Land, nur noch Urteile anerkennen, die für ihn sind.
Ich hoffe, das war verständlich und ich würde mich freuen, wenn du demnächst erst einmal genau liest und dann Anwürfe machst.