Ich dachte, die Haftung wäre EU-rechtlich geregelt?
In dem Zusammenhang muss ich sagen, dass ich es schon immer komisch fand, wenn ich Aussagen gehört habe wie: "Ich hab lieber eine Prepaid-Kreditkarte, das ist sicherer, wenn es mal zu einem Kartenbetrug kommt."
In Wahrheit ist es doch genau umgekert: Wenn mir von der Prepaid-Karte bei einem Kartenbetrug z.B. 500€ abgebucht werden und ich das reklamiere, dann muss ich hoffen, dass der Kartenherausgeber die Reklamation ordentlich bearbeitet. Wenn der Kartenherausgeber keine Lust hat, sich um die Reklamation zu kümmern, dann ist mein Geld erstmal weg und ich müsste zu Gericht gehen und klagen. Viel Spaß, wenn der Anbieter irgendwo im Ausland sitzt. Und dass man erstmal Geld für einen Gerichtskostenvorschuss braucht, kommt noch dazu.
Wenn hingegen bei einer richtigen Kreditkarte durch Kartenbetrug z.B. 500€ abgebucht werden, dann verliere ich erstmal gar nichts. Ich kann gleich oder nach Rechnungserhalt den Umsatz beeinspruchen und die Bank muss erstmal dem nachgehen, wenn sie Geld von mir will. Sollte sich der Kreditkartenherausgeber quer stellen, wird einfach nicht bezahlt bzw. bei Lastschrifteinzug die Lastschrift zurückgebucht. Und dann müssen die erstmal schauen, wie die zu ihrem Geld kommen. Wenn die Bank klagen will, dann soll sie das tun, dann erkläre ich eben dem Richter, dass ich den Umsatz nicht getätigt und reklamiert habe, und die Bank muss mir erstmal das Gegenteil beweisen. Wenn sie das nicht kann, hat sie Pech gehabt.
Am wirklich sichesten ist also eine Kreditkarte unabhängig vom Girokonto. Also wenn man die Kreditkarte von einer Bank hat, bei der man nicht auch sein Girokonto hat. Im Gegensatz zu einer Prepaid-Karte kann die Bank nämlich nicht einfach so das Geld einbehalten, sondern braucht ein Gerichtsurteil, wenn der Kunde nicht zahlt.