Blauer Brief vom LH revenue integrity

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telefoni

Aktives Mitglied
11.06.2010
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8
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So, da haben wir es wieder:

Heute in der Post ein persönliches Anschreiben der Frankfurter Rundschau mit dem Angebot 3 Monate deren Verlagsprodukt zu beziehen und dafür 6000 Meilen zu erhalten.

Soweit ok.

In dem beiliegenden Bestellzettel heisst es dann aber im Kleingedruckten: "Dieses Angebot ist nur einmal pro Person, Haushalt, Miles&More Servicekartennummer und nur in Deutschland gültig."

Ich bin mir sicher, dass ich schon mal ein Abo der Frankfurter Rundschau zu gleichen Konditionen hatte, aber dies liegt schon länger zurück.

Aufgrund der aktuellen Situation stellt sich doch die Frage, ob man auf solche Angebote überhaupt noch eingehen kann. Der Verlag schickt einem ein tolles Angebot, man nimmt dieses an und hinterher klaut einem M&M die Meilen, weil die das alles zu Ihrem Vorteil auslegen, getreu dem Motto "Da haben Sie die Aktionsbedingungen aber nicht beachtet."

Ergo:
Ich bleibe dabei, dass das ganze zwischen M&M und deren Partnern geregelt werden muss und die müssen im Zweifelsfall eben einen Auftrag mit Bezug auf deren Aktionsbedingungen ablehnen. Das ganze aber frech zu liefern, abzukassieren und anschliessend Meilen wieder vom Kundenkonto durch M&M abzuziehen ist der falsche Weg.

Gruß

telefoni
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
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VIE
Das ist doch nichts Neues, dass man Testabos immer wieder im Zuge von Rundmails angeboten bekommt weil man in irgendeiner Datenbank ist.

Ich denke einem Kunden kann durchaus zugetraut werden zu wissen ob er ein Testabo schon mal bezogen hat oder nicht... Und wenn nicht ausdrücklich dabei steht dass das letzte Testabo min. x Monate zurück liegen muss, entspricht es zumindest meiner Logik, das "einmalig" auch einmalig bedeutet...
 

flysurfer

Gründungsmitglied
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06.03.2009
26.001
42
www.vielfliegertreff.de
Das ist doch nichts Neues, dass man Testabos immer wieder im Zuge von Rundmails angeboten bekommt weil man in irgendeiner Datenbank ist.

Ich denke einem Kunden kann durchaus zugetraut werden zu wissen ob er ein Testabo schon mal bezogen hat oder nicht... Und wenn nicht ausdrücklich dabei steht dass das letzte Testabo min. x Monate zurück liegen muss, entspricht es zumindest meiner Logik, das "einmalig" auch einmalig bedeutet...

In diesem Fall ist es sogar locker, weil sich die Beschränkung nur auf dieses konkrete Angebot bezieht. Man darf also auch noch andere Angebote des Verlags annehmen, die Meilen beinhalten. Nur dieses eine Angebot darf man eben nur einmal pro Person, Haushalt, Miles&More Servicekartennummer nutzen, was ja auch nachvollziehbar ist, sonst bestellt gleich wieder einer 50 Abos nur wegen der Meilen. Und selbst hier wurde wieder ein dummes Schlupfloch offen gelassen, denn natürlich hat jeder Meilensammler mehrere Servicekartennummern und kennt mehr als eine Person und mehr als einen Haushalt, den er mit einem Abo beglücken kann. Deshalb geben viele Angebote ja inzwischen auch noch den Hinweis, dass Abonnent (aka Person) und Meilengutschriftempfänger identisch sein müssen – auch dies sicherlich eine Reaktion auf das besonders schlaue Ausnutzen solcher verwaschenen Formulierungen.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
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VIE
In diesem Fall ist es sogar locker, weil sich die Beschränkung nur auf dieses konkrete Angebot bezieht. Man darf also auch noch andere Angebote des Verlags annehmen, die Meilen beinhalten. Nur dieses eine Angebot darf man eben nur einmal pro Person, Haushalt, Miles&More Servicekartennummer nutzen, was ja auch nachvollziehbar ist, sonst bestellt gleich wieder einer 50 Abos nur wegen der Meilen. Und selbst hier wurde wieder ein dummes Schlupfloch offen gelassen, denn natürlich hat jeder Meilensammler mehrere Servicekartennummern und kennt mehr als eine Person und mehr als einen Haushalt, den er mit einem Abo beglücken kann. Deshalb geben viele Angebote ja inzwischen auch noch den Hinweis, dass Abonnent (aka Person) und Meilengutschriftempfänger identisch sein müssen – auch dies sicherlich eine Reaktion auf das besonders schlaue Ausnutzen solcher verwaschenen Formulierungen.
ich kenne die konkreten angebote (vorgänger) nicht, aber wenn es sich um ein neues angebot handelt würde ich es auch entspannter sehen, wenn es aber identisch einem vorgängerangebot ist und einfach nur ein paar monate später nochmal gekommen ist wäre ich in der derzeitigen situation eher vorsichtig... aktuell (wenn ich einen blauen brief bekommen hätte) würde ich allerdings auch bei der ersten variante zögern. man kennt ja lh die gelegentlich regeln sehr kreativ zum nachteil des kunden auslegt.
 

flysurfer

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06.03.2009
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ich kenne die konkreten angebote (vorgänger) nicht, aber wenn es sich um ein neues angebot handelt würde ich es auch entspannter sehen, wenn es aber identisch einem vorgängerangebot ist und einfach nur ein paar monate später nochmal gekommen ist wäre ich in der derzeitigen situation eher vorsichtig...

Vorsicht ist allein schon deshalb angebracht, weil offensichtlich weder die Partner noch LH selbst in der Lage oder willens sind, die Regeln, die sie jetzt plötzlich durchsetzen wollen, für jeden klar und unmissverständlich zu formulieren. Außerdem muss man wohl damit rechnen, auch dann Ärger zu bekommen, wenn man auch alle unmissverständlichen Regeln nach menschlichem Ermessen eingehalten hat – es kann nämlich gut sein, dass die Audit-Software nicht richtig funktioniert oder dass die Prüfer selbst die Regeln gar nicht richtig kennen.

All das kennt man ja längst von der LH, Stichwort "Lounge-Zugang", da gab und gibt es ja auch immer wieder Missverständnisse und "Lounge-Drachen", die selbst nach Dutzenden von Dienstjahren die Zugangsregeln für die von ihnen bewachte Lounge nicht kennen oder nicht korrekt umsetzen. Warum sollte das bei M&M und deren Prüfern also anders sein?

Hier gehen einige Leute offenbar davon aus, dass LH bei der "Aktion Blauer Brief" exakt weiß, was sie tun, dass alles perfekt geplant und fehlerfrei umgesetzt wurde. Diese Annahme halte ich für unrealistisch, und das ist wirklich in keiner Weise als Beleidigung von LH gemeint, sondern schlicht und einfach eine zwangsläufige Schlussfolgerung aus zahllosen Kundenerfahrungen mit diesem Unternehmen und seinen unterschiedlichen Kompetenzteams.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
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VIE
schon langsam frage ich mich in wie weit diverse lh regeln nicht absichtlich missverständlich sind... nach dem motto, schau ma mal wie es läuft und dann interpretieren wir uns dort hin wo wir sein wollen. ich kann mir nicht vorstellen dass eine firma wie lh nicht in der lage ist klare regeln für eigentlich einfachste dinge zu erstellen. :rolleyes:
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
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Singapur
In diesem Fall ist es sogar locker, weil sich die Beschränkung nur auf dieses konkrete Angebot bezieht. Man darf also auch noch andere Angebote des Verlags annehmen, die Meilen beinhalten. Nur dieses eine Angebot darf man eben nur einmal pro Person, Haushalt, Miles&More Servicekartennummer nutzen, was ja auch nachvollziehbar ist, sonst bestellt gleich wieder einer 50 Abos nur wegen der Meilen. Und selbst hier wurde wieder ein dummes Schlupfloch offen gelassen, denn natürlich hat jeder Meilensammler mehrere Servicekartennummern und kennt mehr als eine Person und mehr als einen Haushalt, den er mit einem Abo beglücken kann. Deshalb geben viele Angebote ja inzwischen auch noch den Hinweis, dass Abonnent (aka Person) und Meilengutschriftempfänger identisch sein müssen – auch dies sicherlich eine Reaktion auf das besonders schlaue Ausnutzen solcher verwaschenen Formulierungen.

What's next? Nur noch ein Flug auf Lufthansa pro Jahr fuer den es Meilen gibt? ;-)
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.188
3.157
@telefoni: Wenn der 6-Monats-Zeitraum noch nicht verstrichen ist,
werden sie dir das Abo gar nicht geben; es sei denn du trickst.

Du kannst es ja gerne einmal testen und hier dann Rückmeldung geben.
Rufe beim Verlag an und gebe ihnen die Kundennumer deines letzten
Abos durch. Man wird dir dann sagen, dass die 6 Monate um sind und
es okay ist oder eben, dass die 6 Monate noch nicht vorbei sind und
du derzeit nicht abschließen kannst.

Du verkomplizierst Zusammenhänge, die eigentlich total einfach sind.
 

pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
3.446
88
What's next? Nur noch ein Flug auf Lufthansa pro Jahr fuer den es Meilen gibt? ;-)

Als naechstes wird genauer beobachtet werden, wieviel Putenwiener die ganzen Statusinhaber in der SEN Lounge auf ihren Teller aufladen. Uberschreitet einer die von LH vorgesehene Maximalmenge pro Loungebesucher, gibt es eine blauen Brief, wird derjenige dann nochmal ertappt, ist der Status futsch!
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
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Ostsee
Als naechstes wird genauer beobachtet werden, wieviel Putenwiener die ganzen Statusinhaber in der SEN Lounge auf ihren Teller aufladen. Uberschreitet einer die von LH vorgesehene Maximalmenge pro Loungebesucher, gibt es eine blauen Brief, wird derjenige dann nochmal ertappt, ist der Status futsch!

Nicht wenn die Wiener im Airsickbag zurückbringst =; das führt zu einen Reset.
 
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flysurfer

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06.03.2009
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@telefoni: Wenn der 6-Monats-Zeitraum noch nicht verstrichen ist,
werden sie dir das Abo gar nicht geben; es sei denn du trickst.

Du kannst es ja gerne einmal testen und hier dann Rückmeldung geben.
Rufe beim Verlag an und gebe ihnen die Kundennumer deines letzten
Abos durch. Man wird dir dann sagen, dass die 6 Monate um sind und
es okay ist oder eben, dass die 6 Monate noch nicht vorbei sind und
du derzeit nicht abschließen kannst.

Du verkomplizierst Zusammenhänge, die eigentlich total einfach sind.

Das Problem ist halt, dass viele Verlage bei einer Online-Bestellung stets eine neue Kundennummer vergeben, da wird nichts abgeglichen, selbst wenn sich an Name und Adresse gegenüber der letzten Bestellung nichts geändert hat.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Als naechstes wird genauer beobachtet werden, wieviel Putenwiener die ganzen Statusinhaber in der SEN Lounge auf ihren Teller aufladen. Uberschreitet einer die von LH vorgesehene Maximalmenge pro Loungebesucher, gibt es eine blauen Brief, wird derjenige dann nochmal ertappt, ist der Status futsch!

Bitte nicht übertreiben. Zuerst wird man auf FTL zurückgestuft, erst bei zweiten Verstoß ist der Status weg.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.188
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Das Problem ist halt, dass viele Verlage bei einer Online-Bestellung stets eine neue Kundennummer vergeben, da wird nichts abgeglichen, selbst wenn sich an Name und Adresse gegenüber der letzten Bestellung nichts geändert hat.

Zwei Dinge sprechen dagegen:
1. Wenn du vom gleichen Telefon wie bei der ersten Bestellung aus anrufst und deine Rufnummer nicht unterdrückt hast, vergeben sie keine neue Kd.-Nr., weil sie dann sofort deine Daten auf dem Schirm haben.
2. Wenn der Kunde mit offenen Karten spielt und sagt, dass er bereits vor einiger Zeit ein Abo hatte, werden sie den Datensatz suchen.

Dass was du sagst, gilt nur, wenn der Kunde den Verlag täuschen will. Warum sonst sollte einer seine Nummer unterdrücken oder verschweigen, dass seine Daten bereits im System sind?

PS: Ich weiß, du hast von Online-Bestellungen gesprochen. Deswegen sagte ich telefoni ja, er solle anrufen, wenn er sich nicht sicher ist, wie lange sein letztes Abo zurück liegt. Wenn er diesen Rat nicht beherzigt und wider besseres Wissen online bestellt, darf er sich über einen blauen Brief auch nicht wundern. Mir geht es nur um die Widersprüche in telefonis "Rechtsverständnis".
 
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SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
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Singapur
Als naechstes wird genauer beobachtet werden, wieviel Putenwiener die ganzen Statusinhaber in der SEN Lounge auf ihren Teller aufladen. Uberschreitet einer die von LH vorgesehene Maximalmenge pro Loungebesucher, gibt es eine blauen Brief, wird derjenige dann nochmal ertappt, ist der Status futsch!

Mist! Auch rueckwirkend? Ich hatte da was im April 2007... *schluck*
 

flysurfer

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300x250
PS: Ich weiß, du hast von Online-Bestellungen gesprochen. Deswegen sagte ich telefoni ja, er solle anrufen, wenn er sich nicht sicher ist, wie lange sein letztes Abo zurück liegt. Wenn er diesen Rat nicht beherzigt und wider besseres Wissen online bestellt, darf er sich über einen blauen Brief auch nicht wundern. Mir geht es nur um die Widersprüche in telefonis "Rechtsverständnis".

Ich habe IIRC noch nie im Leben bei einem Verlag angerufen, um dort etwas zu bestellen, dafür gibt es ja die Online-Formulare. Selbst meine vergünstigten Kollegenabos (wie mit dem SPIEGEL) habe ich über E-Mail geregelt. Insofern kann ich mit der Telefonsache nichts anfangen, und ich bezweifle auch, dass sie mich bei meinen ständig wechselnden Aufenthaltsorten zuordnen können, ich habe allein in Deutschland zwei Meldeanschriften und drei aktuelle Wohnsitze. Ich lese die Zeitungen und Zeitschriften ja durchaus gern, am liebsten hätte ich die mir auch immer in die USA liefern lassen.