Boarding ohne Ausweiskontrolle

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rosafokker

Guest
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LH/LX hat(te) bis Jänner eine eigene Station.

Austrian Airlines war lediglich nur "Handling Agent" für Check in, Gate und Lost&Found, finale Entscheidung hat der Betriebsleiter, der LH-mensch ist.
Ticket macht auch LH - selber, ebenso wie Anweisungen geben im Irreg-Fall.

Loadsheet und co -> Kapstadt.


OS-Menschen sind also nur ausführende Organe, unterliegen aber der Herrschaft von LH.

Zumindest bis 31. 12. wie es nachher weitergeht -es bleibt spannend. :(
 

Eva

HON Circle Deluxe
14.04.2009
845
1
als ich Dienstag in LNZ weggeflogen bin (mit LH) habe ich kein einziges Mal auch nur irgendeinen Ausweis hergezeigt.
hatte die mobile Boardkarte auf dem Handy, dass konnte auch niemand "lesen", deswegen wurde dies auch nur angeschaut... also da hätte wirklich irgendwer mit irgendeinem selbst gebasteteln Ticket bis ins Flugzeug kommen können.... :eek:

für SZG: ein scharfes ß, falls du es mal brauchst... :D
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Gestern DUS-BSL-DUS mit Easyjet geflogen:
Hinflug: beim Check-in wurde mir anhand des Ausweises die Bordkarte überreicht, sonst keinerlei Ausweiskontrolle mehr

Rückflug: Ausweis wurde beim Boarding mit Bordkarte abgeglichen.

Aber: es gab keine Zollkontrolle in DUS (in BSL standen schon ein paar Beamte rum)

Zusatzinfo: die Auslastung war leider eher mau: Morgens nach Basel ca. 27 Pax, Abends nach DUS ca. 54 Pax...
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Identitätsbestimmung beim Checkin

ich hätte mal gewußt, wieso LH bei Abflügen in DE (auch ins Schengen Ausland!) als Identitätsnachweis nur die SEN/FTL Karte reicht, aber so gut wie alle Flüge NACH DE (also z.B. ex-AT, FIN, DK etc) zusätzlich zur SEN Karte ein gültiger Personalausweis/Pass verlangt wird.

Schengen bedeutet nicht, daß man OHNE Ausweis einreisen darf. SEN-Karte heisst auch noch lange nicht, daß der Fluggast wirklich derjenige ist, dem die KK gehört?
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.128
18
ich hätte mal gewußt, wieso LH bei Abflügen in DE (auch ins Schengen Ausland!) als Identitätsnachweis nur die SEN/FTL Karte reicht, aber so gut wie alle Flüge NACH DE (also z.B. ex-AT, FIN, DK etc) zusätzlich zur SEN Karte ein gültiger Personalausweis/Pass verlangt wird.

Schengen bedeutet nicht, daß man OHNE Ausweis einreisen darf. SEN-Karte heisst auch noch lange nicht, daß der Fluggast wirklich derjenige ist, dem die KK gehört?

Mir stellt sich die Frage eher umgekehrt, im Auto wird man in der Regel ja auch nicht kontolliert.

Putzfrau hat die threads zusammengelegt
 

Iberworld

...liebt fliegen
18.04.2009
1.974
1
EDCJ
www.ich-liebe-fliegen.de
ich hätte mal gewußt, wieso LH bei Abflügen in DE (auch ins Schengen Ausland!) als Identitätsnachweis nur die SEN/FTL Karte reicht, aber so gut wie alle Flüge NACH DE (also z.B. ex-AT, FIN, DK etc) zusätzlich zur SEN Karte ein gültiger Personalausweis/Pass verlangt wird.

Schengen bedeutet nicht, daß man OHNE Ausweis einreisen darf. SEN-Karte heisst auch noch lange nicht, daß der Fluggast wirklich derjenige ist, dem die KK gehört?
Ansonsten gibt es auch Gesetze in den einzelnen Ländern, die verlangen, dass die Identität vom Fluggast per Ausweis festgestellt wird. Eigentlich sollte LH auch im eigenen Interesse das kontrollieren... andere Airlines haben ja kein Problem damit... die machen es auf sämtlichen Flügen.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.757
812
Bayern & Tirol
Ansonsten gibt es auch Gesetze in den einzelnen Ländern, die verlangen, dass die Identität vom Fluggast per Ausweis festgestellt wird. Eigentlich sollte LH auch im eigenen Interesse das kontrollieren... andere Airlines haben ja kein Problem damit... die machen es auf sämtlichen Flügen.

Klar! Nur im eigenen Interesse! Das ist reine Revenue-Protection! Damit keiner auf falschem Namen fliegt. Den Terroristen wirst Du nicht erwischen. Der hat einen falschen Ausweis, mit dem er auch fliegt.

Kontrolliert wurde ich in ZRH, LHR, auf Flügen nach UK, Italien und Spanien (auch in MUC).
Manche Länder verlangen es. Wobei es interessant ist, welche Airline-Lobbyisten es geschafft haben, die Revenue-Protection als ein Nationales Sicherheitsproblem zu sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ridgeway

Erfahrenes Mitglied
13.05.2009
1.767
211
Vorletzte Woche 2x STR-DUS LH 901 :

In STR stand 2x kein Personal um zu kontrollieren.

In DUS hat's 2x keinen interessiert.

(mobile Boardingpass auf'm iPHONE)



Ridgeway
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.128
18
Vorletzte Woche 2x STR-DUS LH 901 :

In STR stand 2x kein Personal um zu kontrollieren.

In DUS hat's 2x keinen interessiert.

(mobile Boardingpass auf'm iPHONE)



Ridgeway


In Deutschland wird bei LH eigentlich nie der Personalausweis kontrolliert, so lange man im Schengenraum bleibt.
 
T

tosc

Guest
In Deutschland wird bei LH eigentlich nie der Personalausweis kontrolliert, so lange man im Schengenraum bleibt.
Nicht nur, passendes Beispiel dazu:
OS operated Flug ex Österreich: Ausweiskontrolle
LH operated Flug ex Österreich: keine Ausweiskontrolle
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.642
1.190
schummeleien sind doch auch trotz ausweiskontrolle leicht möglich. man nehme die mobile bordkarte - gehe in sein mail-programm und ändere in der mail den namen des passagiers auf den namen der fliegenden person.
bordkarten-scanner liest die boardingnummer aus und piept. airline-mitarbeiter am gate gleicht pass/personalausweis mit dem namen auf der (verfälschten) bordkarte ab. voila. :censored::censored::censored:

problematisch könnte nur sein, wenn der scanner die bordkarte zurückweist und man eine neue bekommt (umgesetzt oder op-up).
 
S

szg

Guest
schummeleien sind doch auch trotz ausweiskontrolle leicht möglich. man nehme die mobile bordkarte - gehe in sein mail-programm und ändere in der mail den namen des passagiers auf den namen der fliegenden person.
bordkarten-scanner liest die boardingnummer aus und piept. airline-mitarbeiter am gate gleicht pass/personalausweis mit dem namen auf der (verfälschten) bordkarte ab. voila. :censored::censored::censored:

problematisch könnte nur sein, wenn der scanner die bordkarte zurückweist und man eine neue bekommt (umgesetzt oder op-up).

Mit diesem Trick bin ich schon ein paar mal erwischt worden. Ich konnte mich meistens noch gut ausreden, nur einmal hatte ich echt Probleme damit bekommen. Drum habe ich aufgehört, für andere Meilen zu erfliegen. In der guten alten Zeit war alles viel einfacher ....
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Muss man nicht einen Ausweis mit haben? Wegen Polizeikontrolle etc.?

das ist richtig, man muss sich auf Nachfrage jederzeit ausweisen können.

Da liegt Ihr Beide leider falsch...

In Deutschland existiert aufgrund § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht für Personen ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres, eine gesetzliche Mitführpflicht besteht in Deutschland jedoch nicht.

Man muß einen Ausweis oder Reisepaß HABEN, man muß ihn aber nicht immer mit sich TRAGEN.
 
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Eva

HON Circle Deluxe
14.04.2009
845
1
Da liegt Ihr Beide leider falsch...

Man muß einen Ausweis oder Reisepaß HABEN, man muß ihn aber nicht immer mit sich TRAGEN.

Nach § 1 Absatz 1 des PersAuswG ist jeder Deutsche mit Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer dafür befugten Person vorzuzeigen. Unterlässt die Person das Vorlegen des Ausweises, so kann er durch diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bestraft werden. Die Ausweispflicht verpflichtet die Person jedoch lediglich zum Besitz und nicht zum Mitführen des Personalausweises. Wird dieser unter bestimmten Situationen jedoch benötigt (bei dringender Feststellung der Identität), so sind Polizei und Ordnungsbehörden befugt die Person festzuhalten und zur Dienststelle zu bringen.

und wenn man ihn nicht vorlegen kann, begeht man eine Ordnungswidrigkeit in D.

gut dass wir das gemeinsam erörtert haben.

im Thread gehts aber auch ums Ausweisen im Schengen-Raum
Im gesamten Schengen-Gebiet -*und somit auch in Österreich*- muss man jedoch „seine Identität der Behörde durch geeignete Dokumente nachweisen können“.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Danke, daß wir hier heute weiter diskutieren.

Bei mir:

- FDH-FRA-HEL - KEINE Kontrolle nur SEN Karte Trainee Ausbildung am check-in "da kannst du dann auf den Ausweis verzichten, die SEN Karte reicht"
- HEL-FRA-FDH: Kontrolle am check-in, am Security und am Gate beim boarden!!!!! 3 Mal die Finnen haben echt einen an der Waffel!!

- MUC-VIE first class checkin KEINE Kontrolle
- VIE-MUC: Kontrolle der Ausweise beider Passagiere (am checkin)

*********
Ach ja und in MUC stand wieder die ganze Zollstaffel Parade um die Schmuggler zu fi....en oder es war wohl eher die Anni Friesinger Hype....

Wenn die Finnen nur mal so wie wir Deutschen die Schmuggler rausfischen würden, das interessiert in Finnland niemanden, da steht keiner, nur auf den Direktflügen. Natürlich schmugglen die auch auf den Umsteigern von FRA oder CDG....

Ich verstehe echt nicht wieso wir in Europa von einheitlichem Wirtschaftsraum und Schengen reden und dann einfachste Sicherheitsregeln vollkommen unterschiedliche gehandhabt werden. Andererseits auch die Zöllner kein Interesse haben das mal zu "aligne"en. Hauptsache es gibt genügend Aufgaben für die 20 Zollbeamten an jedem Flughafen, die dann immer wie die Geier dastehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.270
1.096
Nach § 1 Absatz 1 des PersAuswG ist jeder Deutsche mit Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer dafür befugten Person vorzuzeigen. Unterlässt die Person das Vorlegen des Ausweises, so kann er durch diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bestraft werden. Die Ausweispflicht verpflichtet die Person jedoch lediglich zum Besitz und nicht zum Mitführen des Personalausweises. Wird dieser unter bestimmten Situationen jedoch benötigt (bei dringender Feststellung der Identität), so sind Polizei und Ordnungsbehörden befugt die Person festzuhalten und zur Dienststelle zu bringen.

und wenn man ihn nicht vorlegen kann, begeht man eine Ordnungswidrigkeit in D.

gut dass wir das gemeinsam erörtert haben.

im Thread gehts aber auch ums Ausweisen im Schengen-Raum
Im gesamten Schengen-Gebiet -*und somit auch in Österreich*- muss man jedoch „seine Identität der Behörde durch geeignete Dokumente nachweisen können“.

Das Personalausweisgesetz liest sich dann doch etwas anders:

Paragraph1:
"(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden."
Man muss also Pass oder Perso besitzen.

Und dann Paragraph 5:
"(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1.
vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
2.
es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder
3.
gegen das Verbot

a)
der Verwendung der Seriennummern gemäß Â§ 4 Abs. 2 oder
b)
der Verwendung des Personalausweises zum automatischen Abruf personenbezogener Daten gemäß Â§ 4 Abs. 3 oder
c)
der Verwendung des Personalausweises zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten gemäß Â§ 4 Abs. 3

verstößt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden."

D.h. ordnungswidrig ist nur, wenn man keinen Ausweis besitzt oder in auf Verlangen einer BEHÖRDE nicht vorlegt, d.h. bei einer Kontrolle kann verlangt werden ihn hinterher der Polizeibehörde vorzulegen (hatten Bekannte schon den Fall) - bei der Kontrolle musst Du ihn aber nicht dabei haben!
 

Eva

HON Circle Deluxe
14.04.2009
845
1
genau das hab ich ja geschrieben, wenn man den Ausweis nicht vorlegen kann, begeht man eine Ordnungswidrigkeit.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.270
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genau das hab ich ja geschrieben, wenn man den Ausweis nicht vorlegen kann, begeht man eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn man ihn der Behörde nicht dem kontrollierenden Polizisten auf Verlangen nicht vorlegen kann - ist eben keine Mitführungspflicht, im Zweifellsfall wirst Du von denen nach Hause gefahren... Erst wenn man ihn dann nicht hat, kann es Probleme geben, allerdings kann man dann immer noch behaupten, er sei wohl gerade verloren gegangen. Dank INPOL und EWOIS können die adhoc prüfen, ob einer existiert.
 

Eva

HON Circle Deluxe
14.04.2009
845
1
hab ja auch nichts von einer Mitführungspflicht geschrieben.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
ich denke wir kommen vom Thema ab! Es geht um Boarding bzw. Check-in ohne Ausweis und weshalb das außerhalb von DE entscheidend sein soll und für Flüge ex-DE nicht?
 
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Reaktionen: skywalkerLAX und Eva