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Wenn man ihn der Behörde nicht dem kontrollierenden Polizisten auf Verlangen nicht vorlegen kann - ist eben keine Mitführungspflicht, im Zweifellsfall wirst Du von denen nach Hause gefahren... Erst wenn man ihn dann nicht hat, kann es Probleme geben, allerdings kann man dann immer noch behaupten, er sei wohl gerade verloren gegangen. Dank INPOL und EWOIS können die adhoc prüfen, ob einer existiert.
Glaube eher weniger dass mich die Polizei oder der BGS aus Hannover nach Hause faehrt wenn ich in Koeln wohne.
Selbst in groesseren Staedten spielen die beamten mit Sicherheit kein Taxi sondern liefern dich an der naechsten Dienststelle ab.
Auf kleineren Ortschaften mag das ja so stimmen, wenn z.B. jemand beim Diebstahl im Aldi erwischt wurde und lt Angabe den Pass ein paar Strassen weiter daheim liegen hat.