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Hallo Vielflieger, meiner Frau und meiner Tochter (<2 Jahre) wurde heute am Flughafen das Boarding für einen Ryanair-Flug verweigert. Grund waren zahlreiche Mückenstiche bei meiner Tochter (Gesicht, Hände, Füße), welche die Assoziation an ansteckenden Infektionskrankheiten beim Flughafenpersonal weckten. Meine Frau hat mehrmals dargelegt, dass es sich dabei im Insektenstiche handelt. Ein zugezogener Arzt vermutete ebenfalls eine Infektion. Nach dem Theater am Flughafen ist meine Frau mit meiner Tochter sofort zu einem Kinderarzt gefahren. Dort wurde festgestellt und bescheinigt, dass es sich bei den Hautauffälligkeiten tatsächlich um Insektenstiche handelt.
Da die Einschätzung des Flughafenpersonals offenbar falsch war und meine Frau auch mehrmals darauf hingewiesen hat, sehe ich ein Fehlverhalten auf der Seite von Ryanair. Leider konnte ich nichts zu einem solchen Fall finden, im Gegensatz zur Verweigerung der Beförderung wegen Trunkenheit, Überbuchung oder tatsächlicher Infektion.
Welche Entschädigung steht meiner Frau und meiner Tochter zu? Die Mitarbeiter von Ryanair am Flughafen und in der Hotline halten sich bedeckt und verweisen darauf, dass ein neues Ticket gebucht werden kann und das alte vermutlich zurück erstattet wird. Laut Fluggastrecht sehe ich Ryanair in weitaus größeren Verpflichtungen:
- Umbuchung auf einen anderen Flug
- Unterbringung sowie Transport zur und von der Unterkunft
- Entschädigung in Höhe von 400€ (Distanz von ca. 1900km)
- neues Zugticket vom Zielflughafen zum Heimatort (altes kann nicht genutzt werden)
Vielleicht kann jemand die Situation besser einschätzen als ich.
Da die Einschätzung des Flughafenpersonals offenbar falsch war und meine Frau auch mehrmals darauf hingewiesen hat, sehe ich ein Fehlverhalten auf der Seite von Ryanair. Leider konnte ich nichts zu einem solchen Fall finden, im Gegensatz zur Verweigerung der Beförderung wegen Trunkenheit, Überbuchung oder tatsächlicher Infektion.
Welche Entschädigung steht meiner Frau und meiner Tochter zu? Die Mitarbeiter von Ryanair am Flughafen und in der Hotline halten sich bedeckt und verweisen darauf, dass ein neues Ticket gebucht werden kann und das alte vermutlich zurück erstattet wird. Laut Fluggastrecht sehe ich Ryanair in weitaus größeren Verpflichtungen:
- Umbuchung auf einen anderen Flug
- Unterbringung sowie Transport zur und von der Unterkunft
- Entschädigung in Höhe von 400€ (Distanz von ca. 1900km)
- neues Zugticket vom Zielflughafen zum Heimatort (altes kann nicht genutzt werden)
Vielleicht kann jemand die Situation besser einschätzen als ich.