Boarding verweigert wegen angeblicher Infektion

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Kimi

Aktives Mitglied
27.11.2017
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FRA
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Vielleicht unpopuläre Meinung, aber ich finde, dass das Personal richtig gehandelt hat.
Ein wenig unplausibel erscheint mir die Aussage, es seien "nur" Insektenstiche am ganzen Körper inkl. Gesicht. Ich hoffe, dem Kind geht es (weiterhin/inzwischen) gut, sofern sich das so, wie hier dargestellt, zugetragen hat.
Aber ich hoffe auch, dass es in Zukunft besser vor Insektenstichen geschützt wird.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Formal richtig sicherlich, aber ein serviceorientierter Dienstleister hätte sicher auch besser reagieren können, dem Kunden positivere Persepektiven aufzeigen "bringen sie mir einen ärztlichen Attest, und sie können fliegen, Medizinischer Dienst ist im Terminal X neben Gate Y".

Aber was erwarte ich im Jahr 2023 noch von einem Dienstleister... Mit outgesouctem Personal aus Aufstockern.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Diese Räuberpistolen, dass Ryanair falsche Ärzte auftreten lässt, um ein IDB durchzusetzen oder dass so ja jeder der Willkür der Airline ausgesetzt ist, haben mit dem Fall und der Realität nichts zu tun. Ja, ich weiss, dass die nicht von Dir kamen.
Noch mal bitte die Aussage des TE lesen:

Das kann ich nicht beantworten, meine Frau weiß das auch nicht.

d.h. ob da ein richtiger oder ein falscher Arzt irgendetwas geprüft hat, ist schlichtweg unbekannt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Noch mal bitte die Aussage des TE lesen:
Du hast noch nicht verstanden, dass es irrelevant ist.

Abgesehen davon, sagt die Erfahrung eines Vielfliegers, dass es sich sehr wahrscheinlich um einen Arzt des Flughafens gehandelt hat.

Doch natürlich wissen wir es nicht. Wir wissen auch nicht, ob das eingesetzte Flugzeug nicht die USS Enterprise war. Das ist für die rechtliche Betrachtung ebenso irrelevant.

Ansteckungsgefahr ist ein vertretbarer Grund für eine Nichtbeförderung. Begründeter Verdacht reicht dafür aus. Der lag hier vor.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Du hast noch nicht verstanden, dass es irrelevant ist.
Irgendein unterbezahlter Contract Agent mag zwar physikalisch dem Fluggast das Boarding verweigern.
Wenn es dann aber um die Fluggastrechte geht, reicht eine Ferndiagnose eines Nicht-Experten schlichtweg nicht aus.

Ob ein Experte hier einen Befund erstellt hat oder nicht -> "Das kann ich nicht beantworten, meine Frau weiß das auch nicht."
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
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www.red-travels.com
Irgendein unterbezahlter Contract Agent mag zwar physikalisch dem Fluggast das Boarding verweigern.

und am Ende sind die Angestellten von Ryanair (oder jeder anderen Airline/Dienstleister/yni) wieder unterbezahlte Contract Agents... wenn du mit deinen Argumenten auf Granit stößt, kommst du immer mit diesen drei Worten.

Wenn es dann aber um die Fluggastrechte geht, reicht eine Ferndiagnose eines Nicht-Experten schlichtweg nicht aus.

sprichst von dir selbst.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Irgendein unterbezahlter Contract Agent mag zwar physikalisch dem Fluggast das Boarding verweigern.
Wenn es dann aber um die Fluggastrechte geht, reicht eine Ferndiagnose eines Nicht-Experten schlichtweg nicht aus.

Ob ein Experte hier einen Befund erstellt hat oder nicht -> "Das kann ich nicht beantworten, meine Frau weiß das auch nicht."
Es braucht keinen "Experten" wenn ein Airline MA sagt "Not fit to fly" dann reicht das erst mal, ein Experte wäre nötig um das Gegenteil zu attestieren. Die Bezahlung spielt überhaupt keine Rolle.

ENTSCHULDIGUNG an alle
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Es braucht keinen "Experten" wenn ein Airline MA sagt "Not fit to fly" dann reicht das erst mal,
Yup, genau das gleiche habe ich ja hier geschrieben.
Irgendein unterbezahlter Contract Agent mag zwar physikalisch dem Fluggast das Boarding verweigern.

Fluggastrechtlich reicht das aber nicht aus.


ein Experte wäre nötig um das Gegenteil zu attestieren.
Fluggastrechtlich -> Nope!
Ein Experte müsste erst einmal attestieren, dass der Fluggast "not fit to fly" sei.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

und am Ende sind die Angestellten von Ryanair (oder jeder anderen Airline/Dienstleister/yni) wieder unterbezahlte Contract Agents... wenn du mit deinen Argumenten auf Granit stößt, kommst du immer mit diesen drei Worten.
Bestreitest Du denn, dass die Contract Agents (von Swissport etc.) nicht unterbezahlt sind?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Irgendein unterbezahlter Contract Agent mag zwar physikalisch dem Fluggast das Boarding verweigern.
Wenn es dann aber um die Fluggastrechte geht, reicht eine Ferndiagnose eines Nicht-Experten schlichtweg nicht aus.
Num einen ist es eine Nah-Diagnose. Zum anderen reicht diese aus, wenn sie begründet ist.

Begründet + Einschätzung eines Nicht-Experten = ausreichender Grund. Ausreichender Grund = vertretbarer Grund.

Der Arzt wurde im Interesse der Passagierin hinzugezogen.

Wäre die Familie des TO direkt danach zum Arzt gegangen und der hätte attestiert, dass es keinerlei Gründe für den Verdacht einer Infektionskrankheit gab, dann wäre EU261 wieder im Spiel.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Num einen ist es eine Nah-Diagnose. Zum anderen reicht diese aus, wenn sie begründet ist.

Begründet + Einschätzung eines Nicht-Experten = ausreichender Grund. Ausreichender Grund = vertretbarer Grund.
Ja, um dem Fluggast das Boarding zu verweigern. Es ist aber nicht hinreichend, wenn es um die fluggastrechtlichen Fragen geht.

Der Arzt wurde im Interesse der Passagierin hinzugezogen.
Ob da ein Arzt hinzugezogen wurde, wissen wir nicht, denn "Das kann ich nicht beantworten, meine Frau weiß das auch nicht.".
 

malschauen

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05.12.2016
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Ja, um dem Fluggast das Boarding zu verweigern. Es ist aber nicht hinreichend, wenn es um die fluggastrechtlichen Fragen geht.


Ob da ein Arzt hinzugezogen wurde, wissen wir nicht, denn "Das kann ich nicht beantworten, meine Frau weiß das auch nicht.".
Hör doch bitte auf, Zitate aus dem Zusammenhang gerissen und sinnfrei wiederzugeben. Die Frau des TO muss nicht wissen, woher der Arzt kam noch welche Fachrichtung er hat, nur weil der doc das für Wichtig befindet. Dir wurde gezeigt, dass es durchaus möglich war am Flughafen Palermo einen Arzt hinzuziehen und das es nicht abwegig ist.
Die Frau des TO war überfordert und kann damit nicht alle deine ach so wichtigen Fragen beantworten, d.h. nicht im Gegenzug, dass da kein Arzt war, sondern nur, dass sie nicht mitbekommen hat, dass einer gerufen wurde.
 

AtomicLUX

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06.03.2010
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Ob da ein Arzt hinzugezogen wurde, wissen wir nicht, denn "Das kann ich nicht beantworten, meine Frau weiß das auch nicht.".
Er wird sich wohl als Arzt vorgestellt haben jedoch hat seine Frau in der Aufregung vergessen nach Visitenkarte, Kopie seiner Approbation etc. zu fragen - unverzeihbar und nicht zu entschuldigen!
 

thbe

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27.06.2013
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Ja, um dem Fluggast das Boarding zu verweigern. Es ist aber nicht hinreichend, wenn es um die fluggastrechtlichen Fragen geht.
EU261:
j) "Nichtbeförderung" die Weigerung, Fluggäste zu befördern, obwohl sie sich unter den in Artikel 3 Absatz 2 genannten Bedingungen am Flugsteig eingefunden haben, sofern keine vertretbaren Gründe für die Nichtbeförderung gegeben sind, z. B. im Zusammenhang mit der Gesundheit oder der allgemeinen oder betrieblichen Sicherheit oder unzureichenden Reiseunterlagen;

Da geht es um die Abwägung mit den Rechten anderer Passagiere oder um hoheitliche Aspekte, nicht mit den Rechten der Airline. Daher fällt die Abwägung anders aus.

Wäre stets ein Attest erforderlich, das z.B. eine Ansteckbarkeit eindeutig nachweist, dann könnte jeder Schwer-Infizierte boarden, weil dazu praktisch nie ausreichend Zeit vorhanden ist. Schon deshalb reicht ein begründeter Verdacht. Hier war der Verdacht begründet, aber falsch. Das ist Pech.
 

Volume

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01.06.2018
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Ein Experte müsste erst einmal attestieren, dass der Fluggast "not fit to fly" sei.
Obwohl die WTO Empfehlung und die FR AGB die Beweislast exakt andertherum definieren... Bei Verdacht muss der Fluggast nachweisen, dass er fit to fly ist.

Die CAA UK (sonst eher passagierfreundlich gesonnen) sagt z.B. auch klar:
The final decision whether or not to carry a passenger is that of the airline, but the more information that is provided in advance, the more likely it is that a reasonable, evidence based decision can be made.
Also: Passagier muss informationen vorlegen, Airline muss entscheiden.

Meine Meinung: Besser ein paar Insektenstiche als sich ständig mit Gift (Stichwort Wirkstoff DEET) einnebeln. Zumindest wenn man nicht allergisch reagiert, was in Deutschland für 97% der Bevölkerung der Fall ist.
Kommt auf die Person an. Wer zu starken allergischen Reaktionen neigt, mag mit einer chronischen Insektizidvergiftung älter werden als mit einem anachronistischen, aliphatischen, antizyklischen, anaphylaktischen Schock nach Insektenstichen.
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Kommt auf die Person an. Wer zu starken allergischen Reaktionen neigt, mag mit einer chronischen Insektizidvergiftung älter werden als mit einem anachronistischen, aliphatischen, antizyklischen, anaphylaktischen Schock nach Insektenstichen.
Ja, das ist mir bekannt. Und vor etwa 25 Jahren hat es einen damals etwa 35-jährigen ansonsten gesunden guten Bekannten von mir getroffen der nach einem Wespenstich wenige Minuten später verstorben ist.

An einem anaphylaktischen Schock sterben in Deutschland im Jahr ca. 200 Personen, wobei sich hier die Ursachen aufteilen in Nahrungsmittel (vor allem Nüsse), Medikamente (Antibiotika) und tatsächlich Insektenstiche. Allerdings für letztere eigentlich ausschließlich durch Wespen- und Bienenstiche.

Die Gefahr ist also prinzipiell sehr gering (0,00023%).

Wenn man wie im hier geschilderten Fall allerdings sehr viele Stiche am Körper hat ist die Wahrscheinlichkeit von Wespen- und Bienenstichen nahezu gleich Null. Also dürfte es sich um Stechmücken gehandelt haben. Diese Viecher sind vor allem in Flussnähe oder allgemein bei ruhenden Gewässern und in der Dämmerung eine absolute Plage. Aber sie sind nicht gefährlich und wegen dieser Viecher würde ich mich nicht mit DEET vergiften.

Bei einer 2-wöchigen Dschungelreise in Südostasien würde ich Nutzen und Risiko allerdings auch anders bewerten.
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.398
9.116
Allerdings für letztere eigentlich ausschließlich durch Wespen- und Bienenstiche.
Eigentlich nicht... Das ist ein verbreitetes Misverständnis.
Insektengiftallergie - vom Mückenstich zum anaphylaktischen Schock

Gerade wer es nicht so gewohnt ist, kann z.B. bei einem Urlaub in den Tropen auch bei einer ungewöhnlich hohen Anzahl an Mückenstichen davon einen anaphylaktischen Schock bekommen. Und sowas möchte man als Airline ungern an Bord erleben. Von daher kann ich die Skepsis bei einem mit Stichen übersähten Kind, das ausserdem offenbar stark auf die Stiche reagiert, gut verstehen.
Es geht hier nicht um Panikmache, was eventuell irgendwem passieren könnte, sondern um ein sichtbar und offenbar stark betroffenes Kind.
 
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