Chase (J.P. Morgan) Sammelthread

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Duesentrieb

Erfahrenes Mitglied
22.01.2020
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Chase kann nicht beurteilen, ob das Geld was dort geparkt wurde, nicht aus Geldwäsche Aktivitäten stammt. Der Hausbank ist es vielleicht bisher einfach nicht aufgefallen, Chase ruft an… sie wird hellhörig, deine Bank prüft nun deine Umsätze von X Monaten und sagt entweder: „Passt alles oder nein, es gibt X und X an Unstimmigkeiten.“

Denn auch Betrüger parken Geld auf Tagesgeldkonten.
Nun gut, aber wie weit will man das treiben? Da müsste ich ja, wenn man das zu Ende denkt, ggf. sämtliche Gehaltsabrechnungen meiner Karriere, sowie die gesamte Überweisungshistorie als Nachweis vorhalten, um den legalen Erwerb dieser Gelder nachzuweisen.
Ich denke, eine deutsche Bank sollte sich darauf verlassen können, dass die überweisende Bank die ursprüngliche Herkunft der Mittel in angemessener Weise geprüft hat. Alles andere läuft auf eine Misstrauenskultur hinaus, wo sich der Bürger einem ständigen Rechtfertigungsdruck ausgesetzt fühlt. Das ist doch eine Umkehr der Unschuldsvermutung.
Und selbst wenn Chase meint, in einem gegebenen Fall für eine Geldwäscheprüfung zuständig zu sein, dann sollte die doch beim Eingang der Mittel erfolgen und nicht bei der Verfügung. Bei einem Tagesgeldkonto gehe ich von täglicher Verfügungsmöglichkeit aus - alles andere kann im Einzelfall erhebliche Probleme machen, z.B. wenn ich deswegen einen Steuertermin versäume.
 
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1790484

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
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Nun gut, aber wie weit will man das treiben? Da müsste ich ja, wenn man das zu Ende denkt, ggf. sämtliche Gehaltsabrechnungen meiner Karriere, sowie die gesamte Überweisungshistorie als Nachweis vorhalten, um den legalen Erwerb dieser Gelder nachzuweisen.
Ich denke, eine deutsche Bank sollte sich darauf verlassen können, dass die überweisende Bank die ursprüngliche Herkunft der Mittel in angemessener Weise geprüft hat.
Brauchst du nicht. Die Banken kriegen das schon so hin.

Und das geht nicht. Dann müsste ja jede Gutschrift direkt hinterfragt werden.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.132
4.637
falsch.
Wenn ich übertrage zwischen eigene Konten mache, die ein ungewöhnliches Muster haben, zb Eingang, übertrag, Ausgang, dann hält die Bank das auch zurück, beim zweiten übertrag.
und genau dann kommt der Anruf, ob das von mir vorgenommen wurde und seine Richtigkeit hat.

Red ich chinesisch? Es geht nicht um den Fall "Eingang-Übertrag-Ausgang". Das geht bei Chase gar nicht. Das ist ein Tagesgeldkonto. Dort gibt es nur Ein- und Ausgänge und die Ausgänge gehen immer auf das eigene Referenzkonto. Wenn ich 100k vom Konto bei der Sparkasse Geldorf einzahle und dann drei Tage später 80k auf mein Referenzkonto bei der Sparkasse Geldorf wieder auszahle, ist das genau der Verwendungszweck eines Tagesgeldkontos. Andere Transaktionen sind gar nicht möglich.

Wie kann sich eine einzelne Transaktion dort von 99,99% aller anderen Transaktionen unterscheiden, um als auffällig zu gelten? Das ginge nur, wenn ich 100k von der Volksbank Knetenstadt einzahle und dann 80k auf mein Referenzkonto bei der Sparkasse Geldorf wieder auszahle, aber nicht, wenn einer ausnahmslos von seinem Referenzkonto ein- und auszahlt.

Wenn die Bank einen Mittelherkunftsnachweis anfordert, wäre das okay. Das machen andere Banken auch und sind dazu sogar verpflichtet. Aber bei einem Tagesgelskonto eine Überweisung zu meinem eigenen verifizierten Referenzkonto zurück zu halten oder nachzufragen, was der Zweck der Transaktion ist bzw. ob ich die Transaktion selbst veranlasst habe, geht gar nicht. Dafür gibt es keine Grundlage.

Die N26 ist auch so ein Kandidat, der gerne Geld ohne Grundlage zurück hält. Hatte ich dazu gerade ein Schlichtugsverfahren, das damit endete, dass mir N26 außer meinem Guthaben noch Verzugszinsen für die Zeit der Vorenthaltung bezahlen musste.
 

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
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Brauchst du nicht. Die Banken kriegen das schon so hin.

Und das geht nicht. Dann müsste ja jede Gutschrift direkt hinterfragt werden.
Vorab: letztendlich wurde mir nie etwas gekündigt oder temporär gesperrt. Von daher alles fein.

Meine Erfahrungen vor allem mit Fintechs und ausländischen Banken sind eindeutig:
In deren Hirn gibt es für grössere Summen nur Hausverkauf, Erbe, Lottogewinn, dicke Abfindung etc.

Dass es arbeitendes Volk gibt, das monatlich über Jahrzehnte anspart und Geld anlegt, kommt in deren Szenario anscheinend nicht vor.
Das geht sogar soweit, dass manche Fintechs oder spanische Banken nicht einmal wissen, dass es bei der Rente nicht jeden Monat eine Abrechnung gibt, egal ob DRV oder private und betriebliche Rente.
Einkommensteuererklärung können die natürlich auch nicht lesen.
Zumindest kapieren manche nicht, dass es verschiedene Arten und prozentuale Anteile der Versteuerung von Renten gibt.
Kapitalerträge auch wenn die 5-stellig sind, werden gar nicht erkannt.

Nein, nicht alle Banken kriegen das hin.
Der Aufwand ist teilweise unerträglich und nur deswegen okay, weil ich mir mittlerweile Ordner mit entsprechenden Dokumenten bereitgelegt habe, die nach Anfrage-Stufen vorgezeigt werden.

Funfact: Chase wollte bis jetzt gar nichts von mir, trotz relativ hoher Summe ;-)
Wird interessant, wenn ich die Summe abziehe.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Wenn das so wäre, gäbe es hier nicht immer wieder Klagen über blockierte oder verzögerte Überweisungen, oder gar gesperrte und gekündigte Konten. Alles weil unschuldige Anleger der Geldwäsche verdächtigt werden.

Wir sollten beim Wort "Geldwäscheverdacht" vorsichtig sein. Das wird hier im Forum inflationär gebraucht, trifft den Sachverhalt aber meistens nicht.

Bei Geldwäscheverdacht ist die Bank verpflichtet, ihn der Staatsanwaltschaft (ich glaube innerhalb 14 Tagen) anzuzeigen. Deshalb geht es beim Zurückhalten von Überweisungen oder Einfrieren von Konten meistens nicht um Geldwäscheverdacht, sondern nur um Prozesse innerhalb der KYC-Anforderungen. Anderfalls müsste ja eine Medung an die SA rausgehen und wenn ich jetzt frage: "Wem hier wurden schon mal Gelder zurück gehalten und wer hat anschließend eine Vorladung zur Polizei erhalten?", wird sich vermutlich niemand melden, obwohl es hier bestimmt hunderte User gibt, denen ersteres schon mindestens einmal widerfahren ist.

Die Bank ist bei Erhebungen im Rahmen von KYC gar nicht berechtigt, die Auszahlung von Geldern zurück zu halten. Das darf sie nur bei Geldwäscheverdacht oder Verdacht auf andere kriminelle Aktivitäten. Das muss sie aber dann der SA melden. Friert sie also Konten ein und zeigt der SA keinen Verdacht auf eine Straftat an, handelt sie willkürrlich. Friert sie Gelder aufgrund einer laufenden KYC-Anfrage ein, handelt sie ebenfalls willkürrlich. Daran halten sich aber viele Neo-Banken nicht und verfahren nach der Devise: Erstmal einfrieren und dann sehen wir weiter. Solange sich nur eine Handvoll Kunden dagegen zur Wehr setzt, wird sich das vermutlich auch nicht ändern.

Was Kündigungen betrifft, geht es hier nie um Geldwäscheverdacht, sonst müsste derjenige ja anschließend Post von der Polizei bekommen. Es geht nur darum, dass der Kunde der Bank einfach zu "kompliziert" ist. Die Banken haben keine Lust, sich mit Kunden zu beschäftigen, die häufig etwas tun, was Rückfragen/KYC verursacht und sieben sie deshalb nach dem Pareto-Prinzip aus.

Dass manche Buden dabei nicht gesetzeskonform vorgehen (z.B. N26 außerordentliche Kündigung ohne trifftigen Grund oder Openbank ordentliche Kündigung mit falscher Frist), ist wieder eine ganz andere Geschichte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Duesentrieb

Erfahrenes Mitglied
22.01.2020
594
646
Wir sollten beim Wort "Geldwäscheverdacht" vorsichtig sein. Das wird hier im Forum inflationär gebraucht, trifft den Sachverhalt aber meistens nicht.

Bei Geldwäscheverdacht ist die Bank verpflichtet, ihn der Staatsanwaltschaft (ich glaube innerhalb 14 Tagen) anzuzeigen. Deshalb geht es beim Zurückhalten von Überweisungen oder Einfrieren von Konten meistens nicht um Geldwäscheverdacht, sondern nur um Prozesse innerhalb der KYC-Anforderungen. ..
Da hast du sicher Recht. Aber was ist der Haupttreiber für die strengen KYC-Vorgaben? Doch wieder Verhinderung von Geldwäsche!
Zugegeben, auch noch Verhinderung von Betrug und Terrorismusfinanzierung, aber bei den hier diskutierten Fällen, Überweisung auf eigene Konten, fallen diese Punkte eh raus.
Ich räume ja ein, dass die Banken hier weitgehend Getriebene sind, weil sie gesetzliche Vorgaben umsetzen. Aber auch da gibt es Unterschiede. Übereifrige Banken kündigen halt gern vorsorglich, bevor es einen konkreten Geldwäscheverdacht gibt, der eine Meldung erforderlich macht. Eine Bank, die Auszahlungen von Tagesgeld auf ein Referenzkonto mehrere Tage zurückhält, fällt nach meinen Erfahrungen auch aus dem Rahmen.
Zudem frage ich mich, ob ein verdeckter, telefonischer Austausch zwischen Banken wie von [I]1790484[/I] oben erwähnt, datenschutzkonform ist.
 
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wizzard

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09.03.2009
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Ich werde jetzt keine 100 Seiten lesen, aber ich gehe stark davon aus, dass die Aushebelung des Bankgeheimnisses einen begründeten Anfangsverdacht voraussetzt. Einfach mal bei der Absenderbank anrufen und sich über mein Zahlungsverhalten auszutauschen geht sicher nicht. Und wie identifiziert sich denn der Bankmitarbeiter, der anruft? Kann ich das auch einfach mal ausprobieren und sagen, ich bin der Herr Müller von der Chase?
 
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Duesentrieb

Erfahrenes Mitglied
22.01.2020
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GwG 11 u. 17 bzw. den sonnigen Tag nutzen und die "Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz" der BaFin" lesen😎
Die heißen wohl zu Recht AuA. Zum Datenaustausch bezüglich nicht verdächtigter Kunden habe ich auf die Schnelle nicht viel gefunden. Ich bekomme aber den Eindruck, dass der Staat die Banken zu Hilfssherriffs - oder schlimmer - macht und zu ausgeprägter Überwachung verpflichtet. Woran erinnert mich das nur?
 
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1790484

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
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Ich werde jetzt keine 100 Seiten lesen, aber ich gehe stark davon aus, dass die Aushebelung des Bankgeheimnisses einen begründeten Anfangsverdacht voraussetzt. Einfach mal bei der Absenderbank anrufen und sich über mein Zahlungsverhalten auszutauschen geht sicher nicht. Und wie identifiziert sich denn der Bankmitarbeiter, der anruft? Kann ich das auch einfach mal ausprobieren und sagen, ich bin der Herr Müller von der Chase?
Ganz einfach… es gibt ein entsprechendes Verzeichnis mit Angabe der Durchwahlen, E-Mail Adressen und Namen der Ansprechpartner die dazu autorisiert sind, bei den entsprechenden Banken.
Man kennt sich halt auch schnell untereinander… bei den großen Banken, da ist es dann halt schnell geklärt.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Woran ich das festmache? An meiner Lebenserfahrung. Wenn es so wäre, wie geschildert und wir hier schon in einem Forum darüber diskutieren, warum sind dann nicht längst die Strafverfolgungsbehörden eingeschritten? Vorsätzliche Verletzung des Bankgeheimnisses, die dann angeblich noch regelmäßig stattfindet, ist kein Kavaliersdelikt.
 
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