LX: Corona-Einschränkungen bei Swiss (ehemals Swiss fliegt nur noch mit sechs Maschinen)

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ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
2.037
838
ZRH & DUS
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Hatte selbiges Problem auf der gleichen Route für September mit LX1018.
Meine Frau und meine Tochter hatten den Flug über Swiss gebucht - Mitteilung über die Streichung und Umbuchung auf früheren Flug kam auch mit der Standard-Email (entweder akzeptieren oder Stornieren).
"Stornieren" ist da aber dann auch die normale Stornierung über die Tarifregeln, oder?

Ich will ja eigentlich einfach nur die Rückerstattung anstoßen - in der Hoffnung, dass das Geld dann irgendwann wieder auf der KK auftaucht.
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.605
879
ich komme bald in die 2 Wochen vor Flug -Frist und muss dann auch entscheiden. Also LX-Flüge nach BRE finden diesen Sommer definitiv nicht statt und verschieben lässt sich die Reise höchstens exakt um ein Jahr in den Juli/August 2021. Könnte ich denn überhaupt jetzt auf Termine in über ein Jahr umgebucht werden? Aktuell verkauft Swiss ja nur Tickets bis Ende Juni 2021. Hätte eine jetzige Umbuchung auf einen Termin in 2021 eigentlich zur Folge, dass ich den Flug dann 2021 nicht mehr umbuchen kann (wenn corona noch nicht weg ist oder Trump oder Pence oder Biden immer noch keine Europäer reinlässt)
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
2.037
838
ZRH & DUS
ich komme bald in die 2 Wochen vor Flug -Frist und muss dann auch entscheiden. Also LX-Flüge nach BRE finden diesen Sommer definitiv nicht statt und verschieben lässt sich die Reise höchstens exakt um ein Jahr in den Juli/August 2021.
Mal ganz simpel gefragt: welchen Vorteil hätte man davon, den Flug jetzt umzubuchen, anstatt sich erstmal das Geld wiedergeben zu lassen und dann in später unter Umständen selbst neu zu buchen? LX/LH stellen sich dabei ja selbst ein Bein, indem man die 50-Euro-Bonus nur für Flüge bis zum Jahresende zuschießt - ja danke, im November muss ich nicht nach Mallorca :)
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
Wenn Du ein günstiges Ticket hast, ist der Vorteil, dass Du kostenlos umbuchen kannst, auch wenn Neubuchung deutlich teurer wäre.

Ob das bei einer Reise für in über einem Jahr und wo man noch nicht mal sicher weiß, ob man da fliegen will / kann, Sinn macht, ist eine andere Frage. Zumal da es hier auch Spekulation ist, wo nächstes Jahr die Preise sein werden....

Bleibt halt das Problem, dass man bei Erstattung derzeit auch nicht weiß, wann das Geld kommt. Bei LX warte ich seit März....
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.605
879
Preis war schon ok. Valentinsspezial irgendwie um 1,5K C in die USA. Problem bei Erstattung ist, dass ich über ebookers gebucht hatte, weil es die Wunschverbindungs-Kombi LX hin und LH zurück weder bei LH noch bei LX direkt gab. Abgesehen von der Servicegebühr wurde der Ticketpreis aber von Swiss abgebucht, also sollten die doch auch direkt erstatten können, oder?
 

rembefli

Aktives Mitglied
04.02.2010
230
11
Ob sie es könnten, weiss ich nicht. Aus eigener Erfahrung wird man direkt an ebookers, bzw. das entsprechende OTA verwiesen.
 

Philipp292

Aktives Mitglied
23.10.2014
136
19
Hallo zusammen,

gibt es eigentlich neue Infos zu Helvetic Airways aus? Ist es absehbar, dass die bald wieder für Swiss fliegen?
 

Moostal

Erfahrenes Mitglied
21.06.2010
804
0
Wenn Du ein günstiges Ticket hast, ist der Vorteil, dass Du kostenlos umbuchen kannst, auch wenn Neubuchung deutlich teurer wäre.

Kostenlos umbuchen ja aber nur bei gleicher Buchungsklasse. Bei einer besonders günstigen Urspungsbuchung Z.B aus einem Sale, muss man bei einer Umbuchung praktisch bei allen Daten eine Differenz bezahlen.
 

3RONVAC

Erfahrenes Mitglied
28.08.2017
2.707
11.479
Kostenlos umbuchen ja aber nur bei gleicher Buchungsklasse. Bei einer besonders günstigen Urspungsbuchung Z.B aus einem Sale, muss man bei einer Umbuchung praktisch bei allen Daten eine Differenz bezahlen.

Aber nicht bei einer INVOL Umbuchung, da gibt es keine Tarifdifferenz, weil Ersatzbeförderung.
 

Moostal

Erfahrenes Mitglied
21.06.2010
804
0
Aber nicht bei einer INVOL Umbuchung, da gibt es keine Tarifdifferenz, weil Ersatzbeförderung.

Ich denke bei INVOL (unfreiwillig) Umbuchungen kommt es auch auf die Kurzfristigkeit der Stornierung an. Wird z.B. bereits heute der Hinflug z.B. im Oktober 2020 an dem gebuchten Tag storniert - kann man heute kostenlos auf ein späteres Datum bis Ende 2021 umbuchen aber nur mit einer Zahlung einer evtl. anfallenden Tarifdifferenz. Das habe ich nicht gehört oder gelesen - selbst erfahren.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
Nein, bei gestrichenen Flügen kannst Du die gleiche Reise als INVOL auf ein späteres Datum umbuchen, ohne Tarifdifferenz zu zahlen. Gilt so in etwa ab Mitte Mai (davor hielten sie tatsächlich an der Tarifdifferenz fest). Wird doch so ausführlich im entsprechenden Thread zu den Umbuchungsmöglichkeiten bei der LH-Gruppe diskutiert.
 

Moostal

Erfahrenes Mitglied
21.06.2010
804
0
Nein, bei gestrichenen Flügen kannst Du die gleiche Reise als INVOL auf ein späteres Datum umbuchen, ohne Tarifdifferenz zu zahlen. Gilt so in etwa ab Mitte Mai (davor hielten sie tatsächlich an der Tarifdifferenz fest). Wird doch so ausführlich im entsprechenden Thread zu den Umbuchungsmöglichkeiten bei der LH-Gruppe diskutiert.

Das hatte bei mir von ca. 2 Monaten auch geklappt. Diesen Montag via. Hotline wusste der Mitarbeiter nichts von dieser Regelung und wollte mir die Tarifdifferenz berechnen und das innerhalb der Ticketgültigkeit. Es gibt bei der Hotline offenbar Qualitätsunterschiede.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.138
München
Das hatte bei mir von ca. 2 Monaten auch geklappt. Diesen Montag via. Hotline wusste der Mitarbeiter nichts von dieser Regelung und wollte mir die Tarifdifferenz berechnen und das innerhalb der Ticketgültigkeit. Es gibt bei der Hotline offenbar Qualitätsunterschiede.
Nein, die Callcenter haben die Arbeitsanweisung, den Kunden nach Möglichkeit die Umbuchung nach den Kulanzregeln anzubieten.

Vorteil 1 für die Airline: Es wird der tagesaktuelle Preis einkassiert und die neuen Reisedaten nicht "unter Wert" verkauft
Vorteil 2 für die Airline: Die Kulanzregel kann nur einmalig genutzt werden, wird in der Folge kein weiterer Flug gestrichen, kann man für zukünftige Umbuchungen die Hand aufhalten

Die Umbuchung nach der Kulanzregel macht für den Passagier nur Sinn, wenn man entweder Start- oder Zielort bzw. die Reiseklasse ändern möchte.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
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BRU
Die Umbuchung nach der Kulanzregel macht für den Passagier nur Sinn, wenn man entweder Start- oder Zielort bzw. die Reiseklasse ändern möchte.

Was ist in Fällen, wo die Reise am neuen Flugdatum billiger wäre und sie doch eigentlich die Tarifdifferenz erstatten müssten? Wobei sie da vermutlich dann den Kunden nach INVOL-Regeln umbuchen werden....
 

rcs

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06.03.2009
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Was ist in Fällen, wo die Reise am neuen Flugdatum billiger wäre und sie doch eigentlich die Tarifdifferenz erstatten müssten? Wobei sie da vermutlich dann den Kunden nach INVOL-Regeln umbuchen werden....
In dem Fall ist der Passagier am besten beraten, das von der Stornierung betroffene Ticket erstatten zu lassen und zum niedrigeren Preis neu zu buchen. Freiwillig wird das die Airline aber den meisten Kunden natürlich nicht auf's Butterbrot schmieren.
 
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danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
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Kloten, CH
Hallo zusammen,

gibt es eigentlich neue Infos zu Helvetic Airways aus? Ist es absehbar, dass die bald wieder für Swiss fliegen?

Die Situation mit Helvetic hat zumindest in meiner betroffenen Buchung eine Verbesserung erfahren, neu soll mit E2 geflogen werden. Wär dann für mich eine Premiere, soll aber wohl geräumiger sein.
 

Philipp292

Aktives Mitglied
23.10.2014
136
19
Ich habe jetzt einfach auch mal gebucht. So habe ich die Chance den E2 mitzunehmen.

Viele Grüße
Philipp
 

MAD

Erfahrenes Mitglied
27.11.2011
444
446
DUS/MTY
Mein Flug CUN-ZRH für September wurde jetzt auch gestrichen und irgendwie werde ich aus der Email von Swiss nicht zu schlau. Angeboten wird Annahme der Flugplanänderung (also nur Zubringer ZUR - DUS) oder Fliegen zu einem späteren Zeitpunkt. Was bedeutet Annahme der Änderung in diesem Fall? Da bliebe ja nur der Zubringer nach DUS übrig.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
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BRU
Mein Flug CUN-ZRH für September wurde jetzt auch gestrichen und irgendwie werde ich aus der Email von Swiss nicht zu schlau. Angeboten wird Annahme der Flugplanänderung (also nur Zubringer ZUR - DUS) oder Fliegen zu einem späteren Zeitpunkt. Was bedeutet Annahme der Änderung in diesem Fall? Da bliebe ja nur der Zubringer nach DUS übrig.

Das ist derzeit innerhalb der LH-Gruppe häufig der Fall: Gestrichene Segmente fehlen einfach - trotzdem wird einem die Möglichkeit gegeben, die "Änderung" anzunehmen. Bleibt also nur Anruf bei der Hotline (sofern man sich nicht auf den "Voucher" einlassen will).

Andererseits bekommt man exakt die gleiche Mail bei völlig irrelevanten Zeitenänderungen um 5 Minuten (die letzten Tage einen ganzen Schwall an solchen E-Mails bekommen) - die man ebenfalls entweder annehmen kann oder einen "Voucher" verlangen. Wobei ich daran zweifele, dass die wirklich ein Grund dafür wären, zu einem späteren Zeitpunkt zu fliegen.

Also offensichtlich Einheitsmail mit Einheits-Optionen für alle, wo sich irgendwas geändert hat - egal, ob irrelevante Zeitverschiebung oder Streichung von einem oder mehreren Segmenten...
 
A

Anonym-36803

Guest
Soeben aus heiterem Himmel Erstattungsinfos für meine beiden ausstehenden Swiss Refunds per eMail bekommen. Die Refunds hatte ich Anfang bzw. Mitte April beantragt.

Mal schauen, wann das Geld dann wieder auf der KK ist.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.208
3.189
ZRH
In den letzten Tagen habe ich knapp CHF 3k zurückerstattet bekommen, sowohl S&G von Awards wie auch reguläre paid Tickets.
Eine Systematik kann ich aber nicht erkennen, von den Flugdaten her scheint es nicht abzuhängen.
 

flospi

Erfahrenes Mitglied
11.02.2010
1.286
136
CH-SZ
Ähnliche Erfahrungen hier... Gemäss Auskunft per E-Mail ist eine Rückerstattung am 15.7. ausgeführt worden. Auf meiner Kreditkarte ist aber noch nix angekommen. E-Mail gab es hier auch nicht. Für eine andere Buchung heute eine E-Mail bekommen, aber das Geld ist auch noch nicht da.
Abbuchen können sie schnell, rückerstatten nicht :)
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.399
1.890
Ähnliche Erfahrungen hier... Gemäss Auskunft per E-Mail ist eine Rückerstattung am 15.7. ausgeführt worden. Auf meiner Kreditkarte ist aber noch nix angekommen. E-Mail gab es hier auch nicht. Für eine andere Buchung heute eine E-Mail bekommen, aber das Geld ist auch noch nicht da.
Abbuchen können sie schnell, rückerstatten nicht :)

Bei mir wars genau gleich, das Geld war dann aber plötzlich da, mit Valuta vom entsprechenden Datum.
Gut möglich, dass das in Batches läuft. Es ist davon auszugehen, dass das Geld in den nächsten paar Tagen kommt, dann wäre es spannend zu wissen, welches Valutadatum auf der KK-Abrechnung steht.
 

flospi

Erfahrenes Mitglied
11.02.2010
1.286
136
CH-SZ
Bei mir wars genau gleich, das Geld war dann aber plötzlich da, mit Valuta vom entsprechenden Datum.
Gut möglich, dass das in Batches läuft. Es ist davon auszugehen, dass das Geld in den nächsten paar Tagen kommt, dann wäre es spannend zu wissen, welches Valutadatum auf der KK-Abrechnung steht.

Die Rückerstattung für die ich gestern die E-Mail erhalten habe, ist über Nacht das Geld eingetroffen. Für die bestätigte Rückerstattung vom (angeblich) 15.7. noch nix.