Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
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Es soll Fälle geben, bei denen der Kunde erfolgreich gegen die LH geklagt und den ursprünglich gezahlten Euro-Betrag zurückerhalten hat.

Fast. Erfolgreich waren Verfahren, bei denen die Erstattung zu spät, der Kurs sich dadurch änderte. Die Sache C-356/19 vom EuGH bezog sich auf die Ausgleichsleistung
 
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FlyingMusician

Erfahrenes Mitglied
01.05.2018
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Ich habe noch ein Ticket aus Anfang 2020 ex Kiew "on Hold"- leider sieht es aktuell so aus, als könnte ich die Reise mit dem Ziel Hong Kong nicht im erlaubten Reisezeitraum antreten. Man bot mir eine Erstattung an.

Nun stellt sich mir folgende Frage:
Üblicherweise wird ja bei einer Erstattung auf die ursprüngliche Zahlungsart und Währung zurückgegriffen (In meinem Fall die M&M Kreditkarte und ukrainischer Hrywnja (UAH)
Ich lese überall, die ukrainische Währung kann derzeit nicht gehandelt werden. Das LH Callcenter meinte, die Ticketingabteilung würde einfach die Erstattung veranlassen - Von Problemen mit der Ukrainischen Währung wüsste man nichts.
Nun könnte ich es ja einfach drauf ankommen lassen - möchte jedoch ungern riskieren, (wenn überhaupt) nur wenige Cents zu erhalten.
Hatte jemand von euch zufälligerweise einen ähnlichen Fall? Falls nicht, an wen kann ich mich wenden? Die DKB?
Ich hatte den Fall, dass mir ein First-Class-Ticket ex Kiew erstattet wurde. Waren am Ende 400 € weniger als gezahlt. Das Ticket war in 2020 gebucht, sollte im September 2021 nach Kiew gehen und wurde da aber gedowngradet. Daraufhin wollte ich den Flugpreis erstattet bekommen.
Da ich in der Zwischenzeit aber schon einen Anwalt eingeschaltet hatte (weil sich Lufthansa zu lange Zeit gelassen hat mit der Erstattung) und Lufthansa auch die Anwaltskosten nicht übernehmen wollte, haben wir geklagt. Und zwar gegen Erstattung der nicht stornierbaren Hotelkosten, des Währungsausgleichs, der Anwaltskosten und der Prozesskosten. Habe den Prozess gewonnen.
 
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FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
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浪人
Ich habe noch ein Ticket aus Anfang 2020 ex Kiew "on Hold"- leider sieht es aktuell so aus, als könnte ich die Reise mit dem Ziel Hong Kong nicht im erlaubten Reisezeitraum antreten. Man bot mir eine Erstattung an.
...wegen HK oder wegen K?

wenn K, dann evtl. umbuchen ex Polen oder so?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Währungsausgleich bezogen auf...?
  • Erstattungsverlangen + 7 Tage = Kein Problem.
  • Buchungszeitpunkt = Glück gehabt

Sehe ich genau so. Wenn man absichtlich ein Ticket für einen anderen (noch dazu nicht EU) Markt in einer anderen Währung bucht, kann man der LH nicht nachträglich das Währungsrisiko für diese Buchung aufdrücken. Könnte ja auch umgekehrt sein.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Sehe ich genau so. Wenn man absichtlich ein Ticket für einen anderen (noch dazu nicht EU) Markt in einer anderen Währung bucht, kann man der LH nicht nachträglich das Währungsrisiko für diese Buchung aufdrücken. Könnte ja auch umgekehrt sein.
Das sehe ich anders. Ein Kunde in Deutschland geht auf Lufthansa.de und bucht einen Flug KBP-FRA-KBP. Danach geht derselbe Kunde immer noch in Deutschland wieder auf Lufthansa.de und bucht FRA-KBP-FRA. Das sind die gleichen Flügen, nur in unterschiedlicher Reihenfolge. Aus meiner Sicht ist es weder nachvollziehbar, noch wird ausreichend auf die Konsequenzen hingewiesen, dass beide Vorgänge vertraglich erheblich unterschiedlich behandelt werden.
 

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
2.956
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浪人
Hehe, ist bei z.B. USA Flügen der LH nicht anders – FRA-SFO-FRA ist preiswerter als SFO-FRA-SFO...
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Hehe, ist bei z.B. USA Flügen der LH nicht anders – FRA-SFO-FRA ist preiswerter als SFO-FRA-SFO...
Geht nicht um den Preis, sondern um vertragliche Regelungen sowie dass in Fremdwährung berechnet wird. Und ja, das macht die LH überall so. Dadurch wird es allerdings nicht besser.
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
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Sehe ich genau so. Wenn man absichtlich ein Ticket für einen anderen (noch dazu nicht EU) Markt in einer anderen Währung bucht, kann man der LH nicht nachträglich das Währungsrisiko für diese Buchung aufdrücken. Könnte ja auch umgekehrt sein.
Die Lufthansa hat überhaupt kein Währungsrisiko. Die Lufthansa kann das Geld nehmen und sofort in Euro oder Dollar oder sonstwas umtauschen. Sie kann auch gleich noch den Ölpreis absichern, wenn sie will. Sie könnte auch einfach Euro nehmen von einem deutschen Verbraucher.
Bedenke, die 100% Vorauszahlungspflicht stellt die Airlines vorsichtig gesagt sehr gut gegenüber den Kunden. Das steht dem Werkvertragsrecht im BGB diametral entgegen und wurde vom BGH mit juristischer Verrenkung für rechtens erklärt. Da kann die Airline die volle Summe 1 Jahr vorher schon nehmen und unternehmerisch damit so arbeiten, dass das unternehmerische Risiko (einschl. Währungsrisiken etc.) minimiert wird. Im Gegenzug fände ich es absolut überhaupt nicht unverhältnismäßig, wenn ein EU-Kunde bei einer EU-Airline dann auch im Erstattungsfall das Geld entsprechend der ursprünglich gezahlten Euro-Summe zurückbekommt.
Dass man die Leistung bei "Lufthansa Ukraine" eingekauft hat, ist doch ein offensichtliches Scheinkonstrukt im B2C-Geschäft.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.171
3.154
Geht nicht um den Preis, sondern um vertragliche Regelungen sowie dass in Fremdwährung berechnet wird. Und ja, das macht die LH überall so. Dadurch wird es allerdings nicht besser.

Na ja, es steht ja jedem frei, sein Ticket aus DE in € zu buchen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Na ja, es steht ja jedem frei, sein Ticket aus DE in € zu buchen.
Ja, klar. Hilft nur nicht, wenn man von außerhalb DE abfliegen will.

Dass der Abflugort Währung und Vertragsrecht bestimmt, ist m.E. nicht nachvollziehbar.

Apple verschickt seine iPhones auch aus Shanghai, berechnet jedoch weder in Yuan noch gelten chinesische Garantiebedingungen.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Ich bestelle es auf www.apple.de, so wie ich meine LH-Flüge auf www.lufthansa.de buche.

Bei einem Abflug aus einem anderen Land als DE wirst Du automatisch auf den entsprechenden lokalen Shop weitergeleitet. Ist auch so bei Reisen, die in den USA beginnen. Die sind übrigens, gerade in C oder F, bis zu doppelt so teuer wie in DE.

Ich verstehe aber schon, was Du meinst. Ist halt so, dass das Land des Abflugortes die Bedingungen definiert. Das hat Vor- und Nachteile. In Summe überwiegen aber bei weitem die Vorteile. Sonst würden für eine Buchung mit EK die rechtlichen Bedingungen der VAE gelten. Da ist es dann so, dass Verbraucherrechte nur gelten, wenn Du zur Königsfamilie gehörst.
Innerhalb der EU gelten für Verbraucher im großen und ganzen überall die gleichen Bedingungen.
 

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
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浪人
Der Wechselkurs ist's nicht – ich kann's mir in EUR und USD auspreisen lassen.

Der lokale Landesshop ist's auch nicht – den kann ich mit Geduld "erzwingen".

Und die diversen Steuern und Gebühren sind's auch nicht – die einzelnen Komponenten im Ticket sind da alles mehr oder weniger gleich.

Nee, es ist echt der Basis-Ticket-Preis selbst – ex-DE ist er einfach merklich niedriger als ex-US.

Und ja, so bucht der US-basierte LH-Vielflieger eben Rundtrips ex-DE... mit teils langen Zeiten bis zum Rückflug.

Sorgt bei mir immer wieder für gelegentliche Heiterkeit mit dem Personal am Schalter... :)
 

FlyingMusician

Erfahrenes Mitglied
01.05.2018
417
131
Währungsausgleich bezogen auf...?
  • Erstattungsverlangen + 7 Tage = Kein Problem.
  • Buchungszeitpunkt = Glück gehabt
Der Eurobetrag, der zum Buchungszeitpunkt von meiner Kreditkarte abgezogen wurde. Falls du Interesse hast, kann ich dir gerne die Klageschrift und Argumentation weiterleiten.
 

HROflyer

Reguläres Mitglied
29.09.2016
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Ich habe noch eine Buchung von August 2020, der Flug hat wegen Corona nicht stattgefunden und liegt seitdem "auf Eis". Ich versuche gerade eine Umschreibung auf einen neue Termin zu erreichen. Hier stellt sich Lufthansa allerdings quer. Sollte dies nicht möglich sein, welche Optionen hätte ich dann? Die Hotline behauptet, die einzige Option sei die Ausstellung eines Vouchers.
 

HROflyer

Reguläres Mitglied
29.09.2016
40
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Der Flug wurde von LH damals annulliert. Zuvor kam am 1. Juli 2020 eine Buchungsänderung, auf die ich nicht reagiert habe. Eine Information, dass der ursprüngliche Flug annnulliert wurde, habe ich niemals erhalten. Ich habe LH an customer.relations@lufthansa.com meine Wunschverbindung inkl. Frist mitgeteilt und hoffe auf ein Einlenken. Vielen Dank für diesen Hinweis.
 
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Sesselfurzer

Erfahrenes Mitglied
13.03.2017
395
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CGN
Kurze Frage zur aktuellen Situation:

Eine Kollegin hat einen anstehenden Flug (Meilenschnäppchen) mit ihrem +1 in die USA für 3 Wochen. Aktuelle Einreisebestimmung nur noch „geimpft sein“ nicht mehr negativ getestet.

Jetzt hatte ihr +1 auf der Arbeit in einem Meeting einen Kontakt mit mittlerweile positiv getestetem Arbeitskollegen.
Er ist bislang negativ getestet.

Frage von ihr:
Was machen sie am besten falls er positiv wird?

Überlegungen bislang:
Er verschiebt seine Anreise um X Tage (LH nach Kulanz fragen)
Alternativ: Er lässt Hinflug verfallen und bucht OneWay Flug in X Tagen und nutzt nur Rückflug.

Weiß da jemand was zu?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
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Neuss
www.drboese.de
Variante zwei finde ich als RA gut: Vermutlich gibt's dann noch 600,00 € Urlaubsgeld zusätzlich + ne gute Buchungsklasse, Stichwort: Couponreihenfolge.