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Es soll Fälle geben, bei denen der Kunde erfolgreich gegen die LH geklagt und den ursprünglich gezahlten Euro-Betrag zurückerhalten hat.
Fast. Erfolgreich waren Verfahren, bei denen die Erstattung zu spät, der Kurs sich dadurch änderte. Die Sache C-356/19 vom EuGH bezog sich auf die Ausgleichsleistung