Mich würde wie gesagt interessieren, wie die Forderungen nach EU261 ausgehen werden. Wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Verzögerungen/ausfälle ausschließlich durch Probleme auf Seiten des Flughafens entstanden, sind sie wohl raus. Generell von "höherer Gewalt" zu sprechen, zeugt von einem seltsamen Verständnis für Verantwortung für seine eingesetzten IT-Systeme.
Die FAZ schrieb z.B. (
https://archive.is/HNp06) "Allerdings machte das Unternehmen [Flightright] den Kunden angesichts der außergewöhnlichen Umstände wenig Hoffnung auf eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung, die je nach Entfernung bis zu 600 Euro pro Flug betragen können."
Das spricht m.E. nicht dafür, Flightright zukünftig EU261-Claims anzuvertrauen.
Nur weil Millionen anderer Unternehmen aus zig Branchen dasselbe Problem haben, das sich gleichzeitig/zeitnah manifestierte, heißt das m.E. nicht, dass es sich um höhere Gewalt oder "außergewöhnliche Umstände" handelt.
Wird spannend. Vielleicht kann hier jemand, der sich beruflich mit dem rechtlichen Aspekt auskennt, den Punkt kommentieren.