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Debitkarte aus Händlersicht

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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
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Kann es in einem solchen Fall auch vorkommen, das bei einer Zahlung mit girocard an der Kasse zunächst die Zahlung genehmigt wird, weil die Bank nicht auf Deckung prüft, aber dann im nachhinein, nachdem der Kunde bereits weg ist, die Bank die Transaktion noch ablehnt?

Dies würde bedeuten, das der Händler, in welcher Form auch immer, den Kunden ausfindig machen muss um sein Geld zu erhalten.
Nein, die Bank gibt eine Zahlungsgarantie. Wie Doggelbecher bereits schrieb, für diese lockere Karten-Konfiguartion haftet die Bank... Die es natürlich vom Karten-Inhaber zurück fordert.

Wieso die Bank überhaupt diese Konfiguration "anbietet" weiß ich nicht... Also welche Vorteile das für die Bank bzw. den Kunden haben soll?
 
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StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Der Vorteil für den Kunden ist wohl das die Karte immer akzeptiert wird, hingegen die Bank für eine eventuell geduldete Überziehung, gemäß §505 BGB, relativ hohe Zinsen verlangen kann.

Ich frag mich aber auch, ob eine solche Konstellation, bei der grundsätzlich nicht auf Deckung geprüft wird, überhaupt legal ist? Was ist wenn ein Kunde das überhaupt gar nicht möchte, das er eventuell Schulden macht? Ist hier dann eine Bank nicht verpflichtet, auch die Möglichkeit, einer Deckungsprüfung anzubieten?
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Der Vorteil für den Kunden ist wohl das die Karte immer akzeptiert wird, hingegen die Bank für eine eventuell geduldete Überziehung, gemäß §505 BGB, relativ hohe Zinsen verlangen kann.

Ich frag mich aber auch, ob eine solche Konstellation, bei der grundsätzlich nicht auf Deckung geprüft wird, überhaupt legal ist? Was ist wenn ein Kunde das überhaupt gar nicht möchte, das er eventuell Schulden macht? Ist hier dann eine Bank nicht verpflichtet, auch die Möglichkeit, einer Deckungsprüfung anzubieten?
Glaubst du das Banken diese Konstellation freischalten bei Kunden bei denen man Gefahr läuft, dass eine Überziehung von Guthaben und Dispo erfolgt? Das Risiko schätze ich dabei sehr enorm ein weil die Überziehungs-möglichkeit dabei in die tausende von Euro gehen kann.

Darüber hinaus vermute ich, dass jemand der ausdrücklich auf einen Dispo und Überziehungs-Möglichkeit verzichtet, diese Konstellation nicht besitzt. Illegal wäre das aber sicherlich trotzdem nicht... Ein Girokonto ist ja kein Prepaid Account und somit sind Überziehungen niemals ausgeschlossen. Am Ende ist es ja der Kunde der dies tut, nicht die Bank ;)
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.191
20
Der Vorteil für den Kunden ist wohl das die Karte immer akzeptiert wird, hingegen die Bank für eine eventuell geduldete Überziehung, gemäß §505 BGB, relativ hohe Zinsen verlangen kann.

Ich frag mich aber auch, ob eine solche Konstellation, bei der grundsätzlich nicht auf Deckung geprüft wird, überhaupt legal ist? Was ist wenn ein Kunde das überhaupt gar nicht möchte, das er eventuell Schulden macht? Ist hier dann eine Bank nicht verpflichtet, auch die Möglichkeit, einer Deckungsprüfung anzubieten?
Es kann eh an jeder Ecke ELV sein, also who cares. Eine Girocard ist in keiner Konfiguration nicht überziehbar.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Es kann eh an jeder Ecke ELV sein, also who cares. Eine Girocard ist in keiner Konfiguration nicht überziehbar.
Aber da haftet nicht die Bank sondern der Händler... Das dürfte einen enormen Unterschied ausmachen für den Händler.
niemand kann eine Prepaid-KK irgendwie überziehen.
Klar geht das ;)

1. Hochgeprägte Karten wie das bei Revolut der Fall ist. - Haftung je nach Land und Akzeptanzvertrag Händler oder Bank.
2. Händler die offline Zahlungen akzeptieren trotz, dass der Service Code etwas anderes aussagt (in Deutschland z.B. Parkhäuser ohne online Anbindung) - Haftung Händler
3. Währungsschwankungen zwischen Autorisierung und effektiver Buchung. - Haftung Bank
4. Geldautomaten die im offline Modus Notfall Auszahlungen vornehmen (z.B. HypoVereinsbank/Unicredit in Deutschland... Wenn meines Wissens auch nur 50 Euro) - Haftung ?
etc.
 

totga

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
654
14
Aber da haftet nicht die Bank sondern der Händler... Das dürfte einen enormen Unterschied ausmachen für den Händler.

Klar geht das ;)

1. Hochgeprägte Karten wie das bei Revolut der Fall ist. - Haftung je nach Land und Akzeptanzvertrag Händler oder Bank.
2. Händler die offline Zahlungen akzeptieren trotz, dass der Service Code etwas anderes aussagt (in Deutschland z.B. Parkhäuser ohne online Anbindung) - Haftung Händler
3. Währungsschwankungen zwischen Autorisierung und effektiver Buchung. - Haftung Bank
4. Geldautomaten die im offline Modus Notfall Auszahlungen vornehmen (z.B. HypoVereinsbank/Unicredit in Deutschland... Wenn meines Wissens auch nur 50 Euro) - Haftung ?
etc.
Zu
1.: Ist das mittlerweile nicht fast schon die Regel? Ich denke and Revolut, DiPocket, Neteller, zuletzt auch Kalixa und dann ja noch einige die extra als "hochgeprägt ohne Schufa" beworben werden.
Wurde da irgendwann etwas an den Richtlinien beworben.
2.: Ja, ich konnte auch mal am Parkautomaten meine Revolut überziehen (war unter einem Euro), habe ich dann auch sofort (also ein paar Minuten später), bevor es eingereicht wurde, per Kartenaufladung wieder ausgeglichen.
4.: Müssten dann aber nicht an jedem Geldautomaten (auch in der selben Filiale) 50 Euro möglich sein?
Wenn auch noch andere Banken das anbieten, kann der Betrag ja auch schnell steigen.
Und werden dafür auch nicht offlinefähige Karten akzeptiert?
Geht das auch mit Girocards oder Maestro/VPAY?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
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Zu
1.: Ist das mittlerweile nicht fast schon die Regel? Ich denke and Revolut, DiPocket, Neteller, zuletzt auch Kalixa und dann ja noch einige die extra als "hochgeprägt ohne Schufa" beworben werden.
Wurde da irgendwann etwas an den Richtlinien beworben.
2.: Ja, ich konnte auch mal am Parkautomaten meine Revolut überziehen (war unter einem Euro), habe ich dann auch sofort (also ein paar Minuten später), bevor es eingereicht wurde, per Kartenaufladung wieder ausgeglichen.
4.: Müssten dann aber nicht an jedem Geldautomaten (auch in der selben Filiale) 50 Euro möglich sein?
Wenn auch noch andere Banken das anbieten, kann der Betrag ja auch schnell steigen.
Und werden dafür auch nicht offlinefähige Karten akzeptiert?
Geht das auch mit Girocards oder Maestro/VPAY?
1. Die Regel macht es ja nicht besser. In Deutschland ist die Hochprägung in den meisten Fällen uninteressant aber in einigen Ländern findet das noch Anwendung auch ohne Telefonische Autorisierung.

2. Hättest du am Parkautomat aber 300 Euro gehabt, wäre das auch gegangen ;)

3. Ja, dass geht bei der HVB auch mit der Girocard... Sogar mit der "Service Code" die bei schlechter Bonität rausgegeben wird. - Allerdings ist es für den Kunden nicht zu erkennen wann die Automaten offline sind, dass ist nur circa 30 Minuten am Tag (Nacht) aus Abrechnungsgründen. (Außer man merkt es weil man nur 50 Euro abheben kann) - Von daher ist ein missbrauch recht schwer.

Ob man an verschiedenen Automaten mehrfach abheben kann, weiß ich nicht. Effektiv wird die Transaktion ja auf dem Chip hinterlegt aber ob das die Automaten auch auslesen, weiß ich nicht.