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Auch für DJI Mavic Mini 1 oder 2, ist eine Registrierung beim LBA sowie Drohnen-Haftpflichtversicherung erforderlich. Selbst so kleine Drohnen können Schaden anrichten und müssen daher versichert werden. Quelle: drohnen.de
Zitat:
"Ergänzende Info zur DJI Mini 2 und DJI Mavic Mini: Bei Drohnen mit einem Gewicht von unter 250 Gramm ist eine Befreiung von der Registrierung nur vorgesehen, wenn die Drohne keine Kamera besitzt oder den Spielzeugrichtlinien (EU 2009/48/EC) entspricht. Die DJI MINI Modelle besitzen aber eine Kamera und entsprechen außerdem laut DJI nicht den genannten Spielzeugrichtlinien. Daher ist auch für diese Drohnen trotz einem Gewicht von unter 250 Gramm eine Registrierung des Piloten gesetzlich vorgeschrieben!"
Zitat:
"Ergänzende Info zur DJI Mini 2 und DJI Mavic Mini: Bei Drohnen mit einem Gewicht von unter 250 Gramm ist eine Befreiung von der Registrierung nur vorgesehen, wenn die Drohne keine Kamera besitzt oder den Spielzeugrichtlinien (EU 2009/48/EC) entspricht. Die DJI MINI Modelle besitzen aber eine Kamera und entsprechen außerdem laut DJI nicht den genannten Spielzeugrichtlinien. Daher ist auch für diese Drohnen trotz einem Gewicht von unter 250 Gramm eine Registrierung des Piloten gesetzlich vorgeschrieben!"