Downgrade Praemienticket

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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9.415
BRU
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Kann ich auf ein kostenfreies Storno bestehen?

Ja, kannst Du. Oder alternativ um Umbuchung auf eine andere Verbindung bitten, auf der es eine F gibt.

Wenn Du die C akzeptierst, würdest Du aber die Meilendifferenz bekommen. Und die Benachrichtigung wäre sicher auch noch irgendwann gekommen (mit der üblichen 14-Tage-Frist, der Buchungsänderung zuzustimmen). Da Du es aber schon gesehen hast, würde ich anrufen.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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6
Wien
...
Kann ich auf ein kostenfreies Storno bestehen?

Das auf jeden Fall. Und ihnen gleich die Meinung geigen. Sprich denen verklickern das deren C maximal eine PE ist, deren F maximal eine C für Armee und überhaupt. Und deren Informationspolitik weder Politik noch Information. Vielleicht kannst Du auch argumentieren, wenn Du stornierst, dass sie dir dafür 50 Euro geben.

:eek:
 
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Schtingi

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17.03.2010
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BSL
Das was zählt ist, dass du mit ihnen einen F Vertrag hast, welcher eingehalten werden muss. D.h. dass sie dich auf eine andere F Verbindung umbuchen müssten, dass machen sie aber meistens nicht, weil sie sagen dass keine Buchungsklasse O mehr frei sei. Wenn du willst, kannst du auf F bestehen bis zum Ende oder alternativ jetzt schon C akzeptieren und die Differenz an Meilen zurück bekommen oder kostenfrei stornieren.
 

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.782
126
ZRH
meine.flugstatistik.de
Ich wurde dieses Jahr in einem gleich gelagerten Fall (LH F als M&M-Award gebucht, dann Wechsel auf Flugzeug ohne F) angerufen und über den Wechsel informiert. Das Angebot war in C zu fliegen und die Meilendifferenz erstattet zu bekommen. Auf Rückfrage wurde dann ein Platz in LX F als Award aufgemacht und ich wurde kostenlos umgebucht. (y) SEN-Status dürfte dabei auch eine Rolle gespielt haben.

Mein Rat: anrufen, freundlich bleiben (sicher kein Hinweis auf "faktisch PE"!) und selbst Alternativen in F vorschlagen.
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
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FRA
Ich wurde dieses Jahr in einem gleich gelagerten Fall (LH F als M&M-Award gebucht, dann Wechsel auf Flugzeug ohne F) angerufen und über den Wechsel informiert. Das Angebot war in C zu fliegen und die Meilendifferenz erstattet zu bekommen. Auf Rückfrage wurde dann ein Platz in LX F als Award aufgemacht und ich wurde kostenlos umgebucht. (y) SEN-Status dürfte dabei auch eine Rolle gespielt haben.

Mein Rat: anrufen, freundlich bleiben (sicher kein Hinweis auf "faktisch PE"!) und selbst Alternativen in F vorschlagen.

Naja, funktioniert wohl nicht immer.
Nachdem ich ein freundliches Fax sowohl an die Thai, als auch an die LH geschrieben habe, kam ein Anruf, leider sei nix frei, ob ich die Umbuchung auf C akzeptieren würde. Ich habe drum gebeten, das weiter versucht werden solle, den Flug in F durchzuführen.

Die Meilenerstattung wurde mir in dem Telefonat angeboten, aber gänzlich ohne Compensation wegen "involuntary downgrade"
 

vikingX

Erfahrenes Mitglied
01.11.2012
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Das was zählt ist, dass du mit ihnen einen F Vertrag hast, welcher eingehalten werden muss. D.h. dass sie dich auf eine andere F Verbindung umbuchen müssten, dass machen sie aber meistens nicht, weil sie sagen dass keine Buchungsklasse O mehr frei sei. Wenn du willst, kannst du auf F bestehen bis zum Ende oder alternativ jetzt schon C akzeptieren und die Differenz an Meilen zurück bekommen oder kostenfrei stornieren.

Häng mich auch mal ran. Gebucht via A3 KIX-BKK-LHR in TG F, nun ein EQT auf 777 und entsprechend keine F mehr im Flieger, also Downgrade und Info per Mail. Angeboten wird das entsprechende Leg in C zu fliegen mit Meilenrückerstattung oder Refund. Was ich mich aber nun frag: A3 berechnet die Awardpreise bei unterschiedlichen Klassen pro Segment, das heisst ich würde ja in dem Fall noch Meilen draufzahlen? Wie seht ihr das? Habe mal freundlich angefragt bei A3 wie es denn mit anderen F Routings aussieht.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.410
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BRU
Also bei unfreiwilliger Änderung glaube ich kaum, dass Du Meilen nachzahlen musst…. Bevor Du lange rumspekulierst, würde ich einfach M&B anrufen und fragen, was sie Dir anbieten. In der Mail steht ja offensichtlich was von Rückerstattung.
 

polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
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Nachdem ich jetzt 4 Threads zum Thema durchgelesen habe, finde ich den Post nicht mehr, den ich zietiren wollte. Da stand so etwas wie "wenn man sich innerhalb von 14 Tagen nicht bei der LH meldet, gilt der Downgrade als akzeptiert".
Da es am 26. Sept in O gebuchten (+1 und ich) Strecke FRA-HND ein Flugzeugwechsel geben wird (laut Forum), erwarte ich ein Downgrade. Da ich mir aber unsicher bin, ob Japan im September die Grenzen für Touris öffnet, bietet sich jetzt die Möglichkeit kostenlos zu stornieren. Meine Frage ist:
muss ich innerhalb von 14 Tagen stornieren, nachdem LH mir den downgrade kommuniziert, damit es eine kostenlose Stornierung wird? Kommuniziert LH überhaupt das Downgrade?
Ich erhoffe mir, dass die Angie und der Abe bis September ein Turi-Abkommen zum freien Reisen abschliessen. (Daher würde ich so spät wie möglich stornieren wollen; wenn kostenlos TOP; wenn es 100€ kostet, geht die Welt auch nicht unter...)
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

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06.03.2009
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München
Grundsätzlich haben die Airlines der Lufthansa Group die Regel, dass man sich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer Flugplanänderung entscheiden muss, wie man damit umgeht.

Falls sich durch die Flugplanänderung die Notwendigkeit einer Umbuchung ergibt, sollte man sich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Information auch darum kümmern - Umbuchungsanfragen, die später als 14 Tage nach der Flugplanänderung eingehen, gelten aus Airline-Sicht nicht als "unfreiwillig". Ob das jetzt rechtlich sauber ist, steht auf einem anderen Blatt.

Lufthansa wird aller Voraussicht nach das Downgrade kommunizieren - wann ist natürlich eine andere Frage... ;)

Aber je später Lufthansa sich darum kümmert und Dich informiert, desto später beginnt in dem Fall auch die 14-Tagesfrist zu laufen. In sofern (wenn Du Dir die Möglichkeiten so lange wie möglich offen halten willst) kann Dir eine verzögerte Kommunikation seitens der Airline nur recht sein.
 

floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
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Nachdem ich jetzt 4 Threads zum Thema durchgelesen habe, finde ich den Post nicht mehr, den ich zietiren wollte. Da stand so etwas wie "wenn man sich innerhalb von 14 Tagen nicht bei der LH meldet, gilt der Downgrade als akzeptiert".
Da es am 26. Sept in O gebuchten (+1 und ich) Strecke FRA-HND ein Flugzeugwechsel geben wird (laut Forum), erwarte ich ein Downgrade. Da ich mir aber unsicher bin, ob Japan im September die Grenzen für Touris öffnet, bietet sich jetzt die Möglichkeit kostenlos zu stornieren. Meine Frage ist:
muss ich innerhalb von 14 Tagen stornieren, nachdem LH mir den downgrade kommuniziert, damit es eine kostenlose Stornierung wird? Kommuniziert LH überhaupt das Downgrade?
Ich erhoffe mir, dass die Angie und der Abe bis September ein Turi-Abkommen zum freien Reisen abschliessen. (Daher würde ich so spät wie möglich stornieren wollen; wenn kostenlos TOP; wenn es 100€ kostet, geht die Welt auch nicht unter...)

Dein Flug wird laut ExpertFlyer aktuell noch mit 74H durchgeführt. Die F ist allerdings ausgenullt und wurde aus dem Verkauf genommen. Gut möglich, dass es einen Fluggerätewechsel auf 343 o.ä. gibt. Oder die fliegen auf 74H mit C Service in F...?

lh716.JPG

lh716_2.JPG

Nach meinen Erfahrungen und denen einigen Mitforisten kann man sich nicht darauf verlassen, dass LH einen solchen Wechsel rechtzeitig kommuniziert. Mein (!) Vorgehen wäre: 1) Alarm auf ExpertFlyer einstellen. 2) Bei Downgrade auf Ersatzbeförderung mit ANA bestehen, so die denn zu dem Zeitpunkt ab FRA fliegen. 3) Falls Japan dich nicht reinlassen will, Corona-Kulanzregel nutzen und kostenlos stornieren oder umbuchen.

Letzteres geht natürlich auch jetzt schon. Alternativ in C fliegen und kompensieren lassen.
 

rcs

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06.03.2009
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München
Nach meinen Erfahrungen und denen einigen Mitforisten kann man sich nicht darauf verlassen, dass LH einen solchen Wechsel rechtzeitig kommuniziert. Mein (!) Vorgehen wäre: 1) Alarm auf ExpertFlyer einstellen. 2) Bei Downgrade auf Ersatzbeförderung mit ANA bestehen, so die denn zu dem Zeitpunkt ab FRA fliegen. 3) Falls Japan dich nicht reinlassen will, Corona-Kulanzregel nutzen und kostenlos stornieren oder umbuchen.
Eine Ersatzbeförderung auf ANA dürfte allerdings nur möglich sein, wenn ANA fliegt und zugleich die Award-Buchungsklasse verfügbar ist. Ohne Award-Verfügbarkeit dürfte wahrscheinlich wenn nur eine Umbuchung auf die Swiss via Zürich nach Narita in Betracht kommen...

Eine Corona-Kulanzregel zur kostenlosen Stornierung ohne Flugstreichung gibt es nicht. Falls der Flieger also geht, es wider Erwarten auch kein Downgrade gibt und nur "Japan dich nicht reinlassen will", kann man wenn nur einmalig ohne Gebühr umbuchen, aber nicht stornieren...
 

floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
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Eine Corona-Kulanzregel zur kostenlosen Stornierung ohne Flugstreichung gibt es nicht.

Ups, stimmt natürlich, danke! Niemals vor dem ersten Kaffee posten...

Eine Ersatzbeförderung auf ANA dürfte allerdings nur möglich sein, wenn ANA fliegt und zugleich die Award-Buchungsklasse verfügbar ist.

Mir ist es schon mal in einem ähnlich gelagerten Fall gelungen, von O nach A umgebucht zu werden. Kann aber auch Kulanz gewesen sein! Wenn Swiss via ZRH möglich ist, gehe ich aber auch davon aus, dass sie diese Option anbieten bevor sie so etwas machen.
 
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thbe

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27.06.2013
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Nachdem ich jetzt 4 Threads zum Thema durchgelesen habe, finde ich den Post nicht mehr, den ich zietiren wollte. Da stand so etwas wie "wenn man sich innerhalb von 14 Tagen nicht bei der LH meldet, gilt der Downgrade als akzeptiert".

Downgrades sind etwas spezieller, da EU261 hier "nur" eine Teilerstattung vorsieht (kein Recht auf Umbuchung oder Stornierung). Das "nur" steht in Anführungszeichen, weil 75% Teilerstattung ja auch nett sein können. Bei EU261 gibt es für Downgrades keine Frist von 14 Tagen. Hier ist nur erheblich, dass das Downgrade von der Airline ausgeht und nicht vom Kunden.

Willst Du wegen eines Downgrades stornieren oder umbuchen, dann besteht die Anspruchsgrundlage im Vertrag und BGB. Das ist komplizierter als beim EU261 und die Durchsetzung in der Regel mit einem höheren Risiko verbunden. Da sollte man entweder versiert sein oder einen Anwalt bemühen. Vorteil ist hier, dass Du ggf. Stornogebühren sparst oder - weitaus wichtiger - dass Du weitgehend Umbuchen kannst - bis hin zu beliebigen anderen Airlines und unabhängig von Verfügbarkeiten in speziellen Buchungsklassen. Aber nochmal: Das "Kochrezept" hierfür ist deutlich komplizierter und ergebnisoffener als es mit EU261 als Anspruchsgrundlage der Fall ist.

Ist Dein Flug annulliert (nicht ausgenullt, das ist nur ein Vorbote), dann gelten die EU261-Vorschriften für Annullierungen. Diese sehen Erstattung oder Umbuchung vor. Man kann zusätzlich den berühmten Ausgleichsanspruch bekommen - hier gibt es neben anderen auch eine Frist von 14 Tagen. Die Umbuchungsbereitschaft der LH ist bei Annullierungen am stärksten ausgeprägt - aber meistens immer noch begrenzt. Manchmal hilft "auflegen, neu anrufen". Wie umfangreich der rechtliche Anspruch auf eine Umbuchung in diesem Fall ist, ist noch in Klärung.

Natürlich gelten die Corona-Sonderbedingungen auch für ein Prämienticket. Danach kannst Du unter den genannten Bedingungen einmal frei umbuchen. Da bucht man Dich aber nur innhalb der LH Group um und wahrscheinlich auch nur bei passender Award-Verfügbarkeit.

Die üblichen Bedingungen für Meilentickets gelten ohnehin. Mehr als EUR 50,- pro Ticket kannst Du bei Storno oder Umbuchung nicht verlieren. Natürlich muss hier bei Umbuchung die entsprechende Buchungsklasse verfügbar sein. Da kann man auch ANA buchen, wenn dort die Awardklasse verfügbar ist, aber nicht mit SEN/HON-Companion-Rabatt. Umbuchung bedeutet hier technisch "Storno und Neubuchung". Da sind Differenzen zu zahlen oder zu behalten.

Deine Bedenken hinsichtlich des Zeitpunkts der Öffnung Japans für Touristen sind sehr berechtigt. September wäre ausgesprochen früh. Ich habe meinen Flug gleich auf April nächsten Jahres umgebucht. Sakura und Kanamara Matsuri.
 
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polyglot

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26.10.2019
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Danke für die ausführliche Erläuterung.
Vor allem freut sich meine +1 auf Japan. Wir waren die letzten 5 Jahre jedes Jahr in Japan, fast immer zu Sakura Zeiten. Wenn es klappt wollen wir 4 Wochen da bleiben; in Tokio beginnen, 7 Tage Rail pass, anschliessend Okinawa und Ishigaki (u.a. etwas Tauchen gehen) uns schliesslich in Osaka den Rückflug antreten.
 
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polyglot

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26.10.2019
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Downgrades sind etwas spezieller, da EU261 hier "nur" eine Teilerstattung vorsieht (kein Recht auf Umbuchung oder Stornierung). Das "nur" steht in Anführungszeichen, weil 75% Teilerstattung ja auch nett sein können. Bei EU261 gibt es für Downgrades keine Frist von 14 Tagen. Hier ist nur erheblich, dass das Downgrade von der Airline ausgeht und nicht vom Kunden.

Willst Du wegen eines Downgrades stornieren oder umbuchen, dann besteht die Anspruchsgrundlage im Vertrag und BGB. Das ist komplizierter als beim EU261 und die Durchsetzung in der Regel mit einem höheren Risiko verbunden. Da sollte man entweder versiert sein oder einen Anwalt bemühen. Vorteil ist hier, dass Du ggf. Stornogebühren sparst oder - weitaus wichtiger - dass Du weitgehend Umbuchen kannst - bis hin zu beliebigen anderen Airlines und unabhängig von Verfügbarkeiten in speziellen Buchungsklassen. Aber nochmal: Das "Kochrezept" hierfür ist deutlich komplizierter und ergebnisoffener als es mit EU261 als Anspruchsgrundlage der Fall ist.

Ist Dein Flug annulliert (nicht ausgenullt, das ist nur ein Vorbote), dann gelten die EU261-Vorschriften für Annullierungen. Diese sehen Erstattung oder Umbuchung vor. Man kann zusätzlich den berühmten Ausgleichsanspruch bekommen - hier gibt es neben anderen auch eine Frist von 14 Tagen. Die Umbuchungsbereitschaft der LH ist bei Annullierungen am stärksten ausgeprägt - aber meistens immer noch begrenzt. Manchmal hilft "auflegen, neu anrufen". Wie umfangreich der rechtliche Anspruch auf eine Umbuchung in diesem Fall ist, ist noch in Klärung.

Natürlich gelten die Corona-Sonderbedingungen auch für ein Prämienticket. Danach kannst Du unter den genannten Bedingungen einmal frei umbuchen. Da bucht man Dich aber nur innhalb der LH Group um und wahrscheinlich auch nur bei passender Award-Verfügbarkeit.

Die üblichen Bedingungen für Meilentickets gelten ohnehin. Mehr als EUR 50,- pro Ticket kannst Du bei Storno oder Umbuchung nicht verlieren. Natürlich muss hier bei Umbuchung die entsprechende Buchungsklasse verfügbar sein. Da kann man auch ANA buchen, wenn dort die Awardklasse verfügbar ist, aber nicht mit SEN/HON-Companion-Rabatt. Umbuchung bedeutet hier technisch "Storno und Neubuchung". Da sind Differenzen zu zahlen oder zu behalten.

Deine Bedenken hinsichtlich des Zeitpunkts der Öffnung Japans für Touristen sind sehr berechtigt. September wäre ausgesprochen früh. Ich habe meinen Flug gleich auf April nächsten Jahres umgebucht. Sakura und Kanamara Matsuri.


LH hatte mir gestern eine Email geschrieben; mein ursprünglicher Flug in MUC-FRA-HND wurde
-Downgegradet von F auf C
-Abflugszeit wurde erheblich verändert.

Habe die Hotline angerufen und gesagt, da die neuen Uhrzeiten nicht passen, sollen sie mich auf ein Direktflug MUC-HND in C umbuchen (F gibrt es ja nicht da A350). Alles umgebucht. Bei der Bitte die Meilendifferenz und Steuerdifferenz zu erstatten, habe ich per Kontaktformular M&M kontaktiert. Die Antwort kam heute:
"
für die Teilrückerstattung der Buchung mit Buchungscode ABCEDF möchten wir Sie gerne bitten, sich nach dem Abflugstermin des letzen Fluges, also nach dem 25.September 2020, bei unseren Kollegen im Senator Service anzurufen.
"

Ich habe gerade zurückgeschrieben, dass die Bitte die Meilen sofort gutschreiben sollen.
Wenn ich den Downgrade schon akzeptiere, verstehe ich nicht wieso die mir die Meilen nicht zurückgeben können?!
 
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rcs

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06.03.2009
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Ich habe gerade zurückgeschrieben, dass die Bitte die Meilen sofort gutschreiben sollen.
Wenn ich den Downgrade schon akzeptiere, verstehe ich nicht wieso die mir die Meilen nicht zurückgeben können?!
Wenn sie das jetzt erstatten sollen, müsste - so wie die IT-Systeme aufgesetzt sind - das Ticket jetzt erstattet werden.

Die Meilen direkt zurück auf's Konto wäre mit Storno des bestehenden Tickets + Ausstellung eines neuen Tickets gegangen.
 
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sitzfleisch

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13.12.2009
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115
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Wenn sie das jetzt erstatten sollen, müsste - so wie die IT-Systeme aufgesetzt sind - das Ticket jetzt erstattet werden.

Die Meilen direkt zurück auf's Konto wäre mit Storno des bestehenden Tickets + Ausstellung eines neuen Tickets gegangen.

Hatte mal einen ähnlichen Fall-Wegfall der F class.Ich wurde auf Biz umgebucht. Habe dies akzeptiert, aber wollte die Meilenwerte F-reward auf Biz - zuück .War SFO-FRA
Das ganze Ticket wurde dann von M&M kurzfristig storniert, Dies habe ich erst am Flughafen erfahren.
ich konnte mit viel sehr viel Glück und viel Telefonie beim check in nach Hause in Biz.
 
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sitzfleisch

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13.12.2009
1.599
115
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
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300x250
LH hatte mir gestern eine Email geschrieben; mein ursprünglicher Flug in MUC-FRA-HND wurde
-Downgegradet von F auf C
-Abflugszeit wurde erheblich verändert.

Habe die Hotline angerufen und gesagt, da die neuen Uhrzeiten nicht passen, sollen sie mich auf ein Direktflug MUC-HND in C umbuchen (F gibrt es ja nicht da A350). Alles umgebucht. Bei der Bitte die Meilendifferenz und Steuerdifferenz zu erstatten, habe ich per Kontaktformular M&M kontaktiert. Die Antwort kam heute:
"
für die Teilrückerstattung der Buchung mit Buchungscode ABCEDF möchten wir Sie gerne bitten, sich nach dem Abflugstermin des letzen Fluges, also nach dem 25.September 2020, bei unseren Kollegen im Senator Service anzurufen.
"

Ich habe gerade zurückgeschrieben, dass die Bitte die Meilen sofort gutschreiben sollen.
Wenn ich den Downgrade schon akzeptiere, verstehe ich nicht wieso die mir die Meilen nicht zurückgeben können?!
Verinnerliche mal deine Kommunikation.
Das ist der normale formale Weg! Die waren ja noch Kundenfreundlich.

Stirbst du morgen, gibt es sicherlich beschleunigte Möglichkeiten.!!