Nachdem ich jetzt 4 Threads zum Thema durchgelesen habe, finde ich den Post nicht mehr, den ich zietiren wollte. Da stand so etwas wie "wenn man sich innerhalb von 14 Tagen nicht bei der LH meldet, gilt der Downgrade als akzeptiert".
Downgrades sind etwas spezieller, da EU261 hier "nur" eine Teilerstattung vorsieht (kein Recht auf Umbuchung oder Stornierung). Das "nur" steht in Anführungszeichen, weil 75% Teilerstattung ja auch nett sein können. Bei EU261 gibt es für Downgrades keine Frist von 14 Tagen. Hier ist nur erheblich, dass das Downgrade von der Airline ausgeht und nicht vom Kunden.
Willst Du wegen eines Downgrades stornieren oder umbuchen, dann besteht die Anspruchsgrundlage im Vertrag und BGB. Das ist komplizierter als beim EU261 und die Durchsetzung in der Regel mit einem höheren Risiko verbunden. Da sollte man entweder versiert sein oder einen Anwalt bemühen. Vorteil ist hier, dass Du ggf. Stornogebühren sparst oder - weitaus wichtiger - dass Du weitgehend Umbuchen kannst - bis hin zu beliebigen anderen Airlines und unabhängig von Verfügbarkeiten in speziellen Buchungsklassen. Aber nochmal: Das "Kochrezept" hierfür ist deutlich komplizierter und ergebnisoffener als es mit EU261 als Anspruchsgrundlage der Fall ist.
Ist Dein Flug annulliert (nicht ausgenullt, das ist nur ein Vorbote), dann gelten die EU261-Vorschriften für Annullierungen. Diese sehen Erstattung oder Umbuchung vor. Man kann zusätzlich den berühmten Ausgleichsanspruch bekommen - hier gibt es neben anderen auch eine Frist von 14 Tagen. Die Umbuchungsbereitschaft der LH ist bei Annullierungen am stärksten ausgeprägt - aber meistens immer noch begrenzt. Manchmal hilft "auflegen, neu anrufen". Wie umfangreich der rechtliche Anspruch auf eine Umbuchung in diesem Fall ist, ist noch in Klärung.
Natürlich gelten die Corona-Sonderbedingungen auch für ein Prämienticket. Danach kannst Du unter den genannten Bedingungen einmal frei umbuchen. Da bucht man Dich aber nur innhalb der LH Group um und wahrscheinlich auch nur bei passender Award-Verfügbarkeit.
Die üblichen Bedingungen für Meilentickets gelten ohnehin. Mehr als EUR 50,- pro Ticket kannst Du bei Storno oder Umbuchung nicht verlieren. Natürlich muss hier bei Umbuchung die entsprechende Buchungsklasse verfügbar sein. Da kann man auch ANA buchen, wenn dort die Awardklasse verfügbar ist, aber nicht mit SEN/HON-Companion-Rabatt. Umbuchung bedeutet hier technisch "Storno und Neubuchung". Da sind Differenzen zu zahlen oder zu behalten.
Deine Bedenken hinsichtlich des Zeitpunkts der Öffnung Japans für Touristen sind sehr berechtigt. September wäre ausgesprochen früh. Ich habe meinen Flug gleich auf April nächsten Jahres umgebucht. Sakura und Kanamara Matsuri.