EILT - Aer Lingus Flug gecandelt.

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
10.366
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Ich weiß nicht ob die spontane Krankheit einer gesamten A320 Crew als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden kann.
Nachdem Gerichte bereits klargestellt haben, das im Winter mit Schnee und im Spätsommer an manchen Flughäfen mit Gewittern zu rechnen ist, würde es mich wenig wundern wen sie in einer Coronawelle eine kranke Crew als "außergewöhnlich" einstufen würden...
Kommt wohl sehr auf den Beklagten an, deutsche Gerichte haben ja auch schon festgestellt, das LH Streiks außergewöhnlich sind, BA Streiks aber nicht. (wer die Englischen Unions kennt mag dem tatsächlich zustimmen...)
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.182
8.652
BRU
Hin- und Rückflug wurde direkt bei Aer Lingus gebucht. Die Hotels allerdings auf der Hotel Webseite nicht stornierbar. Wer denkt denn an sowas?
Auch wenn es off topic ist: Seit Covid buche ich grundsätzlich alle Hotels full flex, mit möglichst langen Storno-Möglichkeiten. Da ich bei den ganzen Flugplanänderungen und Streichungen definitiv damit rechne, dass was dazwischen kommt. Bleibt das Risiko von Last Minute-Streichungen am Abend, wo die Storno-Frist (ja meist irgendwas zwische 14.00 Uhr und 18,00 Uhr am Anreisetag) abgelaufen ist. Nur mehr als die 1. Nacht (bei längerem Aufenthalt) sollte auch das nicht sein.

Ich würde aber trotzdem mal im Hotel anrufen. Manchmal sind auch die kulant und lassen zumindest umbuchen (sollte er die Hotelbuchung an einem anderen Datum nutzen können).

Und wie andere schon geschrieben haben: Ich glaube auch nicht, dass eigene Fehlplanungen oder Krankenstände als "höhere Gewalt" durchgehen. Da sollte es die Ausgleichszahlung geben.
 

bestgrandma

Erfahrenes Mitglied
03.06.2015
276
62
NF
das hört sich ja alles gut und schön an, nur ich bin kein Anwalt und auch kein Vielflieger. Bin allerdings sehr dankbar, von Euch hier so viele Antworten zu erhalten. Habe auf der Air Lingus Seite nachgesehen, ob die ein Formular haben, damit wir wenigstens die Kosten für das Ticket zurück bekommen. Habe ich aber leider nicht gefunden. Hotelpreis können wir demnach auch abschreiben. War nicht stornierbar gebucht. Leider
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Auch wenn es off topic ist: Seit Covid buche ich grundsätzlich alle Hotels full flex, mit möglichst langen Storno-Möglichkeiten. Da ich bei den ganzen Flugplanänderungen und Streichungen definitiv damit rechne, dass was dazwischen kommt. Bleibt das Risiko von Last Minute-Streichungen am Abend, wo die Storno-Frist (ja meist irgendwas zwische 14.00 Uhr und 18,00 Uhr am Anreisetag) abgelaufen ist. Nur mehr als die 1. Nacht (bei längerem Aufenthalt) sollte auch das nicht sein.

Ich würde aber trotzdem mal im Hotel anrufen. Manchmal sind auch die kulant und lassen zumindest umbuchen (sollte er die Hotelbuchung an einem anderen Datum nutzen können).

Und wie andere schon geschrieben haben: Ich glaube auch nicht, dass eigene Fehlplanungen oder Krankenstände als "höhere Gewalt" durchgehen. Da sollte es die Ausgleichszahlung geben.
das mit den Hotels werden wir versuchen, allerdings wird es auch keine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt geben.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.271
4.795
HAM
Hin- und Rückflug wurde direkt bei Aer Lingus gebucht. Die Hotels allerdings auf der Hotel Webseite nicht stornierbar. Wer denkt denn an sowas? naja, nun ist es so. Ob wir da bei Aer Lingus etwas geltend machen können, weiß ich nicht. Werde mir mal die Fluggastrechte ansehen.
Nein kannst Du nicht. 250 Euro für den Flug HAM-DUB, falls die Airline sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Hotels und weitere Kosten sind persönliches Risiko.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Habt ihr die Reise über eine Kreditkarte gebucht, die evtl. eine Reiseaabruch-Versicherung abdeckt?
 
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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
10.366
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Auch wenn es off topic ist: Seit Covid buche ich grundsätzlich alle Hotels full flex, mit möglichst langen Storno-Möglichkeiten.
Zumal das bei den meisten Hotels nicht die Welt kostet, ganz andere Größenordnung als full flex bei Flügen.

Ausserdem ist normalerweise der Gesamtpreis auch deutlich geringer als bei Flügen, da kann man schon eher mal 3 Monate im Vorraus einfach auf Verdacht buchen, und im Zweifelsfall stornieren.

Toi, Toi, Toi, Marriott hat bei mir dank Goldstatus bisher nie no-show bei verpassten Flügen kassiert. Normalerweise buche ich da den Bonvoy Tarif mit 24 Stunden vorher kostenlos stornieren (ist meist nur so 10-15 Euro teurer als der nicht-stornierbare). Sofort im Hotel angerufen und gesagt "bin gerade am Flughafen XXX gestrandet" und sie haben immer kostenlos storniert. Das letzte mal in DUB mit EI übriges... So bindet man natürlich auch Stammkunden, das ist für mich ein gutes Argument wieder Marriott zu buchen.

U.S. Preclearance in DUB ist halt wirklich attraktiv, deshalb ist EI bei mir immer noch oben in der Liste obwohl die Verbindungen alle knapp sind, und EI wirklich überhaupt nicht akzeptabel, wenn mal was schief läuft. Der Service Desk in DUB ist unterirdisch.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Nein kannst Du nicht. 250 Euro für den Flug HAM-DUB, falls die Airline sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Hotels und weitere Kosten sind persönliches Risiko.
Stimmt so allgemein übrigens auch nicht. Nationales Schadensersatzrecht gilt ebenso, wird nur mit den 250 EUR zuerst verrechnet und ist demzufolge weit weniger komfortabel durchzusetzen.
Den Ersatzflug nächstmöglich plus Hotel sofern notwendig gibts immer obendrauf und sogar unabhängig von höherer Gewalt, die in diesem Falle ziemlich sicher nicht vorliegt.

Am besten ist daher immer, sich den nächstmöglichen Ersatzflug zu schießen - selbst wenn der mit Umstieg ist - und sich ansonsten nicht allzu viel zu ärgern, selbst wenn es ärgerlich ist. Die finanzielle Seite läßt sich dann im Nachhinein glatt ziehen. Dafür gibt es notfalls Anwälte - der Aufwand hält sich sogar in Grenzen und wenn hier schon angemerkt wird, daß sich AL in der Regel nicht verteidigt, ist das fast ein Selbstläufer.

Auch mir tun die Familien da leid, da die oft Probleme haben die Summen vorzustrecken. Letzendlich vergößert sich deren Schaden und das wird dann oft nicht mehr übernommen, wenn man selber den Urlaub frustriert schießt.
 
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LH88

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08.09.2014
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Das ist schon sehr lange so...

Es ist dein Privatrisiko, was du an dem Ort machen willst, zu dem du ein Flugticket gekauft hast. Ob du da einen Multimillionenvertrag unterschreiben willst, ob du da eine €10.000 Kreuzfahrt antreten willst, ob du da auf eine $8000 Musicalpremiere willst, ob du da ein Bewerbungsgespräch hast, all das ist der Airline egal. Sie haftet nicht für den denkbaren Schaden. Es wäre ja auch unlogisch für die Airline, bei gleichem Flugpreis manchmal Millionen zu riskieren, und manchmal Hunderte,
Das Montrealer Übereinkommen regelt die Obergrenzen der Haftung (ungefähr €1500 für Verspätungsschäden) international.
Sorry natürlich muss die Airlines auch Schadensersatz über EU Richtlinie leisten wenn dieser plausibel ist. Ist halt ein anderes Verfahren und man muss es eben einklagen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.352
2.666
Neuss
www.drboese.de
Es ist dein Privatrisiko, was du an dem Ort machen willst, zu dem du ein Flugticket gekauft hast. Ob du da einen Multimillionenvertrag unterschreiben willst, ob du da eine €10.000 Kreuzfahrt antreten willst, ob du da auf eine $8000 Musicalpremiere willst, ob du da ein Bewerbungsgespräch hast, all das ist der Airline egal. Sie haftet nicht für den denkbaren Schaden. Es wäre ja auch unlogisch für die Airline, bei gleichem Flugpreis manchmal Millionen zu riskieren, und manchmal Hunderte,
Das Montrealer Übereinkommen regelt die Obergrenzen der Haftung (ungefähr €1500 für Verspätungsschäden) international.

Die E
Bitte klarstellen, dass Du diese Infos als juristischer Laie von Dir gibst, oder vor einer Antwort Art. 22 Abs. 1 und vor allem Abs. 5 des MÜ heranziehen. Hier geht es nicht um verspätete T-Shirts.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.531
2.159
PIX, BER, ZRH
Ich empfinde es als eine ziemliche Unart, bei gestrichenen Flügen auch das Check-in Personal nach Hause zu schicken, und den Passagier völlig allein und hilflos im Terminal zurückzulassen...

Dabei sind die Airlines zu Betreuungsleistungen verpflichtet. Man sollte viel mehr von den Beschwerdemöglichkeiten bei den Aufsichtsbehörden Gebrauch machen. Vielleicht kommt ja irgendwann mal ein vernünftiges Bussgeld mit mehreren Stellen vor dem Komma.
 
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plotz

Erfahrenes Mitglied
26.05.2015
1.101
313
Bitte klarstellen, dass Du diese Infos als juristischer Laie von Dir gibst, oder vor einer Antwort Art. 22 Abs. 1 und vor allem Abs. 5 des MÜ heranziehen. Hier geht es nicht um verspätete T-Shirts.
Hi,

ich hab das gerade mal versucht: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=311721,23
Was sind Sonderziehungsrechte und was kann ich mir von 4.150 Stück dieser Rechte kaufen? Absatz 5 mit Vorsatz oder Leichtfertigkeit verstehe ich.
 

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Sorry natürlich muss die Airlines auch Schadensersatz über EU Richtlinie leisten wenn dieser plausibel ist. Ist halt ein anderes Verfahren und man muss es eben einklagen.
Einklagen ist das eine, dazu muss die Airline aber schuldhaft gehandelt haben... Bisweilen musst du also den Flughafen oder die Flugsicherung verklagen. Und du must den exakten Schaden beziffern, und nachweisen das du deiner Mitwirkungspflicht zur Minimierung des Schadens nachgekommen bist. Allex komplex.
Es wird relativ selten zielführend sein, Schadensersatz einzuklagen, und vermutlich meist auf einen Vergleich rauslaufen.

Mit der EU261 Ausgleichszahlung ist man meist schon am besten bedient, mehr zu wollen wird nur in ganz bestimmten Fällen Sinn machen (wenn die Schuld der Airline zweifelsfrei und der Schaden hoch und gut nachweisbar ist).

Disclaimer: Hierbei handelt es sich um die Meinung eines juristischen Laien, nicht um eine Rechtsberatung ;)

Was sind Sonderziehungsrechte
Eine Inflations-/Kaufkraftbereinigte internationale Währung. Sozusagen der Bitcoin der Juristen...
Aktuell etwa €1.35 pro Sonderziehungsrecht (hat in letzter Zeit ziemlich stark angezogen)

Dabei sind die Airlines zu Betreuungsleistungen verpflichtet.
Sagte ich ja bereits, es ist aber eben nicht klar, ob sie dazu physisch vor Ort sein müssen, oder diese auch fernmündlich / digital erbringen können (z.B. via Barcode-Voucher für Essen/Getränke/Hotel in der App und via Hotline)
 

LH88

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08.09.2014
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Einklagen ist das eine, dazu muss die Airline aber schuldhaft gehandelt haben... Bisweilen musst du also den Flughafen oder die Flugsicherung verklagen. Und du must den exakten Schaden beziffern, und nachweisen das du deiner Mitwirkungspflicht zur Minimierung des Schadens nachgekommen bist. Allex komplex.
Es wird relativ selten zielführend sein, Schadensersatz einzuklagen, und vermutlich meist auf einen Vergleich rauslaufen.

Mit der EU261 Ausgleichszahlung ist man meist schon am besten bedient, mehr zu wollen wird nur in ganz bestimmten Fällen Sinn machen (wenn die Schuld der Airline zweifelsfrei und der Schaden hoch und gut nachweisbar ist).
Ob ich einen Schadensersatz oder EU261 einklage ist doch vollkommen wumpe, EU261 wird ja auch nicht automatisch und ohne Klage gezahlt.

Wenn eine Airline wegen falscher Personalplanung einen Flug nicht durchführen kann dann muss ich weder Flughafen noch Flugsicherung verklagen, aber auch da ein guter Anwalt macht das schon richtig. Einen Vergleich gibt es nur wen du einem solchem zustimmst, habe ich in den letzten 20 Jahren genau einmal gemacht, weil es der einfachere Weg gewesen wäre, ansonsten kannst du auf ein Urteil bestehen das tut nicht weh, und wenn du den richtigen Anwalt hast macht der es auch gerne. Ich kann nur jedem raten keinen Vergleich einzugehen wenn er tatsächlich im Recht ist, und sich nicht vor der zweiten Instanz zu fürchten. Und einen Vergleich erreichst du nur wenn du klagst, also wäre selbst deiner Logik nach eine Klage zielführend.

Ein Vergleich wäre aber im Zweifelsfall auch nichr das Problem. Wie ich z.B. den Schaden mindern sollte wenn ein im voraus gebuchtes und bezahltes Hotel nicht beziehen kann und neu buchen muss ist dann dein Geheimnis.
 

bestgrandma

Erfahrenes Mitglied
03.06.2015
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NF
hier mal ein kleiner Zwischenbericht. Ich habe gestern nachmittag die beiden Hotels angeschrieben und um kostenlose Stornierung gebeten. Beide haben dem zugestimmt und wir bekommen den Hotelpreis erstattet. Von einem Hotel war der Betrag heute morgen auf dem Konto. In Dublin sind die Hotels sehr teuer und es handelte sich immerhin um einen Betrag von 1200 Euro. Ganz Dublin wusste anscheinend von den Problemen am Airport: https://www.independent.ie/irish-ne...-lingus-flights-cancelled-today-41817706.html
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
5.501
5.648
FRA / FMO
hier mal ein kleiner Zwischenbericht. Ich habe gestern nachmittag die beiden Hotels angeschrieben und um kostenlose Stornierung gebeten. Beide haben dem zugestimmt und wir bekommen den Hotelpreis erstattet. Von einem Hotel war der Betrag heute morgen auf dem Konto. In Dublin sind die Hotels sehr teuer und es handelte sich immerhin um einen Betrag von 1200 Euro. Ganz Dublin wusste anscheinend von den Problemen am Airport: https://www.independent.ie/irish-ne...-lingus-flights-cancelled-today-41817706.html
Die Probleme da bestehen auch schon seit Wochen. Wer in der Reisebranche arbeitet sollte das mitbekommen haben.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
10.366
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EU261 wird ja auch nicht automatisch und ohne Klage gezahlt.
Eigentlich war exakt das die Idee...

Aber die EU261 passt einfach nicht ins Deutsche Recht. Eine so kristallklare Aussage wie "Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe" geht hier einfach nicht. Hier "erhält" man nicht einfach, hier gibt es ein Recht darauf, das man einklagen muss, was natürlich in keinem Verhältnis zum Aufwand steht.

Eigentlich sind die Airlines bei Vorliegen bestimmter (relativ simpler...) Situationen verpflichtet zu zahlen, ohne Klage. Eigentlich sogar ohne Antrag (in der EU261 steht nicht "die Fluggast können bei der Airline Ausgleichszahlungen beantragen..." sonder "...erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen", das ist eigentlich eine Bringschuld der Airline). Nicht umsonst gibt es ja auch keine "Entscheidungsstelle für Fluggastrechte" sondern eine "Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte". Zusätzlich zur EU261 hat Deutschland aber (in Gegensatz zu anderen Ländern) auch noch eine "Schlichtungsstelle" eingerichtet, die eben nicht die Rechte des Fluggastes duchsetzt, sondern Kompromisse mit den Airlines aushandeln...
Verbraucherschutz war in Deutschland noch nie sehr hoch angesiedelt, hier schützt der Staat lieber die Interessen der Industrie. Was man auch gut nachlesen kann, die EU Gesetzgebung hat ja öffentliche Diskussionsphasen, und die deutsche Position in Bezug auf die neue EU261 ist ziemlich eindeutig... (Ich zitiere sinngemäß: "das vorrangige Interesse der Fluggäste sind billige Tickets, alle Regelungen die bei den Airlines zusätzliche Kosten verursachen sind nicht im Verbraucherinteresse"), Das sind mal wahre Volksvertreter...
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.531
2.159
PIX, BER, ZRH
Sagte ich ja bereits, es ist aber eben nicht klar, ob sie dazu physisch vor Ort sein müssen, oder diese auch fernmündlich / digital erbringen können (z.B. via Barcode-Voucher für Essen/Getränke/Hotel in der App und via Hotline)

Aber eben auch pysisch abwesend wurden ja im konkreten Falle hier keine Betreuungsleistungen angeboten, obwol die Airline ja eine Bringsculd hat.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Aber eben auch pysisch abwesend wurden ja im konkreten Falle hier keine Betreuungsleistungen angeboten, obwol die Airline ja eine Bringsculd hat.
Wenn man bei der Hotline angerufen hätte (falls man dort hätte zeitnah durchkommen könne), wären hier ja vielleicht Betreuungsleistungen angeboten worden.
Die Frage ist halt, ob juristisch die Einrichtung einer Hotline und eines Kontakformulars bereits ein "anbieten" einer Leistung ist.
Und ob (gerade bei derartig zeitkritischen Problemen) eine Hotline mit 30 Minuten Wartezeit wirklich "Hot" ist...

Als Kunde würde ich es jedenfalls als "nicht-Service" empfinden, und die Erfahrung ziemlich sicher in meine nächsten Reisepläne mit einfliessen lassen.
Selbst wenn es juristisch OK ist, es ist nicht der Service den ich erwarte, und folglich auch nicht der Service den ich das nächste mal buchen werde, bzw. meine Zahlungsbereitschaft wird dann beim nächsten mal auch an den nicht-Service angepasst.

Genauso wie ich ganz sicher bei den nächsten Reiseplanungen den hervorragenden Service berücksichtigen werde, den KLM mir im Mai geboten hat.
 
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bestgrandma

Erfahrenes Mitglied
03.06.2015
276
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Wenn man bei der Hotline angerufen hätte (falls man dort hätte zeitnah durchkommen könne), wären hier ja vielleicht Betreuungsleistungen angeboten worden.
Die Frage ist halt, ob juristisch die Einrichtung einer Hotline und eines Kontakformulars bereits ein "anbieten" einer Leistung ist.
Und ob (gerade bei derartig zeitkritischen Problemen) eine Hotline mit 30 Minuten Wartezeit wirklich "Hot" ist...

Als Kunde würde ich es jedenfalls als "nicht-Service" empfinden, und die Erfahrung ziemlich sicher in meine nächsten Reisepläne mit einfliessen lassen.
Selbst wenn es juristisch OK ist, es ist nicht der Service den ich erwarte, und folglich auch nicht der Service den ich das nächste mal buchen werde, bzw. meine Zahlungsbereitschaft wird dann beim nächsten mal auch an den nicht-Service angepasst.

Genauso wie ich ganz sicher bei den nächsten Reiseplanungen den hervorragenden Service berücksichtigen werde, den KLM mir im Mai geboten hat.
die Erreichbarkeit über die Hotline war denkbar schlecht. Als Kunde merke ich mir so ein Verhalten. Es kann immer mal etwas dazwischen kommen, aber dann erwarte ich einen anderen Service von Seiten der Airline.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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die Erreichbarkeit über die Hotline war denkbar schlecht. Als Kunde merke ich mir so ein Verhalten. Es kann immer mal etwas dazwischen kommen, aber dann erwarte ich einen anderen Service von Seiten der Airline.
Wenn du einen anderen Service erwartest dann buche einfach keine Flüge. Guter Service und Airline geht in der Regel nicht zusammen. Wenn es ddoch mal vorkommt ist es entweder Glück oder dem Status geschuldet.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
10.366
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Wenn du einen anderen Service erwartest dann buche einfach keine Flüge. Guter Service und Airline geht in der Regel nicht zusammen. Wenn es doch mal vorkommt ist es entweder Glück oder dem Status geschuldet.
Ich tendiere zu widersprechen...
Ich habe auch ganz ohne Status mit Economyticket bereits hervorragenden Service erlebt (weit über das hinaus zu dem die Airline verpflichtet gewesen wäre, z.B. BA in LGW, wer so gut reagiert verdient es auch positiv erwähnt zu werden), und als Statuskunde mit Businessclassticket unterirdischen.
Es gibt einige Airlines die praktisch eine Garantie für fehlenden Service sind, aber auch durchaus andere.

Im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln erwarrte ich in der Tat einen anderen Service, Bei der Bahn zum Beispiel gar keinen. Oder dass dein Recht auf ein Hotelzimmer dadurch gegeben ist, dass ein gestrandeter Zug zu einem Hotel ernannt wird (!!!).

Spiegel:
Als Hotelzug wird bei der Deutschen Bundesbahn heute ein nicht fahrender Fernzug bezeichnet, der kurzfristig zur Unterbringung von Fahrgästen dient. Bei dem letzten, sehr lange anhaltenden Streik der GDL, hat die Deutsche Bahn Ag beispielsweise einen ICE zum Hotelzug umfunktioniert.
Darauf dass die Bundesbahn mir je die zustehenden Betreuungsleistungen zukommen lassen wird glaube ich in diesem Leben nicht mehr.
Genausowenig, dass sie ihrer Informationspflicht nachkommen (was ja in der Fahrgastrechte-Verordnung explizit aufgeführt und auch von Deutschen Gerichten bestätigt wurde)

das ist derzeit oder seit Corona bei sehr vielen Airlines so
Das war auch vor 15 Jahren schon so. Zum Beispiel bei der LH Gepäckhotline. Dank Einzelverbindungsnachweiss weiss ich, dass ich da in einem Fall über €50 allein in der Warteschleife vertelefoniert habe... Ohne jede Information in 3 Tagen zu erhalten.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.127
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es ist aber eben nicht klar, ob sie dazu physisch vor Ort sein müssen
Ich fürchte das ist relativ klar - solange das nicht rechtlich festgelegt ist. Sie müssen nicht. Solange sie es hinbekommen, den Kunden die Ersatzleistung zukommen zu lassen, wird das ok sein. Tun sie natürlich faktisch oft einfach nicht - und das ist dann ebenso klar nicht zulässig.

Die Frage ist halt, ob juristisch die Einrichtung einer Hotline und eines Kontakformulars bereits ein "anbieten" einer Leistung ist.
Nein, angeboten ist die Leistung erst, wenn jemand - egal ob telefonisch oder schriftlich oder mündlich - Dir das Hotel (z.B.) anbietet, indem er dir sagt, "geh da hin und sag du kommst von uns dann kriegst du ein Zimmer". Du als Kunde mußt nachfragen. Ist die Hotline "cold" dann ist das ein nicht-Angebot. Dann eben per email und wenn nicht zeitnah ein Angebot kommt, darfst du "Ersatzvornahme" tätigen, sprich selber buchen und in Rechnung stellen. Letzendlich ist egal wie. Du mußt fragen, sie anbieten. Tun sie Letzteres nicht, darfst du selber. Sind sie nicht erreichbar, auch gut. Das ist dann eben "kein Angebot".

hier gibt es ein Recht darauf, das man einklagen muss, was natürlich in keinem Verhältnis zum Aufwand steht.
Gerade hier in Deutschland steht das z.B. bei der 600 EUR Entschädigung schon in einem recht guten Verhältnis zum Aufwand. Ist nicht überall so, aber hier schon. Ist auch in kaum einem Land anders, als daß man bei rechtswidriger Weigerung klagen mußt. Alternative Möglichkeiten zur Durchsetzung gibts nur in "Clangebieten" bei entsprechenden Kontakten. :cool:

Verbraucherschutz war in Deutschland noch nie sehr hoch angesiedelt,
Mit wie vielen Ländern kannst du vergleichen? Generell ist der Verbraucherschutz in Deutschland eher "höher angesiedelt" als in so einigen EU-Ländern. Außer EU wird es eher noch schlechter. Ich frag mich immer, woher diese seltsamen Einschätzungen kommen. Kennt man nix anderes und vermutet?