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Ach was, die Airlines behaupten immer Blödsinn.. Für 75% der canx-Fälle in diesem Sommer werde ich die Ausgleichszahlung durchbekommen, da bin ich mir recht sicher.
Nachdem Gerichte bereits klargestellt haben, das im Winter mit Schnee und im Spätsommer an manchen Flughäfen mit Gewittern zu rechnen ist, würde es mich wenig wundern wen sie in einer Coronawelle eine kranke Crew als "außergewöhnlich" einstufen würden...Ich weiß nicht ob die spontane Krankheit einer gesamten A320 Crew als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden kann.
Auch wenn es off topic ist: Seit Covid buche ich grundsätzlich alle Hotels full flex, mit möglichst langen Storno-Möglichkeiten. Da ich bei den ganzen Flugplanänderungen und Streichungen definitiv damit rechne, dass was dazwischen kommt. Bleibt das Risiko von Last Minute-Streichungen am Abend, wo die Storno-Frist (ja meist irgendwas zwische 14.00 Uhr und 18,00 Uhr am Anreisetag) abgelaufen ist. Nur mehr als die 1. Nacht (bei längerem Aufenthalt) sollte auch das nicht sein.Hin- und Rückflug wurde direkt bei Aer Lingus gebucht. Die Hotels allerdings auf der Hotel Webseite nicht stornierbar. Wer denkt denn an sowas?
das mit den Hotels werden wir versuchen, allerdings wird es auch keine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt geben.Auch wenn es off topic ist: Seit Covid buche ich grundsätzlich alle Hotels full flex, mit möglichst langen Storno-Möglichkeiten. Da ich bei den ganzen Flugplanänderungen und Streichungen definitiv damit rechne, dass was dazwischen kommt. Bleibt das Risiko von Last Minute-Streichungen am Abend, wo die Storno-Frist (ja meist irgendwas zwische 14.00 Uhr und 18,00 Uhr am Anreisetag) abgelaufen ist. Nur mehr als die 1. Nacht (bei längerem Aufenthalt) sollte auch das nicht sein.
Ich würde aber trotzdem mal im Hotel anrufen. Manchmal sind auch die kulant und lassen zumindest umbuchen (sollte er die Hotelbuchung an einem anderen Datum nutzen können).
Und wie andere schon geschrieben haben: Ich glaube auch nicht, dass eigene Fehlplanungen oder Krankenstände als "höhere Gewalt" durchgehen. Da sollte es die Ausgleichszahlung geben.
Nein kannst Du nicht. 250 Euro für den Flug HAM-DUB, falls die Airline sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Hotels und weitere Kosten sind persönliches Risiko.Hin- und Rückflug wurde direkt bei Aer Lingus gebucht. Die Hotels allerdings auf der Hotel Webseite nicht stornierbar. Wer denkt denn an sowas? naja, nun ist es so. Ob wir da bei Aer Lingus etwas geltend machen können, weiß ich nicht. Werde mir mal die Fluggastrechte ansehen.
Zumal das bei den meisten Hotels nicht die Welt kostet, ganz andere Größenordnung als full flex bei Flügen.Auch wenn es off topic ist: Seit Covid buche ich grundsätzlich alle Hotels full flex, mit möglichst langen Storno-Möglichkeiten.
Stimmt so allgemein übrigens auch nicht. Nationales Schadensersatzrecht gilt ebenso, wird nur mit den 250 EUR zuerst verrechnet und ist demzufolge weit weniger komfortabel durchzusetzen.Nein kannst Du nicht. 250 Euro für den Flug HAM-DUB, falls die Airline sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Hotels und weitere Kosten sind persönliches Risiko.
Sorry natürlich muss die Airlines auch Schadensersatz über EU Richtlinie leisten wenn dieser plausibel ist. Ist halt ein anderes Verfahren und man muss es eben einklagen.Das ist schon sehr lange so...
Es ist dein Privatrisiko, was du an dem Ort machen willst, zu dem du ein Flugticket gekauft hast. Ob du da einen Multimillionenvertrag unterschreiben willst, ob du da eine €10.000 Kreuzfahrt antreten willst, ob du da auf eine $8000 Musicalpremiere willst, ob du da ein Bewerbungsgespräch hast, all das ist der Airline egal. Sie haftet nicht für den denkbaren Schaden. Es wäre ja auch unlogisch für die Airline, bei gleichem Flugpreis manchmal Millionen zu riskieren, und manchmal Hunderte,
Das Montrealer Übereinkommen regelt die Obergrenzen der Haftung (ungefähr €1500 für Verspätungsschäden) international.
Bitte klarstellen, dass Du diese Infos als juristischer Laie von Dir gibst, oder vor einer Antwort Art. 22 Abs. 1 und vor allem Abs. 5 des MÜ heranziehen. Hier geht es nicht um verspätete T-Shirts.Es ist dein Privatrisiko, was du an dem Ort machen willst, zu dem du ein Flugticket gekauft hast. Ob du da einen Multimillionenvertrag unterschreiben willst, ob du da eine €10.000 Kreuzfahrt antreten willst, ob du da auf eine $8000 Musicalpremiere willst, ob du da ein Bewerbungsgespräch hast, all das ist der Airline egal. Sie haftet nicht für den denkbaren Schaden. Es wäre ja auch unlogisch für die Airline, bei gleichem Flugpreis manchmal Millionen zu riskieren, und manchmal Hunderte,
Das Montrealer Übereinkommen regelt die Obergrenzen der Haftung (ungefähr €1500 für Verspätungsschäden) international.
Die E
Ich empfinde es als eine ziemliche Unart, bei gestrichenen Flügen auch das Check-in Personal nach Hause zu schicken, und den Passagier völlig allein und hilflos im Terminal zurückzulassen...
Hi,Bitte klarstellen, dass Du diese Infos als juristischer Laie von Dir gibst, oder vor einer Antwort Art. 22 Abs. 1 und vor allem Abs. 5 des MÜ heranziehen. Hier geht es nicht um verspätete T-Shirts.
Einklagen ist das eine, dazu muss die Airline aber schuldhaft gehandelt haben... Bisweilen musst du also den Flughafen oder die Flugsicherung verklagen. Und du must den exakten Schaden beziffern, und nachweisen das du deiner Mitwirkungspflicht zur Minimierung des Schadens nachgekommen bist. Allex komplex.Sorry natürlich muss die Airlines auch Schadensersatz über EU Richtlinie leisten wenn dieser plausibel ist. Ist halt ein anderes Verfahren und man muss es eben einklagen.
Eine Inflations-/Kaufkraftbereinigte internationale Währung. Sozusagen der Bitcoin der Juristen...Was sind Sonderziehungsrechte
Sagte ich ja bereits, es ist aber eben nicht klar, ob sie dazu physisch vor Ort sein müssen, oder diese auch fernmündlich / digital erbringen können (z.B. via Barcode-Voucher für Essen/Getränke/Hotel in der App und via Hotline)Dabei sind die Airlines zu Betreuungsleistungen verpflichtet.
Ein SZR sind ungefähr 1,30€ kannst dir also ausrechnen was du dir mit 4150 SZR kaufen kannst. Lässt sich doch einfach googeln.Hi,
ich hab das gerade mal versucht: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=311721,23
Was sind Sonderziehungsrechte und was kann ich mir von 4.150 Stück dieser Rechte kaufen? Absatz 5 mit Vorsatz oder Leichtfertigkeit verstehe ich.
Ob ich einen Schadensersatz oder EU261 einklage ist doch vollkommen wumpe, EU261 wird ja auch nicht automatisch und ohne Klage gezahlt.Einklagen ist das eine, dazu muss die Airline aber schuldhaft gehandelt haben... Bisweilen musst du also den Flughafen oder die Flugsicherung verklagen. Und du must den exakten Schaden beziffern, und nachweisen das du deiner Mitwirkungspflicht zur Minimierung des Schadens nachgekommen bist. Allex komplex.
Es wird relativ selten zielführend sein, Schadensersatz einzuklagen, und vermutlich meist auf einen Vergleich rauslaufen.
Mit der EU261 Ausgleichszahlung ist man meist schon am besten bedient, mehr zu wollen wird nur in ganz bestimmten Fällen Sinn machen (wenn die Schuld der Airline zweifelsfrei und der Schaden hoch und gut nachweisbar ist).
Die Probleme da bestehen auch schon seit Wochen. Wer in der Reisebranche arbeitet sollte das mitbekommen haben.hier mal ein kleiner Zwischenbericht. Ich habe gestern nachmittag die beiden Hotels angeschrieben und um kostenlose Stornierung gebeten. Beide haben dem zugestimmt und wir bekommen den Hotelpreis erstattet. Von einem Hotel war der Betrag heute morgen auf dem Konto. In Dublin sind die Hotels sehr teuer und es handelte sich immerhin um einen Betrag von 1200 Euro. Ganz Dublin wusste anscheinend von den Problemen am Airport: https://www.independent.ie/irish-ne...-lingus-flights-cancelled-today-41817706.html
Eigentlich war exakt das die Idee...EU261 wird ja auch nicht automatisch und ohne Klage gezahlt.
Sagte ich ja bereits, es ist aber eben nicht klar, ob sie dazu physisch vor Ort sein müssen, oder diese auch fernmündlich / digital erbringen können (z.B. via Barcode-Voucher für Essen/Getränke/Hotel in der App und via Hotline)
Wenn man bei der Hotline angerufen hätte (falls man dort hätte zeitnah durchkommen könne), wären hier ja vielleicht Betreuungsleistungen angeboten worden.Aber eben auch pysisch abwesend wurden ja im konkreten Falle hier keine Betreuungsleistungen angeboten, obwol die Airline ja eine Bringsculd hat.
die Erreichbarkeit über die Hotline war denkbar schlecht. Als Kunde merke ich mir so ein Verhalten. Es kann immer mal etwas dazwischen kommen, aber dann erwarte ich einen anderen Service von Seiten der Airline.Wenn man bei der Hotline angerufen hätte (falls man dort hätte zeitnah durchkommen könne), wären hier ja vielleicht Betreuungsleistungen angeboten worden.
Die Frage ist halt, ob juristisch die Einrichtung einer Hotline und eines Kontakformulars bereits ein "anbieten" einer Leistung ist.
Und ob (gerade bei derartig zeitkritischen Problemen) eine Hotline mit 30 Minuten Wartezeit wirklich "Hot" ist...
Als Kunde würde ich es jedenfalls als "nicht-Service" empfinden, und die Erfahrung ziemlich sicher in meine nächsten Reisepläne mit einfliessen lassen.
Selbst wenn es juristisch OK ist, es ist nicht der Service den ich erwarte, und folglich auch nicht der Service den ich das nächste mal buchen werde, bzw. meine Zahlungsbereitschaft wird dann beim nächsten mal auch an den nicht-Service angepasst.
Genauso wie ich ganz sicher bei den nächsten Reiseplanungen den hervorragenden Service berücksichtigen werde, den KLM mir im Mai geboten hat.
Wenn du einen anderen Service erwartest dann buche einfach keine Flüge. Guter Service und Airline geht in der Regel nicht zusammen. Wenn es ddoch mal vorkommt ist es entweder Glück oder dem Status geschuldet.die Erreichbarkeit über die Hotline war denkbar schlecht. Als Kunde merke ich mir so ein Verhalten. Es kann immer mal etwas dazwischen kommen, aber dann erwarte ich einen anderen Service von Seiten der Airline.
die Erreichbarkeit über die Hotline war denkbar schlecht.
Ich tendiere zu widersprechen...Wenn du einen anderen Service erwartest dann buche einfach keine Flüge. Guter Service und Airline geht in der Regel nicht zusammen. Wenn es doch mal vorkommt ist es entweder Glück oder dem Status geschuldet.
Darauf dass die Bundesbahn mir je die zustehenden Betreuungsleistungen zukommen lassen wird glaube ich in diesem Leben nicht mehr.Spiegel:
Als Hotelzug wird bei der Deutschen Bundesbahn heute ein nicht fahrender Fernzug bezeichnet, der kurzfristig zur Unterbringung von Fahrgästen dient. Bei dem letzten, sehr lange anhaltenden Streik der GDL, hat die Deutsche Bahn Ag beispielsweise einen ICE zum Hotelzug umfunktioniert.
Das war auch vor 15 Jahren schon so. Zum Beispiel bei der LH Gepäckhotline. Dank Einzelverbindungsnachweiss weiss ich, dass ich da in einem Fall über €50 allein in der Warteschleife vertelefoniert habe... Ohne jede Information in 3 Tagen zu erhalten.das ist derzeit oder seit Corona bei sehr vielen Airlines so
Ich fürchte das ist relativ klar - solange das nicht rechtlich festgelegt ist. Sie müssen nicht. Solange sie es hinbekommen, den Kunden die Ersatzleistung zukommen zu lassen, wird das ok sein. Tun sie natürlich faktisch oft einfach nicht - und das ist dann ebenso klar nicht zulässig.es ist aber eben nicht klar, ob sie dazu physisch vor Ort sein müssen
Nein, angeboten ist die Leistung erst, wenn jemand - egal ob telefonisch oder schriftlich oder mündlich - Dir das Hotel (z.B.) anbietet, indem er dir sagt, "geh da hin und sag du kommst von uns dann kriegst du ein Zimmer". Du als Kunde mußt nachfragen. Ist die Hotline "cold" dann ist das ein nicht-Angebot. Dann eben per email und wenn nicht zeitnah ein Angebot kommt, darfst du "Ersatzvornahme" tätigen, sprich selber buchen und in Rechnung stellen. Letzendlich ist egal wie. Du mußt fragen, sie anbieten. Tun sie Letzteres nicht, darfst du selber. Sind sie nicht erreichbar, auch gut. Das ist dann eben "kein Angebot".Die Frage ist halt, ob juristisch die Einrichtung einer Hotline und eines Kontakformulars bereits ein "anbieten" einer Leistung ist.
Gerade hier in Deutschland steht das z.B. bei der 600 EUR Entschädigung schon in einem recht guten Verhältnis zum Aufwand. Ist nicht überall so, aber hier schon. Ist auch in kaum einem Land anders, als daß man bei rechtswidriger Weigerung klagen mußt. Alternative Möglichkeiten zur Durchsetzung gibts nur in "Clangebieten" bei entsprechenden Kontakten.hier gibt es ein Recht darauf, das man einklagen muss, was natürlich in keinem Verhältnis zum Aufwand steht.
Mit wie vielen Ländern kannst du vergleichen? Generell ist der Verbraucherschutz in Deutschland eher "höher angesiedelt" als in so einigen EU-Ländern. Außer EU wird es eher noch schlechter. Ich frag mich immer, woher diese seltsamen Einschätzungen kommen. Kennt man nix anderes und vermutet?Verbraucherschutz war in Deutschland noch nie sehr hoch angesiedelt,