EILT - Aer Lingus Flug gecandelt.

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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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2.328
PIX, BER, ZRH
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Wenn man bei der Hotline angerufen hätte (falls man dort hätte zeitnah durchkommen könne), wären hier ja vielleicht Betreuungsleistungen angeboten worden.
Die Frage ist halt, ob juristisch die Einrichtung einer Hotline und eines Kontakformulars bereits ein "anbieten" einer Leistung ist.
Und ob (gerade bei derartig zeitkritischen Problemen) eine Hotline mit 30 Minuten Wartezeit wirklich "Hot" ist...

Ich schrieb, dass bezüglich der Betreuungsleistungen die Airline eigentlich eine Bringschuld hat. Da sollte eigentlich der Fluggast keine Hotline anrufen müssen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Leute Leute Leute…

Die Durchsetzung kostet Verbraucher zwei Minuten für eine Mail an einen fähigen Anwalt.

Deutschland ist das Paradies für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, da die Kosten der trägt, der verliert = Die Kosten trägt die Airline.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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9.116
Deutschland ist das Paradies für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, da die Kosten der trägt, der verliert = Die Kosten trägt die Airline.
Eine Frage der Perspektive...

Andere Länder sind Paradiese für die Durchsetzung von Ansprüchen ohne dass man Gerichte bemühen muss.
Oder ohne dass man einzeln klagen muss, weil Verraucherschutzorganisationen das per Sammelklage erledigen.

Wer Klagen, Anwälte und Gerichte liebt, mag Deutschland paradiesisch finden.

Die Kosten trägt die Airline.
In einer Traumwelt...

Wer bezahlt nochmal die Kosten der Airline? Doch nicht etwa der Fluggast mit seinem Ticket?
Glaubst du Ernsthaft die Anwaltskosten tragen die Shareholder der Airline?

Ähnlich sinnvoll wie wenn ich mir als deutscher Steuerzahler den Tankrabatt bezahle, den ich als deutscher Autofahrer bekomme. Ach nee, ich zahle als deutscher Steuerzahler den Tankrabatt ja an die Mineralölfirmen, und bekomme davon als Autofahrer nur einen Bruchteil zurück... Das ist de Facto ein Minusgeschäft!
Aber ein der Öffentlichkeit perfekt verkauftes...
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
In einer Traumwelt...

Wer bezahlt nochmal die Kosten der Airline? Doch nicht etwa der Fluggast mit seinem Ticket?
Denk' mal nach. Lieber 10% der Fluggäste den Anwalt bezahlen, als 100% die berechtigten Ansprüche erstatten. Sonst würden die Airlines bei 261-Fällen ja auch nicht würfeln, welche Ansprüche sie einfach so erfüllen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Denk' mal nach. Lieber 10% der Fluggäste den Anwalt bezahlen, als 100% die berechtigten Ansprüche erstatten.
Genau, und wenn sich das mal weiter rum spricht und die Quote über 30% geht, oh Wunder, dann werden die Airlines plötzlich...

Eine Frage der Perspektive...

Andere Länder sind Paradiese für die Durchsetzung von Ansprüchen ohne dass man Gerichte bemühen muss.

...selber diese Perspektive besser finden. Bis dahin müssen wir wohl noch selber hinterher gehen.
 
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