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Wenn man bei der Hotline angerufen hätte (falls man dort hätte zeitnah durchkommen könne), wären hier ja vielleicht Betreuungsleistungen angeboten worden.
Die Frage ist halt, ob juristisch die Einrichtung einer Hotline und eines Kontakformulars bereits ein "anbieten" einer Leistung ist.
Und ob (gerade bei derartig zeitkritischen Problemen) eine Hotline mit 30 Minuten Wartezeit wirklich "Hot" ist...
Ich schrieb, dass bezüglich der Betreuungsleistungen die Airline eigentlich eine Bringschuld hat. Da sollte eigentlich der Fluggast keine Hotline anrufen müssen.