Ich habe im Juli 2026, als die Speicherung historischer Daten bekannt wurde, eine Anfrage nach dem Muster der im Web zu findenen DSGVO-Albtraum-Briefe an die Schufa gestellt. 2 Erinnerungen später ist heute die Antwort eingetroffen. Die Auskunft besteht aus ingesamt 2 Teilen Datenauskunft und 2 Teilen Erläuterungen dazu.
Teil 1 ist die allseits bekannte Datenkopie. Ohne es mit bisherigen Auskünften verglichen zu haben, gibt es inhaltlich kaum Veränderungen (m.E. Anfragen zur Betrugsprävention, Datum Bestätigung der Anschrift).
Teil 2 ist NEU und gibt Auskunft über den historischen (archivierten) Datenbestand, welcher angeblich nicht für Auskünfte herangezogen wird und nur noch vorgeblich wissenschaftlichen Zwecken und für Analysen und Validierungen dienen soll. Meine Auskunft bestand aus 41 Seiten, über >120 (Einzel)Einträgen und >40 Geschäftsvorfällen (angefragte Scoreberechnungen nebst eingeflossene Einzelmerkmale). Diese Angaben reichen bei mir bis Anfang der 1990er Jahre zurück. Jede Anfrage, sei es von Banken, Energieversorger, Handel, Telekommunikation und sonstigen Stellen, ist vermutlich enthalten.