die Zulässigkeit der Datenerhebung, -speicherung und -übermittlung ergibt sich aus Art. 6 lit.f DSGVO.
Es ist erforderlich Anfragedaten zu Personen, die wir übermittelt bekommen, mindestens für ein Jahr, längstens bis zu drei Jahre zu speichern. Die Speicherfristen ergeben sich aus dem Code of Conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“, welchen Sie unter
www.crif.de/code-of-conduct einsehen können.
Anfragen unserer Vertragspartner werden für diesen Zeitraum auch auf den Datenkopien nach Art. 15 DSGVO an die Betroffenen dokumentiert.
Die Speicherung der Auskunftsanfragen dient im Übrigen insbesondere der Transparenz dem Betroffenen gegenüber, der nur so nachvollziehen kann, an wen die CRIF GmbH seine personenbezogenen Daten beauskunftet hat.
Für weitere Informationen zu den gegenständlichen Auskunftsanfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die aufgeführten Auskunftsempfänger.