Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
3.078
2.173
FFM
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Meldung auf n-tv:

09:34 Frankreich verschärft Einreiseregeln für Teile des deutschen Grenzgebiets +++

Wegen der Häufung hoch ansteckender Coronavirus-Varianten verschärft Frankreich die Einreiseregeln für Teile des Grenzgebiets zu Deutschland: Für alle nicht-beruflichen Fahrten in den französischen Verwaltungsbezirk Moselle ist ab März ein negativer PCR-Test nötig, wie das Gesundheits- und Europaministerium in Paris mitteilen.

Verstehe ich nicht ganz, man benötigt für die Einreise nach F doch ohnehin bereits einen neg. PCR-Test, auch auf dem Landweg, oder nicht (mehr)????





 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.042
799
@ die zwei Mitforisten, die darüber berichteten, dass Marokko keine deutschen Staatsbürger mehr ins Land lässt sowie Flüge aus Deutschland nach Marokko verbietet (und natürlich auch an alle anderen, die es vielleicht wissen):

Wie hat Marokko diese Sonderbehandlung gegenüber Deutschland / Deutschen begründet? (zumal ja die Inzidenzen in Deutschland derzeit relativ niedrig sind. Oder iiegt es am schleppenden Impfstart hierzulande?)

EDIT:

Habs jetzt selbst ergoogeln können: Marokko begründet das mit den sich ausbreitenden Virus-Mutationen in Deutschland.
 
Zuletzt bearbeitet:

BRo

Aktives Mitglied
20.04.2012
159
169
LSGL
Meldung auf n-tv:

09:34 Frankreich verschärft Einreiseregeln für Teile des deutschen Grenzgebiets +++

Wegen der Häufung hoch ansteckender Coronavirus-Varianten verschärft Frankreich die Einreiseregeln für Teile des Grenzgebiets zu Deutschland: Für alle nicht-beruflichen Fahrten in den französischen Verwaltungsbezirk Moselle ist ab März ein negativer PCR-Test nötig, wie das Gesundheits- und Europaministerium in Paris mitteilen.

Verstehe ich nicht ganz, man benötigt für die Einreise nach F doch ohnehin bereits einen neg. PCR-Test, auch auf dem Landweg, oder nicht (mehr)????





Es gibt im Moment noch die Ausnahme für den kleinen Grenzverkehr, d.h. kein PCR Test notwendig, wenn man nicht mehr als 30km vom Wohnort entfernt ist. Dies fällt ggf. weg. Allerdings ist dies laut meiner Kenntnis noch nicht zu 100% ausformuliert.
 

bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
640
63
Bodensee
Auch Baden-Württemberg behindert weiter das Reisen - zufällig kurz vor Ostern wird die Einreise verschärft.

https://www.n-tv.de/panorama/Suedwesten-wappnet-sich-gegen-Mutanten-article22385746.html

"Auch die Regeln für die Einreise-Quarantäne werden verschärft: Wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist, kann sich künftig nicht mehr freitesten lassen. Wer aus einem Gebiet mit Virusvarianten einreist, muss 14 Tage lang in Quarantäne bleiben und kann sich ebenfalls nicht freitesten lassen. Bislang waren von einer Infektion Genesene für sechs Monate von der Quarantänepflicht befreit - aufgrund der Virusmutanten wird diese Befreiung auf drei Monate reduziert."
 
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belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.524
73
KN
Hier mal ein Link zu einer recht übersichtlichen Auflistung europäischer Länder und deren spezifische Einschränkungen und Bestimmungen für die Einreise und den Aufenthalt im jeweiligen Land:
https://www.fvw.de/touristik/datena...laender-koennen-deutsche-wieder-reisen-208646
Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen. Hauptsächlich sind das die Informationen, die es zu den einzelnen Ländern auch auf den Seiten des auswärtigen Amts gibt.

Danke für den Link.

Wenn man in unter der Karte auf "touristische Reisen" klickt, wird Portugal als rot angezeigt. Einreise verboten.

Was nur die halbe Wahrheit ist, da man aus Schengen mit einem PCR Test und PFL UND via Luftweg einreisen darf. Nur Landweg ist zu. Oder habe ich da was übersehen?
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.239
930
Auch die Regeln für die Einreise-Quarantäne werden verschärft: Wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist, kann sich künftig nicht mehr freitesten lassen.
Welche Logik steckt dahinter? (Ich weiß, blöde Frage an eine Behörde)
Weil der Test unzuverlässig ist oder weil sie es können und wollen? Beides wäre unvorteilhaft für das Agieren der Exekutive.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.559
11.788
CPT / DTM
Weiss jemand wie die Situation in Portugal ab 1. März aussieht? Darf ich als Tourist einreisen und mich frei bewegen? z.B. von LIS mit dem Mietwagen an die Algarve fahren?

Das würde mich auch interessieren. Bzw. auch generell für warme europ. Länder. Ich werde langsam etwas unruhig, da ich ab April wieder in diversen Projekten bin und guten Gewissens Urlaub nur bis Ende März möglich ist. Sind Italien, Spanien oder Portugal realistisch in den nächsten 3-5 Wochen?

Ganz ohne Kristallkugel: Ich würde die Ergebnisse des heutigen EU-Gipfels abwarten.

Danach sind wir alle (hoffentlich) schlauer...
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.842
6.374
Die Frage ist, ob die Mittelmeerregierungen mehr oder weniger sehenden Auges ihre Tourismusindustrien vor die Wand fahren lassen. Eine Beschränkung auf Geimpfte oder zu starke Einschränkungen in diesem Sommer wäre wahrscheinlich das Todesurteil für einen Großteil des Tourismus am Mittelmeer. Fast alle sind von letztem Jahr stark angeschlagen und eine zweite Nullrunde werden sich die wenigsten erlauben können.

Also ich gehe davon aus, dass wir es mindestens wie im Sommer 2020 sehen werden, und wenn nicht, eher normaler.
 

crane04

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
1.354
335
FRA
Reisen nach Bahrain sind wieder ohne Quarantäne möglich.

AA meinte:
Alle Reisenden, die am internationalen Flughafen in Bahrain ankommen, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht und getestet. Ein zweiter Test erfolgt nach fünft Tagen und ein dritter Test nach zehn Tagen. Für diese drei vorgeschriebenen PCR-Tests sind zusammen 36 BHD (ca. 80 Euro) Gebühren vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Die bisher zwingend vorgeschriebene Quarantäne ist entfallen. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
 

chrisew

Neues Mitglied
04.03.2019
7
0
Hallo zusammen und Frage an die Schwarmintelligenz:

Ich plane meine Osterurlaub Ende März auf Curacao mit Flug von DUS via AMS und zurück. Gilt bei der Rückreise eine Quarantänepflicht, da ein kurzzeitiger Transitaufenthalt auf dem Amsterdamer Flughafen (Niederlande = Risikogebiet) besteht?
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.668
1.818
Hallo zusammen und Frage an die Schwarmintelligenz:

Ich plane meine Osterurlaub Ende März auf Curacao mit Flug von DUS via AMS und zurück. Gilt bei der Rückreise eine Quarantänepflicht, da ein kurzzeitiger Transitaufenthalt auf dem Amsterdamer Flughafen (Niederlande = Risikogebiet) besteht?


Meine Glaskugel sagt, dass du das erst bei deiner Rückreise weißt und dazu auf jeden Fall die EinreiseVO des Bundeslandes konsultieren musst, das du als Endziel deiner Reise in der digitalen Einreiseanmeldung angibst.
 

ibaf12

Erfahrenes Mitglied
08.10.2012
417
184
FRA
RKI-Gebiete ab dem 28.02:

2. Neue Hochinzidenzgebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2:

Malta

3. Neue Risikogebiete - Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko:

Finnland die Region Satakunta gilt nun auch als Risikogebiet.
Frankreich – das französische Übersee-Departement Réunion gilt nun auch als Risikogebiet.
Griechenland – die Region Peloponnes gilt nun auch als Risikogebiet.
Kuba – das gesamte Land Kuba gilt nun als Risikogebiet.
Panama – das gesamte Land Panama gilt nun als Risikogebiet (KEIN Hochinzidenzgebiet mehr).
St. Vincent und die Grenadinen – das gesamte Land St. Vincent und die Grenadinen gilt nun als Risikogebiet (KEIN Hochinzidenzgebiet mehr).
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.793
3.453
Corona-Land
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belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.524
73
KN
Ganz ohne Kristallkugel: Ich würde die Ergebnisse des heutigen EU-Gipfels abwarten.

Danach sind wir alle (hoffentlich) schlauer...

Hm :D Zum Thema Reisebeschränkungen gab es so gut wie gar keine neuen Infos, stimmt das oder habe ich was verpasst?

Für Portugal habe ich mal https://covid19estamoson.gov.pt/new-state-of-emergency-measures/ gefunden, sowie die Info, dass man am Wochenende (Freitag Abend 8 Uhr) so gut wie gar nicht auf den Strassen unterwegs sein darf. Unter der Woche ist es wohl etwas lockerer.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.488
9.680
BRU
Die Frage ist, ob die Mittelmeerregierungen mehr oder weniger sehenden Auges ihre Tourismusindustrien vor die Wand fahren lassen. Eine Beschränkung auf Geimpfte oder zu starke Einschränkungen in diesem Sommer wäre wahrscheinlich das Todesurteil für einen Großteil des Tourismus am Mittelmeer. Fast alle sind von letztem Jahr stark angeschlagen und eine zweite Nullrunde werden sich die wenigsten erlauben können.

Also ich gehe davon aus, dass wir es mindestens wie im Sommer 2020 sehen werden, und wenn nicht, eher normaler.

Ich würde vermuten, dass es - zumindest innerhalb der EU - wohl auf Impfung oder negativer Test hinauslaufen wird. Denn Tourismus ausschließlich für Geimpfte können sich vom Tourismus abhängige Länder nicht erlauben, und wäre wohl auch rechtlich fragwürdig. Während ein Festhalten an Quarantäne Urlaub verhindert.

Ob die EU es diesmal schafft, sich irgendwann auf eine einheitliche Vorgehensweise zu einigen oder weiterhin jedes Land macht, was es will, ist eine andere Frage....
 
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Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
680
245
Ist jemandem bekannt wie es in Andalusien weiter geht? Auf der Seite des Auswärtigen Amtes steht noch:

Für Andalusien wurde das bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 27. Februar 2021, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu.

Der Termin ist inzwischen überschritten. Wurde die Beschränkung evtl. aufgehoben oder weiter verlängert?
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.559
11.788
CPT / DTM
Ist jemandem bekannt wie es in Andalusien weiter geht? Auf der Seite des Auswärtigen Amtes steht noch:

Für Andalusien wurde das bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 27. Februar 2021, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu.

Der Termin ist inzwischen überschritten. Wurde die Beschränkung evtl. aufgehoben oder weiter verlängert?

Hier der aktuelle Stand für Andalusien. Bei Bedarf einfach regelmäßig dort reinschauen....

https://www.costanachrichten.com/co...mpfungen-senioren-juanma-moreno-90217733.html
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.275
853
Vielleicht interessiert es jemanden: Ich war jetzt 3 Tage in Davos Skifahren. Einreise über Bregenz, St Margarethen. Bei Einreise DE-AT kurze Frage vom Ösi wohin. Nach der Antwort "nur kurze Durchreise und dann in die Schweiz" war das ok für ihn. Einreise Schweiz stand keiner = freie Fahrt.

In Davos selber bestes Kaisserwetter, Top Pisten, Hütten auf der Piste offen incl. Liegestühlen, Tische etc. Nur Selbstebedienung und maximal 4 Personen am Tisch. Beim Essen holen und im Lift Mund Nasen Bedekeckung, noch nich mal FFP2 Maske ist nötig. Im Hotel Sauna und Spa geöffnet, Restaurant a la Carte , aber nur für Hotelgäste möglich. Frühstück ganz normal als Buffet. Sonst im Hotel auch maskenpflicht.(natürlich in der Sauna nicht). Rückreise gleiche Route ohne irgendeine Kontrolle, Grenzstationen waren verrammelt.
Ich beende dann Montag morgen meine Heimquarantäne mit erneuter Ausreise ins (böse) Ausland. Nachahmung empfohlen!
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.004
3.778
STR
Folgende Situation: Ich bin am Samstag den 20.02.2021 mit LH630 geschäftlich nach Dubai gereist. Am Freitag den 26.02.2021 bin ich mit LH631 zurückgereist.
Die Einreise in die UAE erfolgte am Sonntag, da LH630 kurz vor Mitternacht gelandet ist.
Die Ausreise erfolgte noch am Donnerstag, gegen 22:30 Uhr.


Somit war ich effektiv 5 Tage in den UAE. Nun lese ich in der Corona-VO meines Bundeslandes (BW), dass man für 5-tägige berufliche unabdingbare Reisen von der Einreise-Quarantäne befreit ist. Frage: Wie ist die Zählweise der Tage bei meiner Reise? Sind das 5, 6 oder 7 Tage? Ich war zwar 7 Tage "unterwegs", aber nur 5 Tage innerhalb den Grenzen den VAE.


Ich hatte mich innerlich schon auf das Übliche (10 Tage Quarantäne mit Freitesten nach 5 Tagen) eingestellt, aber nachdem wohl die Freitestmöglichkeit bei Hochinzidenzgebieten kurzfristig entfallen ist, habe ich die VO tatsächlich mal gelesen und dabei den oben genannten Passus gefunden (§2 (3) 5). Falle ich unter diese Regelung? Das Ordnungsamt habe ich gestern Mittag noch angeschrieben, aber bisher keine Rückmeldung erhalten.

Auf 7 Tage komme ich ja nur, wenn man anstatt der Einreise in die UAE den Startpunkt eher bei der Ausreise aus Schengen sieht. Aktuell ist aber der internationale Bereich bzw. der internationale Luftraum noch kein Hochinzidenzgebiet.

Es geht mir nicht darum, gar nicht in Quarantäne zu gehen. Die 5 Tage würde ich ohnehin in Quarantäne bleiben, nur eben keine 10 (außer ich muss eben -> dann natürlich schon).
Habe für die Wiedereinreise schon 2 PCR-Tests gemacht, beide negativ. Einen in Dubai damit ich überhaupt boarden durfte und einen nach Landung in FRA weil ich das Risiko weiter minimieren möchte.
Gerne dann auch noch einen dritten nach 5 Tagen Quarantäne (der die Quarantäne aber ja nicht mehr aufhebt).
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.238
632
LEJ
Folgende Situation: Ich bin am Samstag den 20.02.2021 mit LH630 geschäftlich nach Dubai gereist. Am Freitag den 26.02.2021 bin ich mit LH631 zurückgereist.
Die Einreise in die UAE erfolgte am Sonntag, da LH630 kurz vor Mitternacht gelandet ist.
Die Ausreise erfolgte noch am Donnerstag, gegen 22:30 Uhr.


Somit war ich effektiv 5 Tage in den UAE. Nun lese ich in der Corona-VO meines Bundeslandes (BW), dass man für 5-tägige berufliche unabdingbare Reisen von der Einreise-Quarantäne befreit ist. Frage: Wie ist die Zählweise der Tage bei meiner Reise? Sind das 5, 6 oder 7 Tage? Ich war zwar 7 Tage "unterwegs", aber nur 5 Tage innerhalb den Grenzen den VAE.


Ich hatte mich innerlich schon auf das Übliche (10 Tage Quarantäne mit Freitesten nach 5 Tagen) eingestellt, aber nachdem wohl die Freitestmöglichkeit bei Hochinzidenzgebieten kurzfristig entfallen ist, habe ich die VO tatsächlich mal gelesen und dabei den oben genannten Passus gefunden (§2 (3) 5). Falle ich unter diese Regelung? Das Ordnungsamt habe ich gestern Mittag noch angeschrieben, aber bisher keine Rückmeldung erhalten.

Auf 7 Tage komme ich ja nur, wenn man anstatt der Einreise in die UAE den Startpunkt eher bei der Ausreise aus Schengen sieht. Aktuell ist aber der internationale Bereich bzw. der internationale Luftraum noch kein Hochinzidenzgebiet.

Es geht mir nicht darum, gar nicht in Quarantäne zu gehen. Die 5 Tage würde ich ohnehin in Quarantäne bleiben, nur eben keine 10 (außer ich muss eben -> dann natürlich schon).
Habe für die Wiedereinreise schon 2 PCR-Tests gemacht, beide negativ. Einen in Dubai damit ich überhaupt boarden durfte und einen nach Landung in FRA weil ich das Risiko weiter minimieren möchte.
Gerne dann auch noch einen dritten nach 5 Tagen Quarantäne (der die Quarantäne aber ja nicht mehr aufhebt).

Was steht in der VO 5 Tage Auslandsreise oder 5 Tage im Risikogebiet quarantänefrei?
 
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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.004
3.778
STR
Was steht in der VO 5 Tage Auslandsreise oder 5 Tage im Risikogebiet quarantänefrei?

Dort steht wörtlich:

Personen, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in das Land Baden-Württemberg einreisen; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Arbeitgeber, Dienstherrn, Auftraggeber oder die Bildungseinrichtung zu bescheinigen,

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/d...corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Dann scheine ich darunter zu fallen. Frage: Muss ich mir das durch das Ordnungsamt bestätigen lassen oder gilt das "einfach so"?
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
881
88
BSL
Das gilt einfach so. Du muss es gegenüber dem Ordnungsamt nur glaubhaft machen können, deswegen steht da auch, dass man es sich durch den Arbeitgeber etc. bescheinigen lassen muss.

Quelle: Eigene Erfahrungen
 
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