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Das mit dem Amtsschimmel können wir Schweizer inzwischen auch ganz gutUnd https://www.swiss.com/ch/DE/verschiedenes/breaking-news-3 noch dazu.
Seit dem 8. Februar 2021 müssen alle Reisende in die Schweiz das elektronische Kontaktdatenformular (ePLF–– Externer Link) ausfüllen. Fluggäste ab 12 Jahren müssen zudem bei der Einreise in die Schweiz ein negatives PCR-Testresultat vorweisen. Dieser Test darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein und muss zwingend vor dem Flug vorliegen und beim Check-in oder Gate am Abflugsort gezeigt werden. In Ausnahmefällen wird ein negatives Covid-19-Antigen-Schnelltestresultat akzeptiert, das bei Abflug nicht älter als 24 Stunden (ab Testentnahme) sein darf. Nach der Einreise in die Schweiz müssen die lokalen Gesundheitsbehörden kontaktiert werden. Diese können einen zusätzlichen PCR-Test verlangen.
Der Test ist für Umsteigegäste in der Schweiz nicht erforderlich, wenn Sie unmittelbar per Flugzeug in ein anderes Land weiterreisen. [...]
Mmh, ja wie denn nun, bitte? Als Umsteiger komplett ohne Test in den Flieger nach ZRH und durch den ZRH Transit?
Sigh. Ich teste gern. Aber bitte mit Klarheit was genau gewollt ist...